Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.3.10

Vorratsdatenspeicherung: Kein Sieg für die Bürgerrechte

Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist im Ergebnis nicht wirklich überraschend. Die Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich, weil die angegriffenen Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind.

Das Gericht betont aber ausdrücklich, dass eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht schlechthin verfassungswidrig ist, sondern nur die derzeitige Ausgestaltung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügt.

Das bedeutet freilich nichts anderes, als dass sich der Gesetzgeber nunmehr – vermutlich zügig – an eine Neuregelung machen wird, die erneut eine Speicherpflicht in dem bisher vorgesehenen Umfang normieren wird.

Das ist kein großartiger Sieg für die Bürgerrechte, auch wenn die Verfassungsbeschwerden formal erfolgreich waren.

Quelle:
Presemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 (11/2010)
Urteil im Volltext

Update:
Die Musikindustrie begrüßt das Urteil, was auch nicht überraschend ist. Denn sobald das neue Gesetz da ist, werden auch IP-Adressen bei allen Providern sechs Monate lang gespeichert werden und stehen damit, wie das Urteil erkennen lässt, auch für Auskunftsersuchen nach dem UrhG zur Verfügung.

2. Update:
Nach der anfänglichen Euphorie gibt es mittlerweile doch einige kritische Stimmen, die sich eher auf meiner Linie bewegen:
Prantl in der SZ
Steinbeis im Verfassungsblog
Jens Ferner

posted by Stadler at 11:26  

2.3.10

Das Internet und der Datenschutz

Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest, sicherlich einer der versiertesten Datenschutzrechtler unter den Anwälten, analysiert die neue Entscheidung des OLG Köln zur Verwendung von Fotos aus sozialen Netzwerken durch Personensuchmaschinen.

Und er schließt mit einer interessanten These, nämlich, dass § 29 BDSG auch mithilfe einer verfassungskonformen Auslegung nicht mehr den Anforderungen des Internetzeitalters genügt. Hansen-Oest spricht dabei etwas an, was man von Datenschützern eher selten hört, nämlich, dass die konsequente Anwendung einer datenschutzrechtlichen Norm (§ 29 Abs. 2 BDSG) dazu führen müsste, das Internet in Deutschland partiell abzuschalten. Und seine Schlussfolgerung trifft genau ins Schwarze: Der Gesetzgeber ist gehalten, Regelungen für Internetdienste zu treffen, die im Hinblick auf die Verwendung personenbezogener Daten einen Ausgleich zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem Recht auf Informationsfreiheit und dem Recht auf Meinungsfreiheit schaffen.

Ich bin mir nur nicht so sicher, ob die Datenschutz-Szene, die in diesem Bereich auch die Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst, das auch erkannt hat.

posted by Stadler at 08:00  

1.3.10

Ilse, Angie und das Netz

Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner gibt sich in ihrer Warnung vor Google, Apple und Microsoft gewohnt kompetent und differenziert. Die Bundeskanzlerin hat demgegenüber endlich erkannt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Aber das wissen wir doch längst Angie. Ach und übrigens liebe Ilse, Orwell hätte sich vermutlich so einiges nicht träumen lassen, einschließlich der Überwachungsgesetze die die Union in den letzten 10 – 15 Jahren so mitgetragen hat.

Vielleicht sitzen die beiden jetzt bei einer Tasse Tee im Kanzleramt und machen sich Gedanken über das GBI (große, böse Internet).

posted by Stadler at 20:55  

1.3.10

Neue IT-Einkaufsbedingungen für die öffentliche Hand

Eine Arbeitsgruppe des Bundesinnenministeriums und des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.(BITKOM) hat sich auf den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verständigt. Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung.

Die verschiedenen EVB-IT Verträge finden sich bei der IT-Beauftragten der Bundesregierung zum Download.

Quelle: Pressemitteilung der IT-Beauftragten der Bundesregierung vom 01.03.2010

posted by Stadler at 16:30  

1.3.10

Bund will Zuständigkeit für Jugendmedienschutz an sich ziehen

Wie die Wirtschaftswoche berichtet, möchte der Bund gerne die Gesetzgebungskompetenz für den Jugendmedienschutz – die Materie ist derzeit im Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) geregelt – an sich ziehen, weil man mit der Arbeit der Landespolitiker unzufrieden sei.

Die Aussage des „Jugendschutz-Experten“ der CDU-Bundestagsfraktion, die Länder würden derzeit ihre Kompetenz überschreiten, zeugt allerdings von wenig Sachverstand.

Der Bund verfügt im Bereich des Jugendschutzes über die sog. konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit nach § 74 Nr. 7 GG (Recht der Fürsorge). Von dieser Kompetenz hat der Bund bislang im Bereich der Telemedien ganz bewusst keinen Gebrauch gemacht, sondern die Regelung den Ländern überlassen. Solange der Bund sich so verhält, haben die Länder wegen Art. 72 Abs. 1 GG aber in jedem Fall die Gesetzgebungsbefugnis, weshalb von einer Kompetenzüberschreitung der Länder derzeit keine Rede sein kann.

Ob der Bund die Befugnis besitzt, diese Materie komplett an sich zu ziehen, ist offenbar die Frage, die der wissenschaftliche Dienst des Bundestags nunmehr prüfen soll. Ich neige dazu, das zu bejahen. Denn der Bund hat unstreitig die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Jugendschutzes. Was jugendgefährdende Angebote im Internet angeht, besteht die Schwierigkeit allerdings darin, dass man einen Teil der Angebote als Rundfunk im verfassungsrechtlichen Sinne betrachten kann. Für solche Angebote liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Allerdings kann der Bund die Kompetenz auch in diesem Fall an sich ziehen, wenn die Wahrung der Rechtseinheit eine bundesgesetzliche Regelung erfordert (§ 72 Abs. 2 GG). Und das liegt beim Jugendmedienschutz schon äußerst nahe.

posted by Stadler at 15:28  

1.3.10

Verfassungsgericht verkündet Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht verkündet morgen seine mit Spannung erwartete Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung. Und vorab wird natürlich schon kräftig spekuliert, wie das Gericht denn entscheiden könnte. Da wir den Inhalt der Entscheidung in 24 Stunden eh kennen werden, erspare ich mir heute weitere Spekulationen.

posted by Stadler at 12:37  

28.2.10

Neuer Anlauf für das Swift-Abkommen

Nachdem das sog. Swift-Abkommen zwischen der EU und den USA gescheitert ist, weil das Europaparlament in einem beeindruckenden Akt parlamentarischer Selbstbehauptung gegen das Abkommen votiert hatte, haben die Innenminister der EU am 25.02.2010 beschlossen, einen zweiten Anlauf zum Abschluss eines Swift-Abkommens zu unternehmen.

Wie Beck-Aktuell meldet, will die Bundesregierung hierbei auf ein hohes Datenschutzniveau achten, was Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Rat der EU-Justizminister betont hat.

Das klingt allerdings nur nach dem üblichen politischen Sprachgebrauch und lässt offen, wie sich die neue Vereinbarung von der alten konkret unterscheiden wird.

Was mir außerdem überhaupt nicht einleuchten will, ist, warum die Vereinbarung nicht auf Gegenseitigkeit abgeschlossen wird. Wenn die USA Bankdaten von europäischen Bürgern für die Terrorismusbekämpfung anfordern kann, warum sollen dann die EU-Staaten nicht umgekehrt dasselbe Recht erhalten? Es wäre interessant zu sehen, ob der US-Kongress dem wohl zustimmen würde.

posted by Stadler at 17:57  

28.2.10

Andreas Paulus wird neuer Verfassungsrichter

Wie die Süddeutsche Zeitung am 25.02.10 meldete, wird Andreas Paulus, auf Vorschlag der FDP, zum Richter am Bundesverfasungsgericht berufen. Paulus ist derzeit Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, an der Georg-August-Universität Göttingen. Er ist Mitglied der FDP und als 68’er Jahrgang – ich hoffe, das verheißt Gutes – vergleichsweise jung. Er soll dem scheidenden Präsidenten Papier – freilich nicht als Vorsitzender – nachfolgen und in den ersten Senat aufrücken. Der Schwerpunkt seiner bisherigen wissenschaftlichen Arbeit liegt im Bereich des Völkerrechts, wie seine Veröffentlichungsliste belegt, weshalb er möglicherweise im 2. Senat besser aufgehoben wäre. Man darf dennoch auf eine liberale Stimme hoffen, wenn es um die Auslegung der Freiheitsrechte geht.

posted by Stadler at 14:55  

27.2.10

Regierungsentwurf zur Änderung des TMG

Mit einem Gesetzesentwurf vom 15.02.2010 plant die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (2007/65/EG) vom 11. Dezember 2007, die bereits bis zum 19. Dezember 2009 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen.

Die insoweit relevante Änderung besteht in der Ausweitung des Anbietersbegriffs des § 2 Abs. 1 TMG. Diensteanbieter von audiovisuellen Mediendiensten ist danach jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert.

Die geplante Gesetzesänderung halte ich aus zweierlei Gründen für kritisch. Die AVMD-RL definiert den audiovisuellen Mediendienst nämlich als:

Dienstleistung deren Hauptzweck die Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit über elektronische Kommunikationsnetze im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/21/EG ist. Bei diesen audiovisuellen Mediendiensten handelt es sich entweder um Fernsehprogramme gemäß der Definition unter Buchstabe e des vorliegenden Artikels oder um audiovisuelle Mediendienste auf Abruf gemäß der Definition unter Buchstabe g des vorliegenden Artikels; und/oder die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation.

Damit dürften die audiovisuellen Mediendienste – mit Ausnahme der kommerziellen Kommunikation – dem verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff unterfallen und deshalb der Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Es stellt sich aber ganz generell die Frage nach dem Umsetzungsbedarf. Denn die derzeitigen Anbieterdefinitionen des Telemediengesetzes und damit auch des Rundfunkstaatsvertrags decken audiovisuelle Mediendienste im Sinne der Richtlinie bereits zwanglos ab, weshalb mit Blick auf die beabsichtigte Erweiterung der Begriffsbestimmung jedenfalls kein Umsetzungsbedarf besteht.

posted by Stadler at 22:00  

27.2.10

Großer Artikel über das Geschäftsmodell Filesharing-Abmahnung in der SZ

In der Wochenendbeilage der Süddeutschen Zeitung vom 27./28.02.2010 beschäftigt sich Johannes Boie unter dem Titel „Hier spielt die Musik“ mit dem Geschäftsmodell der Filesharing-Abmahnindustrie, insbesondere mit dem Netzwerk um die DigiProtect GmbH, die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier und die Fa. DigiRightSolutions. Der Artikel ist u.a. deshalb interssant, weil der Autor die DigiProtect GmbH und Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier in Frankfurt besucht hat und auch seine diesbezüglichen Eindrücke schildert. Und eine interessante Zahl nennt Boie. DigiProtect hat nach eigenen Angaben im Jahr 2009 zwischen 45.000 und 60.000 Abmahnungen verschickt. Wenngleich ich diese Zahlen noch für eher untertrieben halte, zeigt das bereits die Dimension des Geschäftsmodells „Turn Piracy Into Profit“ auf. Denn DigiProtect ist nur einer von mehreren großen Playern in diesem Geschäftszweig, dessen Erstarken die Folge einer gesetzgeberischen Fehlentwicklung ist.

Update vom 28.02.10:
Der Artikel ist jetzt auch online abrufbar

posted by Stadler at 16:50  
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