Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.3.10

Neue IT-Einkaufsbedingungen für die öffentliche Hand

Eine Arbeitsgruppe des Bundesinnenministeriums und des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.(BITKOM) hat sich auf den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verständigt. Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung.

Die verschiedenen EVB-IT Verträge finden sich bei der IT-Beauftragten der Bundesregierung zum Download.

Quelle: Pressemitteilung der IT-Beauftragten der Bundesregierung vom 01.03.2010

posted by Stadler at 16:30  

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