Neue IT-Einkaufsbedingungen für die öffentliche Hand
Eine Arbeitsgruppe des Bundesinnenministeriums und des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.(BITKOM) hat sich auf den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verständigt. Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung.
Die verschiedenen EVB-IT Verträge finden sich bei der IT-Beauftragten der Bundesregierung zum Download.
Quelle: Pressemitteilung der IT-Beauftragten der Bundesregierung vom 01.03.2010