Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.1.13

LG Braunschweig: Loriotzitate in Biographie nur teilweise zulässig

Die Tochter von Loriot hat den Verleger einer Biographie über Loriot wegen insgesamt 68 Zitaten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen, auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Mit Urteil vom 16.01.2013 ( Az.: 9 O 1144/12) hat das Landgericht Braunschweig den Verlag zur Unterlassung von 35 der 68 gerügten Zitate verurteilt.

Die Kammer hat zum Teil die Urheberrechtsfähigkeit der Zitate verneint, z.B. weil die Äußerungen die bloße Schilderung von Geschehnissen darstellen. Für andere Zitate verweist das Gericht darauf, dass deren Übernahme durch das Zitatrecht gedeckt sei, weil eine eigenständige inhaltliche Auseinandersetzung des Autors mit dem Zitat stattfinde.

Entgegen einer speziell im Netz weit verbreiteten Ansicht, ist das urheberrechtliche Zitatrecht eher eng gefasst und greift nach der Rechtsprechung des BGH nur dann ein, wenn der Zitierende eine innere Verbindung zwischen dem fremden Werk und den eigenen Gedanken herstellt und das Zitat als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen nutzt. Die Zitierfreiheit gestattet es allerdings nicht, ein fremdes Werk oder Teile davon nur um seiner selbst willen zur Kenntnis der Allgemeinheit zu bringen.

Quelle: PM des LG Braunschweig vom 16.01.2013

posted by Stadler at 15:28  

6 Comments

  1. Ach was

    Comment by Avantgarde — 16.01, 2013 @ 20:44

  2. Die Tochter von Loriot… war das nicht auch die, die gegen die Abbildung der Wohlfahrtsbriefmarken mit Motiven aus der Loriot-Sammlung vorgegangen ist? Vielleicht sollte sie ein Jodeldiplom machen, da hat sie was Eigenes. :-)

    Comment by Dieter — 16.01, 2013 @ 21:32

  3. Ist denn bekannt, ob die Dame eine eigene „Vermarktung“ der geistigen Schöpfung ihres Vaters beabsichtigt? Dass die Zitate nicht durchgehen werden, war ja leider absehbar – wir sind uns ja wohl darüber einig, dass der Verlag mit den Begriffen „Loriot“, „Zitat“ und „Drucken“ drei ganz heiße Eisen angefasst hat. Ganz heiße Eisen!

    Comment by Johannes — 16.01, 2013 @ 21:56

  4. Herr Johannes… der Karneval…

    Comment by Dieter — 16.01, 2013 @ 22:18

  5. GANZ heiße Eisen.

    Comment by Johannes — 17.01, 2013 @ 16:45

  6. Schade, daß der Gute nicht mehr lebt.

    Er wäre so klug gewesen, sich mit den Herren in eine Badewanne zu setzen. Mit Gummiente und bunter Badehose.

    Traurig, wenn es nach dem Tod der Besten aufgrund der geldgeilen Erben peinlich wird.

    Comment by Corinna — 19.01, 2013 @ 16:16

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