Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.3.14

Polizei angeblich verbittert, weil sie Staatstrojaner nicht mehr einsetzen darf

Wie SPON berichtet, beklagt sich speziell das bayerische LKA darüber, dass es die als Staats- oder im  konkreten Fall Bayertrojaner bekannt gewordene Überwachungssoftware nicht mehr einsetzen kann und deshalb u.a. daran gehindert ist, Skype-Telefonate zu überwachen.

Verantwortlich dafür ist aber entgegen der Ansicht des LKA nicht der CCC, sondern das Landeskriminalamt selbst. Denn bekanntlich hatte man in München die Spähsoftware nicht nur für eine Quellen-TKÜ benutzt, sondern zur Durchführung einer offensichtlich rechtswidrigen Onlinedurchsuchung.

Warum aber auch eine Quellen-TKÜ nach geltendem Recht nicht zulässig ist – obwohl sie praktiziert und häufig auch von Gerichten genehmigt worden ist – habe ich in einem älteren Blogbeitrag dargestellt.

posted by Stadler at 11:55  

2 Comments

  1. Comment by Arne Babenhauserheide — 6.03, 2014 @ 17:30

  2. Verbittert? Heult doch. Jaul! :-D :-D :-D

    Spende eine Runde Trost.

    Comment by Prof. — 10.03, 2014 @ 17:57

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