Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.12.15

Redtube-Abmahnungen waren vorsätzliche unerlaubte Handlung des abmahnenden Anwalts

Die sog. Redtube-Abmahnungen, der mittlerweile nicht mehr existenten Regensburger Abmahnkanzlei Urmann hatten Ende 2013 im Netz und der juristischen Fachwelt großes Aufsehen erregt.

In einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Regensburg (Urteil vom 08.12.2015, Az.: 3 C 451/14) den abmahnenden Anwalt zum Schadensersatz verurteilt und gleichzeitig antragsgemäß festgestellt, dass die konkrete Abmahnung eine vorsätzliche unerlaubte Handlung dargestellt hat.

Die Kollegen Weiß & Partner haben das Urteil des AG Regensburg im Volltext veröffentlicht.

posted by Stadler at 11:54  

21 Comments

  1. Ist das wirklich neu http://www.golem.de/news/porno-streaming-redtube-abmahnanwalt-zu-schadensersatz-verurteilt-1504-113407.html

    Comment by Achim Sawall — 16.12, 2015 @ 13:54

  2. Schön. Kann jetzt jemand dasselbe noch für die Fälle erstreiten, in denen ein Film/Musik von einer IP-Adresse aus – im Gegensatz zur Behauptung in der Abmahnung – niemals verteilt wurde?

    Comment by Peter — 16.12, 2015 @ 14:23

  3. @Achim Sawall:

    „…erlässt das Amtsgericht Regensburg durch XXX auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 18.11.2015 am 08.12.2015 das folgende

    Endurteil

    1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Regensburg vom 20.03.2015, Az.: 3 C 451/14, wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Beklagen als Gesamtschuldner verurteilt werden, an den Kläger 201,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 07.03.20 14 zu bezahlen, und dass gegenüber dem Beklagten zu 1) festgestellt wird, dass diesem Anspruch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Beklagten zu 1) zugrunde liegt….“

    Comment by Antworter — 16.12, 2015 @ 14:37

  4. @Achim Sawall: Das ist doch immer noch dasselbe Verfahren. Urmann hat gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt und jetzt hat das AG die Entscheidung durch Endurteil mit ausführlicher Begründung bestätigt.

    Comment by Stadler — 16.12, 2015 @ 15:05

  5. http://www.bookandnegative.com/blog/wp-content/uploads/2015/05/nelson-haha.png

    Comment by doc-rofl — 16.12, 2015 @ 16:10

  6. Angesichts des Streitwerts eine wirklich ausführliche Urteilsbegründung.

    Comment by Arne Rathjen RA — 16.12, 2015 @ 17:16

  7. Das ergaunerte Geld, das dann auf ein „Treuhandkonto“ ging, wurde anschließend in die Schweiz transferiert. Ist die BaFin gegen die involvierte Münchner Bank wegen Verdacht auf Beteiligung an Geldwäsche tätig geworden? Was sind die Resultate bei den vor über einem Jahr erfolgten Strafanzeigen gegen RA Sebastian (Prozessbetrug), Wiik (Betrug, Prozessbetrug), Schilling (Betrug, Urkundenfälschung) und Roschu (Falschaussage)? Auffällige Stille in einer Angelegenheit, der immer noch der Geruch von organisierter Kriminalität anhaftet.

    Comment by M.v.D. — 17.12, 2015 @ 16:10

  8. @M.v.D.
    Ja, das würde mich auch interessieren.
    Wird wohl im Sande verlaufen

    Comment by Christian — 17.12, 2015 @ 17:23

  9. Das kommt dabei heraus, wenn Rechtsanwälte nur vor dem Provider ihren vermeintlichen Rechtsanspruch belegen müssen, um an IP-Nummern zu kommen. Meines Erachtens muss davor die Staatsanwaltschaft und der richterliche Beschluss zwischengeschaltet werden. So mancher RA saugt sich gerne was aus den Fingern, oftmals kommt es zu Fehlern. Leider ist es nur bei Straftaten so, dass ein Staats- oder Amtsanwalt vorher tätig werden muss. Diese IP-Nummern-Abfrage von RA ist zu unterbinden! Diese haben keinerlei Recht darauf, direkt an diese Daten zu gelangen. Sie sind dafür weder qualifiziert, geschweige denn vertrauenswürdig.

    Comment by Alain — 18.12, 2015 @ 16:46

  10. @Alain
    Vor dem posten informieren!
    Der Richtervorbehalt ist vorgeschaltet und wurde durchgeführt

    Comment by Christian — 18.12, 2015 @ 18:20

  11. Warum werden dann nicht Strafanzeigen wegen eventueller Rechtsbeugung gegen die Richter erstattet? Und wenn das kaum möglich ist, warum werden keine Dienstaufsichtsbeschwerden auf den Weg gebracht gegen Richter, die mit ihrer Unterschrift den Weg frei gemacht haben für Verbrecher? Warum werden diese Richter nicht namentlich genannt und deren Verfehlungen öffentlich gemacht? Sie sprechen Recht im Namen des Volkes. Daher sollte das Volk doch wissen, wer mal wieder nichts geprüft, nichts gelesen hat, sondern, wie in 99% aller Fälle, stumpf unterschrieben hat. Das ist keine Ausnahme, sondern die Regel. Richter prüfen so gut wie gar nichts, unterschreiben alles, was ihnen vorgelegt wird, sobald es von der Staatsanwaltschaft kommt.

    Comment by Alain — 18.12, 2015 @ 18:33

  12. @Alain
    Warum nicht selber informieren?

    http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/abmahnungen-von-urmann-collegen

    Comment by Christian — 18.12, 2015 @ 18:36

  13. Vor fünf Jahren hat sich mal ein guter Staatsanwalt erdreistet, dem Richter dessen Todesurteil zur Unterschrift vorzulegen. Es sei ein komplizierter Fall, man wolle die Hausdurchsuchung. Ungelesen unterschrieben hat es dieser Richter. Sein Todesurteil wurde ihm zum Verhängnis. Er wurde abgemahnt, der Nichtsleser, aber Allesunterschreiber! Macht sich nicht gut in der Personalakte.

    Comment by Alain — 18.12, 2015 @ 18:38

  14. Ps. Richter sind nicht allmächtig, sondern fliegen nach Beamtenrecht bei rechtswidrigen Handlungen aus ihrem Job.

    Comment by Alain — 18.12, 2015 @ 18:43

  15. Leider falsch, Richter sind keine Beamte

    https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_%28Deutschland%29

    Comment by Christian — 18.12, 2015 @ 18:44

  16. Was sind sie dann??

    Comment by Alain — 18.12, 2015 @ 18:47

  17. ….und warum bekommen sie dann Beamtengehalt und Pension?

    Comment by Alain — 18.12, 2015 @ 18:49

  18. Hast du Internet? Kennst du Suchmaschinen?

    Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter (Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz – RStDG)

    Comment by Christian — 18.12, 2015 @ 18:50

  19. Gegen Richter kann man jederzeit vorgehen. Der Richter „Gnadenlos“ aus Hamburg hat es vorgemacht. Später eher als Kokser und Bahnhofspenner bei RTL bekannt. Der wurde gefeuert, oder eher „aus dem Richteramt entlassen“.

    Comment by Alain — 18.12, 2015 @ 18:53

  20. Und ich würde als Betroffener Strafanzeige gegen die Richter und Staatsanwälte erstatten. Dazu Dienstaufsichtsbeschwerden und gegen diese Versager ebenfalls zivilrechtliche Schritte einleiten. Schadensersatz. Auf Vermerk in deren Personalakte würde ich ebenfalls bestehen. Man soll erkennen, wenn Staatsanwälte und Richter in ihrem Job ihr Totalversagen zur Blüte bringen.

    Ein Vermerk in deren Personalakte hat Auswirkungen auf jedes weitere Fehlurteil, das sich diese Leute leisten. Irgendwann ist das Maß voll, dann nehmen auch Richter ihren Hut.

    Comment by Alain — 18.12, 2015 @ 19:04

  21. Was ich erst jetzt gesehen habe, ist diese
    Meldung hier, in Sachen ‚Thomas Urmann‘:

    Am 08.12.2015 wurde Urmann ja vom Amtsgericht Regensburg zu Schadensersatz verurteilt, weil gleichzeitig festgestellt worden war, das er die Leute in der Redtube-Affäre vorsätzlich unerlaubt abgemahnt hätte. Eine Woche später nach diesem Urteil war diese Meldung überall im Internet zu lesen. Aber das kurz darauf, nur eine Woche später, die Staatsanwaltschaft Regensburg auch die Ermittlungen gegen Urmann plötzlich eingestellt hat, das les ich jetzt erst.

    Wie hier unten auf der Seite steht, hat noch kurz vorher ein Regensburger Zivilgericht Urmann bescheinigt gehabt: Mit der Absicht abgemahnt zu haben, obwohl er wusste, das die Abmahnungen rechtswidrig seien.

    Und schon kurz danach wurden die Ermittlungen gegen Urmann wegen Betrug in 43.000 Fällen von der Staatsanwaltschaft Regensburg dann eingestellt. Weil kein ausreichender Tatnachweis vorhanden wäre : „Ein subjektiver Tatnachweis, das der Anwalt aus Vorsatz Abmahnungen heraus geschickt hat, für die es keine ausreichende Berechtigung gab, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg nicht hinreichend nachweisbar“, so der Oberstaatsanwalt Theo Ziegler. Strittig war, ob die Urmann beauftragende Firma überhaupt die Urheberrechte an den Filmen hatte. Das der Regensburger Anwalt das aber geahnt haben könnte, dass es nicht so ist, konnte man ihm nicht nachweisen.“

    => http://goo.gl/bgqO3K

    Comment by Sascha — 2.03, 2016 @ 05:13

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