Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.1.10

Bayern will eigene Top Level Domain

Nach einer Meldung der Augsburger Allgemeinen hat der Europaausschuss des Bayerischen Landtags beschlossen, bei der ICANN eine eigene Top Level Domain „.bayern“ zu beantragen.

Auch wenn der frühere Staatskanzleichef Eberhard Sinner (CSU) als Urheber der Initiative erklärte, man wolle die erste Region sein, die eine eigene Top Level Domain erhält, so ist das Vorhaben Bayern vor dem Hintergrund zu sehen, dass die ICANN derzeit die Einführung neuer Top Level Domains für Städte, Regionen, Unternehmen und NGO’s plant (New gTLD Program). Bayern würde dann vermutlich gleichzeitig mit einer Reihe anderer Regionen und Städte eine Top Level Domain erhalten, aber kaum als erste Region.

Bayern hätte damit die Position eines NIC (ähnlich der DENIC) inne und müsste anschließend nach bestimmten Kriterien Second-Level-Domains vergeben. Ob jeder (bayerische) Bürger die Möglichkeit erhalten wird, eine Domain zu beantragen oder nur Unternehmen und Gemeinden, bleibt abzuwarten.

posted by Stadler at 14:30  

20.1.10

Links, Google, Datenschutz

ZeitOnline veröffentlicht einen Artikel von Jeff Jarvis mit dem vielversprechenden Titel „Verlinken ist kein Diebstahl„. Jarvis, der vielen als Vordenker gilt, lässt in dem Beitrag eine klare inhaltliche Linie allerdings vermissen und überrascht mit ein paar seltsamen Argumenten.

Dass die Verlinkung kein Diebstahl ist und der Link das Kernstück der freien Rede im Internet darstellt, würde ich sofort unterschreiben. Nachdem diese Ausgangsthese formuliert ist, schwenkt Jarvis zu „Google Street View“ und der damit in Zusammenhang stehenden datenschutzrechtlichen Diskussion. Seine sehr amerikanische Sichtweise gipfelt in der Aussage:

„Ich habe Verständnis dafür, dass Menschen, die von „Streetview“ dabei erwischt wurden, wie sie Drogen kaufen oder in ein Bordell gehen, nicht wollen, dass wir das sehen können. Aber wenn wir irgendwem das Recht einräumen, die Verwendung dieser Bilder zu beschränken, dann geben wir auch dem Bürgermeister das Recht, uns mundtot zu machen, wenn wir ein Bild von ihm veröffentlichen wollen, wie er in eine Opiumhöhle schleicht.“ (ZEIT ONLINE vom 19.01.2010)

Mich erinnert das an ein Argument, das ich am Rande der letzten „Freiheit Statt Angst“ Demonstration in Berlin gehört habe. Irgendjemand hielt es für widersprüchlich einerseits mit Digitalkameras und Handys Polizisten zu filmen, die gerade Demonstranten verprügeln, aber andererseits gegen staatliche Überwachungskameras Position zu beziehen.

Wer darin einen Widerspruch sieht, hat ein paar grundlegende Zusammenhänge nicht verstanden. Der Bürger ist Träger von Grundrechten. Als solcher kann er vom Staat sowohl verlangen, dass nicht in diese Rechte eingriffen wird, als auch, dass der Staat sich schützend vor die Grundrechte stellt. Der Staat und seine Repräsentanten, die ein Amt bekleiden, sind in dieser Funktion demgegenüber keine Träger von Grundrechten, sondern das Gegenteil davon. Sie sind nämlich Grundrechtsverpflichtete.

Das Beispiel von Jarvis ist zwar noch etwas anders gelagert, aber es atmet argumentativ denselben Geist. Wenn ein Bürgermeister in eine Opiumhöhle schleicht – der sonst vielleicht auch noch den Hardliner in der Drogenpolitik gibt – ist das natürlich nicht dasselbe, wie wenn ein x-beliebiger Bürger in ein Bordell schleicht. In dem einen Fall besteht ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, in dem anderen Fall nicht.

Und was das alles mit Verlinkung zu tun hat, habe ich auch bis zum Ende des Artikels von Jeff Jarvis nicht verstanden. Jarvis vermengt das Urheberrecht mit dem Persönlichkeitsrecht bzw. dem, was die Amerikaner „Privacy“ nennen. Beides hat wenig miteinander zu tun, der unmittelbare Zusammenhang erschließt sich mir nicht.

Zu den Mythen und Fehlvorstellungen über den Hyperlink im Kontext des Urheberrechts hat Tim Berners-Lee bereits im Jahre 1997 einen kurzen aber sehr treffenden Text verfasst, der auch heute noch Gültigkeit besitzt. Ich verlinke ihn deshalb immer wieder gerne und weise auch auf die deutsche Übersetzung hin.

posted by Stadler at 08:30  

19.1.10

Deutschland friert Terrorgelder ein

Ja wirklich und zwar den atemberaubenden Betrag von 203,93 EUR, wie sich einer Pressemitteilung des Bundestags vom 19.01.2010 entnehmen lässt.

Man kann die Gefahren des internationalen Terrorismus gar nicht hoch genug einschätzen, wie diese Zahlen wieder einmal belegen.

posted by Stadler at 17:45  

19.1.10

BGH: Aida/AIDU

Nach einer heute im Volltext veröffentlichten Entscheidung des BGH (Urteil vom 29. Juli 2009, Az.: I ZR 102/07) sind die Kennzeichen Aida und AIDU trotz eines hohen Maßes der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Dienstleistungen (Reisedienstleistungen) markenrechtlich nicht verwechslungsfähig. Begründet wird dies damit, dass der Verkehr das Zeichen Aida mit der Oper von Verdi assoziere. Damit kommt nach Ansicht des BGH der Grundsatz zum Tragen, dass eine nach dem Bild und/oder nach dem Klang zu bejahende Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Zeichen zu verneinen sein kann, wenn einem Zeichen ein klar erkennbarer eindeutiger Sinngehalt zukommt.

Der Bundesgerichtshof hat außerdem erneut bestätigt, dass ein Anspruch auf Verzicht auf die Registrierung einer Domain (hier: „aidu.de“) überhaupt nur dann begründet sein kann, wenn jedwede Verwendung des Domain-Namens eine Verletzung von Marken- oder Kennzeichenrechten darstellt und zwar gerade auch im Bereich anderer Branchen.

posted by Stadler at 13:00  

19.1.10

Filesharing: Bushido mahnt auch wieder ab

Der Berliner Rapper Bushido gehört zu den wenigen Künstlern, die das lukrative Geschäft der Filesharing-Abmahnungen selbst in die Hand genommen haben. Aktuell mahnt Bushido (Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe vom 14.01.2010) den Titel „Eine Chance/Zu Gangsta“ von dem Sampler „Bravo Black Hits Vol. 21“ ab. Gestützt wird die Abmahnung auf einen Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln vom 22.09.2009 (9 OH 1532/09).

Bushido fordert neben einer Unterlassungserklärung „nur“ einen pauschalen Abgeltungsbetrag von EUR 350,- was im Vergleich zur Forderung anderer Rechteinhaber eher gering ist. Das liegt aber vermutlich nur daran, dass nicht noch eine zwischengeschaltete Gesellschaft wie DigiProtect oder Logistep mitverdient.

Das Geschäftsmodell der Filesharing-Abmahnung á la Bushido ist, wie in anderen Fällen auch, durchaus fragwürdig, vor allem mit Blick auf die geforderte Abgeltungspauschale. Bei Bushido, dessen Label bei Sony Music unter Vertrag steht, stellt sich aber auch noch die Frage, ob er nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den Konzern übertragen hat. Denn in diesem Fall würde es ihm an der Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen fehlen.

Mit Bushido mahnt im übrigen einer ab, der es selbst mit den Urheberrechten nicht immer so genau nimmt. Oder ist das doch eher als Battle unter Gangstern zu verstehen? Aber lieber Bushido, ein richtiger Gangsta braucht doch kein Urheberrechtsgesetz.

posted by Stadler at 12:00  

18.1.10

LG München I: Namensnennung einer Mitarbeiterin des Jugendamts im Internet ist unzulässig

Nach Ansicht des Landgerichts München I (Urteil vom 19.11.2009, Az.: 35 O 9639/09) ist die namentliche Nennung einer Mitarbeiterin des Jugendamtes im Rahmen einer Berichterstattung über das Vorgehen der Behörde in einer Sorgerechtsangelegenheit, unzulässig.

Das Jugendamt der Stadt Bamberg hatte die Pflegschaft über den Sohn der
Verfügungsbeklagten gegen deren Willen übernommen. Die Verfügungsbeklagte führt deshalb eine von ihr auch öffentlich gemachte Auseinandersetzung mit der Stadt Bamberg und dem Jugendamt. Im konkreten Fall hatte sie einen Zeitungartikel ins Web gestellt, in dem die Verfügungsklägerin unter der Zwischenüberschrift „Die Menschen, die eine Familie zerstörten“ namentlich genannt ist.

Das Landgericht München I sieht in der namentlichen Nennung der Mitarbeiterin des Jugendamts einen Verstoß gegen deren Persönlichkeitsrecht und hat eine bereits zuvor erlassene einstweilige Verfügung durch Urteil bestätigt.

Interessanter Weise geht das Landgericht nicht auf die Frage ein, wie sich der Umstand, dass der Name der Jugendamstmitarbeiterin zunächst nicht durch die Beklagte selbst, sondern durch eine Zeitung öffentlich genannt wurde, auswirkt. Wenn die Veröffentlichung durch die Zeitung zulässig ist, dann ist es auch die nochmalige Wiedergabe des Artikels. Insoweit wäre bei der vorzunehmenden Gesamtabwägung zudem zu berücksichtigen gewesen, dass der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eine deutlich geringere Intensität aufweist, nachdem der Name der Mitarbeiterin ohnehin schon durch die Presse gegangen war. Die Frage ist dann auch, inwieweit sich eine im Lichte der Meinungsfreiheit berechtigte Kritik unmittelbar gegen das dienstliche Verhalten der betroffenen Mitarbeiterin richtet. Ist dies nämlich der Fall, dann muss sich ein Behördenmitarbeiter durchaus auch öffentliche Kritik gefallen lassen. Die Urteilsbegründung erscheint mir in jedem Fall etwas dürftig.
(Urteil via Kanzlei Prof. Schweizer)

posted by Stadler at 14:30  

18.1.10

Süddeutsche zahlt für positive Blogbeiträge

Upload, das Magazin für digitales Publizieren, berichtet darüber, dass die Süddeutsche Zeitung, über den Umweg einer schweizer Werbeagentur, Blogger für lobende Beiträge über ihr iPhone-App bezahlt.

Das ist rechtlich nicht unproblematisch. Werden solche Blogbeiträge nämlich nicht ausdrücklich und deutlich als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet, sondern wird der Eindruck erweckt, es handle sich um eine unabhängige Meinungsäußerung des Bloggers, dann liegt sog. getarnte Werbung (Schleichwerbung) vor, die wettbewerbswidrig ist. Da die Vorgabe der von der SZ beauftragten Werbeagentur Trigami u.a. lautet, positive Kommentare im App Store zu verfassen, wird man allerdings kaum davon ausgehen dürfen, dass der Werbecharakter in jedem Fall offen gelegt wird.

Mit dieser Irreführung setzt die vielleicht beste Zeitung des Landes aber vor allen Dingen ihren Ruf als glaubwürdiges und kritisches Presseorgan aufs Spiel.

posted by Stadler at 11:39  

18.1.10

Facebook speichert alles?

Seit einer Woche kann man bei The Rumpus ein Interview mit einem anonymen Facebook-Mitarbeiter lesen, aus dem sich u.a. ergibt, dass Facebook so ziemlich alles dauerhaft speichert und zusammenführt, was die Nutzer an Daten hinterlassen. Die spannende Frage war also die, ob das Interview echt ist, zumal mir das Interview an einigen Stellen eher unstimmig erscheint. Facebook hat Presseanfragen der Süddeutschen Zeitung zu diesem Thema jedenfalls nicht beantwortet (wie Johannes Boie heute in der Print-Ausgabe schreibt). Die Frage der Echtheit des Interviews wird deshalb wohl offen bleiben. Und vermutlich ist die Facebook-Strategie, auf das Thema gar nicht einzugehen, aus Sicht des Unternehmens äußerst sinnvoll. Dass man bei Facebook die Mechanismen der Netzkommunikation verstanden hat, kann auch nicht überraschen.

posted by Stadler at 08:30  

17.1.10

Apple geht gegen Blogger vor, wegen des Aufrufs Fotos des „Apple Tablet“ einzuschicken

Das Blog Gawker hat demjenigen 10.000 US-Dollar angeboten, der ein Foto oder Video des „Apple Tablets“ einsendet. Diesen „Tablet Hunt“ hat Apple anwaltlich abmahnen lassen und verlangt Unterlassung. Und dies mit einer erstaunlichen Begründung: Eine Veröffentlichung solcher Fotos würde Firmengeheimnisse von Apple verletzten, denn schließlich seien die entsprechenden Informationen streng vertraulich. Der Hype treibt seltsame Blüten.

posted by Stadler at 19:38  

17.1.10

Apple geht gegen Blogger vor, wegen des Aufrufs Fotos des "Apple Tablet" einzuschicken

Das Blog Gawker hat demjenigen 10.000 US-Dollar angeboten, der ein Foto oder Video des „Apple Tablets“ einsendet. Diesen „Tablet Hunt“ hat Apple anwaltlich abmahnen lassen und verlangt Unterlassung. Und dies mit einer erstaunlichen Begründung: Eine Veröffentlichung solcher Fotos würde Firmengeheimnisse von Apple verletzten, denn schließlich seien die entsprechenden Informationen streng vertraulich. Der Hype treibt seltsame Blüten.

posted by Stadler at 19:38  
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