Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.5.09

Wie der Jugendschutz im Netz missbraucht wird

Der gemeinnützige Verein (sic!) JusProg/Jugendschutzprogramme.de stuft u.a. Websites als jugendgefährdend ein und bietet eine Filtersoftware, die dafür sorgt, dass die von JusProg indizierten Websites nach Installation der Software nicht mehr angezeigt werden.

Gesperrt werden von JusProg u.a. die Websites der Grünen, der taz und von Telepolis. Auch politische und kritische Blogs und Sites wie Spiegelfechter, Fefe, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der LawBlog vom Kollegen Vetter stehen auf der Sperrliste von JusProg.

Das Bildungsblatt (bild.de) wird selbstredend als unbedenklich eingestuft. Kein Wunder, wenn man weiß, dass Bild zu den Sponsoren dieser fragwürdigen Jugenschützer gehört.

Dass dieser saubere Verein, dem es offensichtlich um die Verhinderung missliebiger politischer Inhalte geht, auch noch als gemeinnützig anerkannt wird, ist der eigentliche Skandal. Die Unterdrückung der Meinungsfreiheit wird hier durch Steuervergünstigungen staatlich gefördert. Das Finanzamt Hamburg-Mitte, das JusProg als gemeinnützig anerkannt hat, wird sich möglicherweise dafür interessieren, dass dieser Verein keineswegs seine satzungsgemäßen Ziele verfolgt. Die Unterdrückung von Meinungen ist jedenfalls kein priviligierter Zweck im Sinne der AO.

Vielleicht sollten auch taz oder Heise ein Vorgehen gegen JusProg in Erwägung ziehen.
Quelle: F!XMBR

posted by Stadler at 12:35  

20.5.09

Mithilfe des BKA und des Bundestags die Netzsperren umgehen

Der Blogger Fefe hat wieder einmal etwas kurioses ausgegraben. Wer nach einem alternativen und öffentlichen Domain-Name-Server sucht, um die evtl. bald anstehenden und vom BKA koordinierten DNS-Sperren zu umgehen, muss seinen Blick nicht in die Ferne schweifen lassen.

Denn gleich beim BKA und beim Bundestag wird man fündig. Wenn das kein Stück aus dem Tollhaus ist, das hier gegeben wird.
Quelle: Fefes Blog

posted by Stadler at 14:15  

18.5.09

Politischer Missbrauch des Missbrauchs

Mario Sixtus bringt die Sperrdiskussion mit dem Titel „Politischer Missbrauch des Missbrauchs“ exakt auf den Punkt. Mehr muss und kann zu dem was z.B. die Deutsche Kinderhilfe derzeit von sich gibt, nicht gesagt werden.

Wer sich informieren will, sollte die Website des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur – ich mag den Namen eigentlich nicht – bookmarken. Es ist schwierig, eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Diese Initiative versucht es.

posted by Stadler at 20:52  

14.5.09

Provider räumt Sperrung von Website nach Aufforderung des Bundesverwaltungsamts ein

In dem hier kürzlich geschilderten Fall, in dem von einer Sperrung einer satirischen Website auf Druck des BMI berichtet wurde, hat sich der Sachverhalt bestätigt. Der Provider hat eingeräumt, die Site auf eine Aufforderung des Bundesverwaltungsamts hin gesperrt zu haben. Der ISP begründet dies mit einem angeblich offensichtlichen Rechtsverstoß.

Um es deutlich zu sagen. Diese Site enthält keinen offensichtlichen Rechtsverstoß, sondern eine zulässige, kritische Meinungsäußerung. Aber ist dem Provider dieser Rechtsirrtum anzulasten?

Die Maßnahme der Bundesverwaltung wirkt wie eine echte (Vor-)Zensur, denn sie verhindert die weitere Verbreitung dieser satirischen Publikation.

posted by Stadler at 23:23  

13.5.09

BMI hat angeblich Kündigung einer Domain mit satirischer Site veranlasst

Das Bundesministerium des Inneren hat angeblich die Kündigung einer Domain veranlasst, über die eine Website – einen Screenshot gibt es noch – abrufbar war, auf der das BMI in satirischer Art und Weise durch den Kakao gezogen worden ist. Manchmal fehlen mir die Worte. Art. 5 GG wird mit Füßen getreten.
Quelle: Fefes Blog

posted by Stadler at 11:50  

12.5.09

Deutsche Kinderhilfe lässt sich vor von der Leyens Wahlkampfkarren spannen

Das war mein erster Gedanke, als ich las, dass die Deutsche Kinderhilfe e.V. eine Gegenkampagne zur Onlinepetition gegen Netzsperren gestartet hat und u.a. vor Fußballstadien Unterschriften pro Netzblockaden sammeln möchte.

Die Dinge sind möglicherweise aber komplizierter. Die deutsche Kinderhilfe e.V. gilt nicht als seriös. Man wirft ihr vor, wirtschaftliche Interessen unter dem Deckmantel des Kinderschutzes zu verfolgen. Außerdem soll der Verein, beste Kontakte u.a. zu Ursula von der Leyen unterhalten oder zumindest unerhalten haben. Weht dieser Wind also aus Richtung des Familienministeriums?

Es dürfte nicht schwer sein, auf der Straße oder vor Fußballstadien Unterschriften zu bekommen, wenn man vorgibt, gegen Kinderpornografie zu kämpfen. Da wird so mancher unwissende Bürger bereitwillig unterschreiben. Solche Unterschriftenlisten kämen Frau von der Leyen freilich wie gerufen, nachdem die öffentliche Meinung zu den Netzsperren gerade zugunsten der Sperrkritiker kippt und die Ministerin zunehmend unter Druck gerät.

In der Politik wird mit allen Mitteln gekämpft und sei es auf dem Rücken missbrauchter Kinder. Politik und Geschäft unter dem Deckmantel der guten Tat. Die Kombination könnte stimmig sein.

posted by Stadler at 16:25  

11.5.09

Netzsperren: Die Medien beginnen zu verstehen

Einige der großen Flagschiffe der deutschen Presselandschaft warten gerade mit äußerst kritischen Kommentaren zu dem Vorhaben, Zugangssperren für kinderpornografische Websites zu errichten, auf. Zwei davon finden sich auch in den Printausgaben wieder. Man hat bei der Süddeutschen, der Frankfurter Rundschau und Zeit Online verstanden, dass sich kritische und ernsthaft besorgte Bürger gegen ein in hohem Maße fragwürdiges Gesetzesvorhaben stemmen.

Vermutlich hatten die federführenden Politiker, die das Thema Kinderpornografie und Kindesmissbrauch zu Wahlkampfzwecken instrumentalisieren, nicht mit soviel Widerstand gerechnet und wohl auch nicht damit, dass immer mehr Menschen, die sich mit den Zusammenhängen und Hintergünden befassen, anfangen zu verstehen.

Dass Bürgerbeteiligung über das Web funktioniert macht Mut. Populisten wie von der Leyen und zu Guttenberg muss es Angst machen.
Update: es wäre sträflich, hier das kleine Flagschiff taz unerwähnt zu lassen, allein schon wegen des Titels „Blogosphäre gegen Guttenzwerg„.

posted by Stadler at 13:16  

8.5.09

Die Uneinsichtigkeit der Ursula von der Leyen

Die Online-Petition gegen Netzsperren wird von immer mehr Menschen unterzeichnet. Dennoch zeigt sich Familienministerin von der Leyen unbeeindruckt. Das Hamburger Abendblatt zitiert sie mit den Worten: „Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann. (…) Das Leid der Opfer ist real, nicht virtuell. Jeder Klick und jeder Download verlängert die Schändung der hilflosen Kinder„.

Frau von der Leyen argumentiert emontional, was in Wahlkampfzeiten nicht ungewöhnlich ist, aber sie argumentiert vor allen Dingen falsch.

Die Ministerin will mit ihren Aussagen erneut den Eindruck erwecken, man würde an jeder Ecke des Internet auf Kinderpornografie stoßen und dem könne durch Zugangsblockaden der Provider entgegengetreten werden. Beides ist unzutreffend. Richtig ist vielmehr das Gegenteil.

Man hat nämlich mit der naheliegenden Möglichkeit zu rechnen, dass das geplante Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Websites die Zahl der Zugriffe auf derartige Inhalte sogar noch erhöhen wird, anstatt sie zu verhindern. Genau diesen Effekt hatten nämlich die ersten in Deutschland praktizierten Sperrungsanordungen im Jahre 2002 zur Folge. Die Bezirksregierung Düsseldorf verpflichtete Provider in NRW dazu, zwei Neonazi-Sites zu sperren, die in Nordamerika gehostet wurden. Dadurch haben die bis dahin in Deutschland wenig bekannten Sites einen deutlichen Bekanntheitsschub erfahren, die Zugriffe sind sprunghaft angestiegen. Einen ähnlichen Effekt wird auch die nunmehr geplante Verwendung von Sperrlisten auslösen. Die Sperrlisten sämtlicher Staaten, die derartige Zugangsblockaden bereits praktizieren, sind im Internet veröffentlicht. Dasselbe wird auch mit der deutschen Sperrliste innerhalb kürzester Zeit passieren.

Dadurch werden Neugierige angelockt und den Pädophilen wird eine „Top-List“, die direkt vom BKA erstellt worden ist, als Surfvorlage frei Haus geliefert. Das Risiko in die Fänge des BKA zu geraten, ist aus Sicht der Pädophilen gering. Denn wer im Netz regelmäßig solche Inhalte aufruft, ist nicht so naiv, hierfür den Domain-Name-Server eines großen deutschen Providers zu benutzen, sondern trägt stattdessen in seinen Browser einfach einen alternativen Name-Server ein. Die eigentlichen Täter kann man so weder abhalten noch ermitteln. Stattdessen erzeugt man künstlich zusätzliche Zugriffe, die es ohne Sperrlisten nicht geben würde und fördert die Verbreitung von Kinderpornografie damit sogar noch.

Wenn sich die Bundesregierung ernsthaft mit den Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern befasst hätte, dann wäre ihr auch nicht entgangen, dass die schwedische Polizei mittlerweile ernüchtert feststellen musste, dass die Sperren dort zu keinem erkennbaren Rückgang von Straftaten der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte geführt haben.

Wer die Kinder schützen will, muss sich deshalb gegen das Vorhaben von Netzsperren aussprechen und seinen Blick auf wirkungsvolle Maßnahmen richten. Frau von der Leyen hat sich möglicherweise nur verrannt. Aber das wird sie gerade in Wahlkampfzeiten niemals zugeben. Und aus diesem Grund steht zu befürchten, dass ein sinnloses Gesetz, das nicht dem Schutz der Kinder dient, dafür aber die Gefahr beinhaltet, die Rechte Unbeteiligter zu beeinträchtigen, in Kraft treten kann. Und aus diesem Grund steht mein Name auf der Liste der Mitzeichner der Online-Petition.

posted by Stadler at 15:05  

2.5.09

Die Sperrliste und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Nach dem Entwurf eines § 8a Abs. 1 TMG führt das BKA eine Liste von Telemedienangeboten, die Kinderpornografie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste).

Nach welchen Kriterien und unter welchen Voraussetzungen das BKA Websites auf diese Sperrliste setzt, gibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor.

Andererseits ist es aber so, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowohl den Gesetzgeber als auch das BKA als ausführende Behörde verpflichtet, sich Gedanken darüber zu machen, ob nicht mildere und gleich effiziente Mittel zur Verfügung stehen, um das angestrebte Ziel ebenfalls zu erreichen.

Anstatt kinderpornografische Inhalte nur auszublenden und vor den deutschen Internetnutzern zu verstecken, wäre es sicherlich vorzugswürdig, die inkriminierten Inhalte an ihrer Quelle tatsächlich aus dem Netz zu nehmen. Eine solche Maßnahme wäre im rechtlichen Sinne auch das mildere Mittel gegenüber der Zugangsblockade. Denn Access-Sperren beinhalten u.a. eine erhöhte Gefahr, dass unbeteiligte Dritte pönalisiert und stigmatisiert werden und die Informationsfreiheit der Nutzer beeinträchtigt wird.

Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, müsste also, bevor eine Website auf die Sperrliste gesetzt wird, geprüft und sichergestellt werden, dass es nicht möglich ist, die Inhalte, durch ein Einwirken auf die zuständigen Behörden vor Ort bzw. die Host-Provider aus dem Netz zu bekommen.

Insoweit muss man sich vor Augen führen, dass die überwiegende Mehrzahl derjenigen Websites, die sich auf den skandinavischen Sperrlisten befinden, in Ländern gehostet werden, in denen Kinderpornografie strafbar ist und damit effektiv bekämpft werden kann. Ein ganz erheblicher Teil der Server die von skandinavischen Behörden blockiert werden, befindet sich sogar innerhalb der EU und in Nordamerika.

Die Kinderschutzorganisation CareChild hat demonstriert wie es funktioniert. Sie hat sich 20 Domains/Websites der dänischen Sperrliste vorgenommen und die Provider vor Ort angeschrieben und auf die kinderpornografischen Inhalte hingewiesen. Innerhalb weniger Tage waren 16 dieser 20 Inhaltsangebote vom Netz.

Was ein NGO wie CareChild kann, sollte das Bundeskriminalamt allemal können. Der Gesetzgeber gibt dem BKA dies aber nicht vor und es ist offenbar politisch auch gar nicht gewollt. In einem früheren Entwurf des Kinderporno-Sperrgesetzes war zumindest noch vorgesehen, Inhalte mit Standort innerhalb der EU von der Sperrung auszunehmen, weil davon auszugehen ist, dass hier ein unmittelbares Vorgehen effektiv möglich ist. Aber selbst diese Einschränkung wurde wieder fallengelassen und findet sich im aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr.

Wenn das Gesetz in der kommenden Woche in erster Lesung in den Bundestag eingebracht wird, sollte eine der zentralen Fragen lauten:
„Warum sieht der Gesetzesentwurf zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht vor, dass das BKA sicherzustellen hat, dass Maßnahmen zur tatsächlichen Entfernung der Inhalte am Serverstandort erfolglos waren?“

posted by Stadler at 08:30  

28.4.09

Zeitungszeugen

Schön zu sehen, dass die Zeitungszeugen wieder an den Münchener Zeitungsständen erhältlich sind, nachdem der Freistaat Bayern durch die Gerichte belehrt werden musste, dass der Nachdruck dieser Schriften weder strafbar noch urheberrechtswidrig ist.

posted by Stadler at 12:28  
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