Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.3.10

Pink Floyd verklagt Plattenfirma wegen des Onlinevertriebs ihrer Musik

Die Rockband Pink Floyd hat in England Klage gegen ihre Plattenfirma EMI erhoben. Das berichtet die Financial Times. Die Musiker bemängeln neben einer nicht ausreichenden wirtschaftlichen Beteiligung an den Online-Erlösen auch, dass EMI den Onlinevertrieb einzelner Musiktitel gestattet. Denn die Verträge beinhalten offenbar eine Klausel wonach die Alben von Pink Floyd als Ganzes verkauft werden müssen und das auch in der vorgegebenen Songreihenfolge.

Das ist in der Tat eine interessante Frage, die man nach deutschem Recht unter dem Aspekt des Urheberpersönlichkeitsrechts diskutieren würde. Denn der Urheber hat grundsätzlich das Recht zu bestimmen, wie sein Werk veröffentlicht wird. Er muss eine „Entstellung“ seines Werks nicht hinnehmen. Dem anglo-amerikanischen Urheberrecht ist diese persönlichkeitsrechtliche Komponente allerdings fremd, weshalb man dort mit konkret übernommenen Vertragspflichten argumentieren muss.

posted by Stadler at 11:00  

11.3.10

Münchener Staatsanwaltschaft drückt beide Augen fest zu

Zumindest die gefühlte Hälfte der juristischen Blogs hat in den letzten 24 Stunden darüber berichtet, dass die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I die Ermittlungsverfahren gegen die umstrittene Abofallen-Anwältin Katja Günther eingestellt hat. Kein Betrug, keine Nötigung und auch keine Erpressung lautet die Schlussfolgerung der Ermittler.

Das halte ich mit Verlaub für diskussionswürdig. Es mag durchaus sein, dass sich Rechtsanwältin Günther zu Beginn ihrer segensreichen Tätigkeit nicht wirklich bewusst war, dass sie sich mit ihrem Verhalten im strafrechtlich relevanten Bereich bewegen könnte. Wer sich allerdings mit dem Geschäftsmodell ihrer Mandanten wie Content Service Ltd. näher beschäftigt hat, wird um die Frage nicht herumkommen, ob man davon auch nach längerer Zeit, und vor allen Dingen nach all der Berichterstattung, nach den Strafanzeigen und Zivilverfahren, weiterhin ausgehen kann. Die Geltendmachung von Forderungen, von denen man, gerade als Jurist, wegen Kenntnis vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell wissen muss, dass sie nicht bestehen, ist Betrug.

In vielen anderen Fällen, in denen die Rechtslage oftmals wesentlich unsicherer ist, sind die Staatsanwaltschaften häufig weniger zimperlich eine Anklage zu erheben.

Und die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass es jedem Bürger zuzumuten sei, derartigem Druck standzuhalten, grenzt an Zynismus. Vermutlich werden die Verfahren nun erst einmal beim Generalstaatsanwalt landen, weshalb es für die Kollegin Günther verfrüht wäre, schon aufzuatmen.

Dass die Würdigung der Zivilgerichte durchaus anders ausfallen kann – was für sich noch kein Argument gegen eine Strafbarkeit darstellt – zeigt ein neues Urteil des Landgerichts Mannheim.

posted by Stadler at 08:11  

10.3.10

JMStV: Kommen die Altersstufen doch nicht?

Nach einem neuen Entwurf eines Jugendmedienschutzstaatsvertrags ist geplant, Altersstufen nach dem Vorbild des Jugendschutzgesetzes auch für entwicklungsbeeinträchtigende Internetinhalte einzuführen. Die geplante Neufassung von § 5 Abs. 1 JMStV lautet in der Fassung des Arbeitsentwurfs:

Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Die Altersstufen sind:
1. ab 6 Jahren,
2. ab 12 Jahren,
3. ab 16 Jahren,
4. ab 18 Jahren.
Die Altersstufe „ab 0 Jahre“ kommt für offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote in Betracht.

Kritik an dieser geplanten Neuregelungen kommt nun vom medienpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern , Dr. Armin Jäger, der diese Regelung als realitätsfern bezeichnet und eine Nachbesserung verlangt.

posted by Stadler at 13:37  

10.3.10

Vorratsdatenspeicherung 2.0

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der das bestehende Gesetz gerade in Karlsruhe zu Fall gebracht hat, ruft dazu auf, Bundestagsabgeordnete anzuschreiben und sie davon zu überzeugen, eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern und sich für eine Abschaffung der EU-Pflicht zur anlasslosen Datensammlung einzusetzen.

Man muss vermutlich auch kein Prophet sein, um vorhersagen zu können, dass es in absehbarer Zeit einen neuen gesetzgeberischen Anlauf geben wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nicht per se in Zweifel gezogen hat.

Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung und auch der gegen das Zugangserschwerungsgesetz haben aber gezeigt, dass vernetzte Bürger Einfluss nehmen und die Politik unter Druck setzen können. Das sollte man die Politiker weiterhin und in vertärktem Maße spüren lassen.

posted by Stadler at 08:38  

9.3.10

BGH zur Kündigung eines Unterlassungsvertrags

Wer eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, weil in parallelen Sachverhalten einstweilige Verfügungen ergangen sind, kann den Unterlassungsvertrag später nicht mit der Begründung kündigen, dass diese parallelen einstweiligen Verfügungen wieder aufgehoben worden sind.

Die Aufhebung von einstweiligen Verfügungen die gegen Dritte ergangen sind, stellt keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, denn mit der Unterlassungsverpflichtung ist auch das Risiko einer Aufhebung solcher einstweiliger Verfügungen vertraglich übernommen worden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.03.2010 (Az.: VI ZR 52/09) entschieden.

posted by Stadler at 18:51  

9.3.10

EuGH: Deutsche Aufsichtsbehörden für den Datenschutz dürfen nicht staatlicher Aufsicht unterstehen

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die deutschen Aufsichtsbehörden für die Überwachung des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich nicht unabhängig genug sind und nicht wie bislang staatlicher Aufsicht unterstellt sein dürfen. Der EuGH folgt hierbei überraschend nicht dem Schlussantrag des Generalanwalts.

Betroffen davon sind nicht die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, die den öffentlichen Bereich überwachen, sondern Behörden wie z.B. das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, das bei der Regierung von Mittelfranken angesiedelt ist.

Der Tenor der Entscheidung lautet:

Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen, falsch umgesetzt hat.

URTEIL DES GERICHTSHOFS vom 9. März 2010 (Az.: C‑518/07)

posted by Stadler at 11:23  

9.3.10

BGH: Neues vom Wixxer

Die Entscheidung des BGH „Neues vom Wixxer“ (Urteil vom 21. Januar 2010, Az.: I ZR 176/07) beschäftigt sich mit Fragen des Urhebervertragsrechts im Bereich des Films. Sie ist an sich nicht so interessant, dass ich darüber berichten würde, wäre nicht dieser (amtliche) Leitsatz:

Die mit der Einräumung einer „letzten Option“ begründete Verpflichtung, dem Optionsberechtigten das Recht zur Veröffentlichung der Fortsetzung eines Films zu denselben Bedingungen anzubieten, zu denen der Optionsverpflichtete dieses Recht einem Dritten angeboten hat, kann durch das Angebot zum Abschluss eines Vorvertrages erfüllt werden, der die wesentlichen Bestandteile des beabsichtigten Hauptvertrages enthält.

Hat ihn irgendjemand schon nach dem ersten Lesen verstanden? Manchmal frage ich mich, warum man diese Leitsätze nicht zumindest eine Spur verständlicher formulieren kann. Nichts für ungut, aber der verschachtelte Nominalstil ist hier schon arg auf die Spitze getrieben, lieber erster Senat.

posted by Stadler at 10:00  

8.3.10

BDK: Bundesverfassungsgericht einseitig durch Chaos Computer Club beraten

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat der Bundeskanzlerin geschrieben und sich über das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung beklagt.

In dem Schreiben versteigt sich der Verband u.a. zu der These, das Bundesverfassungsgericht habe sich vor der Urteilsfindung ausgesprochen einseitig durch den Chaos Computer Club (CCC) beraten lassen.

Eine derartige Richterschelte durch Staatsdiener hätte man früher schlicht als ungehörig angesehen. Mit Blick auf den BDK ist lächerlich aber vermutlich das treffendere Adjektiv.

posted by Stadler at 16:09  

8.3.10

Aktuelle Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner, bekannt als Massenabmahner im Bereich des Filesharing, sind in letzter Zeit häufiger für andere Auftraggeber als die Firma DigiProtect tätig. Namentlich Abmahnungen für die

-Superstar Entertainment GmbH & Co. KG (Tobias Schulz, Guten Morgen Sonnenschein, Bravo Hits 67) und die

-Ministry of Sound Recordings GmbH (Laurent Wolf, Walk The Line, Sunshine Vol. 32)

sind mir insoweit aufgefallen.

Ob das wohl damit und damit zusammenhängt?

posted by Stadler at 12:48  

8.3.10

Die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Verlage tobt weiter

Rechtsanwalt und Burda-Aufsichtsrat Robert Schweizer setzt sich in einem Interview mit promedia / CARTA erneut für die Schaffung eines Lesitungsschutzrechts für Verlage ein, ohne allerdings auf die Frage nach der konkreten rechtstechnischen Ausgestaltung einzugehen. Stattdessen werden Platitüden, wie die vom rechtsfreien Raum Internet, zum Besten gegeben. Auch Lobbyismus habe ich schon in besserer Darbietung erlebt.

Was von der Forderung nach einem solchen Leistungsschutzrecht zu halten ist, habe ich vor einigen Monaten hier bereits dargestellt. Dass in Wirklichkeit nicht der Journalismus und die Pressefreiheit in Gefahr sind, sondern nur die wirtschaftlichen Interessen der Verlage, erläutert Daniel Schultz im Blog „der presseschauer“.

Der Gesetzgeber muss erkennen, dass es nicht seine Aufgabe ist, wirtschaftliche Umwälzungen, die das Internetzeitalter zwangsläufig mit sich bringt, zu Gunsten einer lobbyistisch noch mächtigen Branche, künstlich aufzuhalten. Erste Anzeichen dafür, dass politische Entscheider beginnen dies zu begreifen, sind erkennbar.

posted by Stadler at 11:05  
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