Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.8.09

BGH: Haftung des Verpächters einer Domain für die Inhalte des Pächters

Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer neuen Entscheidung vom 30.06.2009 (VI ZR 210/08) mit der Störerhaftung des Verpächters einer Domain für die Inhalte des vom Pächter betriebenen Website zu befassen, die bei der Kanzlei Prof. Schweizer veröffentlicht ist.

Eigene Leitsätze:

Dem Domainverpächter ist grundsätzlich nicht zuzumuten, die Website des Pächters allgemein dahingehend zu prüfen, ob sie Äußerungen enthält, die das Persönlichkeitsrecht anderer verletzen. Demgemäß trifft den (bloßen) Inhaber der Domain grundsätzlich keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch den Inhalt der Website begangen werden.

Dem Verpächter ist allerdings zuzumuten, die Website des Pächters zu prüfen, sobald er von konkreten rechtsverletzenden Äußerungen Kenntnis erlangt. Insoweit sind nämlich – jedenfalls dann, wenn die Äußerungen unstreitig unwahr sind – keine aufwändigen Nachforschungen erforderlich.

Das Bestehen einer solchen Prüfungspflicht führt aber nur dann zu einem Unterlassungsanspruch, wenn der Störer nach Kenntniserlangung und Prüfung die Störung nicht unverzüglich beseitigt.

Der BGH nimmt also zunächst grundsätzlich eine Störereigenschaft des Verpächters einer Domain für Inhalte einer Website an. Das halte ich bereits deshalb für zweifelhaft, weil die Website grundsätzlich nicht Gegenstand des Vertrages ist und damit regelmäßig auch keine Möglichkeit einer Einwirkung auf die Inhalte der Site besteht. Ob im konkreten Fall eine Einwirkungsmöglichkeit deshalb bestanden hat, weil man sich diese im Pachtvertrag auch für die Website vorbehalten hatte, ergibt sich aus dem bislang veröffentlichten Tatbestand nicht.

Der BGH hat Unterlassungsansprüche dennoch verneint, weil der Beklagte ihm zumutbaren Prüfpflichten nachgekommen sei und dafür gesorgt habe, einen unschwer als rechtsverleztend erkennbaren Beitrag vom Netz zu nehmen. In diesem Fall ensteht – und das ist vielleicht der interessanteste Aspekt der Entscheidung – erst gar kein Unterlassungsanspruch mehr.

Es bleibt abzuwarten, ob der 1. Senat für andere noch nicht höchstrichterlich entschiedene Fälle, wie die der Haftung des Admin-C, ähnlich argumentieren wird.

posted by Stadler at 15:00  

17.8.09

BGH: Haftung des Verpächters einer Domain für die Inhalte des Pächters

Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer neuen Entscheidung vom 30.06.2009 (VI ZR 210/08) mit der Störerhaftung des Verpächters einer Domain für die Inhalte des vom Pächter betriebenen Website zu befassen, die bei der Kanzlei Prof. Schweizer veröffentlicht ist.

Eigene Leitsätze:

Dem Domainverpächter ist grundsätzlich nicht zuzumuten, die Website des Pächters allgemein dahingehend zu prüfen, ob sie Äußerungen enthält, die das Persönlichkeitsrecht anderer verletzen. Demgemäß trifft den (bloßen) Inhaber der Domain grundsätzlich keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch den Inhalt der Website begangen werden.

Dem Verpächter ist allerdings zuzumuten, die Website des Pächters zu prüfen, sobald er von konkreten rechtsverletzenden Äußerungen Kenntnis erlangt. Insoweit sind nämlich – jedenfalls dann, wenn die Äußerungen unstreitig unwahr sind – keine aufwändigen Nachforschungen erforderlich.

Das Bestehen einer solchen Prüfungspflicht führt aber nur dann zu einem Unterlassungsanspruch, wenn der Störer nach Kenntniserlangung und Prüfung die Störung nicht unverzüglich beseitigt.

Der BGH nimmt also zunächst grundsätzlich eine Störereigenschaft des Verpächters einer Domain für Inhalte einer Website an. Das halte ich bereits deshalb für zweifelhaft, weil die Website grundsätzlich nicht Gegenstand des Vertrages ist und damit regelmäßig auch keine Möglichkeit einer Einwirkung auf die Inhalte der Site besteht. Ob im konkreten Fall eine Einwirkungsmöglichkeit deshalb bestanden hat, weil man sich diese im Pachtvertrag auch für die Website vorbehalten hatte, ergibt sich aus dem bislang veröffentlichten Tatbestand nicht.

Der BGH hat Unterlassungsansprüche dennoch verneint, weil der Beklagte ihm zumutbaren Prüfpflichten nachgekommen sei und dafür gesorgt habe, einen unschwer als rechtsverleztend erkennbaren Beitrag vom Netz zu nehmen. In diesem Fall ensteht – und das ist vielleicht der interessanteste Aspekt der Entscheidung – erst gar kein Unterlassungsanspruch mehr.

Es bleibt abzuwarten, ob der 1. Senat für andere noch nicht höchstrichterlich entschiedene Fälle, wie die der Haftung des Admin-C, ähnlich argumentieren wird.

posted by Stadler at 14:00  

17.8.09

Braucht das Internet mehr Ordnung?

Kollege Udo Vetter vertritt in seinem lawblog die Meinung, dass wir in Deutschland keine 2000 zusätzliche „Cybercops“ brauchen. Ihm widerspricht Simon Möller von Telemedicus.

Beide diksutieren sie aber offenbar über verschiedene Dinge und z.T. an der Sache vorbei. Während Möller stark auf das Ordungsgrecht und die Ordnungsbehörden abstellt, konzentriert sich Vetter auf den Aspekt der Kinderpornografie.

Vetter hat sicher Recht, wenn er meint, dass wir keine 2000 zusätzlichen „Cybercops“ benötigen, die „Streife surfen“. Bei den örtlichen Polizeiinspektionen, der Kriminalpolizei und den Landeskriminalämtern liegen ganz andere Dinge im Argen.

Wenn mir ein Beamter einer Polizeiinspektion erzählt, dass er auch im Dienst meistens sein privates Notebook benutzt, mit Software, die er aus dem Netz runtergeladen hat, weil man mit den Dienstcomputern die Dateien, die das LKA schickt, gar nicht öffnen kann, dann versteht man sehr schnell, wo die Probleme liegen.

Bei den Landeskriminalämtern bleiben beschlagnahmte Festplatten z.T. monatelang liegen, weil man nicht ausreichend fachkundiges Personal hat, um die Inhalte zu überprüfen und zu analysieren und auch die externen Firmen, die ohnehin stark in Anspruch genommen werden, häufig nicht kurzfristig liefern können. Das ist für Betroffene eine Zumutung, zumal, wenn sich anschließend der Tatverdacht nicht bestätigt.

Was wir in diesem Bereich brauchen, ist eigentlich sehr klar. Die zuständigen und tatsächlich ermittelnden Dienststellen müssen personell und technisch besser ausgestattet werden. Hauptaugenmerk kann hierbei nicht sein, dass Beamte anlassunabhängig „Streife surfen“, solange bereits bekannte Straftaten nicht verfolgt und laufende Verfahren nur sehr zögerlich geführt werden, weil es an allen Ecken und Enden an der personellen und sachlichen Ausstattung fehlt.

Die Polizeibehörden, die Straftaten mit Bezug zum Internet verfolgen, brauchen insgesamt deutlich mehr Mittel, um die Arbeit zu erledigen, die schon auf ihren Schreibtischen liegt.

Das Internet ist quantitativ betrachtet bereits überreguliert. Freilich gibt es z.B. im Bereich der Haftung weiterhin Regelungsbedarf, um die fortbestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Während der Gesetzgeber in diesen Bereichen zögert, kann es ihm in anderen Bereichen gar nicht schnell genug gehen. Das Ergebnis sind häufig nutzlose und unausgereifte Regelungen wie das Zugangserschwerungsgesetz.

Sämtliche Probleme wären mit etwas Vernunft und etwas Geld in den Griff zu kriegen. Beides scheint aber in Deutschland derzeit nicht in ausreichendem Maß vorhanden zu sein, zumindest nicht dort, wo die Entscheidungen getroffen werden.

In unserem politischen Leben dominieren der Lobbyismus und der Populismus das Geschehen. Und daraus resultieren eben häufig Ergebnisse, die im Sinne der Allgemeinheit nicht vernünftig sind.

posted by Stadler at 11:26  

17.8.09

Braucht das Internet mehr Ordnung?

Kollege Udo Vetter vertritt in seinem lawblog die Meinung, dass wir in Deutschland keine 2000 zusätzliche „Cybercops“ brauchen. Ihm widerspricht Simon Möller von Telemedicus.

Beide diksutieren sie aber offenbar über verschiedene Dinge und z.T. an der Sache vorbei. Während Möller stark auf das Ordungsgrecht und die Ordnungsbehörden abstellt, konzentriert sich Vetter auf den Aspekt der Kinderpornografie.

Vetter hat sicher Recht, wenn er meint, dass wir keine 2000 zusätzlichen „Cybercops“ benötigen, die „Streife surfen“. Bei den örtlichen Polizeiinspektionen, der Kriminalpolizei und den Landeskriminalämtern liegen ganz andere Dinge im Argen.

Wenn mir ein Beamter einer Polizeiinspektion erzählt, dass er auch im Dienst meistens sein privates Notebook benutzt, mit Software, die er aus dem Netz runtergeladen hat, weil man mit den Dienstcomputern die Dateien, die das LKA schickt, gar nicht öffnen kann, dann versteht man sehr schnell, wo die Probleme liegen.

Bei den Landeskriminalämtern bleiben beschlagnahmte Festplatten z.T. monatelang liegen, weil man nicht ausreichend fachkundiges Personal hat, um die Inhalte zu überprüfen und zu analysieren und auch die externen Firmen, die ohnehin stark in Anspruch genommen werden, häufig nicht kurzfristig liefern können. Das ist für Betroffene eine Zumutung, zumal, wenn sich anschließend der Tatverdacht nicht bestätigt.

Was wir in diesem Bereich brauchen, ist eigentlich sehr klar. Die zuständigen und tatsächlich ermittelnden Dienststellen müssen personell und technisch besser ausgestattet werden. Hauptaugenmerk kann hierbei nicht sein, dass Beamte anlassunabhängig „Streife surfen“, solange bereits bekannte Straftaten nicht verfolgt und laufende Verfahren nur sehr zögerlich geführt werden, weil es an allen Ecken und Enden an der personellen und sachlichen Ausstattung fehlt.

Die Polizeibehörden, die Straftaten mit Bezug zum Internet verfolgen, brauchen insgesamt deutlich mehr Mittel, um die Arbeit zu erledigen, die schon auf ihren Schreibtischen liegt.

Das Internet ist quantitativ betrachtet bereits überreguliert. Freilich gibt es z.B. im Bereich der Haftung weiterhin Regelungsbedarf, um die fortbestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Während der Gesetzgeber in diesen Bereichen zögert, kann es ihm in anderen Bereichen gar nicht schnell genug gehen. Das Ergebnis sind häufig nutzlose und unausgereifte Regelungen wie das Zugangserschwerungsgesetz.

Sämtliche Probleme wären mit etwas Vernunft und etwas Geld in den Griff zu kriegen. Beides scheint aber in Deutschland derzeit nicht in ausreichendem Maß vorhanden zu sein, zumindest nicht dort, wo die Entscheidungen getroffen werden.

In unserem politischen Leben dominieren der Lobbyismus und der Populismus das Geschehen. Und daraus resultieren eben häufig Ergebnisse, die im Sinne der Allgemeinheit nicht vernünftig sind.

posted by Stadler at 10:26  

14.8.09

Zensursula, die Vermittlungsbehörden und das Cyberbullying

Ursula von der Leyen glänzt auf abgeordnetenwatch.de einmal mehr mit ihrem herausragenden Fachwissen. Die Verwendung von Fachbegriffen wie Vermittlungsbehörden und Cyberbullying beeindruckt schwer. Es ist beruhigend zu wissen, dass wir in der Bundesregierung solche Top-Leute mit derart hoher Sachkompetenz haben.

Warum steht bei Frau von der Leyen bei der Angabe ihrer beruflichen Qualifikation auf abgeordenetenwatch.de eigentlich nur ein magerer Strich? Fehlanzeige? Ja genau.

posted by Stadler at 13:30  

14.8.09

Tatorte und rechtsfreie Räume

Die einen halten das Internet für einen Tatort, und zwar sogar den größten der Welt und die anderen – bevorzugt Politiker von Union und SPD sowie ein paar engstirnige Journalisten – betrachten das Internet gar als rechtsfreien Raum.

Ob das Netz ein Raum oder ein Ort ist, überlasse ich den Cyperspace-Philosophen und bleibe mal schön bei meinen Leisten, obwohl man dazu bestimmt einiges anmerken könnte. Es ist jedenfalls kein Tatort. Straftaten müssen immer noch von Menschen begangen werden und die befinden sich (leider immer noch) physisch an einem bestimmten Ort in der guten alten Offline-Welt und zwar selbst dann, wenn sie vor einem PC sitzen.

Die Forderung nach mehr Polizeibeamten, die sich mit dem Netz beschäftigen und damit auch auskennen, ist durchaus vernünftig. Aber man sollte sie nicht mit so sinnbefreiten Parolen einfordern, wie die Gewerkschaft der Polizei das macht.

posted by Stadler at 13:09  

14.8.09

Zensursula, die Vermittlungsbehörden und das Cyberbullying

Ursula von der Leyen glänzt auf abgeordnetenwatch.de einmal mehr mit ihrem herausragenden Fachwissen. Die Verwendung von Fachbegriffen wie Vermittlungsbehörden und Cyberbullying beeindruckt schwer. Es ist beruhigend zu wissen, dass wir in der Bundesregierung solche Top-Leute mit derart hoher Sachkompetenz haben.

Warum steht bei Frau von der Leyen bei der Angabe ihrer beruflichen Qualifikation auf abgeordenetenwatch.de eigentlich nur ein magerer Strich? Fehlanzeige? Ja genau.

posted by Stadler at 12:30  

14.8.09

Tatorte und rechtsfreie Räume

Die einen halten das Internet für einen Tatort, und zwar sogar den größten der Welt und die anderen – bevorzugt Politiker von Union und SPD sowie ein paar engstirnige Journalisten – betrachten das Internet gar als rechtsfreien Raum.

Ob das Netz ein Raum oder ein Ort ist, überlasse ich den Cyperspace-Philosophen und bleibe mal schön bei meinen Leisten, obwohl man dazu bestimmt einiges anmerken könnte. Es ist jedenfalls kein Tatort. Straftaten müssen immer noch von Menschen begangen werden und die befinden sich (leider immer noch) physisch an einem bestimmten Ort in der guten alten Offline-Welt und zwar selbst dann, wenn sie vor einem PC sitzen.

Die Forderung nach mehr Polizeibeamten, die sich mit dem Netz beschäftigen und damit auch auskennen, ist durchaus vernünftig. Aber man sollte sie nicht mit so sinnbefreiten Parolen einfordern, wie die Gewerkschaft der Polizei das macht.

posted by Stadler at 12:09  

13.8.09

Radiohead: Digitaler Vertrieb und keine Alben mehr

Radiohead, eine der wichtigtsten und besten Bands der letzten 15 Jahre, hatten schon vor zwei Jahren mit einem neuen Vertriebskonzept für das Album „In Rainbows“ für Furore gesorgt. Das Album war zunächst nur über das Web als Download erhältlich. Bezahlen konnte man dafür was man wollte, also auch gar nichts. Die Band scheint dennoch sehr gut verdient zu haben.

Das Konzept möchte die Band deshalb offenbar beibehalten aber in Zukunft auf die Veröffentlichung ganzer Alben verzichten, sondern nur noch einzelne Songs und EP’s über das Netz vertreiben.

Es wird allgemein spannend bleiben zu beobachten, welche neue Vertriebskonzepte sich in Zukunft für Musik etablieren werden. Am Netz wird aber kein Weg vorbei führen.

Quelle: derStandard

posted by Stadler at 17:20  

13.8.09

Radiohead: Digitaler Vertrieb und keine Alben mehr

Radiohead, eine der wichtigtsten und besten Bands der letzten 15 Jahre, hatten schon vor zwei Jahren mit einem neuen Vertriebskonzept für das Album „In Rainbows“ für Furore gesorgt. Das Album war zunächst nur über das Web als Download erhältlich. Bezahlen konnte man dafür was man wollte, also auch gar nichts. Die Band scheint dennoch sehr gut verdient zu haben.

Das Konzept möchte die Band deshalb offenbar beibehalten aber in Zukunft auf die Veröffentlichung ganzer Alben verzichten, sondern nur noch einzelne Songs und EP’s über das Netz vertreiben.

Es wird allgemein spannend bleiben zu beobachten, welche neue Vertriebskonzepte sich in Zukunft für Musik etablieren werden. Am Netz wird aber kein Weg vorbei führen.

Quelle: derStandard

posted by Stadler at 16:20  
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