Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.6.12

Diskussion über bezahlte Suchergebnisse

In den USA wird gerade über angeblich bezahlte Suchergebnisse bei Google, Microsoft, Yahoo und anderen diskutiert, die nicht als Werbung gekennzeichnet sind. Der Journalist Danny Sullivan hat sich in einem offenen Brief an die US Federal Trade Commission (FTC) gewandt und ein Einschreiten gefordert.

Nach deutschem Recht sind bezahlte Suchergebnisse, ebenso wie bezahlte Links in redaktionellen Beiträgen, die nicht eindeutig als Werbung gekennzeichnet werden und zudem nicht deutlich vom sonstigen Inhalt getrennt sind, ebenfalls unzulässig und rechtswidrig.

Eine derartige Praxis verstößt einerseits gegen das für Telemedien geltende Trennungsgebot und stellt andererseits eine sog. verdeckte Werbung (Schleichwerbung) dar, die gegen § 6 Abs. 1 TMG verstößt und nach §§ 3, 4 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig ist.

 

posted by Stadler at 12:09  

2 Comments

  1. Das betrifft auch den neuen Hotelfinder von google, dort sind sponsored ads zwar farblich abgesetzt, aber nicht als ad gekennzeichnet.

    Comment by Peter Hense — 12.06, 2012 @ 21:51

  2. Ich achte schon immer darauf, dass ich nicht auf Google Werbung klicke (bei Suchergebnissen zum Beispiel) und dann sehe ich sowas. Echt krass.

    Comment by Carsten — 21.06, 2012 @ 14:41

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