OLG Hamburg: Keine Prüfpflichten des Suchmaschinenbetreibers
Nach einem Beschluss des OLG Hamburg vom 13.11.2009, Az.: 7 W 125/09 (via Kanzlei SEWOMA) treffen einen Suchmaschinenbetreiber grundsätzlich auch dann keine Prüfpflichten, wenn er weiß, dass über eine bestimmte Person im Netz in rechtswidriger Weise berichtet wird.
Das OLG Hamburg wörtlich:
Denn auch den Betreiber einer Suchmaschine, der weiß, dass es Internetauftritte gibt, in denen in rechtswidriger Weise über eine Person berichtet wird, ist nicht verpflichtet, ohne konkreten Anlass beständig alle Internetauftritte, die seine Suchmaschine bei Eingabe des Namens der Person findet, daraufhin zu untersuchen, ob sie einen rechtswidrigen Inhalt haben.
Es kommen also auch aus Hamburg auch ab und an vernünftige und zutreffende Entscheidungen.
Auch …
ein "auch" zu viel
;)
Comment by Anonymous — 18.12, 2009 @ 19:59
"Es kommen also auch aus Hamburg auch ab und an vernünftige und zutreffende Entscheidungen."
– Bis die nächste "vernünftige und zutreffende" Entscheidung kommt werden die jungen (!) Leser des Blogs wohl nicht mehr leben.
Comment by Anonymous — 19.12, 2009 @ 14:41
"Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn."
Comment by Anonymous — 23.12, 2009 @ 19:03