Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.9.13

Verfassungsbeschwerde Mollaths erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde Gustl Mollaths stattgegeben und Entscheidungen des Landgerichts Bayreuth und des OLG Bamburg, die die Fortdauer der Unterbringung Mollaths in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet hatten, aufgehoben. Trotz der zwischenzeitlichen Freilassung hat Mollath nach Ansicht des Gerichts ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung.

Das Bundesverfassungsgericht geht in seinem Beschluss vom 26.08.2013 (Az.: 2 BvR 371/12) schon davon aus, dass es bereits an einer ausreichenden Konkretisierung der angeblich von Mollath ausgehenden Gefahr künftiger rechtswidriger Taten fehlt. Diese Feststellung ist für mich wenig überraschend. Eine tatsachenbasierte Gefährlichkeitsprognose ist im Fall Mollath zu keiner Zeit angestellt worden.

Darüber hinaus finden, so das BVerfG, entlastende Umstände im Rahmen der notwendigen Prognoseentscheidung keine erkennbare Berücksichtigung und es wird zudem nicht ausreichend dargelegt, dass die von Mollath ausgehende
Gefahr das – angesichts der Dauer der Unterbringung – zunehmende Gewicht seines Freiheitsanspruchs aufwiegen kann.

Das BVerfG verweist schließlich auch darauf, dass es sich bei den vorgeworfenen Taten um Beziehungstaten gehandelt hat, die mehr als 10 Jahre zurückliegen. Insoweit hätte das Landgericht und das OLG klären und darlegen müssen, wie sich die zwischenzeitliche Scheidung und langjährige Trennung von der früheren Ehefrau auf die von Mollath ausgehende Gefahr ausgewirkt hat.

Oder einfacher formuliert: Man kann jemanden wegen derartiger Beziehungstaten nicht sieben Jahre lang wegsperren und gleichzeitig nur in schablonenhafter Weise eine fortgesetzte Gefahr für die Allgemeinheit unterstellen.

Wirklich bitter an dem Verfahren Mollath ist die offensichtliche und eklatante Fehlleistung des Landgerichts Bayreuth und des OLG Bamberg. Wenn man in einem derartigen Verfahren, in dem das Freiheitsrecht eines Menschen über Jahre hinweg beeinträchtigt wird, selbst von einem Oberlandesgericht keine fundierte und sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung mehr bekommt, dann liegt bei unserer Rechtsprechung einiges im Argen.

Update:
Das Bayerische Justizministerium erklärt zum Fall Mollath heute u.a. folgendes:

Es ist wichtig, dass unser höchstes Gericht nun Klarheit geschaffen hat, welche Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen über den lange währenden Freiheitsentzug eines Menschen gelten. Das schafft ein Stück Rechtsklarheit und gibt unseren Gerichten Orientierung.

Dadurch wird der Eindruck erweckt, das BVerfG haben nunmehr erstmals für Rechtsklarheit in derartigen Fällen gesorgt. Das ist allerdings falsch. Das BVerfG hat die Unverhältnismäßigkeit von Maßnahmen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in den vergangenen Jahren mehrfach gerügt.

Gerade das Landgericht Bayreuth und das OLG Bamberg wurden in einem anderen Fall in Karlsruhe erst mit Beschluss des BVerfG vom 04.10.2012 aufgehoben. Hätte man in Bayreuth und Bamberg die dort aufgestellten Kriterien auf den Fall Mollath angewandt, dann wäre man zwangsläufig zu dem Ergebnis gelangt, dass die Fortdauer der Unterbringung unverhältnismäßig ist.

Die Rechtsprechung des BVerfG im Fall Mollath ist also im Grundsatz keineswegs neu, nur sie wird bislang von bayerischen Gerichten (bewusst) ignoriert. Die Orientierung, von der das Ministerium spricht, hat das BVerfG schon längst gegeben.

posted by Stadler at 10:58  

6 Comments

  1. Wohl kommentiert. Danke.
    Aber wie dem künftig abhelfen? Was muss bei der Reform des § 63 StGB anders werden? Kann es eine Reform überhaupt bringen? Denn die besten Gesetze nutzen natürlich nichts, wenn sich die Rechtsprechung nicht daran hält.

    Comment by Rudolf Sponsel — 5.09, 2013 @ 11:59

  2. Nun, das ist keine Meldung. Eine Meldung wäre es, wenn sie nicht stattgegeben hätten — Mann beißt Hund, und so…

    Carsten

    [Freunde Syriens]
    Wer solche Freundes hat, der braucht keine Feinde.

    Comment by Carsten Thumulla — 5.09, 2013 @ 12:32

  3. 05.09.2013: Mollath-Anwalt: Richter und Ministerin waren verfassungsblind
    http://www.t-online.de/regionales/id_65319194/mollath-anwalt-richter-und-ministerin-waren-verfassungsblind.html

    Comment by Walter Keim — 5.09, 2013 @ 13:14

  4. Geändert hat sich deswegen in Bayern nichts. Sie machen wieder wie davor.

    Comment by Max — 5.09, 2013 @ 15:14

  5. Als juristischer Laie frage ich mich, welche Konsequenzen das hat. Wenn mir als Ingenieur schlampige Arbeit attestiert wird, ist eine Haftungsfrage schon so gut wie geklärt.

    Comment by Ullrich — 5.09, 2013 @ 18:53

  6. Auf die Zivilklage freue ich mich schon.

    Herr Mollath ist mit diesem vermeintlichen Rechtsstaat noch lange nicht fertig.

    Wir werden noch jahrelang davon hören.

    Comment by Marlies — 6.09, 2013 @ 16:39

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