Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.11.14

Jugendmedienschutz: Alter Wein in neuen Schläuchen

Vor vier Jahren wurde die Diskussion um eine Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) sehr heftig und kontrovers geführt, was schließlich zu einem Scheitern der damals geplanten Neuregelungen geführt hat. Mittlerweile gibt es einen neuen Anlauf für eine Neuregelung, der weit weniger öffentliche Beachtung findet, auch wenn die geplanten Änderungen ähnlich fragwürdig sind wie vor vier Jahren und man nach innovativen Ansätze wie die Einbindung medienpädagogischer Konzepte weiterhin vergeblich sucht.

Eine konsolidierte Fassung des JMStV, die den aktuellen Diskussionsstand enthält, findet man hier. Zentraler Regelungsbestandteil der geplanten Novellierung ist die Einfügung von Altersstufen für entwicklungsbeeinträchtigende Internetinhalte. Der Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten soll seine Pflicht zur Alterskennzeichnung dadurch erfüllen können, dass er ein gemäß den Vorgaben des JMStV entwickeltes Verfahren nutzt, bei dem die Alterskennzeichnung von einem anerkannten Jugendschutzprogramm ausgelesen wird. Alternativ kann er die Zeit, in der seine Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählen, dass Kinder oder Jugendliche die Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen. D.h. die Angebote sollen dann erst nach 20 oder 22 Uhr verfügbar sein.

Die Regelung zeigt, dass der Gesetzgeber immer noch daran glaubt, die aus dem Fernsehen bekannte Sendezeitbeschränkung und die für Trägermedien geltenden Alterskennzeichnungen auch auf Websites übertragen zu können. Die Problematik die hinter diesen Konzepten steckt, wird seit Jahren diskutiert, ohne erkennbares Ergebnis.

Gerade für kleine Seitenbetreiber und Blogger ist es ohnehin eher schwierig zu erkennen, ob ihre Inhalte entwicklungsbeeinträchtigend im Sinne des Gesetzes sein können. Websites, die nicht mit einer Alterskennzeichnung versehen werden, laufen künftig Gefahr, dass sie von Kindern und Jugendlichen, denen von den Eltern – oder gar vom Provider, wie beispielsweise von der KJM gefordert – ein entsprechendes Filterprogramm vorgesetzt worden ist, überhaupt nicht mehr aufgerufen werden können. Und das gilt selbst für völlig harmlose Websites. Denn wenn die Jugendschutzprogramme alle Websites ausfiltern, die überhaupt keine Alterskennzeichnung haben (White-List-Prinzip), dann bleibt nicht mehr viel übrig. Dieser Mechanismus könnte dazu führen, dass ein faktischer Zwang zur Alterskennzeichnung entsteht. Will man das Risiko vermeiden, dass die eigene Website von Minderjährigen überhaupt nicht mehr genutzt werden kann, wird man als Anbieter im Zweifel also lieber eine Alterskennzeichnung vornehmen. Die kann man sich allerdings nicht selbst ausdenken, sondern man muss sie von einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle vornehmen lassen. Und das ist für die meisten Websites, die mit ihren Inhalten kein Geld verdienen, keine realistische Option. Das Szenario, wonach mit staatlicher Hilfe in großem Stile Internetinhalte ausgefiltert werden, ist somit nicht gänzlich abwegig.

Die großen Profiteure dieser Regelung sind übrigens Erotik- und Softpornoanbieter, denn ihnen würde die Regelung ermöglichen, nunmehr Inhalte ins Netz zu stellen, die bislang nicht frei verfügbar waren. Solche Anbieter stehen der Neuregelung daher durchaus wohlwollend gegenüber. Die Frage, ob damit der Jugendschutz nicht eher in sein Gegenteil verkehrt wird, darf und muss gestellt werden.

Das Konzept der Alterskennzeichnung ist im Netz jedenfalls auch deshalb problematisch, weil sich auch Kinder und Jugendliche auf die Informationsfreiheit des Art. 5 GG berufen können und es auch ihnen möglich sein muss, sich grundsätzlich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Genau das ist auch ein wichtiger Baustein auf dem Weg, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Gerade diese Aufgabe des Jugendschutzes wird durch das skizzierte Konzept des Jugendmedienschutzes erschwert.

Darüber hinaus funktioniert die Alterskennzeichnung im Netz aber auch technisch nicht. Sie lässt sich auf sehr einfache Art und Weise umgehen, wie Alvar Freude schon vor einiger Zeit in seinem Blog erläutert hat.

Der Informatikers Johannnes Federrath hat in einer Ausschussanhörung im  Landtag von Nordrhein-Westfalen im Jahre 2010 deutlich gemacht, dass der JMStV aus technischer Sicht keine tragfähige Grundlage für den Jugendmedienschutz darstellt. Da das Grundkonzept des JMStV unverändert bleibt, behält auch diese Aussage weiterhin ihre Gültigkeit.

Das Internet ist eben kein Fernsehen und auch keine DVD, worauf Henning Tillmann gerade zu Recht hingewiesen hat.

posted by Stadler at 14:40  

7 Comments

  1. Ich glaube nicht, dass sich das durchsetzen wird.
    Nur Websites, die an Kindern Geld verdienen, werden den Aufwand der Alterskennzeichnung treiben. D.h. mit den Filterprogrammen hat man nur noch Zugriff auf ein unnützes KinderNet, deshalb wird niemand sie einsetzen, außer religiösen Fanatikern und Kontroll-Fetischisten.

    Comment by W — 18.11, 2014 @ 15:11

  2. Das ist wieder so eine deutschnationale Sonderbehandlung wie die Störerhaftung. Ohne Sinn und Verstand. Es gibt nicht mal evidente Untersuchungen darüber, dass Jugendgefährdender Kram im Internet Kinder mehr schädigen würde als zu Hause rumliegt. Das war schon vor 30 Jahren mit Kettensägemassaker-Filmen so und dänischen Pornos.

    Der Staat hat einen riesigen aber wirkungslosen Apparat zur Zugangserschwerung aufgebaut, mit Teams aus Hausfrauen und kinderschändenden Katholiken, die den Dreck qualifiziert haben (bis zum Erbrechen, physisch gemeint). Aber die Kids haben in Cliquen von mindestens 10 immer einen gehabt, der den Mist als VHS-Kassette hatte und die Party organisierte.

    Ich glaube nicht mal, dass die deutschen Softpornoversender davon profitieren. Der Marktdruck durch die frei verfügbaren Hardcoresachen ist viel zu groß, leicht und kostenlos. Das hatte man vor Jahren schon im Harvard Business Manager festgestellt, dass der Markt mit kostenlosen Proben so groß war, dass die Kunden nicht mehr zu den kostenbehafteten Werken durch kamen.

    Wer tatsächlich was im Internet verkaufen will, wir zwei Kriterien haben: 1.) Auf jeden Fall Deutschland meiden. 2.) Kreditkartenzahlungen müssen funktionieren.

    Ich glaube, kein seriöser Geschäftsmann verlässt sich auf die realitätsflüchtenden deutschen Politiker, die mit aller Gewalt die Digitalisierung der Deutschen verhindern wollen. Vielleicht wäre es hilfreich, wenn man von Politikern als Mindestqualifizierung ein amtsärztliches psychiatrisches Gutachetn und eine richterliche Bescheinigung auf Zurechnungsfähigkeit und der Fähigkeit, selbständig Geschäfte zu führen, einholt.

    So wird in Deutschland die Digitalisierung aktiv kaputt gemacht von Leuten, die einen an der Waffel haben. Ohne Sinn, Verstand und Evidenz. Einfach kackblöd irgendwas behaupten und dann auf diesem Mist Gesetze machen.

    Und wir sind so blöd und diskutieren das ernsthaft, statt diese Leute in die Wüste zu jagen, wie es vor 25 Jahren mit dem Establishment in der DDR gemacht wurde. Jugendmedienstaatsvertrag, Störerhaftung, Vorratsdatenspeicherung: Niemand hat das in der freien Welt. Nur wir. OMG.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 18.11, 2014 @ 15:40

  3. Mal vom Inhalt abgesehen: Wieso handelt es sich hier immer noch um einen Staatsvertrag? Es geht doch schließlich um Jugendschutz und — zumindest laut Titel — noch mehr um Menschenwürde. Das gehört ja wohl bitte in ein bundesdeutsches Gesetz. Dass der Rundfunk mit betroffen ist, ist heutzutage nicht nur sekundär, sondern mindestens tertiär. Die Länder haben also gar nicht in der Sache herumzufriemeln.

    Comment by Heinz Handtuch — 18.11, 2014 @ 16:11

  4. Mit dem JMStV versucht man doch seit Jahren, das aussterben von der .de Domaine voranzutreiben. Zukünftig wird alles im Ausland gehostet, das spart die ganzen Regelungen und ist sicherer.

    Comment by maSu — 18.11, 2014 @ 16:21

  5. Nachtrag: Wie will man eigentlich dt. Staatsbürger im Ausland schützen? Wenn der dt. Bürger aus Hongkong surft (Urlaub?!) und dann aufgrund der Zeitverschiebung böse Inhalte sehen kann?!

    Wer soll all diese schwersttraumatisierten Urlauber behandeln?!

    Wie die Politik immer mehr versucht, eine Mauer um das dt. Internet zu erbauen ist schon … erbärmlich.

    Comment by maSu — 18.11, 2014 @ 16:23

  6. Vielen Dank Herr Stadler.

    Anzumerken sei noch, dass die Auswertung der ersten Konsultation

    https://www.jugendmedienschutz.sachsen.de/ecm-politik/sachsen/de/home/file/fileId/1826

    die Konsultation vollständig ignorierte und höchtens die Mitglieder der freiwilligen Selbstkontrolle berücksichtigte. Insbesondere was jeweils unter „Handlungsbedarf“ aufgeführt wurde ignoriert sämtliche Argumente, die den Damen und Herren nicht in den Kram passen. Vergleicht man die Aussagen des Zwischenfazits mit der wirklichen Diskussion, so kann man nur von Manipulation bis zur Lüge sprechen.

    Diese Konsultation und der angeblich daraus entstandene „neue JMStV“ ist nicht einmal ein schlechter Witz. Sie sind auch und besonders aus Jugendschutzsicht an Frechheit, Intoleranz, undemokratischem Verhalten und Inkompetenz kaum zu überbieten.

    Aufgabe dieses Vertrags ist es ausschließlich eine Lobby zu unterstützen. Um Jugendliche oder um Kommunikation auf Basis des Grundgesetzes im Internet geht es hier gar nicht. Wie tief kann man noch sinken?

    Comment by Joachim — 18.11, 2014 @ 16:55

  7. Vielleicht off, vielleicht aber auch on topic: haben heute Mittag über Gesetzesvorhaben diskutiert (worüber Vereine schon vorab informiert werden sollen): dass Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, künftig ein Führungszeugnis gegenüber dem Verein vorlegen müssen, und dazu auch die Schufa abgefragt werden soll. Das sind Gesetze von Schmierigen für Schmierige. — Mich betrifft das aber gar nicht, denn ich bin schon heute ISO-9047-zertifiziert, also quasi ein Mensch!

    Comment by Franz Krojer — 18.11, 2014 @ 22:00

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