Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.9.10

Der Respekt vor dem Werk

Sabrina Setlur spricht vom Respekt für den Künstler und seinem Werk und unterstützt verbal den Kampf gegen Filesharer. Kein Wunder, denn das fragwürdige Abmahnunternehmen DigiProtect stammt aus dem Dunstkreis des 3P-Labels und wurde von ihrem Produzenten Moses Pelham gegründet.

Dass Setlur und Pelham, wenn es um den eigenen Profit geht, den Respekt vor dem Werk anderer Künstler durchaus vermissen lassen, belegt das nicht autorisierte Sampling des Kraftwerkstücks „Metall auf Metall“ für einen der vielen belanglosen Setlur-Songs. Pelham und Setlur sind Steinewerfer im Glashaus.

posted by Stadler at 08:40  

14 Comments

  1. Wieso wird in dieser Debatte immer wieder Filesharing mit Sampling gleichgesetzt? Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.

    Comment by Dragan — 7.09, 2010 @ 08:51

  2. Gerade nach der Betrachtung von Rechteinhabern besteht aber eine Gemeinsamkeit, es handelt es sich in beiden Fällen um Urheberrechtsverletzungen. Es ist also aus Sicht von Pelham und Setlur inkonsequent das eine zu praktizieren und das andere zu verurteilen. Mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.

    Comment by Stadler — 7.09, 2010 @ 09:14

  3. Dabei halte ich das Sampling von Kraftwerk durch Setlur für noch problematischer. Denn Setlur nutze dies für eigene kommerzielle Zwecke. Ein Filesharer hingegen verkauft die Werke die er herunterlädt – für gewöhnlich – nicht.

    Comment by anon — 7.09, 2010 @ 09:38

  4. Diese Frankfurter Bande ist echt dämlicher, unverschämter und dreister als ich bisher dachte…
    Die freie Meinung zu äußern ist die Eine Sache (das Recht steht selbstverständlich auch der „hochintelligenten“ Frau Setlur zu), aber Blödsinn zu verzapfen tut schon weh! Dann sollte man meiner Meinung nach besser keine öffentlichen Interviews geben oder wenigstens jemanden schicken, der sich besser auskennt. Besonders nach all den mittlerweile bekannten FAKTEN rund um die DigiProtect GmbH ist das in meinen Augen eher ein Armutszeugnis und gehört im Grunde genommen -zum Schutz der Allgemeinheit- bestraft!

    Fast schon witzig, folgendes (Zitat): „Wir wollen die haben, die es verteilen“(Zitat Ende) :-)

    Is‘ klar, daß ich nicht lache… Hat die Setlur noch nie was von „honeypots“ gehört? Hat die den Kornmeier länger nicht gesehen? Oder ist die einfach nur scheppendoof? Was meint die denn woher die „Promo“-Versionen kommen, welche vor’m eigentlichen Veröffentlichungstermin im Netz zu finden sind?

    Naja, die kann ja mal ihre Schwester Yvonne fragen – die kennt die kriminellen Strukturen hinter deren Kulissen vermutlich besser!

    Persönliches Fazit: Sehr, sehr schlechte PR-Beratung, ganz schwach, schlecht gewählter Zeitpunkt! Die „Opferrolle“ in die sich die Lobby-Verbände positioniert hat und ihre Marionetten geschoben hat, ist doch schon lange nicht mehr glaubhaft und die wahre Fratze hinter der Fassade ist mittlerweile größtenteils auch aufgedeckt…

    Gruß, Baxter

    Comment by Baxter — 7.09, 2010 @ 09:44

  5. @Stadler: Für Musiker, die mit Samples arbeiteten, sieht es so aus: Man lizensiert alle Samples bevor die neue Komposition veröffentlicht wird. Das kann ewig dauern und unendlich teuer werden. (Ausgerechnet Kraftwerk sind dafür bekannt, das mit dem Sampling nicht so locker zu sehen.) Oder man riskiert’s eben und veröffentlicht die neue Komposition. Dann gibt’s eventuell hinterher einen Haufen Ärger, dessen Kosten die generierten „Einnahmen“ auch übersteigen kann, aber immer noch besser, als wenn niemand das neue Werk hören kann. Das ist mehr oder weniger eine ganz normale Kalkulation.

    Was mich an dem Vergleich von Sampling und Filesharing vor allem stört ist die pauschale abwertende Haltung gegenüber 3Ps musikalischen Schaffens. Nur weil ein Sample benutzt wurde, komponiert sich ein Lied nicht von selbst. Selbst wenn eine Komposition größtenteils auf einem Sample basiert, ist die Schöpfungshohe kaum zu vergleichen mit dem Kopieren einer Datei. Sich da zynisch darauf zu berufen, die „Rechteinhaber“ würden das ja auch so sehen, bringt IMHO nichts.

    Desweiteren haben sich sicher auch Musiker, die in diesem Blog eventuell etwas größeres Ansehen genießen, auf dumme Weise zu Filesharing geäußert. Vielleicht sollte man sich mal mit denen auseinandersetzen anstatt die leichten Ziele von Britney bis Bushido zu verballhornen.

    Comment by Dragan — 7.09, 2010 @ 10:22

  6. @5

    Aha, weil es lange dauert oder es durch die Rechtinhaber nicht gewünscht wird, darf ist es einfach dann mal so machen. Seltsame Auffassung. Bloß damit mein „wertvolles geistiges Werk“ das Licht der Welt erblickt?

    Warum sollten „die leichten Ziele“ anhand ihrer Aüßerungen nciht beurteilt werden? Wer in der Öffentlichkeit steht und achso „wichtige“ Statements von sich gibt muss auch mit der Kritik leben können.

    Comment by christian — 7.09, 2010 @ 10:47

  7. @5

    lies noch mal #2.

    Comment by STP1910 — 7.09, 2010 @ 11:56

  8. Wie ich gerade sehe, war der Kollege Stadler wieder schneller .. ;-(
    http://www.kanzleikompa.de/2010/09/07/respect-schwester-s/

    Comment by RA Kompa — 7.09, 2010 @ 13:12

  9. @dragan: Nochmal: Ich wollte hier gar nichts gegen Sampling sagen, sondern nur eine gewisse Widersprüchlichkeit und Inkonsequenz der Haltung von Setlur und Pelham aufzeigen.
    Dass das Sampling ein kreativer Prozess sein kann, an dessen Ende ein neues eigenständiges Werk stehen kann, ist klar und wird auch vom BGH so gesehen.

    Die Beurteilung der Qualität des musikalischen Schaffens von 3P ist schlicht Ansichtssache.

    Ich kann es verstehen, wenn sich Musiker gegen Filesharing aussprechen. Wenn Du hier öfter liest, dann wirst Du wissen, dass ich gerade die neu entstandene Abmahnindustrie nach dem Modell „DigiProtect“ kritisiere. Und genau dafür steht 3P.

    Comment by Stadler — 7.09, 2010 @ 13:27

  10. Ach, da gibt es doch noch die Entscheidung des BVerfG – BvR 2501/04 – über die Sittenwidrigkeit von Musikerverträgen, http://bit.ly/dxWMbg bzw. http://bit.ly/dfU9Xy ;) Die Beschwerdeführerin war auch eine „P“.

    Comment by anwalt-in-mol.de — 7.09, 2010 @ 13:51

  11. @anwalt-in-mol.de:
    Ja, das war der Streit zwischen 3P (Moses Pelham) und Xavier Naidoo. Dem ging übrigens eine BGH-Entscheidung voraus. Und beim BGH war 3P auch schon unterlegen.

    Comment by Stadler — 7.09, 2010 @ 15:36

  12. Was Dragan eigentlich sagen wollte ist, dass er froh ist das die Digiprotect GmbH nicht dem Geschäftszweig angehört der Sampler und DJs abmahnt und es bislang nicht zu einer Abmahnwelle II in größerem Umfang gekommen ist.[1]+ [2]

    [1] http://www.dr-wachs.de/blog/2008/07/02/kanzlei-demirci-dr-nal-mahnt-urheberrechtsverletzungen-tuerkischer-interpreten-ab/

    [2] Im Fall eines Revivals würde ich jedoch den vorhandenen Strukturen „der Filesharer“ empfehlen den Samplern und DJs keine Unterstützung mehr wie in [1] zukommen zu lassen.

    Comment by Shual — 8.09, 2010 @ 01:49

  13. Meine Ex ist Fan und Dauerhörerin von der. Der Artikel ist ein guter weiterer Grund, warum die Ex ne Ex ist. :-)

    Comment by RA S — 8.09, 2010 @ 09:49

  14. Der Vergleich von Sampling und Filesharing hinkt in der Tat besonders dann, wenn man „Respekt“ zum Maßstab nimmt. Typischerweise ist es – zumindest im Hiphop-Bereich – gerade als besondere Respektsbekundung zu sehen, wenn ein Artist den anderen sampelt. Das mag im Verhältnis 3P./.Kraftwerk anders sein. Trotzdem stimme ich Dragan grundsätzlich vollumfänglich zu, obwohl ich Frau Setlur nicht ausstehen kann.

    Comment by ElGraf — 8.09, 2010 @ 14:34

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