Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.9.13

Weitere Verfassungsbeschwerde gegen Dresdener Funkzellenabfrage

Nach den Verfassungsbeschwerden von Abgeordneten gegen einen exzessiven und rechtsstaatlich bedenklichen Fall einer sog. Funkzellenüberwachung während einer Demonstration in Dresden am 19.02.2011, wehrt sich nun auch eine Anwaltskollegin mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die polizeiliche Maßnahme.

Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk hatte zunächst  bei der Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Auskunft darüber zu erteilen, ob sie von den Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen am 18./19.02.2011 in Dresden betroffen ist.

Die Staatsanwaltschaft teilte der Anwältin mit, dass ihre Bestandsdaten, also Name und Anschrift, zu ihrer Rufnummer erhoben worden sind und zwar sowohl in Verfahren nach § 129 StGB als auch in Verfahren nach § 125a StGB.

Daraufhin beantragte die Anwältin beim Amtsgericht Dresden festzustellen, dass sowohl die Maßnahme der Erhebung der Telekommunikationsdaten als auch die Vollziehung der Maßnahme rechtswidrig waren. Zudem wurde Akteneinsicht beantragt, die die Staatsanwaltschaft nur sehr eingeschränkt gewährt hat.

Die Anträge der Anwältin wurden schließlich im Beschwerdeverfahren vom Landgericht Dresden (teilweise) zurückgewiesen.

Die Anwältin macht mit ihrer Verfassungsbeschwerde eine Verletzung ihrer Grundrechte des Fernmeldegeheimnisses, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Berufsfreiheit geltend.

Es ist erfreulich, dass die Praxis der Funkzellenabfrage nunmehr in Karlsruhe überprüft wird. Denn die Funkzellenabfrage gehört mittlerweile zum Standardrepertoire der TK-Überwachung und wird häufig eingesetzt.

Möglicherweise noch erfolgsversprechender werden allerdings die Verfassungsbeschwerden von Versammlungsteilnehmern sein, weil insoweit zusätzlich ein Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit geltend gemacht werden kann.

posted by Stadler at 11:24  

2 Comments

  1. Da kann man hier löschen, was man will, ich bleibe dabei: Das Bundesverfassungsgericht sollte mal zu Potte kommen, da dort bereits lange andere Klagen diesbezüglich vorliegen.

    Mir ist bekannt, daß sich das Bundesverfassungsgericht ca. zwei Jahre im Arbeitsrückstand befindet, aber man darf ja mal nachfragen, woran das liegt.

    Comment by Marlies — 29.09, 2013 @ 16:12

  2. Info:

    Es kann auch nicht sein, daß nur Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht Vorrang habe, während andere Leute jahrelang auf Urteile warten müssen.

    Wenn das Bundesverfassungsgericht überfordert ist, dann müssen andere Maßnahmen durchgeführt werden.

    Ein handlungsunfähiges Bundesverfassungsgericht, welches immer über Überlastung klagt, sollte sich erneuern oder den Dienst aufgeben, das aber dann auch klar äußern.

    Anderes Geplärre höre ich mir nicht an!

    Comment by Marlies — 29.09, 2013 @ 16:18

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