Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.9.13

Facebook will wieder mal Nutzerdaten kommerziell verwerten

Facebook möchte seine Nutzungsbedingungen erneut ändern und zwar wiederum in relativ drastischer Weise zu Lasten der Nutzer, wie der Vorschlag für die „Erklärung der Rechte und Pflichten“ belegt. In der dortigen Ziff. 10 heißt es:

Unser Ziel ist es, Werbeanzeigen und sonstige kommerzielle bzw. gesponserte Inhalte, die für unsere Nutzer und Werbetreibenden wertvoll sind, zur Verfügung zu stellen. Um uns dabei zu helfen, erklärst du dich mit Folgendem einverstanden:

1. Du erteilst uns deine Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen im Zusammenhang mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (z. B. eine Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass du einem Unternehmen bzw. einer sonstigen Organisation die Erlaubnis erteilst, uns dafür zu bezahlen, deinen Namen und/oder dein Profilbild zusammen mit deinen Inhalten oder Informationen ohne irgendeine Entlohnung für dich zu veröffentlichen. Wenn du eine bestimmte Zielgruppe für deine Inhalte oder Informationen ausgewählt hast, werden wir deine Auswahl bei deren Nutzung respektieren. Solltest du jünger als achtzehn (18) Jahre alt sein bzw. gemäß einer anderen gesetzlichen Altersgrenze als minderjährig gelten, versicherst du, dass mindestens ein Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter den Bedingungen dieses Abschnitts (sowie der Verwendung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen) in deinem Namen zugestimmt hat.

2. Wir geben deine Inhalte und Informationen nicht ohne deine Zustimmung an Werbetreibende weiter.

3. Du verstehst, dass wir bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen möglicherweise nicht immer als solche kennzeichnen.

Facebook möchte also den Namen, das Profilbild und die Inhalte von Nutzern für kommerzielle Zwecke verwenden, sprich damit Geld verdienen.

Vor der Frage, ob diese Änderungen mit den Vorgaben des deutschen Rechts vereinbar sind, steht natürlich die Klärung der Frage, ob deutsches Recht überhaupt gilt. Man sollte sich hierbei freilich nicht von der Streitfrage ablenken lassen, ob Facebook an deutsches oder irisches Datenschutzrecht gebunden ist.

Denn hier geht es vordergründig um Nutzungsbedingungen und damit um AGB-Kontrolle. Es geht hierbei auch nicht primär um datenschutzrechtliche Fragen, sondern gerade auch um solche des Persönlichkeitsrechts und des Urheberrechts. Facebook regelt sogar selbst die Geltung von deutschem Recht. § 17 Nr. 3 der „Erklärung der Rechte und Pflichten“ enthält eine Ausnahmebestimmung für deutsche Nutzer dahingehend, dass diese Erklärung deutschem Recht unterliegt. Eine Rechtswahlklausel die ausländisches Recht zu Lasten eines Verbrauchers zur Anwendung bringen wollte, würde eine unangemessene Benachteiligung darstellen und wäre nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam.

Bei den neuen Regelungen von Facebook dürfte es sich inhaltlich um überraschende Klauseln im Sinne von § 305c BGB handeln. Man wird darüber hinaus aber auch eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB diskutieren können.

Die Regelung wonach kommerzielle Kommunikation nicht immer als solche gekennzeichnet wird, verstößt gegen §§ 3, 4 Nr. 3 UWG. Die Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen ist wettbewerbswidrig. Zudem wird damit auch gegen § 6 Abs. 1 TMG verstoßen. Danach muss kommerzielle Kommunikation klar als solche zu erkennen sein. Es handelt sich hierbei übrigens um eine europarechtliche Vorgabe.

Es bleibt also festzuhalten, dass sich Facebook einmal mehr nicht um deutsches und europäisches Recht schert.

posted by Stadler at 09:09  

10 Comments

  1. Da bin ich aber (wieder) mal froh, dass ich dort kein Mitglied bin.
    Irgendwie muss ich beim Thema Facebook immer an Marc-Uwe Kling denken: https://www.youtube.com/watch?v=ipd7gqAWbHY

    Comment by Jens — 3.09, 2013 @ 09:46

  2. Gibt es denn auch Möglichkeiten sich dagegen zu wehren bzw. die Nutzung in der genannten Weise zu unterbinden?

    In der Vergangenheit konnte man ja immer wieder irgendwelchen Widerspruch an das „liebe Facebook“ lesen, wenn die AGBs mal wieder geändert wurden. Macht das Sinn, hat das Wirkung?

    Comment by Jürgen — 3.09, 2013 @ 14:11

  3. Das Verhalten von Facebook ist überaus zu begrüßen. Sie müssen es so lange übertreiben bis ihnen entweder die Nutzer weglaufen oder die irischen Datenschutzbehörde sich nicht mehr rausreden kann. So oder so, kurzfristig ist das zwar schlecht – allerdings entscheidet jeder selbst – doch langfristig kann es nur besser werden. Am Besten durch freie Alternativen zu Facebook.

    http://futurezone.at/netzpolitik/17970-wiener-studenten-klagen-irische-datenschuetzer.php

    Comment by Joachim — 3.09, 2013 @ 14:46

  4. Ich verstehe das Beispiel nicht. Warum sollte ein Unternehmen Geld an Facebook zahlen, dass Facebook meine Inhalte veröffentlicht?

    Comment by Viktor — 3.09, 2013 @ 17:37

  5. @4 :

    Stimmt, Viktor, Du hast es nichtverstanden.

    Das Ding geht so :

    Irgendeine Firma, auf deren Seite Du mal * gefällt mir * geklickt hast, z. B. für ein Gewinnspiel,
    darf nun auf den Seiten Deiner Freunde mit Deinem Bild und unter Deinem Namen kund tun, wie toll sie denn nun ist.
    Am besten noch so formuliert, das es so aussieht, als ob Du persönlich den Text verfasst hättest.

    So, wie früher Mund- zu – Mundpropaganda,
    nur das man früher Dich schmieren musste,
    damit Du den Mund aufmachst.

    Heut wird Facebook geschmiert / bezahlt, damit es Dir die Worte in den Mund legt.

    Comment by nightcom — 3.09, 2013 @ 22:01

  6. @2 Jürgen http://de.wikipedia.org/wiki/Diaspora_%28Software%29

    Comment by ThorstenV — 3.09, 2013 @ 22:29

  7. @5. So etwas habe ich vermutet, nightcom, aber es geht aus dem Text nicht (eindeutig) hervor. Im ersten Satz steht zwar „im Zusammenhang“, aber das Beispiel macht eben nicht deutlich, dass mein Bild/Name z.B. neben den Inhalten/Logo des bezahlenden Unternehmen steht.

    Comment by Viktor — 4.09, 2013 @ 00:09

  8. Aber die liegen doch eh in Irland was kümmert die deutsches Recht – notfalls tritt das US Recht ein insofern bräuchten die nicht mal die Regelsänderung zu schreiben ist ja in dem Falle eh Augenwischerei denn man kann ja nicht mal den Regeln widersprechen oder hab ich den Link zu übersehen ?

    Comment by Mitsurugi — 4.09, 2013 @ 20:11

  9. Ich lese oft genug, daß es hier um die Frage geht, ob deutsches Recht gilt, wenn die Server im Ausland stehen. Wer hierzulande Firmenableger betreibt, auch wenn sich der Hauptsitz im Ausland befindet, hat sich an deutsches Recht zu halten. Sollte die Firma keine Nebenstellen in Deutschland betreiben, können Deutsche doch nicht nur deshalb rechtlos sein? Dadurch soll das deutsche Grundrecht ausgehebelt werden? Niemals!

    Man stelle sich ein fiktives Beispiel vor:

    In Land A ist Mord erlaubt. Mittels Laserstrahl mordet jemand im Land A zahlreiche Menschen in Land B, wo Mord unter Strafe steht. Wenn es nach den Argumenten der Firmensitz-Vertreter geht, oder hier des Mörderstandortes, wäre er straffrei, würde in Land A lustig morden können, weil es in seinem Land erlaubt ist.

    Jeder merkt doch, das kann nicht sein.

    Wenn Firmen wie Google, FB und Co. weiterhin gegen deutsches Recht verstoßen, müssen sie in Deutschland gesperrt werden. Diese Erziehungsmaßnahme wird Früchte tragen, anders lernen sie es nicht.

    Comment by Marlies — 6.09, 2013 @ 15:24

  10. @9 Marlies,
    dem Beispiel stimme ich ja zu. Die Konsequenz sollte man aber überdenken. Wie soll eine Facebook-Sperrung aussehen? Welche Nebeneffekte hat das? Macht es Facebooknutzer zu „Mitstraftätern“? Vielleicht weil sie Sperren umgehen wollen?

    No no, wenn ein Ladeninhaber kriminell ist, etwa Kameras illegal aufstellt, so kann man dennoch keinem Kunden den Zugang verbieten. Man kann den Laden zumachen, Kunden warnen, Geldstrafen verhängen usw.

    Übel kann man nicht „sperren“. Schon gar nicht im Internet. Man muss aktiv dagegen vorgehen.

    Comment by Joachim — 6.09, 2013 @ 16:02

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