Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.2.09

Zum Sperrvertrag zwischen dem Staat und den Providern

Jens Ferner macht sich erste Gedanken zur Frage der Rechtmäßigkeit eines Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BKA und einzelnen Internet Service Providern.

Zu Recht weist Ferner darauf hin, dass es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt, bei dem auf Seiten des Staates die zuständige Behörde handeln muss. Eine gesetzliche Zuständigkeit des BKA für Sperrungsmaßnahmen sieht das Gesetz aber nicht vor.

Es handelt sich zudem, trotz der vertraglichen Hülle um eine Maßnahme der Eingriffsverwaltung. Und Grundrechtseingriffe bedürfen einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. Eine solche gibt es zumindest in einem Bundesgesetz aber nicht.

Das staatliche Vorgehen ist deshalb formell und materiell rechtswidrig.

Unabhängig von der juristischen Bewertung ist aber auch das Argument des CCC, dass diese Netzsperren nur den Tätern nützen, bedenkenswert. Die pädophilen Straftäter können wieder etwas ungestörter ihren Neigungen nachgehen, weil der Staat sich dazu entschlossen hat, einer schlecht informierten Öffentlichkeit eine heile Welt vorzugaukeln anstatt mit tauglichen Mitteln Straftaten zu verfolgen.

Nachtrag: Und rechtswidrige öffentlich-rechtliche Verträge sind nichtig. Juristisch betrachtet, wird dieser Vertrag, auch wenn er von beiden Seiten unterzeichnet wird, deshalb keine Rechtswirksamkeit entfalten.

posted by Stadler at 20:40  

13.2.09

NSA bietet angeblich Milliarden für eine Abhörlösung für Skype

Die amerikanische National Security Agency (NSA) will angeblich für eine Abhörlösung mehrere Milliarden Dollar zahlen, berichtet Heise unter Berufung auf einen Bericht von „The Register“.

Man muss bei solchen Berichten immer vorsichtig sein, aber ins Schema passt es andererseits.

posted by Stadler at 17:51  

13.2.09

Netzsperrung: Vertragsentwurf zwischen der Bundesrepublik und den Providern

Der CCC hat den Vertragsentwurf zwischen der Bundesrepubublik Deutschland (vertreten durch das BKA) und den Providern zur Umsetzung der Access-Sperren ins Netz gestellt.

posted by Stadler at 12:46  

13.2.09

LG Hamburg: Keine Unterlassungspflicht des Access-Providers

Das Landgericht Hamburg lässt aufhorchen. Wie Thomas Hoeren über seine Mailingliste Netlaw-L berichtet, hat das LG Hamburg (Urteil 12.11.2008, Az.: 308 O 548/08) entschieden, dass Zugangsprovider zwar als Störer einer Urheberrechtsverletzung in Betracht kommen, dass sie aber nicht auf Unterlassung haften, weil ihnen die effektive Möglichkeit einer Sperrung von Inhalten fehlt. Das klingt doch mal vernünftig.

posted by Stadler at 10:11  

13.2.09

Legal Guide for Bloggers

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat eine Neuauflage ihres „Legal Guide For Bloggers“ veröffentlicht. Auch wenn das für deutsche Blogger nur bedingt hilfreich ist, kann ein Blick über den großen Teich nicht schaden.

posted by Stadler at 10:03  

13.2.09

Bundestagsanhörung zu Netzsperren

Bei netzpolitik.org findet sich ein ausführlicher Bericht zur gestrigen Anhörung im Bundestag zu dem Vorhaben, kinderpornografische Webseiten zu „sperren“. Offenbar sind die großen Provider bereit, sich auf „freiwilliger“ vertraglicher Basis zur Sperrung zu verpflichten.

Da dies auf Druck der Bundesregierung geschieht und dadurch die ansonsten notwendigen hoheitlichen Sperrungsverfügungen umgangen werden, gleichzeitig außerdem eine Zusammenarbeit mit dem BKA, das die Sperrlisten verwaltet – aber hierfür nach geltendem Recht keinerlei Kompetenzen besitzt – erfolgen soll, ist dieser Vorgang als Maßnahme der Eingriffsverwaltung zu qualifizieren. Als solche bedarf die Maßnahme einer ausreichenden Rechtsgrundlage.

Nachdem der Bund derzeit für Sperrmaßnahmen keinerlei Zuständigkeit besitzt, sind diese Netzsperren allein aus diesem Grund nach geltendem Recht als rechtswidrig einzustufen.

Wenn es so kommt, wie offenbar gestern in der Anhörung besprochen, dann werden sich die großen deutschen Provider auf Druck der Bundesregierung zu rechtswidrigem Verhalten verpflichten.

Damit wurde gestern in der Ausschussanhörung des Bundestages nichts weniger als ein Rechtsbruch verabredet. Es scheint ferner offenbar auch unerheblich zu sein, dass selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Netzsperren als ineffektiv und gefährlich ansieht.

Die Bundesregierung und offensichtlich auch weite Teile des deutschen Bundestages möchten den Eindurck erwecken, gezielt gegen Kinderpornografie im Netz vorzugehen. Hierzu muss man den Bürgern Sand in die Augen streuen, weil Access-Sperren nach Ansicht fast aller Fachleute wirkungslos und womöglich sogar kontraproduktiv sind. Zudem ist aber auch noch der Bruch geltenden Rechts erforderlich, um die Netzsperren umzusetzen.

Das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG verlangt, dass sich die vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz hält. Darüber setzt man sich hier bewusst hinweg. Ein Staat, der selbst gezielt das Recht bricht, wird es insgesamt zunehmend schwerer haben, von seinen Bürgern andererseits Rechtstreue einzufordern. Maßnahmen dieser Art verschärfen damit vor allem die Legitimationskrise unseres Staates.

posted by Stadler at 09:09  

12.2.09

CCC zu Netzsperren

Pressemitteilung des Chaos Computer Club (CCC) vom 12.02.2009 zu von der Leyens Sperrplänen:

„Eine Ausblendung problematischer Inhalte durch Sperrverfügungen wie von Frau von der Leyen vorgeschlagen würde bedeuten, dass die Taten und die Täter der Wahrnehmung und auch der Strafverfolgung entzogen werden. Staatliche Defizite bei der Verfolgung dieser Straftaten löst man aber nicht dadurch, dass man die Darstellung der Delikte ausblendet“, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn zu dem Vorschlag von der Leyens.

posted by Stadler at 18:18  

12.2.09

EU-Parlament will Urheberrechtsschutz für Musikwerke auf 95 Jahre ausdehnen

Das EU-Parlament möchte die Schutzdauer für Werke der Musik offenbar auf 95 Jahre ausdehnen.
Quelle: Pressemitteilung des Parlaments vom 12.02.2009

posted by Stadler at 17:54  

12.2.09

Aufrechnung mit unbezifferter Schadensersatzforderung

Manche Kollegen heben sich in ihren Schriftsätzen das Beste wirklich für den Schluss auf. Die ermüdende Klageerwiderung beglückt mich schließlich am Ende noch mit der Erklärung, dass gegen die Klageforderung mit einem Schadensersatzanspruch aufgerechnet wird. Wie hoch der Schadensersatzanspruch des Beklagten sein soll, schreibt der Kollege aber leider nicht.

Auch in der Korrespondenz mit Anwaltskollegen gibt es immer wieder Dinge, die schlicht meinen Horizont übersteigen.

posted by Stadler at 16:22  

12.2.09

Die manipulative Kraft des Netzes

Informationen verbreiten sich im Zeitalter des Web 2.0 dank einer Vielzahl von Blogs und Twitter rasend schnell.

Damit haben auch Falschmeldungen, die früher schon dementiert waren, bevor sie einem größeren Kreis bekannt werden konnten, Hochkonjunktur.

Das konnte man im Netz gerade in den letzten Tagen wieder beobachten. Während der Hack von Wolfgang Schäubles Website für viele unschwer zu erkennen gewesen ist, war der Zugriff auf den Server von Schalke 04 und die Meldung wonach Kevin Kuranyi entlassen worden ist, schon kaum mehr als Fake auszumachen. Wenn es auf der Site von Schalke steht, wird es schon stimmen, war wohl die Meinung. Damit schaffte es die Meldung dann sogar bis auf „bild.de“ und machte die Runde.

Solange sich der Schaden auf den Spott beschränkt, den der Betroffene erleiden muss, werden sich diese Fakes verschmerzen lassen.

Dass aber auch andere Szenarien denkbar sind, stimmt nachdenklich.

posted by Stadler at 14:39  
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