Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.7.14

BGH-Urteil zur Auskunftspflicht des Portalbetreibers

Die Entscheidung des BGH (Az.: VI ZR 345 /13) die einen Auskunftsanspruch gegen den Betreiber eines Bewertungsportals über die Person eines kommentierenden Nutzers abgelehnt hat, ist mittlerweile im Volltext online. Ich hatte über dieses Urteil bereits vor einigen Wochen berichtet.

Der BGH weist in seiner Entscheidung abschließend darauf hin, dass die Beschränkung der Ermächtigung zur Auskunftserteilung auf Inhaber von Rechten am geistigen Eigentum zwar wenig nachvollziehbar und eine Ausweitung auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen wünschenswert erscheinen mag, dass eine solche Regelung aber dem Gesetzgeber vorbehalten ist. Hintergrund dieser Bemerkung ist der Umstand, dass es beispielsweise im Urheberrecht und Markenrecht entsprechende Auskunftsansprüche auch gegen Dritte gibt, wenn deren Dienst für die Rechtsverletzung benutzt worden ist. Es dürfte jetzt wohl nicht mehr lange dauern, bis entsprechende Gesetzesvorschläge auftauchen, die eine allgemeine Auskunftspflicht von Betreibern von Telemedien bei Rechtsverletzungen normieren wollen.

posted by Stadler at 09:03  

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