Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.7.09

von der Leyen – berufliche Qualifikation: k.A.

Ursula von der Leyen kandidiert jetzt auch für den Bundestag. In ihrer Vita auf Abgeordnetenwatch liest man bei beruflicher Qualifikation: k.A. Muss ja auch nicht jeder was Vernünftiges gelernt haben.

Was wirklich zählt, ist, dass Frau von der Leyen vernünftige Forderungen aufstellt, zum Beispiel nach einem Verhaltenskodex im Internet. Und die Reaktionen darauf?

posted by Stadler at 10:20  

23.7.09

Wettbewerbsverhältnis bei Manipulation von Suchergebnissen

Ein interessantes neues Urteil kommt vom OLG Hamm (Urteil vom 18.06.09, Az.: I-4 U 53/09), zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch Suchmaschinenmanipulation.

Der eigentlich kritische Punkt war das konkrete Wettbewerbsverhältnis. Dieses versucht das OLG Hamm aus dem Umstand abzuleiten, dass die Verfügungsbeklagte Suchmaschinenergebnisse zu Lasten des Verfügungsklägers manipuliert hat, was zu einem Abfall der Attraktivität der Website des Verfügungsklägers geführt habe und sich außerdem beide Parteien um entgeltliche Werbeaufträge bemühen.

Diese Argumentation halte ich für problematisch, weil das Wettbewerbsverhältnis mit der Verletzungshandlung begründet wird, was an die Schweinehundtheorie erinnert.

Mit der Begründung des OLG Hamm lässt sich ein Wettbewerbsverhältnis zwischen beliebigen branchenfremden Unternehmen begründen, solange sie im Internet Dienstleistungen anbieten.

Das Gericht hätte sich stärker mit der Frage beschäftigen sollen, ob nicht auch Ansprüche aus dem Namensrecht, Unternehmenskennzeichenrecht oder § 823 BGB gegeben waren.

posted by Stadler at 09:23  

23.7.09

Wettbewerbsverhältnis bei Manipulation von Suchergebnissen

Ein interessantes neues Urteil kommt vom OLG Hamm (Urteil vom 18.06.09, Az.: I-4 U 53/09), zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch Suchmaschinenmanipulation.

Der eigentlich kritische Punkt war das konkrete Wettbewerbsverhältnis. Dieses versucht das OLG Hamm aus dem Umstand abzuleiten, dass die Verfügungsbeklagte Suchmaschinenergebnisse zu Lasten des Verfügungsklägers manipuliert hat, was zu einem Abfall der Attraktivität der Website des Verfügungsklägers geführt habe und sich außerdem beide Parteien um entgeltliche Werbeaufträge bemühen.

Diese Argumentation halte ich für problematisch, weil das Wettbewerbsverhältnis mit der Verletzungshandlung begründet wird, was an die Schweinehundtheorie erinnert.

Mit der Begründung des OLG Hamm lässt sich ein Wettbewerbsverhältnis zwischen beliebigen branchenfremden Unternehmen begründen, solange sie im Internet Dienstleistungen anbieten.

Das Gericht hätte sich stärker mit der Frage beschäftigen sollen, ob nicht auch Ansprüche aus dem Namensrecht, Unternehmenskennzeichenrecht oder § 823 BGB gegeben waren.

posted by Stadler at 08:23  

23.7.09

Verlage rufen immer lauter nach dem Staat

Keine Mehrwertsteuer mehr für Verlagsprodukte erheben und Google mit einem neuen Leistungsschutzrecht – gemeint ist eine gesetzliche Einschränkung für Hyperlinks – in die Schranken zu verweisen, das fordert Hubert Burda, ein nicht ganz unbekannter Verleger, der in der alten Politwelt immer noch über jede Menge Einfluss verfügt.

Weil den Zeitungen in ihren Print-Ausgaben die Anzeigenaufträge wegbrechen und sie gleichzeitig aber nicht in der Lage sind, im Internet Geld zu verdienen, soll der Staat in den Markt und die technischen Strukturen des Netzes eingreifen. Wodurch wäre dies gerechtfertigt? Technische Innovationen führen immer zu wirtschaftlichen Veränderungen. Wenn man der Logik Burdas folgt, dann hätte man den Aufstieg der Automobilindustrie seinerzeit durch gesetzliche Schutzmaßnahmen zugunsten der Hersteller von Pferdekutschen verhindern müssen. Diesem platten Lobbyismus sollte die Politik nicht auf den Leim gehen. Es wird nämlich für die Allgemeinheit nicht von Nachteil sein, wenn die Hälfte der jetzt am Markt erhältlichen Zeitungen verschwindet.

Es ist deshalb einerseits nicht verwunderlich und andererseits dringend notwendig, dass das Netz politischer wird, wie die TAZ feststellt.

posted by Stadler at 07:00  

23.7.09

Verlage rufen immer lauter nach dem Staat

Keine Mehrwertsteuer mehr für Verlagsprodukte erheben und Google mit einem neuen Leistungsschutzrecht – gemeint ist eine gesetzliche Einschränkung für Hyperlinks – in die Schranken zu verweisen, das fordert Hubert Burda, ein nicht ganz unbekannter Verleger, der in der alten Politwelt immer noch über jede Menge Einfluss verfügt.

Weil den Zeitungen in ihren Print-Ausgaben die Anzeigenaufträge wegbrechen und sie gleichzeitig aber nicht in der Lage sind, im Internet Geld zu verdienen, soll der Staat in den Markt und die technischen Strukturen des Netzes eingreifen. Wodurch wäre dies gerechtfertigt? Technische Innovationen führen immer zu wirtschaftlichen Veränderungen. Wenn man der Logik Burdas folgt, dann hätte man den Aufstieg der Automobilindustrie seinerzeit durch gesetzliche Schutzmaßnahmen zugunsten der Hersteller von Pferdekutschen verhindern müssen. Diesem platten Lobbyismus sollte die Politik nicht auf den Leim gehen. Es wird nämlich für die Allgemeinheit nicht von Nachteil sein, wenn die Hälfte der jetzt am Markt erhältlichen Zeitungen verschwindet.

Es ist deshalb einerseits nicht verwunderlich und andererseits dringend notwendig, dass das Netz politischer wird, wie die TAZ feststellt.

posted by Stadler at 06:00  

22.7.09

Angemessene Frist zur Unterlassungserklärung

Mandant bekommt heute per Post – so gegen 10:30 Uhr – eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit der Aufforderung bis heute 12 Uhr die Unterlassungserklärung abzugeben. Gegnerischer Kollege hatte angeblich vorab gefaxt, nur ausweislich der auf dem Schreiben vermerkten Faxnummer leider an seinen eigenen Mandanten.

Also 1 1/2 Stunden waren mir dann selbst im Wettbewerbsrecht – angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung u.a. – etwas arg kurz.

posted by Stadler at 14:35  

22.7.09

Angemessene Frist zur Unterlassungserklärung

Mandant bekommt heute per Post – so gegen 10:30 Uhr – eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit der Aufforderung bis heute 12 Uhr die Unterlassungserklärung abzugeben. Gegnerischer Kollege hatte angeblich vorab gefaxt, nur ausweislich der auf dem Schreiben vermerkten Faxnummer leider an seinen eigenen Mandanten.

Also 1 1/2 Stunden waren mir dann selbst im Wettbewerbsrecht – angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung u.a. – etwas arg kurz.

posted by Stadler at 13:35  

22.7.09

Vorauseilender Gehorsam? Sperren Provider schon jetzt?

Angeblich sperren Arcor und Telekom bereits jetzt Websites mit kinderpornografischen Inhalten. Das zumindest behauptet Julian Kornberger vom CCC Bremen in seinem Blog.

Nachdem das Zugangserschwerungsgesetz aber noch gar nicht in Kraft getreten ist und das BKA noch keine Sperrlisten herausgegeben hat, ist in der Tat der Frage, welche Sperrliste diesem Unterfangen zugrunde liegt.

posted by Stadler at 08:26  

22.7.09

Vorauseilender Gehorsam? Sperren Provider schon jetzt?

Angeblich sperren Arcor und Telekom bereits jetzt Websites mit kinderpornografischen Inhalten. Das zumindest behauptet Julian Kornberger vom CCC Bremen in seinem Blog.

Nachdem das Zugangserschwerungsgesetz aber noch gar nicht in Kraft getreten ist und das BKA noch keine Sperrlisten herausgegeben hat, ist in der Tat der Frage, welche Sperrliste diesem Unterfangen zugrunde liegt.

posted by Stadler at 07:26  

21.7.09

Markenverletzung durch Catch All Domain

Telemedicus berichtet über ein interessantes, schon älteres Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.06.2006 (Az.: 416 O 131/06), in dem eine Markenverletzung bejaht wurde, aufgrund des Umstands, dass als Subdomain eine sog. Catch All Funktion eingerichtet war. Dies bedeutet, dass dort jede beliebige Zeichenfolge eingegeben werden konnte, also auch der Markenname der Beklagten.

Ich halte die Entscheidung für fragwürdig, weil die Subdomain mit dem Kennzeichen des Beklagten als unverwechselbare Adresse in dieser Form überhaupt nicht existiert und deshalb eine eindeutige markenmäßige Benutzung nicht stattfindet.

Das Landgericht München I hat in einem ähnlichen Fall schon vor 10 Jahren abweichend entschieden und eine Markenverletzung verneint.

posted by Stadler at 21:14  
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