Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.9.12

Verfassungsbeschwerde der Diözese Regensburg gegen kritische Berichterstattung?

Die Diözese Regensburg war im vergangenen Jahr vor dem OLG Hamburg mit dem Versuch gescheitert, dem Blog Regensburg-Digital eine kritische Berichterstattung über einen Missbrauchsfall in der katholischen Kirche zu untersagen. Zu dem Fall habe ich ebenfalls mehrfach gebloggt.

Das Blog berichtet heute darüber, dass die Diözese vor das Verfassungsgericht wolle. Denn die Rückerstattung der Verfahrenskosten war mit dem Vorbehalt einer Rückforderung versehen worden für den Fall, dass und soweit das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des OLG Hamburg aufhebt.

Die Überlegungsfrist der Diözese für die Erhebung einer Vewrfassungsbeschwerde ist allerdings längst verstrichen. Denn nach § 93 Abs. 1 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde binnen eines Monats zu erheben und zu begründen. Nachdem das schriftliche Urteil des OLG Hamburg bereits Ende 2011 vorlag, ist diese Verfassungsbeschwerde also entweder längst erhoben oder verfristet.

posted by Stadler at 22:22  

5 Comments

  1. Warum klagt die Diözese Regensburg vor dem (O)LG Hamburg? Weiter Weg, naher Gedanke: dieses Gericht hat einen Ruf…

    Comment by Schandmäulchen — 5.09, 2012 @ 07:07

  2. Welche Rechtsform hat eine Diözese eigentlich ? Wenn sie eine juristische Person öffentlichen Rechts ist, wäre sie im Sinne eines religionsunabhängigen Grundrechts (welches eigentlich?) damit parteifähig ?
    Außerdem müßte für die Zulässigkeit der Verfassungsklage der Rechtsweg erst erschöpft sein, d.h. erst zum BGH.

    Es hat den Anschein, als ob die Kostenerstattung aufgrund von Scheinargumenten dem Blog verweigert wird.

    Comment by Oliver — 5.09, 2012 @ 09:03

  3. Ich bin Christ, christlich erzogen, aber mit dem was die Katholische Kirche mittlerweile abzieht, habe die mich selbst zum Kirchenhasser gemacht.

    Liebe Religionen und Kirchen, wenn Ihr nicht aufhört euch zu radikalisieren, dann muß man euch gewaltsam stoppen.

    Comment by Troll — 5.09, 2012 @ 10:00

  4. @Oliver: „Eine Revision wurde nicht zugelassen.“ steht im verlinkten Blog.

    Comment by Jens — 5.09, 2012 @ 11:40

  5. @Jens: dann müsste die Diözese zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben haben, denn vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde sind alle prozessualen Mittel auszuschöpfen.

    Comment by Zwergi — 5.09, 2012 @ 13:12

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