Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.1.10

ELENA: Datenschutzbeauftragter sieht derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für Datenübermittlung

Das ELENA-Verfahrensgesetz – ELENA steht für elektronischen Entgeltnachweis – vom 28.03.2009 sieht vor, dass Arbeitgeber ab Januar 2010 moantlich bestimmte Daten zu ihren Angestellten an die sog. zentrale Speicherstelle übermitteln müssen. Die gesetzliche Regelung hierzu ist in §§ 95 ff. SGB IV enthalten. Welche Daten übermittelt werden müssen, ist im Gesetz in § 97 Abs. 1 SGB IV geregelt. Die Vorschrift verweist zusätzlich auf § 95 SGB IV, weshalb auch die dort genannten Nachweise und Belege zu übermitteln sind. § 97 Abs. 6 SGB IV enthält außerdem noch eine Verordnungsermächtigung. Danach soll das Arbeitsminsisterium das Nähere zu Inhalt und Form der vom Arbeitgeber nach Absatz 1 zu übermittelnden Meldung durch eine Rechtsverordnung bestimmen.

Ob diese gesetzliche Regelung dem Wesentlichkeitsgebot entspricht oder vielmehr der Gesetzgeber selbst die Daten exakt hätte definieren müssen, ist nur eine der offenen verfassungsrechtlichen Fragen.

ELENA stellt im Grunde eine Vorratsdatenspeicherung von riesigem Ausmaß dar, die die derzeit beim Bundesverfassungsgericht verhandelte Vorratsdatenspeicherung bei weitem in den Schatten stellt. Die vom Arbeitnehmer monatlich zu übermittelnden Daten von ca. 40 Millionen Bürgern werden nämlich dauerhaft zentral gespeichert, damit sie im Bedarfsfalle abrufbar sind.

Die verfassungsgerichtliche Überprüfung des Datenmonsters ELENA wird wohl unausweichlich sein. Hierbei wird vermutlich nicht nur der Umstand der Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat thematisiert werden, sondern auch die Tatsache, dass der betroffene Arbeitnehmer nicht konkret weiß, welche Daten der Arbeitgeber übermittelt, bzw. was sich aus den übermittelten Dokumenten ergibt. Gerade dies steht in einem erheblichen Spannungsverhältnis zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein ist übrigens der Ansicht, dass vor dem Erlass der sog. ELENA-Datensatzverordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür besteht, von den Arbeitgebern eine Datenübermittlung zu verlangen. Es wird interessant werden zu sehen, ob gegen Arbeitgeber, die sich einer Datenübermittlung verweigern, mit Bußgeldbescheiden vorgegangen wird.

Das ELENA-Verfahren ist übrigens ein Projekt der rot-grünen Bundesregierung. Das Gesetz wurde schließlich im Frühjahr letzten Jahres mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen, Grüne und FDP haben sich enthalten. Auch daran sieht man einmal mehr, dass keine Partei ein Garant für die Wahrung der Grundrechte ist. Der systematische Grundrechtsabbau ist bei praktisch allen Parteien Programm und gerade auch Grüne und FDP bilden da keine Ausnahme.

posted by Stadler at 19:13  

27.1.10

EuGH: Slogan „Vorsprung durch Technik“ als Marke schutzfähig

Der Europäische Gerichtshof erachtet den Werbeslogan „Vorsprung durch Technik“ des deutschen Autobauers Audi für ausreichend unterscheidungskräftig und damit als Marke eintragungsfähig (Urteil des EuGH vom 21.01.2010, Az.: C‑398/08 P).

Der EuGH führt u.a. aus, dass die Tatsache allein, dass eine Marke als Werbeslogan wahrgenommen wird, nicht ausreicht, um den Schluss zu ziehen, dass dieser Marke die Unterscheidungskraft fehlt. Eine solche Marke kann nach Ansicht des EuGH von den angesprochenen Verkehrskreisen vielmehr gleichzeitig als Werbeslogan und als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden.

Diese Entscheidung wird jetzt möglicherweise zu einer verstärkten Anmeldung von Slogans als Marke führen.

posted by Stadler at 14:30  

27.1.10

EuGH: Slogan "Vorsprung durch Technik" als Marke schutzfähig

Der Europäische Gerichtshof erachtet den Werbeslogan „Vorsprung durch Technik“ des deutschen Autobauers Audi für ausreichend unterscheidungskräftig und damit als Marke eintragungsfähig (Urteil des EuGH vom 21.01.2010, Az.: C?398/08 P).

Der EuGH führt u.a. aus, dass die Tatsache allein, dass eine Marke als Werbeslogan wahrgenommen wird, nicht ausreicht, um den Schluss zu ziehen, dass dieser Marke die Unterscheidungskraft fehlt. Eine solche Marke kann nach Ansicht des EuGH von den angesprochenen Verkehrskreisen vielmehr gleichzeitig als Werbeslogan und als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden.

Diese Entscheidung wird jetzt möglicherweise zu einer verstärkten Anmeldung von Slogans als Marke führen.

posted by Stadler at 14:30  

27.1.10

Filesharing-Abmahnungen sind auch in England ein Geschäft und DigiProtect mischt dort ebenfalls mit

Die BBC berichtet aktuell über neue massenhafte Filesharing-Abmahnungen durch die Anwaltskanzlei ACS:Law in Großbritannien. In dem Beitrag der BBC wird zudem darauf hingewiesen, dass diese Kanzlei (wie auch die Kanzlei Davenport Lyons) auch für das umstrittene deutsche Abmahnunternehmen DigiProtect im Vereinigten Königreich tätig ist. „Turn Piracy Into Profit“ funktioniert also auch auf der Insel prächtig und scheint so eine Art deutscher Exportschlager zu sein.

posted by Stadler at 13:30  

26.1.10

Musterland Bayern: Startschuss für sauberes Internet

Bayern ist erneut ganz vorne und gibt deshalb den Startschuss für ein sauberes Internet an bayerischen Schulen. Innenminister Herrman spricht von einem großartigen Filterkonzept, das er sich freilich ein bisschen so vorstellt, wie Klein-Fritzchen das wohl auch tut. Muss man an Schulen tatsächlich soziale Netzwerke sperren oder ist der Umgang mit Facebook und schülerVZ nicht eher Bestandteil der Medienkompetenz die Schulen vermitteln sollten?

posted by Stadler at 22:44  

26.1.10

Update: Sperrung der Website „dresden-nazifrei.de“

Der Staatsanwaltschaft Dresden ist offenbar bewusst, dass sie keine ausreichenden Befugnisse hatte, um die Sperrung der Website „dresden-nazifrei.de“ anzuordnen, weshalb sie ihre Verfügung in einem Fernsehinterview jetzt als bloße Bitte gegenüber dem LKA darstellt. Diese Aussage der Staatsanwaltschaft kann man angesichts des Umstandes, dass es sich um eine Verfügung handelt, die ausdrücklich und im Wortlaut eine Anordnung gegenüber dem LKA enthält, allenfalls als unfreiwillig komisch betrachten.
(via Beck-Blog)

posted by Stadler at 22:15  

26.1.10

Update: Sperrung der Website "dresden-nazifrei.de"

Der Staatsanwaltschaft Dresden ist offenbar bewusst, dass sie keine ausreichenden Befugnisse hatte, um die Sperrung der Website „dresden-nazifrei.de“ anzuordnen, weshalb sie ihre Verfügung in einem Fernsehinterview jetzt als bloße Bitte gegenüber dem LKA darstellt. Diese Aussage der Staatsanwaltschaft kann man angesichts des Umstandes, dass es sich um eine Verfügung handelt, die ausdrücklich und im Wortlaut eine Anordnung gegenüber dem LKA enthält, allenfalls als unfreiwillig komisch betrachten.
(via Beck-Blog)

posted by Stadler at 22:15  

26.1.10

Die Berechtigung des gebührenfinanzierten Rundfunks muss in Frage gestellt werden

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (Nr. 20 vom 26.01.2010, S. 15) hat das Verwaltungsgericht München einem Patentanwalt recht gegegeben, der für seinen beruflich genutzten PC keine Rundfunkgebühren bezahlen wollte.

Der Bericht der SZ zitiert eine bemekenswerte Passage aus dem Urteil: „Es ist mit Blick auf die Informationsfreiheit außerdem nicht gerechtfertigt, den Zugang zu weltweiten Informationen im Internet von der Entrichtung einer Gebühr abhängig zu machen, die ausschließlich der Finanzierung Dritter – nämlich insbesondere der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – dient.„

Gerade weil die Rundfunkgebühren in Deutschland bislang politisch und juristisch als sakrosant galten, ist dieser Ansatz mutig und mehr als erstaunlich. Er wirft die berechtigte Frage auf, ob sich die Rundfunkgebühren, die nach ihrem ursprünglichen Sinn die Meinungs- und Informationsvielfalt sichern sollten, mittlerweile zu einer Gefahr für die grundgesetzlich garantierte Informationsfreiheit entwickelt haben. Denn die Ausdehnung der Rundfunkgebühren auf alle Geräte, mit denen man theoretisch Rundfunk und sei es auch über das Internet, empfangen kann, stellt in der Tat eine zusätzliche finanzielle Hürde für den Zugang zu weltweit abrufbaren Informationen dar.

Man wird angesichts der Informationsvielfalt die gerade das Internet bietet, die Frage der Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch des vom Bundesverfassungsgericht in seinen Rundfunkurteilen postulierten dualen Rundfunkstsystems neu stellen müssen. Denn die Verhältnisse haben sich in den letzten 10 – 15 Jahren maßgeblich verändert. Auch weil sich ARD und ZDF immer stärker dem erbärmlichen Niveau des Privatfernsehens angepasst haben, ist für viele Menschen mittlerweile das Internet zur wichtigsten Informationsquelle geworden. Die vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betonte Grundversorgung wird nicht mehr primär durch den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk gewährleistet. Ein weiteres Festhalten an einem gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erscheint daher nicht länger gerechtfertigt. Es ist zumindest an der Zeit, diese Diskussion nun ernsthaft zu beginnen und die Frage der Berechtigung des gebührenfinanzierten Rundfunks neu zu stellen.

posted by Stadler at 11:00  

26.1.10

Medienfreiheit contra Persönlichkeitsrecht: BGH hebt erneut Hamburger Urteile auf

Vor ca. 6 Wochen habe ich über ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs berichtet, das zum wiederholten Male meinungsfeindliche Entscheidungen der Hanseatischen Gerichte aufgehoben hat. Es geht darum, ob ältere Rundfunkberichte, die einen veurteilten Straftäter in zulässiger Weise namentlich genannt haben, in einem Online-Archiv weiterhin zum Abruf bereit gehalten werden dürfen. Bemerkenswert ist u.a. auch, dass der BGH insoweit von Medienfreiheit und nicht (mehr) nur von Rundfunkfreiheit spricht. Der BGH hat die folgenden amtlichen Leitsäte formuliert:

Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals („Online-Archiv“) weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

Dabei fließt zugunsten der Rundfunkanstalt mit erheblichem Gewicht in die Abwägung ein, dass die Veröffentlichung der Meldung ursprünglich zulässig war, die Meldung nur durch gezielte Suche auffindbar ist und erkennen lässt, dass es sich um eine frühere Berichterstattung handelt.

BGH, Urteil vom 15. Dezember 2009 (Az.: VI ZR 227/08)

posted by Stadler at 09:42  

25.1.10

Zensur über den Umweg des Jugendschutzes?

Ein neuer Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bezieht die Access-Provider nunmehr ausdrücklich in den Kreis derjenigen mit ein, die von den Behörden zu Jugendschutzmaßnahmen im Sinne des Staatsvertrags verpflichtet werden können. Zum Portfolio der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen gehören Sperrungsverfügungen gegen Provider, ebenso wie „Sendezeitbeschränkungen“ für Internetangebote und die „Kennzeichnung“ jugendgefährdender Angebote.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat jetzt ausführlich und ablehnend zu diesen geplanten und zum Teil schon geltenden Maßnahmen Stellung bezogen. Der Provider 1&1 hat in sehr drastischen Worten vom Ende der freien Kommunikation im Internet gesprochen.

Auch wenn man das für übertrieben halten mag, sind viele Landespolitiker offenbar nicht in der Lage zu erkennen, welche Auswirkungen derartige „Jugendschutzmaßnahmen“ auf das Netz tatsächlich haben. Und genau das muss ihnen zügig vor Augen geführt werden.

Gerade die sich deutlich verstärkende Tendenz, technische Dienstleister als Hilfsorgane zur Kontrolle von Inhalten heranzuziehen, geht zwangsläufig mit einem massiven Eingriff in technische Normen und einer Manipulation technischer Standards einher. Dieses Konzept des Sperrens und Filterns unterscheidet sich sachlich sehr wenig von dem der Chinesen. Man muss das so deutlich sagen. Und natürlich geht es nur um einen guten und legitimen Zweck. Aber das ist in China ja auch nicht anders.

posted by Stadler at 16:00  
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