Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.5.12

Streit um Domain „schuhbeck.com“ wird fortgesetzt

Bereits Ende letzten Jahres hatte ich über einen beim Landgericht München I anhängigen Rechtsstreit berichtet, in dem der Fernsehkoch Alfons Schuhbeck seinen entfernt verwandten Namensvetter Sebastian Schuhbeck auf Unterlassung der Domain „schubeck.com“ in Anspruch nimmt.

Das Gericht hatte Ende des letzten Jahres einen bereits bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung wieder abgesetzt, um den Parteien eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen, die jetzt allerdings gescheitert ist, wie das Portal Chiemgau24 berichtet. Die Sache soll nun also im Juni doch vor dem Landgericht verhandelt werden.

Ich bin in der Sache übrigens auch weiterhin der Ansicht, dass die Prozessaussichten des Starkochs nicht übermäßig gut sind.

posted by Stadler at 17:57  

8 Comments

  1. shuhbeck.com oder schubeck.com?

    Und was haben Streitereien um amerikanische Domains bei deutschen Gerichten zu suchen?

    Comment by Frank — 30.05, 2012 @ 18:22

  2. „was haben Streitereien um amerikanische Domains bei deutschen Gerichten zu suchen?“

    Da das Markenrecht tangiert & Du die Seiten in D jederzeit aufrufen kannst ist leider viel: In der Vergangenheit gab es einige Prozesse (z.B. ARD vs. Wolf-Dieter Roth um WDR.com), welche dann in der „Shell-Entscheidung“ des BGH gipfelten. Ich persönlich fürchte bezüglich des für die Verkehrsdurchsetzung der Marke „Schuhbeck“ relevanten Bekanntheitsgrades rangiert ein Religionslehrer eindeutig unterhalb eines wie auch immer klassifizierten Sternekochs.

    Comment by JLloyd — 30.05, 2012 @ 19:25

  3. Wer ist Schuhbeck? Lol. Schuhbeck ist ja nicht Shell.

    Comment by Kai — 30.05, 2012 @ 23:28

  4. @Franz:

    Unter amerikanischen Domains verstehe ich .us oder .ca. .com ist eher international.

    Comment by Klaus — 31.05, 2012 @ 01:54

  5. loool SCHUHBECK xD

    Comment by umzug wien — 1.06, 2012 @ 14:16

  6. @Klaus: Die „.com“ Top-Level Domain wird von Verisign betrieben, und das ist eine US-Firma. Siehe: https://en.wikipedia.org/wiki/.com

    Comment by Raphael — 1.06, 2012 @ 20:43

  7. Verstehe gar nicht, dass es überhaupt zu so einer Klage kommen kann. Jeder könnte die Domäne schuhbeck.com beantragen, wenn zur Verfügung steht. Dann muss der Herr Schuhbeck die Domäne eben dem Herrn Schuhbeck abkaufen…wie das andere auch tun würden, wenn man eine Domäne unbedingt haben will.

    Comment by Übersetzer Englisch — 2.06, 2012 @ 09:49

  8. @3, Kai: Was zur Hölle ist ein „Shell“?
    :-)

    Comment by Josh@_[°|°]_ — 2.06, 2012 @ 20:14

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