Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.7.11

BGH zur Verwechslungsgefahr bei Unternehmenskennzeichen

Sog. Unternehmenskennzeichen (Firmennamen, besondere Bezeichnungen eines Geschäftsbetriebs) genießen Schutz nach dem Markengesetz. Bei der Frage, ob eine Verletzung eines fremden Unernehmenskennzeichens vorliegt, kommt es auf die sog. Verwechslungsgefahr an, die wiederum von zwei Aspekten abhängt, nämlich der sog. Zeichenähnlichkeit und der Branchennähe der sich gegenüberstehenden Unternehmen.

Hierzu hat der BGH jetzt entschieden (Urteil vom 20.01.2011, Az.: I ZR 10/09), dass es für die Frage der Branchennähe in erster Linie auf die Produktbereiche und Arbeitsgebiete ankommt, die nach der Verkehrsauffassung typisch für die Parteien sind. Anhaltspunkte für eine Branchennähe können Berührungspunkte der Waren oder Dienstleistungen der Unternehmen auf den Märkten sowie Gemeinsamkeiten der Vertriebswege und der Verwendbarkeit der Produkte und Dienstleistungen sein. In die Beurteilung einzubeziehen sind naheliegende und nicht nur theoretische Ausweitungen der Tätigkeitsbereiche der Parteien.

Die Frage, ob von einer absoluten Branchenunähnlichkeit auszugehen ist, ist losgelöst von der konkreten Kennzeichnungskraft  des Unternehmenskennzeichen des Klägers zu prüfen. Bei Unternehmen, die beide im Bereich der Informationstechnologie tätig sind und die beide u.a. Sicherheitslösungen anbieten, kann eine Branchennähe nicht verneint werden. Nach Ansicht des BGH besteht vielmehr eine teilweise Branchenidentität oder zumindest hochgradige Branchenähnlichkeit.

posted by Stadler at 09:45  

12.10.10

OLG Düsseldorf: GPL gibt keine Befugnis zur Markenbenutzung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Streit um die Open Source Software „xt.Commerce“ mit Urteil vom 28.09.2010 (Az.: I-20 U 41/09) entschieden, dass die General Public Licence (GPL) keine Befugnis zur Benutzung der Wort-/Bildmarke „xt:Commerce“ gibt.

Wenn jemand also eine unter der GPL (hier GPL 2) stehende Software weiterentwickelt bzw. bearbeitet, darf er nach Ansicht des OLG Düsseldorf das Ergebnis nicht ohne weiteres unter dem geschützten Markennamen des Programms vertreiben. Er ist allerdings nicht daran gehindert, in einer ergänzenden Programmbeschreibung auf das Ausgangsprogramm hinzuweisen.

Adrian Schneider hat die Entscheidung bei Telemedicus kritisch kommentiert. Auch ifrOSS befasst sich mit dem Urteil.

posted by Stadler at 17:28  

10.9.10

BGH: Verbraucherzentrale

Der Versuch der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ einem anderen Verband die Verwendung des Zeichens „Verbraucherverband“ zu untersagen, ist beim BGH zunächst gescheitert. Der Bundesgerichtshofs hat den Rechtsstreit zurückverwiesen. Der amtliche Leitsatz des Urteils vom 31.03.10 (Az.: I ZR 36/08) lautet:

Ein Schlechthinverbot, das sich nur gegen einen einzelnen Bestandteil eines aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten und nur in dieser Gesamtheit im geschäftlichen Verkehr benutzten Vereinsnamens richtet, kommt nicht in Betracht, weil im Regelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass der angegriffene Bestandteil, wenn er mit anderen Bestandteilen kombiniert wird, keine Verwechslungsgefahr mit dem Klagezeichen begründet.

Interessant an der Entscheidung ist vor allen Dingen auch, dass der BGH die Reichweite des Antrags beanstandet hat, weil er nicht eng an der konkreten Verletzungsform orientiert war. Dem Beklagten, der als „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V.“ auftritt, kann nach Ansicht des Senats jedenfalls nicht untersagt werden, das Zeichen „Verbraucherzentrale“ zu benutzen, weil der Beklagte den Begriff in dieser Form, in Alleinstellung, überhaupt nicht benutzt hat. Demzufolge wird der Kläger also beantragen müssen, die Benutzung des Zeichens „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger“ zu untersagen.

posted by Stadler at 11:31  

9.7.10

BGH: Aufdruck „DDR“ auf T-Shirt keine Markenrechtsverletzung

Mit Urteil vom 14. Januar 2010 (Az.: I ZR 92/08), das heute veröffentlicht worden ist, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das die auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken zusammen mit dem früheren Staatswappen angebrachte Bezeichnung  „DDR“  vom Verkehr regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen aufgefasst wird.

Damit wird nach Ansicht des BGH die Marke des Klägers „DDR“, die u.a. für Bekleidung eingetragen ist, nicht verletzt. Parallel hatte der BGH entschieden, dass auch die Aufschrift „CCCP“ auf einem T-Shirt keine markenmäßige Benutzung der geschützten Marke „CCCP“ darstellt.

posted by Stadler at 09:21  

13.4.10

OLG Hamburg offenbart brillanten technischen Sachverstand

In einer neuen Entscheidung des OLG Hamburg (Beschl. v. 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10)findet sich folgende bemerkenswerte Passage:

„Dies gilt erst recht in Fällen wie dem vorliegenden, in dem das Unternehmenskennzeichen der Antragstellerin im Quelltext sogar in die Titelangabe der entsprechenden Webseite aufgenommen wurde. Denn hierdurch wird nicht nur, wie bei den „einfachen“ Metatags, die Auffindbarkeit durch Suchmaschinen bei Eingabe des entsprechenden Suchbegriffs erhöht, sondern nach der Darlegung der Antragstellerin wird die angezeigte Seite hierdurch in der Titelleiste zusätzlich mit einem Titel versehen, der das Unternehmenskennzeichen enthält.“

Also Keywords- und Description-Tag zählen  zu den einfachen Meta-Tags, während der Title-Tag demgegenüber ein besonderer Meta-Tag ist, weil hierdurch in der Titelleiste zusätzlich ein Titel erzeugt wird? Was für eine bahnbrechende Erkenntnis.

Ich will Derartiges im Jahr 2010 eigentlich nicht mehr in einem Urteil eines Oberlandesgerichts lesen.

Die rechtliche Würdigung des OLG Hamburg ist insgesamt zumindest fragwürdig. Ob sich die Frage der Verwechslungsgefahr bei Unternehmenskennzeichen tatsächlich ohne Ausführungen zum konkreten  Inhalt der Website beantworten lässt, möchte ich bezweifeln. Nur weil ein Unternehmenskennzeichen in einem Title-Tag oder als Teil einer URL auftaucht, muss der durchschnittliche Internetnutzer nach Aufruf der Website nicht unbedingt und stets annehmen, dass diese Website von dem fraglichen Unternehmen stammt. Das wird vielmehr sehr stark von Inhalt und Gestaltung der Website abhängen. Und genau hierzu sagt das OLG nichts.

posted by Stadler at 17:37  

28.10.09

BGH: Haftung des Merchants beim Affiliate-Marketing

Der Volltext der Entscheidung des BGH zur Haftung des Merchants für Markenrechtsverletzungen auf der Website des Affiliates ist nunmehr im Volltext online. Der BGH geht davon aus, dass der Werbepartner(Affiliate) zumindest unter bestimmten Umständen als Beauftragter des werbenden Unternehmens (Merchant) im Sinne von § 14 Abs. 7 MarkenG anzusehen ist, womit ihm dann die Markenrerchtsverletzung auf der Site des Affiliates zuzurechnen wäre.

Dies gilt nach Ansicht des BGH zumindest dann, wenn nach dem Inhalt des Werbepartnerprogramms für jeden Besucher, der über den Werbelink zu dem Unternehmen gelangt und mit diesem einen Geschäftsabschluss tätigt, eine Provision gezahlt wird und der betreffende Werbepartner (Affiliate) erst nach einer Überprüfung durch den Unternehmer (Merchant) selbst in das Partnerprogramm aufgenommen wird.
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.10.2009, Az.: I ZR 109/06

posted by Stadler at 15:12  

20.2.09

BGH: Das bloße Halten einer Domain verletzt keine Rechte

Der Bundesgerichtshof hat seine mit Spannung erwartete Entscheidung „ahd.de“ verkündet. Interessant ist v.a., dasss der BGH anders als die Vorinstanz einen Anspruch auf Löschung der Domain verneint hat, weil das bloße Halten der Domain die Kennzeichenrechte der Klägerin nicht verletze.
Urteil vom 19. Februar 2009 – I ZR 135/06 – ahd.de
Quelle: Pressemitteilung des BGH 39/2009

posted by Stadler at 12:12  
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