Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.4.10

Satire ist nicht strafbar

Die katholische Kirche schießt momentan aus allen Rohren gegen ihre Kritiker. Da werden zum Beispiel Blogger mit einstweiligen Verfügungen überzogen, die offen und in rechtlich zulässiger Art und Weise ihre Meinung sagen – was speziell beim Landgericht Hamburg freilich noch nie ein Argument war – und dann wird gegen eine Satirezeitschrift Strafanzeige erstattet, mit demselben Ziel, nämlich eine unliebsame Meinungsäußerung in Form einer durchaus provokativen bildlichen Darstellung zu unterbinden. Aber die Provokation gehört eben zum Wesen der Satire und, dass sich die Darstellung außerdem kritisch mit dem Missbrauchsskandal auseinandersetzt, wird man kaum  in Abrede stellen können. Das hat dann auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt so gesehen und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens  wegen der Beschimpfung von Bekenntnissen (§ 166 StGB) abgelehnt. Gut so!

posted by Stadler at 19:06  

2 Comments

  1. Oh Gott, jetzt hat auch der Papst Wind von den Abmahnungen bekommen…

    http://www.youtube.com/watch?v=jHB7XDNXaGA

    Comment by Gerhard Müller — 23.04, 2010 @ 19:29

  2. Ich weiss nicht warum, aber… ein Gemälde von mir, Papst mit Kind auf seinen Knien darstellend, wurde mehrmals ferngehalten von Veranstaltungen, die mir sonst ermöglichen eine Reihe von Gemälden zum Thema „Richter, Anwälte und ihre Kunden“ auszustellen.
    Das ‚corpus delicti‘ kann beschaut werden unter dem Titel „Unfehlbare Unschuld/Infaillible innocence“ danks folgenden Links : http://www.legavox.fr/blog/cassou/infaillible-innocence-2432.htm

    Cassou

    Comment by Cassou — 20.02, 2011 @ 14:21

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