Am Samstag dem 21.11.09 habe ich Radio Fritz zum Thema der Filesharing-Abmahnungen der Fa. DigiProtect ein ein Interview gegeben, das man online nachhören kann.
Außerdem möchte ich auf das aktuelle EDRi-gram hinweisen, das wie immer interessante aktuelle Beiträge zu den Themen Bürgerrechte und Datenschutz in Europa enthält.
posted by Stadler at 14:49
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Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts hat gegenüber dem Deutschlandfunk den Gesetzgeber wegen § 130 Abs. 4 StGB kritisiert, ohne diese Kritik explizit auf seine Nachfolger zu erstrecken, die die Vorschrift unlängst, mit fragwürdiger Begründung als verfassungskonform angesehen haben. Wenn Hassemer allerdings ausführt,
„Aber was ist bitte schön Störung des öffentlichen Friedens? Die Strafrechtler diskutieren seit langer Zeit darum und die allermeisten sind der Meinung, das entspricht dem Bestimmtheitsgebot der Verfassung nicht“
wird doch ziemlich deutlich, dass er Bedenken an der Verfassungsgemäßheit der Norm hat. Ein weiterer früherer Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem, in dem manche gar den lange Zeit wichtigsten Gegenspieler Schäubles gesehen haben, hatte sich bereits im letzten Jahr kritisch zur Strafnorm des § 130 Abs. 3 StGB geäußert. Möglicherweise wäre die Entscheidung mit ihm als Berichterstatter also anders ausgefallen.
Die neue Entscheidung des Verfassungsgerichts ist in den großen Medien kaum auf Kritik gestoßen, was vereinzelt zum Teil auf heftig Kritik gestoßen ist. Vermutlich wird die Entscheidung auch in der rechtswissenschaftlichen Diskussion ein eher geteiltes Echo finden. Möglicherweise ist sie zwar epochal, wie Steinbeiß meint, aber sie ist epochal falsch, denn sie bricht mit den Vorgaben des Art. 5 Abs. 2 GG und schafft ein Sonderrecht, das die Verfassung nicht vorsieht. Und gerade im Kontext der Volksverhetzung ist die Schaffung von Sonderrecht möglicherweise das falscheste aller Signale, das das höchste deutsche Gericht aussenden konnte.
posted by Stadler at 21:30
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Wie Heise berichtet, hält der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Webtracking allgemein und speziell das gängige Statistiktool „Google Analytics“ datenschutzrechtlich für unzulässig, was zur Folge hätte, dass dieses und andere Tools die ähnlich arbeiten von deutschen Seitenbetreibern nicht verwendet werden dürften. Diese Ansicht ist nicht gänzlich neu und auch in der juristischen Literatur bereits vertreten worden (vgl. z.B. Ott, K&R, 2009, 308). Diese Rechtsauffassung fußt freilich u.a. auf der umstrittenen Annahme, IP-Adressen seien personenbezogene Daten.
Die Frage ist aber ohnehin, ob dem Webtracking in Europa nicht durch eine neue EU-Richtlinie generell der Gar ausgemacht wird.
Die Aussagen von Schaar zeigen jedenfalls deutlich, wie weit die Auslegung des Datenschutzrechts und die tatsächliche Praxis im Internet auseinanderklaffen. Dass das Webtracking trotz des europäischen Datenschutzrechts nicht verschwinden wird, dürfte keine gewagte Prognose sein. Das Datenschutzrecht leidet unter einem beträchtlichen und zunehmenden Vollzugsdefizit, das gerade bei Fragen wie Webtracking oder Cookies durch ein Akzeptanzproblem verstärkt wird.
posted by Stadler at 12:40
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Das Gericht erster Instanz – und nicht wie von mir zunächst behauptet, der EuGH – hält das Zeichen „Cannabis“ für Getränke und Lebensmittel für beschreibend und hat deshalb die Eintragung einer entsprechenden Marke u.a. für die Waren Biere, Weine, Spirituosen, Liköre und Sekt abgelehnt.
Das EuG führt aus:
„Aus alledem folgt, dass sich das Zeichen CANNABIS auf die aus den Medien allgemein bekannte Hanfpflanze bezieht, die bei der Herstellung bestimmter Lebensmittel und Getränke verwendet wird. Der Durchschnittsverbraucher wird daher sofort und ohne weiteres Nachdenken einen Zusammenhang zwischen dem fraglichen Zeichen und den Merkmalen der Produkte herstellen, für die die Marke eingetragen wurde. Dadurch wird dieses Zeichen zu einem beschreibenden Zeichen.“
Diese Einschätzung des EuG zur Verbrauchererwartung halte ich für fragwürdig. Der Verkehr mag zwar den Begriff Cannabis mit der Hanfpflanze assoziieren, allerdings primär in Richtung eines Betäubungsmittels. Ob er daneben auch annimmt, dass es sich um einen gebräuchlichen Inhaltsstoff bei der Herstellung von Lebensmitteln und Getränken handelt, dürfte demgegenüber eher fraglich sein.
Urteil des Gericht erster Instanz vom 19. November 2009 (Az.: T‑234/06)
posted by Stadler at 11:13
Kommentare deaktiviert für EuG: Kein Markenschutz für „Cannabis“
Das Gericht erster Instanz – und nicht wie von mir zunächst behauptet, der EuGH – hält das Zeichen „Cannabis“ für Getränke und Lebensmittel für beschreibend und hat deshalb die Eintragung einer entsprechenden Marke u.a. für die Waren Biere, Weine, Spirituosen, Liköre und Sekt abgelehnt.
Das EuG führt aus:
„Aus alledem folgt, dass sich das Zeichen CANNABIS auf die aus den Medien allgemein bekannte Hanfpflanze bezieht, die bei der Herstellung bestimmter Lebensmittel und Getränke verwendet wird. Der Durchschnittsverbraucher wird daher sofort und ohne weiteres Nachdenken einen Zusammenhang zwischen dem fraglichen Zeichen und den Merkmalen der Produkte herstellen, für die die Marke eingetragen wurde. Dadurch wird dieses Zeichen zu einem beschreibenden Zeichen.“
Diese Einschätzung des EuG zur Verbrauchererwartung halte ich für fragwürdig. Der Verkehr mag zwar den Begriff Cannabis mit der Hanfpflanze assoziieren, allerdings primär in Richtung eines Betäubungsmittels. Ob er daneben auch annimmt, dass es sich um einen gebräuchlichen Inhaltsstoff bei der Herstellung von Lebensmitteln und Getränken handelt, dürfte demgegenüber eher fraglich sein.
Urteil des Gericht erster Instanz vom 19. November 2009 (Az.: T‑234/06)
posted by Stadler at 11:13
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Dass sich die Abmahnung im Bereich des Filesharing mittlerweile tatsächlich zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt hat, wird zunehmend deutlicher.
Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH hat heute mit einer Pressemitteilung darauf reagiert, dass seit einigen Tagen ein Schreiben von Rechtsanwalt Udo Kornmeier im Netz kursiert, das belegt, dass DigiProtect keine Anwaltsgebühren an die Kanzlei bezahlt, von den Kosten der Rechtsverfolgung freigestellt wird und die Kanzlei Kornmeier dafür einen prozentualen Anteil der erzielten Einnahmen erhält. In dieser Pressemitteilung bestreitet DigiProtect die Echtheit des Faxes von Rechtsanwalt Kornmeier erst gar nicht („ein […] Fax […], das dem Anschein nach von der von uns mandatierten Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner stammt„). Auch inhaltlich wird nicht in Abrede gestellt, dass das Geschäftsmodell so ausgestaltet ist, wie Kornmeier es in seinem Fax skizziert. Man verteidigt sich stattdessen mit Allgemeinplätzen.
Meine rechtlichen Schlussfolgerungen – und auch die anderer Kollegen – werden durch die Ausführungen von DigiProtect jedenfalls nicht entkräftet.
Die Kanzlei Kornmeier macht unterdessen noch mit Schreiben vom 18.11.2009 – das mir vorliegt – Anwaltskosten nach dem RVG aus einem Gegenstandswert von EUR 10.000,- geltend. Die Rechtsanwälte werden sich jetzt mit den neuen Argumenten auseinandersetzen müssen, dass ihr Abmahnungen bereits deshalb rechtsmissbräuchlich sind, weil sie den Auftraggeber (DigiProtect) von jeglichem Kostenrisiko freistellen und zudem vom Verletzer die Erstattung von Aufwendungen (Anwaltskosten) verlangen, die dem Auftraggeber gar nicht entstanden sind.
posted by Stadler at 16:10
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Vor einigen Wochen habe ich den Datenskandal bei der Postbank zum Anlass genommen, die Postbank als Kunde anzuschreiben und um Auskunft zu bitten, inwieweit meine personenbezogene Daten an Handelsvertreter oder sonstige Dritte weitergegeben worden sind. Weder die Postbank noch ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter, den ich gesondert angeschrieben hatte, haben hierauf geantwortet.
Aus diesem Grund habe ich bei der Postbank jetzt schriftlich nachgehakt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit obigem Schreiben haben ich Sie als Kunde der Postbank um Auskunft nach § 34 BDSG darüber ersucht, welche Daten zu meiner Person von Ihnen an freie Handelsvertreter oder andere Dritte weitergegeben worden sind. Dieses Schreiben haben Sie leider nicht beantwortet, die gesetzte Frist zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht haben Sie verstreichen lassen. Auch eine E-Mail an Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten blieb unbeantwortet.
Dies zeigt mir, dass Sie den Schutz der Daten Ihrer Kunden nicht ernst nehmen und ihr innerbetriebliches Datenschutzkonzept weder funktioniert noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ich fordere Sie nochmals und letztmals außergerichtlich auf, die in meinem Schreiben vom 27.10.09 näher erläuterte Auskunft bis spätestens zum 01.12.2009 zu erteilen. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie damit zu rechnen, dass ich meinen gesetzlichen Auskunftsanspruch gerichtlich geltend machen werde.
Ihren Datenschutzbeauftragten werde ich ebenfalls erneut informieren, sowie über mein Blog auch die Öffentlichkeit.
Es erscheint mir unerträglich, dass Sie zunächst in großem Stil rechtswidrig Kundendaten weitergeben und anschließend berechtigte Auskunftsverlangen einfach ignorieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Stadler
posted by Stadler at 12:35
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann konnte sich bisher nicht entscheidend in Szene setzten. Um das für einen Innenminister tödliche Softi-Image abzulegen, kommt er jetzt mit einem populistischen Vorstoß, der ihm etwas öffentliche Aufmerksam sichert. Herrmann fordert eine flächendeckende Videoüberwachung von Bahnhöfen. Und er begründet dies mit der Behauptung: „Dabei sei diese ein hervorragendes Mittel, um potenzielle Straftäter abzuschrecken und Menschen auf leeren Bahnsteigen ein gewisses Sicherheitsgefühl zu geben„. Wirklich? In England hat man das längst und nicht nur in Bahnhöfen (CCTV). Ein Rückgang der Kriminalität ist freilich dort nicht wirklich messbar, auch wenn es zweifellos Leute gibt, die sich sicherer fühlen.
Nur was hilft mir eine Videokamera, wenn ich an einem S-Bahnhof zusammengeschlagen werde? Die Täter der verschiedenen Gewalttaten an Münchener S- und U-Bahnhaltestellen sind auch so gefasst worden. Die Tat als solche kann die Videoüberwachung nicht verhindern. Und die Behauptung von der abschreckenden Wirkung der Kameras ist ein kriminologisches Märchen.
Was bleibt, ist eine stärkere Überwachung des Bürgers, während Politiker wie Herrmann den Nachweis des Nutzens weiterhin schuldig bleiben.
posted by Stadler at 08:00
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Vor einigen Wochen habe ich darüber berichtet, dass sich DENIC selbst als Inhaber der Domain „de.de“ registriert hat und zwar kurz bevor die eigentliche Registrierung für die neuen Domains begonnen hatte.
Obwohl sich DENIC satzungsgemäß nicht am Domainhandel beteiligen darf und dies auch nicht mit ihrer Rolle als Registrierungsstelle vereinbar wäre, hat die Domain „de.de“ jetzt den Inhaber gewechselt. Eingetragen ist nun die österreichische Space Monkey GmbH und deren Admin-C ist ein alter Bekannter, nämlich Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der frühere Partner des Freiherrn von Gravenreuth. Über die Hintergründe darf spekuliert werden, zumal man nicht vergessen sollte, dass DENIC eine marktbeherrschende Stellung inne hat.
posted by Stadler at 21:10
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Der Chefredakteur des Focus Helmut Markwort(„Fakten, Fakten, Fakten“) wollte einer Zeitung verbieten lassen, ein Interview mit Roger Willemsen abzudrucken. Willemsen hatte in dem Interview u.a. geäußert: „Heute wird offen gelogen“ und im Hinblick auf einen Bericht über Ernst Jünger in der Zeitschrift Focus erklärt: „Das Focus-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen.“
Und wenn man fragwürdige und meinungsfeindliche Ansprüche durchsetzen will, dann geht man natürlich bevorzugt zum Landgericht Hamburg, das Markwort auch prompt Recht gab, was das OLG Hamburg anschließend noch bestätigte.
Der BGH hat diese Entscheidung mit Urteil vom 17. November 2009 (Az.: VI ZR 226/08) aufgehoben und die Klage von Markwort abgewiesen. Einmal mehr musste den hanseatischen Gerichten die Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit vor Augen geführt werden.
posted by Stadler at 16:51
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