Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte einen Legostein mit der typischen Noppenanordnung auf der Oberseite im Jahre 1996 als dreidimensionale Marke für die Ware „Spielbausteine“ eingetragen.
Der Bundesgerichtshof hat die vom Bundespatentgericht ausgesprochene Löschung der Marke bestätigt. Er hat angenommen, dass der Legostein von der Eintragung als dreidimensionale Marke nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausgeschlossen ist. Nach dieser Bestimmung sind Zeichen dem Markenschutz nicht zugänglich, wenn sie ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass im Allgemeininteresse Formen vom Markenschutz freigehalten werden müssen, deren wesentliche Merkmale eine technische Funktion erfüllen.
Der Bundesgerichtshof ist davon ausgegangen, dass für die Frage der Eintragung des Spielbausteins als Marke ausschließlich auf die Klemmnoppen auf der Oberseite des Spielsteins abzustellen ist. Die quaderförmige Gestaltung des Steins kann für den Markenschutz nicht berücksichtigt werden, weil es sich um die Grundform der Warengattung handelt, die nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht geschützt werden kann. Die Noppen auf der Oberseite des Spielsteins haben ausschließlich eine technische Funktion. Sie sind im Zusammenwirken mit der Gestaltung der Innenseite des Spielsteins Teil des für Lego typischen Klemmsystems. Über weitergehende nicht technische Gestaltungsmerkmale verfügt der Legobaustein nicht. Die technischen Bestandteile des Spielsteins müssen aber im Interesse der Wettbewerber vom Markenschutz freigehalten werden.
Beschlüsse vom 16. Juli 2009; Az.: I ZB 53/07 und I ZB 55/07 – Legostein
Quelle: Pressemitteilung 158/2009 des BGH vom 17.07.09
posted by Stadler at 13:03
Gestern meldete der Kollege Föhlisch ein Urteil des BGH vom 16.07.09 zur Angabe von Versandkosten in Preisvergleichssuchmaschinen. Diese Meldung wurde von vielen aufgegriffen, auch von mir. Gerade lese ich aber, dass die Urteilsverkündung auf heute verschoben worden sei und es demzufolge noch gar kein Urteil gibt. Beim BGH findet sich leider (noch) nichts.
Update: Mittlerweile gibt es beim BGH eine Pressemitteilung. Das Urteil stammt doch vom 16.07.09, also war vermutlich die anderslautende Meldung von Magnus falsch. So ist das mit der Schnelligkeit und den sich widersprechenden Meldungen. ;-)
posted by Stadler at 12:08
Kommentare deaktiviert für Doch noch kein Urteil des BGH zu Preisvergleichssuchmaschinen?
Gestern meldete der Kollege Föhlisch ein Urteil des BGH vom 16.07.09 zur Angabe von Versandkosten in Preisvergleichssuchmaschinen. Diese Meldung wurde von vielen aufgegriffen, auch von mir. Gerade lese ich aber, dass die Urteilsverkündung auf heute verschoben worden sei und es demzufolge noch gar kein Urteil gibt. Beim BGH findet sich leider (noch) nichts.
Update: Mittlerweile gibt es beim BGH eine Pressemitteilung. Das Urteil stammt doch vom 16.07.09, also war vermutlich die anderslautende Meldung von Magnus falsch. So ist das mit der Schnelligkeit und den sich widersprechenden Meldungen. ;-)
posted by Stadler at 11:08
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Wie ZDNet berichtet, wollen sich praktisch alle führenden deutschen Provider zur technischen Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes des amerikanischen Unternehmens Nominum bedienen.
Um zu verhindern, dass die Sperrlisten öffentlich werden, will Nominum die Listen sicher verschlüsselt auf den Zensurservern ablegen, so dass Mitarbeiter der Internet Service Provider keine Möglichkeit haben, die Listen einzusehen.
Die Provider wollen offenbar so wenig wie möglich mit der Umsetzung zu tun haben und implementieren deshalb ein technisches System, in das das BKA die Sperrlisten selbständig einspeisen kann und wird.
posted by Stadler at 09:59
Wie ZDNet berichtet, wollen sich praktisch alle führenden deutschen Provider zur technischen Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes des amerikanischen Unternehmens Nominum bedienen.
Um zu verhindern, dass die Sperrlisten öffentlich werden, will Nominum die Listen sicher verschlüsselt auf den Zensurservern ablegen, so dass Mitarbeiter der Internet Service Provider keine Möglichkeit haben, die Listen einzusehen.
Die Provider wollen offenbar so wenig wie möglich mit der Umsetzung zu tun haben und implementieren deshalb ein technisches System, in das das BKA die Sperrlisten selbständig einspeisen kann und wird.
posted by Stadler at 08:59
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Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 16.07.2009 (Az: I ZR 140/07) sind sog. Preussuchmaschinen an die Preisangabenverordung gebunden und müssen deshalb insbesondere bei ihren Preisvergleichen auch die Versandkosten der jeweiligen Angebote angeben.
Via Carsten Föhlisch
posted by Stadler at 22:02
Kommentare deaktiviert für BGH: Preissuchmaschinen müssen Versandkosten angeben (froogle.de)
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 16.07.2009 (Az: I ZR 140/07) sind sog. Preussuchmaschinen an die Preisangabenverordung gebunden und müssen deshalb insbesondere bei ihren Preisvergleichen auch die Versandkosten der jeweiligen Angebote angeben.
Via Carsten Föhlisch
posted by Stadler at 21:02
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Die Bertelsmann Stiftung beglückt uns mit Ansichten und Forderungen, die eine geringfügige Schräglage aufweisen. Man hat dort ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob die EU einen europäischen Geheimdienst braucht. Ein Zitat verdeutlicht die Denkweise:
„Durch die Freiheiten des Binnenmarktes, insbesondere aber durch den Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen, ist innerhalb der EU de facto ein einheitlicher Raum für grenzüberschreitende Kriminalität geschaffen worden. Dies gilt insbesondere auch für die organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus, die von den Freiheiten des Personenverkehrs, des Waren-, des Kapitalund des Dienstleistungsverkehrs ebenfalls profitieren können. Der in der EU entstandene Raum der Freiheit verlangt daher als gleichsam kompensatorische Maßnahme die Schaffung eines „Raumes der Sicherheit“ durch gemeinsame Maßnahmen auf EU-Ebene.“
Es ist also ein Raum der Freiheit entstanden, der verlangt, dass als Gegenstück ein Raum der Sicherheit geschaffen wird? Ich frage mich schon die ganze Zeit, ob ich in den letzten Jahren etwas verpasst habe. Marschieren nicht der deutsche und der europäische Gesetzgeber in den letzten Jahren Hand in Hand beim Abbau der Freiheitsrechte seiner Bürger? Kam die Vorratsdatenspeicherung nicht aus Brüssel?
Mit Sicherheit das Letzte was wir brauchen, ist ein europäischer Geheimdienst. Aber wenn die Lobbyismus-Maschinerie erst einmal läuft, dann gibt es meistens kein Entrinnen mehr.
Dank an Fefe für den Link
posted by Stadler at 17:30
Die Bertelsmann Stiftung beglückt uns mit Ansichten und Forderungen, die eine geringfügige Schräglage aufweisen. Man hat dort ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob die EU einen europäischen Geheimdienst braucht. Ein Zitat verdeutlicht die Denkweise:
„Durch die Freiheiten des Binnenmarktes, insbesondere aber durch den Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen, ist innerhalb der EU de facto ein einheitlicher Raum für grenzüberschreitende Kriminalität geschaffen worden. Dies gilt insbesondere auch für die organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus, die von den Freiheiten des Personenverkehrs, des Waren-, des Kapitalund des Dienstleistungsverkehrs ebenfalls profitieren können. Der in der EU entstandene Raum der Freiheit verlangt daher als gleichsam kompensatorische Maßnahme die Schaffung eines „Raumes der Sicherheit“ durch gemeinsame Maßnahmen auf EU-Ebene.“
Es ist also ein Raum der Freiheit entstanden, der verlangt, dass als Gegenstück ein Raum der Sicherheit geschaffen wird? Ich frage mich schon die ganze Zeit, ob ich in den letzten Jahren etwas verpasst habe. Marschieren nicht der deutsche und der europäische Gesetzgeber in den letzten Jahren Hand in Hand beim Abbau der Freiheitsrechte seiner Bürger? Kam die Vorratsdatenspeicherung nicht aus Brüssel?
Mit Sicherheit das Letzte was wir brauchen, ist ein europäischer Geheimdienst. Aber wenn die Lobbyismus-Maschinerie erst einmal läuft, dann gibt es meistens kein Entrinnen mehr.
Dank an Fefe für den Link
posted by Stadler at 16:30
Seit 2007 verhandeln verschiedene Staaten, u.a. die USA, Japan und die EU, über das sog. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Dieses Abkommen soll verschiedene neue Instrumentarien zur Eindämmung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen einführen. Nachdem die Verhandlungen bisher geheim verlaufen sind, fordern in den USA nunmehr Bürgerrechtler und Verbraucherschützer das US-Handelministerium dazu auf, die Passagen zur „Internetkontrolle“ aus dem Entwurf zu streichen.
Die EU-Kommission verweigert selbst dem Europaparlament bisher die Einsicht in die Unterlagen, hat aber in einer Stellungnahme Ende 2008 u.a. eingeräumt, dass auch über die Frage der Verantwortlichkeit von Internet Service Providern mit Blick auf die Verletzung des geistigen Eigentums verhandelt wird.
posted by Stadler at 15:59
Kommentare deaktiviert für ACTA: Kommen weitere internationale Mechanismen zu Netzsperren?