Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.9.13

VG WORT will Leistungsschutzrecht wahrnehmen

Letzte Woche hatte ich darüber berichtet, dass Springer-Vorstand Christoph Keese in einem Vortrag mitgeteilt hat, der Springer-Verlag würde sich in fortgeschrittenen Verhandlungen mit einer Verwertungsgesellschaft wegen der Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse befinden. Springer beabsichtigt laut Keese das Leistungsschutzrecht demnächst geltend zu machen.

Heute hat die VG WORT in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Ende November 2013 über eine zukünftige Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger und des Beteiligungsanspruchs der Urheber beraten wird.

Der Vorstand der VG WORT wird seinen zuständigen Gremien auf dieser Mitgliederversammlung vorschlagen, den Wahrnehmungsvertrag dahingehend zu erweitern, dass das Leistungsschutzrecht der Presseverleger und der Beteiligungsanspruch der Urheber durch die VG WORT wahrgenommen werden können.

Ob große Aggregatoren wie Google News ein solches Angebot in Anspruch nehmen werden, bleibt abzuwarten. Ich halte es allerdings für naheliegender, dass Google die Inhalte derjenigen Verlage, die die VG WORT mit der Rechtewahrnehmung beauftragen, schlicht nicht mehr anzeigen wird.

Die Frage wird dann auch sein, auf welche kleineren Anbieter die VG WORT zugehen wird. Denn, dass entsprechende Warhnehmungsverträge in nennenswertem Umfang freiwillig geschlossen werden, steht zunächst nicht zu erwarten.

posted by Stadler at 14:24  

5 Comments

  1. Mal, so als Frage: Daß das LSR ein ‚Lex Google‘ ist, ist ja ziemlich unstrittig. Unstrittig auch, daß quasi alle großen Pressehäuser aus Angst vor Traffic-Verlusten eingeknickt sind.

    Nun haben aber z.B. der Springer-Verlag (anders als Heise oder Spiegel) nicht generell die Freigabe für ihre Erzeugnisse erteilt, sondern spezifisch (nach deren Vorgaben/Formular) google news. Dieser Genehmigungs-Kampagne von Google dürften ziemlich viele weitere, potentiell ‚zickige‘ Tageszeitungen und Verlage nachgegeben haben. Google kann sich diesen Aufwand leisten.

    Würden jetzt also ‚kleine Fische‘ Springer-News aggregieren, müssten sie für die Gleiche Nutzung zahlen bzw. könnten (ganz im Sinne des gelbschwarzen Gesetzgebers) munter abmahnerpresst werden.

    So gesehen ist das LSR in der Praxis immer noch ‚Lex Google‘: Aber ironischerweise PRO Google.

    Da es dem größten Fisch im Becken die vielen kleinen Aggregatoren-Sites oder auch innovative Startups mit Apps rund um News&Feeds vom Hals hält? Die sich weder den Aufwand solcher „Genehmigungsrunden“ leisten können, noch die Marktmachthaben dies kostenlos zu erzwingen?

    Oder sehe ich das falsch?

    Comment by Fran Kee (Pirat) — 19.09, 2013 @ 15:37

  2. Ja, das erwarte ich auch: Google wird nicht angegriffen werden, man nimmt den Traffic mit und belangt nur die kleinen, um durchs LSR/Abmahnungen zu verdienen.

    (Siehe auch den Kommentar letzte Woche: http://www.internet-law.de/2013/09/springer-will-das-leistungsschutzrecht-demnaechst-geltend-machen.html#comment-27399)

    Comment by Felix aus Frankfurt — 19.09, 2013 @ 15:54

  3. Hm, ich nehme an, dass die VG das ähnlich handhaben wird wie bisher schon bei den Wahrnehmungsverträgen, der Urheber also entscheiden kann, ob die VG das auch für ihn erledigen soll.

    Die interessantere Frage ist, was die Verlage noch in die Verträge packen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich für Urheber durch so eine „Wahrnehmung“ etwas zum Besseren ändert. (S. auch http://irights.info/es-geht-um-mehr-als-gehaltserhohungen)

    Comment by vera — 19.09, 2013 @ 21:16

  4. „….die die VG WORT mit der Rechtewahrnehmung beauftragen, schlicht nicht mehr anzeigen wird.“

    Das wäre schon ein schöner Beweis, dass das Schuss nach hinten losgeht.

    Comment by Christian — 20.09, 2013 @ 08:49

  5. Fällt mir gerade noch ein: Ist ja auch eine witzige Frage, ob die VG in ihrer jetzigen Form das darf, denn noch ist ja die Frage der Rechtmäßigkeit der Ausschüttung an die Verlage nicht geklärt.

    Müsste also wohl erst mal zwischen der VG und den Urhebern ausgekaspert werden, und nicht zwischen Springer und VG, zumal Springer keinen ‚Alleinvertretungsanspruch‘ für das LSR hat – oder irre ich mich da?

    Comment by vera — 20.09, 2013 @ 16:23

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