Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.3.15

Verschlimmbesserung: Der Gesetzesentwurf zur Störerhaftung von W-LAN-Betreibern

Der Referentenentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ durch den u.a. die Störerhaftung für Anbieter öffentlicher W-LANs geregelt werden soll, ist nunmehr auch offiziell über den Server des BMWi abrufbar.

Dieser Referentenentwurf unterscheidet sich zwar im Wortlaut etwas von dem Entwurf über den ich unlängst gebloggt habe, die Kernpunkte sind allerdings unverändert geblieben.

Die maßgeblichen neuen Vorschriften des § 8 TMG sollen danach wie folgt lauten:

(3) Die vorstehenden Absätze gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.

(4) Diensteanbieter, die einen Internetzugang nach Absatz 3 geschäftsmäßig oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter
1. angemessene Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren oder vergleichbare Maßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Funknetz durch außenstehende Dritte ergriffen hat und
2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

(5) Sonstige Diensteanbieter, die einen Internetzugang nach Absatz 3 zur Verfügung stellen, können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen im Sinne des Absatzes 4 ergriffen haben und die Namen der Nutzer kennen, denen sie den Zugang gewährt haben.

Wer geschäftsmäßig oder als öffentliche Einrichtung einen Internetzugang über ein W-LAN zur Verfügung stellt, muss also künftig angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen unberechtigten Zugriff Dritter ergreifen und darf den Zugang nur solchen Nutzern gewähren, die erklärt haben, keine Rechtsverletzung zu begehen.

Das bedeutet, dass der Betreiber den einzelnen Nutzer im Zweifel namentlich erfassen wird und von ihm eine ausdrückliche Erklärung einholen muss, dass er keine Rechtsverletzung begeht. Eine offene, anonyme Nutzung dürfte damit ausgeschlossen sein. Man stellt sich hier unweigerlich auch die Frage, was genau unter einem unberechtigten Zugriff zu verstehen ist und inwiefern die Verwendung von Verschlüsselungsverfahren durch den Provider geeignet sein soll, Rechtsverletzungen, insbesondere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Noch schlechter ist die Situation für private Betreiber offener Netze, was insbesondere auch die Freifunkinitiativen betrifft. Sie müssen nicht nur dieselben Maßnahmen ergreifen wie geschäftsmäßige Anbieter, sondern sind verpflichtet auch die Namen der Nutzer zu kennen, denen sie Zugang gewähren. Wie man insoweit verifiziert, dass die Nutzer ihre korrekten Daten angeben und wer das Risiko trägt, dass sich Nutzer unter falscher Identität anmelden, erscheint gänzlich unklar.

Das Gesetzesvorhaben ist nach meiner Einschätzung wegen Verstoß gegen die E-Commerce-Richtlinie europarechtswidrig, denn es schränkt die in der Richtlinie normierten Haftungsprivilegien von Diensteanbietern ein.

Der Schub für kostenloses WLAN, den sich Wirtschaftsminister Gabriel von dem Gesetzesvorhaben erhofft, ist kaum zu erwarten, nachdem das Gesetzvorhaben die bestehenden Providerprivilegien nicht erweitert, sondern vielmehr gegenüber der geltenden Rechtslage einschränkt. Betreiber öffentlicher W-LANs sind auch nach geltendem Recht schon Access-Provider im Sinne von § 8 TMG. Insoweit beschränkt das jetzige Vorhaben die bisherigen Haftungserleichterungen, indem es zusätzliche Anforderungen und Verhaltenspflichten des Providers normiert.

Hinzu kommt eine neue Rechtsunsicherheit die daraus resultiert, dass sich zunächst kein Anbieter sicher sein kann, ob die Sicherungs- und Registrierungsmaßnahmen, die er ergriffen hat, tatsächlich auch den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Dass die aktuelle Debatte um die Störerhaftung, die Auslöser des Gesetzesentwurfs war, letztlich eine Scheindebatte ist, habe ich vor einiger Zeit schon erläutert.

Die Bundesregierung verfolgt einmal mehr das Konzept der Verschlimmbesserung.

posted by Stadler at 14:37  

26 Comments

  1. Ich frage mich bei den Privatanbietern insbesondere, ob die Rechtsprechung sie als Diensteanbieter iSd § 8 TMG sieht. Bisher tut sie es ja nicht und hat auf dieser Grundlage die Störerhaftung erfnden.
    Der Gesetzentwurf geht in Abs. 5 aber davon aus, dass auch Anbieter von WLANs Diensteanbieter sein sollen, ohne dies jedoch an irgendeiner Stelle zu normieren. Es wird lediglich beschrieben, was ein WLAN ist.

    Comment by nutellaberliner — 12.03, 2015 @ 14:53

  2. Wenn der Titel meines offenen WLans z.B. „nicht für illegale Zwecke zu nutzen“ lautet. Habe ich die Nutzer dann ausreichend aufgeklärt? Was ist in diesem Zusammenhang ausreichend?
    Wie sieht das mit meinen Kindern aus?
    Wenn ein Freund meines Sohnes von mir den Schlüssel bekommt, was muss ich mir dann unterschreiben lassen? Oder muss ich dann das Passwort ändern, wenn er weg ist? Was ist, wenn mein Sohn das Passwort weitergibt?
    Dank und Grüße

    Comment by dix — 12.03, 2015 @ 15:24

  3. Für kleine Anbieter, z.B. Anbieter von Monteurwohnungen, ist das eine Katastrophe. Die haben nicht die Hard- oder Software um bei jedem Wechsel, auch mit Überschneidungen, jedesmal den Zugangscode zu wechseln, um zu verhindern dass ihr WLAN später missbraucht wird.
    Als Beispiel könnte der Monteur eine Woche später im Nachbarhaus wohnen, was nicht unüblich ist, und dann eine Rechtsverletzung begehen.
    Für mich gehört das Gesetz in die Top-Ten der nutzlosesten Gesetze überhaupt.
    Stellt sich die Frage wie ich das wieder meinen Kunden beibringe?
    Aber das wird, so wie ich das sehe, vom BVG eh gekippt. Die erste Klage ist sicherlich schon in Vorbereitung.

    Comment by Manfred — 12.03, 2015 @ 16:13

  4. Der Regierungsentwurf hörte sich an wie De-Mail statt richtiger, international standardisierter E-Mail an.
    Es sieht so aus, als wenn im Wirtschaftsministerium Digitalisierungssaboteure uns von der internationalen Entwicklung abkoppeln wollen.
    In den USA, wo man durch Terror in New York gebeutelt ist, Pornos in so hoher Zahl illegal ins Netz kommen, dass legale Anbieter in Europa keine Chance haben, gibt es solchen Mist wie Verschlüsselungszwang, Kennnnuis des WLAn-Nutzer, sinnlose Klicks nicht.

    In New York City hat de rBürgermeister AT&T dazu bekommen, im Central Park WLAN anzubeiten, kostenlos, unbegrenzt, ohne jede Erfassung der Nutzer.
    In Deutschland will die SPD deutschnational in internationaler Sonderbehandlung jetzt auch die Vorratsdatenspeicherung im Router von Privaten einführen. Gestapo und Stasi in den Genen?

    Wir werden wohl wieder wie bei dem sinnlosen Zugangserschwerungsgesetz Parlament und Regierung mit einer Petition zur Ordnung rufen müssen. Die repräsentative Demokratie klappt schon wieder nicht mit diesen Digitalisierungssaboteuren.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 12.03, 2015 @ 17:08

  5. Man fragt sich, wie der private Anbieter – z.B. beim nachbarschaftlichen Teilen eines Internetanschlusses – sicherstellen soll, daß ein berechtigter Nutzer den WPA2-Key nicht weitergibt, z.B. an einen weiteren Besucher bei sich.

    Damit hätte der private Anbieter plötzlich einen Nutzer, den er nicht kennt. Mit der üblichen Heim-Hardware ist dies überhaupt nicht feststellbar.

    Comment by Tom — 12.03, 2015 @ 18:00

  6. @1 § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG enthält auch heute eine saubere Definition des „Diensteanbieters“. Und die legen Gerichte dahingehend aus, dass Privatpersonen bei Zugangseröffnung keine Diensteanbieter sind? Kann ich mir fast nicht vorstellen. Der Gesetzentwurf lässt in seinem Begründungsteil jedenfalls keinen Zweifel daran, selbst wenn es Gericht bis heute wirklich anders entschieden haben sollten.

    Im übrigens steht bei NP weit unten ein erhellender Kommentar, der sehr schön darlegt, wieso der aktuelle Aufschrei, eigentlich völlig an der Realität vorbeigeht. Auch diese Interpretation unterstützt der Begründungsteil nach meiner Meinung. Und sobald man die minimalen Anforderungen für „geschäftsmäßig“ erfüllt, hat es sich mit der Namenspflicht.

    Comment by Diensteanbieter — 12.03, 2015 @ 19:23

  7. „über ein drahtloses lokales Netzwerk“

    Was ist dann eigentlich mit drahtgebundenen Netzwerken in Hotels und WGs?

    Kann die Übertragungsart wirklich relevant für die Haftungsfreistellung sein?

    Verstösst das nicht gegen den Gleichheitsgrundssatz?

    Comment by odhrain — 12.03, 2015 @ 20:13

  8. Für mich eher fraglich, weil ein Laden, der an Freifunk teilnimmt, um freies WLAN anzubieten natürlich geschäftsmäßig ist, aber der Node daneben nicht mehr. Aber das ist weder für die Nutzer*innen erkennbar noch macht das in der Praxis irgend einen Sinn.

    Comment by Thilo Pfennig — 13.03, 2015 @ 08:06

  9. In Spanien (einem „PIGS“-Land) hängt „an jeder Hecke, hinter jeder Hütte“ WLAN. Selbst im Überlandbus gibt es freies WLAN, in jedem Ort unzählige. Frei und kosten-frei. In D herrscht Kontroll- und Überwachungssucht. Chefsache? Dummschwätz! Dieses Mauern ist der nächste Abwahlgrund.

    Comment by Wieder ein Flop — 13.03, 2015 @ 09:24

  10. Dies wird für Herrn Dobrindt dann noch eine interessante Angelegenheit werden: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/dobrindt-gibt-wlan-startschuss.html

    Erst gestartet und dann schon wieder umbauen?

    Comment by Sepp Frey — 13.03, 2015 @ 10:17

  11. Nur zur Info: Man arbeitet an WPA3, denn WPA2 ist bereits geknackt worden.

    Wer ein öffentliches Wlan nutzt, sollte später nicht weinen über Datenklau und dergleichen. Auch die Betreiber sollten sich lieber mal schlau (ggf. auch klug) machen.

    Schönes Wochenende (auch den Doofen)

    Comment by Ned — 13.03, 2015 @ 15:45

  12. Die technische Umsetzung trifft doch auch private Haushalte. Das ist hier mal krasser dargestellt: https://kowabit.de/das-neue-telemediengesetz-stoererhaftung-und-vorratsdatenspeicherung-fuer-alle/ . Ich glaube die Abmahnindustrie hat beim Gesetzeformulieren mitgeholfen. So sind wir supi beschaftigt.

    Comment by marcus — 14.03, 2015 @ 15:59

  13. Nun, für mich als reinen Privatmenschen der bisher recht freizügig mit seinem WLAN umging ist es jetzt einfach so, dass ich das Ding jetzt dicht mache und fertig. Egal was man von sich aus für andere tun will, es wird einem ständig ein Knüppel zwischen die Beine geworfen… traurig.

    Comment by Ben — 16.03, 2015 @ 11:42

  14. Du hast als Privatmensch für „andere“ nichts zu tun. Bemühe Dich um Deinen Anschluss, das sollte genügen. Es gibt kein Wlan-Sozialamt, genauso solltest Du Dich hüten vor Leuten, die Deinen Anschluss ausnutzen!

    Comment by Ned — 16.03, 2015 @ 13:44

  15. Ps. Und dieses verblödete Gutmenschengeschwalle ist Schwachsinn. Fakt ist, daß sich sofort kriminelle Banden auf diese Möglichkeiten aufpflanzen. Profis. Da geht es nicht um den Studenten, der mal was nachforschen möchte, sondern um die Mafia, die auf jeden Wlan-Anschluss lauern wird.

    Diese rosa Vollidioten, die ja nur der Allgemeinheit dienen möchten, ihr gutmenschliches Wlan zur Verfügung stellen wollen, diese zarten Möhrchen, gehen mir auf die Panzerketten! Fakt ist, daß es nur um Kriminalität geht und gehen wird.

    Comment by Ned — 16.03, 2015 @ 13:52

  16. Weltweit gibt’s anscheinend keine kriminellen Banden – aber sobald in Deutschland WLAN frei wird kommen diese kriminellen Banden ?

    Steckt da irgendwo Logik drin ?
    Klärt mich auf denn ich seh da keine.

    Comment by Teddy — 16.03, 2015 @ 21:51

  17. Teddy: Lass Ned doch seine Paranoia, er versteht sich so gut mit ihr, hat ihr sogar schon ein Zimmer eingerichtet…

    Comment by maSu — 18.03, 2015 @ 16:50

  18. @maSu

    Beleidigungen treffen mich nicht. ;-) :-)

    Comment by Ned — 19.03, 2015 @ 14:18

  19. @Teddy

    Darf ich ab morgen Deinen Internetanschluss nutzen? Nicht? Warum nicht? Ich klicke vorher an, daß ich keine Straftaten begehe und surfe lustig los. DU hast ja nichts dagegen, daß ich meine Kumpels noch mitbringe, stimmts? DU findest das gut. Na, dann mal los!

    Comment by Ned — 19.03, 2015 @ 15:11

  20. Ned, verstehe ich dich richtig, wenn ich deine Position mit „Freies WLAN ist ein erhebliches Problem, und nur typische naiv-doofe Gutmenschen können das nicht sehen!“ zusammenfasse?

    Falls ja, kann ich deine Haltung nicht nachvollziehen. Versteh mich nicht falsch, vielleicht übersehe ich ja was essentielles. Aber wenn das so ist, wieso funktionieren freie WLANs in den USA und etlichen anderen westlichen Staaten weitgehend problemlos?

    Comment by Ben — 20.03, 2015 @ 23:00

  21. Problemlos für wen?? Höre mir doch auf, mit den USA zu kommen. Dort gibt es eine vollständig andere Gesetzeslage als in Deutschland. Problemlos läuft es dort nur für Kriminelle!

    Comment by Ned — 23.03, 2015 @ 18:14

  22. Überhaupt möchte ich Eure Wlan mal nutzen, wenn es soweit ist. Ihr habt ja Vertrauen in die Menschen. Dann darf ich sicher der Erste sein, der diese wunderbare Möglichkeit testet.

    Wollt Ihr das? Nein?

    Sind doch alle nett und haben nur Gutes vor!

    Wer ein Wlan für Dritte zur Verfügung stellt, ist in meinen Augen dumm wie eine Rosette beim Furzen.

    Comment by Ned! — 23.03, 2015 @ 20:05

  23. Hallo,
    meine Frage war durchaus ernst gemeint. Gibt es hierzu eine Antwort?
    Wenn der WLAN-Name (SSID) meines offenen WLans z.B. “Nicht für illegale Zwecke nutzen” oder „Nur für legale Nutzung“ lautet. Habe ich die Nutzer dann ausreichend aufgeklärt? Was ist in diesem Zusammenhang ausreichend?
    Dank und Grüße

    Comment by Dix — 27.03, 2015 @ 08:42

  24. @ Dix

    Nein, geht nicht.
    Weil, wie man den Text entnehmen kann, muss die Erklärung immer von dem Nutzer ausgehen. Der Nutzer muss das zuvor erklärt haben, bevor er den Anschluss nutzt, das er während der Nutzung dieses Anschlusses keine Rechtsverletzungen begehen wird. Wenn du ihn -so wie du das beschrieben hast- lediglich nur darauf hinweist, auf das, was er zu beachten hat, ist das nicht ausreichend, weil dir dann die Rückantwort von dem Nutzer dazu fehlt. Du benötigst immer eine ausdrückliche Bestätigung dieser Regeln von dem Nutzer vorher.

    Comment by sascha — 31.03, 2015 @ 08:21

  25. @Sascha
    Danke für die Antwort.
    Wenn ich schreibe: „Mit Verbindung erklärst du dich damit einverstanden, mit dem Netzwerk nichts Illegales zu tun“?
    Das erste Mal muss der Nutzer doch aktiv das Netzwerk auswählen. Wenn das dann dort steht?
    Das ist ein bißchen wie: Mit Klick akzeptierst du die AGB.
    Grüße

    Comment by Dix — 28.04, 2015 @ 16:59

  26. @ Dix

    Ich würde erstmal noch was abwarten, das hier war ja nur ein vorläufiger Entwurf. Bis der entgültige Entwurf dann vorliegt, kann sich wieder einiges geändert haben. Bei dem Entwurf hier ist noch vieles unklar. Sinnvoller wäre es, finde ich, wenn man vollständig auf den Hinweis verzichten würde. Weil das generell schon unsinnig und überflüssig ist. Das ist genauso, als wenn ein Besitzer eines Forums von jeden der sich dort registrieren will, verlangt, sich vor dem registrieren die Forenregeln durchzulesen, die man dann während des Registiervorgangs noch einmal bestätigen soll, das man die gelesen hat. Von 1000 Leute, wieviele haben die dann tätsächlich gelesen ? Vielleicht 1 % ..der Rest hat doch nur auf ‚bestätigen‘ geklickt, und auf weiter. Schon ist man registriert, ohne die Regeln überhaupt gelesen zu haben. Und genauso wird das auch hier sein, weil die meisten gucken doch nicht noch grossartig und lesen sich das durch. In der Regel gucken die als allererstes: „was muss ich jetzt als nächstes machen?“ sehen dann den Bestätigungsknopf und klicken den an. Das liesst sich doch keiner durch .. so wie die Poliker sich das wieder am vorstellen sind ..

    Comment by sascha — 26.05, 2015 @ 01:10

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