Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.7.09

Technische Details zur Umsetzung der Netzsperren

Wie ZDNet berichtet, wollen sich praktisch alle führenden deutschen Provider zur technischen Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes des amerikanischen Unternehmens Nominum bedienen.

Um zu verhindern, dass die Sperrlisten öffentlich werden, will Nominum die Listen sicher verschlüsselt auf den Zensurservern ablegen, so dass Mitarbeiter der Internet Service Provider keine Möglichkeit haben, die Listen einzusehen.

Die Provider wollen offenbar so wenig wie möglich mit der Umsetzung zu tun haben und implementieren deshalb ein technisches System, in das das BKA die Sperrlisten selbständig einspeisen kann und wird.

posted by Stadler at 09:59  

9 Comments

  1. was auch das Risiko verringert, das eine solche Liste nach Außen dringt, da bei den Providern nun niemand mehr Einsicht in diese Listen hat.

    Comment by otomo — 17.07, 2009 @ 15:33

  2. Damit wälzten sie die Verantwortung für die regelmäßige Umsetzung der aktuellen Sperrliste auf das BKA ab (was ja nicht ganz dumm ist*).

    Wird nur spannend, wenn das Verfahren geleakt wird und andere als das BKA bei den ISPs Sperrlisten einspeisen… :)
    (Authentifizierungslücken vorausgesetzt, aber da ist Hoffnung berechtigt.)

    _______
    *Andererseits droht ihnen durch den peinlichen Fehler in § 13 (1) Nr.1 ZugErschwG überhaupt kein Bußgeld, falls sie die Liste nicht ordnungsgemäß nach § 2 Absatz 3 (!) umsetzen. :)

    Comment by Ursula von den Laien — 17.07, 2009 @ 18:41

  3. Ich habe Hoffnung, dass sich die Sperrliste (oder zumindest wesentliche Teile derselben) durch eine geeignet formulierte google-Anfrage kinderleicht ermitteln lassen wird. Alternativ müsste ein mutiger Mensch einen eigenen Spider losschicken.

    Comment by Anonymous — 18.07, 2009 @ 00:25

  4. Unwahrscheinlich, daß Google die zensierenden DNS-Server (und/oder ggf. Zensur-WWW-Proxies) benutzt.

    Comment by Anonymous — 18.07, 2009 @ 01:49

  5. Das ist eine interessante Frage. Anscheinend betreibt google eigene DNS-Infrastruktur. Es ist nicht so leicht herauszubekommen, wo diese geographisch lokalisiert ist. Da ich kein Jurist bin, ist mir nicht klar, ob das unter den §8 TMG fallen könnte. Intendiert wäre das wohl eher nicht, könnte aber unter nicht beabsichtigte Nebenwirkung fallen.

    Comment by Anonymous — 18.07, 2009 @ 13:10

  6. Da eigentlich nur Angebote, die im Ausland gehostet werden, mit dem Stopschild versehen werden sollen, werden Googles Crawler diese wohl eher aus dem Ausland aufsuchen und daher nicht aufs Stopschild treffen. Schade eigentlich. ;-)

    Comment by Anonymous — 18.07, 2009 @ 14:19

  7. Selbstverständlich werden auch in D lokalisierte Angebote auf die Sperrliste kommen. Ein in einem frühen Entwurf enthaltenes entsprechendes Verbot wurde ausdrücklich gestrichen.

    Comment by Anonymous — 19.07, 2009 @ 07:36

  8. Diese sollten laut ZugErschwG (§ 1 Abs. 2 Satz 1) eigentlich gelöscht statt gesperrt werden [können]…

    Comment by Ursula von den Laien — 19.07, 2009 @ 15:19

  9. Und wenn der Verantwortliche beim BKA meint, dass die Löschung einer Seite in D "nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend" ist?

    Comment by Anonymous — 19.07, 2009 @ 23:21

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