Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.3.13

GEMA einigt sich mit DJs und Musikveranstaltern

Die GEMA hat sich mit Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) sowie dem Berufsverband Discjockey e.V. (BVD) auf den neuen, umstrittenen Tarif VR-Ö geeinigt, wie es in einer aktuellen Pressemitteilung der GEMA heißt.

Nach diesem Tarif sollen Kopien von Musikstücken, die zum Zweck einer späteren öffentlichen Wiedergabe angefertigt werden, mit einem Betrag von 13 Cent je Track vergütet werden. Diese Regelung betrifft vor allem Disc Jockeys.

Man hat sich jetzt ergänzend auf eine Übergangsregelung geeinigt, die beinhaltet, dass Stücke bzw. Musidatenbanken die vor dem 01.04.2013 vervielfältigt werden, nicht einzeln kostenpflichtig sein sollen, wenn der DJ dafür bis spätestens zum 31.12.2013 eine einmalige Pauschale von EUR 125,- bezahlt.

Ab dem 01.04.2013 ist allerdings dann jede Kopie, die zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe gemacht wird, mit 13 Cent zu vergüten. Was darunter zu verstehen ist, habe ich vor einigen Wochen schon erläutert.

Update:
Aus dem Tarifwerk VR-Ö ergibt sich, dass die GEMA alternativ zur Zahlung von 13 Cent pro Stück auch pauschale Lizenzen anbietet. Bei Abschluss eines Jahrespauschalvertrages über mindestens 500 Vervielfältigungsstücke ermäßigt sich die Vergütung im Jahr 2013 auf 50,00 EUR je angefangene 500 Vervielfältigungsstücke. In den Jahren 2014 und 2015 beträgt die Pauschale 55,00 EUR je angefangene 500 Vervielfältigungsstücke.

posted by Stadler at 10:23  

10 Comments

  1. Also wenn ich mir als DJ jetzt ne ältere Musik kopiere, statte ich die EXIF Daten mit einem Datum vor dem 1.04.2013 aus ;-)

    Comment by Troll — 15.03, 2013 @ 11:13

  2. Interessant. Der DJ, der sich ein neues Notebook kauft, zahlt dann also bei 10.000 Songs 1300.- €, um es in einen betriebsfähigen Zustand zu bringen. Der DJ, der seine Festplatte aus dem alten Notebook ausbaut und ins neue einbaut, zahlt nichts.

    Eine Kommentierung dieses Sachverhalts ohne Unflätigkeiten oder erheblichen Niveauverlust vorzunehmen, fällt schwer.

    Comment by _Flin_ — 15.03, 2013 @ 11:21

  3. Der DJ kauft sich also Musik,

    (wofür anteilig Geld an die GEMA fließt)

    welche er auf seiner Festplatte abspeichert.

    (welche durch die Leermedienabgabe für ZPÜ/GEMA belastet ist)

    Damit geht er in den Club,

    (wo der Veranstalter ordentlich an die GEMA zahlt)

    und ersetzt seine defekte Festplatte irgendwann durch eine neue.

    (wofür die GEMA kassiert)

    Wie oft soll so ein Musikstück im Verwertungskontext „Club / Disco“ eigentlich bezahlt werden, bis es mal gut ist?

    Comment by Johannes — 15.03, 2013 @ 11:55

  4. Nachtrag: In der GEMA-Pressemitteilung steht nun explizit, das Überspielen auf einen anderen Datenträger bzw die Aktivierung eines Backups kosten „nur“ 125€. Das ist immernoch lächerlich (welchen Unterschied macht es, ob ich gekaufte Musik von Festplatte A oder Festplatte B abspiele?), aber nicht mehr 1300€-für-10.000-Tracks-lächerlich.

    Ich frage mich, was die DJs davon hatten, bzw. warum deren Verband zugestimmt hat…

    Comment by Johannes — 15.03, 2013 @ 12:02

  5. „Geeinigt“ würde ich das nicht nennen.
    Siehe KFMW:

    http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/?p=50235

    Comment by Rene — 15.03, 2013 @ 13:17

  6. Der „DJ“ dem das nicht gefällt kann sich einen neuen Job suchen :-) 99% der „DJ´s“ behaupten ja auch sie würden durch Aneinanderreihen von akustischem Elektronikschrott, „kreativ“ tätig werden und wollen für diese „Kreativität“ bezahlt werden. So was Dummes aber auch…

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 15.03, 2013 @ 16:28

  7. „Geeinigt“ – mit Erpressern wie der GEMA einigt man sich nicht. Man wird erpresst.

    Comment by Jens Best — 15.03, 2013 @ 16:29

  8. @Johannes

    Genau.

    Der DJ verdient mit der Musik anderer Geld, einfach indem er sie aneinanderreiht. Klar, das ist superkompliziert und eine ganz tolle Leistung. Dass dafür die Urheber entlohnt werden, klingt dennoch irgendwie plausibler, als die Bezahlung des Pseudo-Kreativen MP3-Jongleurs, der als einer von zigtausend eben jene Musikstücke ausgewählt hat, die er bezahlen muss.

    Warum der Clubbesitzer, auf den Leistung der Urheber erst seine ausgefuchste Geschäftsidee erfolgreich aufbauen konnte, einen Teil seiner Einnahmen nicht an die Urheber abführen soll, erschließt sich auch nicht.

    Die Umsonst-Kultur hat offenbar gerade in diesem Blog erstaunlich viele Befürworter.

    Aber warum das ganze jämmerliche Gezeter. Die armen, armen „Abgezockten“ haben doch die Möglichkeit auf gema-freies Repertoire zurückzugreifen, oder selbst mal Musik zu machen. Aber das möchte wohl niemand hören….komisch.

    Comment by Mark — 18.03, 2013 @ 23:27

  9. Ich muss Mark voll und ganz zustimmen. Versetzt euch mal in die Lage der Musiker und nachdem ihr ein Album produziert habt, wird ein Lied überall gespielt und ihr bekommt keinen Cent dafür, aber alle anderen verdienen. Wäre das fair?

    Comment by Boris Schneider — 2.04, 2013 @ 18:04

  10. 1. Anstatt die Kopie von Pressemitteilungen als Journalismus zu verkaufen, sollte man sich mit einem Taschenrechner und Tarifblättern auseinandersetzen.

    Die GEMA überbietet sogar den Schiedsspruch des DPMA. Das DPMA wählte im Schiedsspruch im April 2012 selbst ein Beispiel:
    Club mit 200-300m2, 6 Euro, 2 Tage die Woche
    Macht nach Tarif 2012 497,62 Euro/Monat, nach Tarifvorschlag DPMA 744,00 Euro/Monat und nach dem nun neuen Tarif M-CD ab 2014 827,04 Euro/Monat
    Somit eine Preissteigerung von 66% und sogar 11% über dem DPMA-Vorschlag

    VdMK e.V. mit einem Beispiel eines Müncher Clubs:
    Club mit 305m2, 6 Tage die Woche, 8 Euro Eintritt
    Macht nach Tarif Stand 2012 7.040,40 Euro/Jahr, nach Tarifvorschlag DPMA 21.725,57 Euro/Jahr und nach dem nun neuen Tarif M-CD ab 2014 43.250,40 Euro/Jahr
    Somit eine Preissteigerung von 514% und sogar 99% über dem DPMA-Vorschlag

    Richtig ist, dass die GEMA eine 8-jährige Phase mit Rabatten für die Markteinführung gewährt, aber am Ende stehen die Clubs den Kostensteigerungen der tatsächlich geplanten Tarife gegenüber und müssen mit diesen schon heute ihre Zukunft planen. Diese Einführungsrabatte können mit einer schleichenden Vergiftung der Kultur verglichen werden, kulturell wertvolle aber wirtschaftlich nicht immer sinnvolle Nischen werden als erstes darunter zerbrechen, die kulturelle Vielfalt ist gefährdet. Die Kultur wird zunehmend kommerzialisiert.

    Keine 14tägige Veranstaltungen mehr!
    Der Tarif M-CD beinhaltet mehrere Punkte, die diskussionswürdig sind. Ein Beispiel: Es wird „(b)ei unterschiedlich vielen wöchentlichen Regelöffnungstagen (…) die jeweils höchste Anzahl zugrunde“ gelegt. Wer also bisher jede zweite Woche eine Veranstaltung durchführte, kann diese nun getrost einstellen, da er sonst eine nicht existierende Veranstaltung in der Woche zu zahlen hat, in der diese 14-tägige Veranstaltung nicht stattfindet. Hier werden von der GEMA Einnahmen generiert, die gar nicht existieren.

    2. Genauso unkritisch wird fleißig die Presseerklärung bezüglich VR-Ö veröffentlicht. Hierzu kann man nur einen Spezialisten mit jahrzehntelanger Erfahrung zitieren. Das Statement ging durch Facebook und Foren noch vor der Veröffentlichung dieses Artikels in Groove.

    „Nicht alles, was nachvollziehbar oder aus der Sicht der GEMA zweckmäßig erscheint, ist aber auch urheberrechtlich zulässig. Denn im Urheberrecht gibt es den Grundsatz, dass nur solche Nutzungen selbständig lizensierbar sind, die technisch und wirtschaftlich eigenständig sind. Das trifft auf die Vervielfältigungen von Musik, die ein DJ zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe dieser Musik bei seinen Auftritten in Diskotheken vornimmt, nicht zu. Zwar handelt es sich zweifellos um Vervielfältigungen im Sinne von § 16 UrhG. Diese können aber nicht als solche – losgelöst von ihrer Verwendung im Diskothekenbereich – lizensiert werden, weil es insoweit lediglich um notwendige, aber rechtlich unselbständige Vorbereitungshandlungen für die damit bezweckte Nutzung (öffentliche Wiedergaben) geht. Der Tarif VR-Ö ist daher – abgesehen von weiteren Fehlern – mit dem geltenden Urheberrecht nicht zu vereinbaren.“ Quelle: Dr. Poll für Projekt Phoenix – auf DigitalAnalog.org

    Wenn man sich nicht auskennt sollte man zumindest zwei Seiten der Medaille betrachten und nicht voreilig einen solchen Artikel veröffentlichen.

    Comment by Michel — 31.12, 2013 @ 08:52

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