Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.5.10

Google, Microsoft und Yahoo halten sich nicht an den Datenschutz

Das sagt zumindest die Art. 29 Datenschutzgruppe der EU, ein Expertengremium dessen Aufgabe es ist, die Kommission in datenschutzrechtlichen Fragen zu beraten. Die Kritik richtet sich bei allen drei Unternehmen gegen ihre Suchmaschinenfunktionen, die nach Ansicht des Gremiums immer noch nicht den Vorgaben der Datenschutzrichtlinie genügen. Die Gruppe verlangt eine vollständige Anonymisierung der Daten von Suchmaschinennutzern.

posted by Stadler at 08:00  

29.4.10

Keine Urheberrechtsverletzung durch Google-Thumbnails

Die Bildersuche von Google verletzt mit ihren Vorschaubildern (Thumbnails) die Rechte des Urhebers der Bilder bzw. abgebildeten Werke nach einer heute verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ( Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08) nicht.

Der in der Wiedergabe in Vorschaubildern liegende Eingriff in das Recht des Urhebers seine Werke öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG), ist nicht rechtswidrig, weil Google dem Verhalten der Klägerin entnehmen durfte, diese sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden.

Wer seine Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich macht, ohne von der technischen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Abbildungen seiner Werke durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern zu unterbinden, muss derartige Thumbnails nach Ansicht des BGH auch dulden. Damit knüpft der BGH an die von ihm in der Paperboy-Entscheidung aufgestellten Grundsätze an.

Der Bundesgerichtshof weist außerdem darauf hin – was im konkreten Fall keine Rolle spielt – dass Suchmaschinenbetreiber nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Dienstleistungen die Haftungsbeschränkungen nach der E-Commerce-Richtlinie in Anspruch nehmen können.

posted by Stadler at 10:37  

18.12.09

OLG Hamburg: Keine Prüfpflichten des Suchmaschinenbetreibers

Nach einem Beschluss des OLG Hamburg vom 13.11.2009, Az.: 7 W 125/09 (via Kanzlei SEWOMA) treffen einen Suchmaschinenbetreiber grundsätzlich auch dann keine Prüfpflichten, wenn er weiß, dass über eine bestimmte Person im Netz in rechtswidriger Weise berichtet wird.

Das OLG Hamburg wörtlich:

Denn auch den Betreiber einer Suchmaschine, der weiß, dass es Internetauftritte gibt, in denen in rechtswidriger Weise über eine Person berichtet wird, ist nicht verpflichtet, ohne konkreten Anlass beständig alle Internetauftritte, die seine Suchmaschine bei Eingabe des Namens der Person findet, daraufhin zu untersuchen, ob sie einen rechtswidrigen Inhalt haben.

Es kommen also auch aus Hamburg auch ab und an vernünftige und zutreffende Entscheidungen.

posted by Stadler at 13:53  

20.9.09

Informationsunterdrückung durch Suchmaschinen

Wikileaks hat eine Liste von Domains und URL’s veröffentlicht, die von der Suchmaschine Lycos blockiert werden und dadurch in den Suchergebnissen nicht mehr erscheinen. Darunter findet man auch Inhalte von FAZ, Heise und Stiftung Warentest!

Das lenkt die Aufmerksamkeit wieder einmal auf die zentrale Rolle der Suchmaschinen für das Auffinden von Inhalten im Web und zeigt, welche Macht die Suchmaschinenbetreiber haben. Denn was über Suchmaschinen nicht gefunden werden kann, ist praktisch nicht existent im Netz.

Deshalb muss auch diese Diskussion geführt werden, wenn man über die Sperrung, Blockade oder Filterung von Inhalten spricht, die aus verschiedenen Gründen von unterschiedlichsten Interessengruppen als unerwünscht betrachtet werden. Die Unterdrückung von Informationen ist per se bedenklich und die Liste von Lycos zeigt, was auch gegen staatliche Sperrlisten ins Feld zu führen sein wird. Es finden sich dort leider immer auch – und zwar nicht nur in einem vernachlässigenswürdigen Umfang – legale und nützliche Inhalte. Derartige Blockaden beeinträchtigen daher immer auch das Recht des Bürgers sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

posted by Stadler at 16:00  

24.1.09

Suchmaschinen müssen sich an Vorgaben des Datenschutzes anpassen

Die sog. Art29-Gruppe der Datenschutzbeauftragten der EU hat nach einem zweitägigen Meeting für April 2009 einen Report zu Suchmaschinen, speziell zur Dauer der Speicherung von Suchanfragen, angekündigt.

Wie die Herald Tribune berichtet, besteht unter den Datenschützern Konsens, dass von Google und Co. Änderungen und Anpassungen gefordert werden sollen, damit die Einhaltung der Vorgaben des europäischen Datenschutzes gewährleistet ist.
Quelle: European privacy advocates to issue report in April (Herald Tribune vom 20.01.2009)

posted by Stadler at 10:51  
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