Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.9.09

Rechtssicherheit beim Twittern

Darauf hat die Welt gewartet. Twittlaw.de, ein Angebot der Rechtsanwälte Schwenke und Dramburg verspricht: „Sicher twittern mit twittlaw“.

Und was kann man dort erfahren? Die Einschätzung, dass ein Twitter-Profil ein Impressum benötigt, muss man nicht teilen, aber wer auf Nummer sicher gehen will, kann natürlich versuchen, dort eine Anbieterkennzeichnung unterzubringen.

Warum das geschäftliche Twittern ein erhöhtes Abmahnrisiko in sich birgt, erschließt sich mir auch nicht so wirklich. Wenn man sich öffentlich äußert, dann sollte man darauf achten, Rechtsverletzungen zu vermeiden. Daran hat auch Twitter nichts geändert.

Und ja, der Twittername darf keine Marken- und Namensrechte verletzen, steht dort zu lesen. Wer sich also beispielsweise einen Profilnamen (und Domainnamen) wie Twittlaw zulegt, sollte sich die Frage gestellt haben, ob das gegen Rechte Dritter verstoßen könnte.

posted by Stadler at 12:30  

11.9.09

Twitter ändert Nutzungsbedingungen

Lese gerade, dass Twitter seine Nutzungsbedingungen geändert hat und in der Tat, im Blog des Anbieters wird das erläutert.

Ein guter Anlass, mal einen Blick in die Terms Of Service von Twitter zu werfen. Denn ganz ehrlich, wer hat sie schon genau gelesen?

Wie nicht anders zu erwarten, handelt es sich um US-typische, aus Sicht des deutschen Rechts mitunter fragwürdige, Klauseln.

Außerdem meint man, ausschließlich die Geltung von kalifornischem Recht und als Gerichtsstand San Francisco vereinbaren zu können. Mal sehen, wann jemand Twitter in Deutschland verklagt.

Ich frage mich auch, wie man sich denn vorstellt, dass die geänderten Nutzungsbedingungen überhaupt mit den Twitter-Nutzern (wirksam) vereinbart werden. Ich habe jedenfalls von Twitter keinen Hinweis auf die neuen Nutzungsbedingungen erhalten, geschweige denn, diesen zugestimmt.

posted by Stadler at 15:40  

20.7.09

Sind Tweets urheberrechtlich geschützt?

Das WIPO-Magazin beschäftigt sich mit der Frage, ob Twitter-Nachrichten (Tweets) urheberrechtlich geschützt sind.

Und wie man es von einer guten juristischen Antwort erwartet, lautet die Schlussfolgerung auch, dass es keine klare Alles-Oder-Nichts-Antwort gibt. Tweets werden zwar regelmäßig keinen urheberechtlichen Schutz genießen, im Einzelfall kann es dennoch anders sein.

Wenn man das deutsche Urheberrecht als Maßstab heranzieht, dann wird man angesichts der Tatsache, dass die eher uneinheitliche deutsche Rechtsprechung z.T. auch Kleinanzeigen als geschützte Sprachwerke ansieht, einen urheberrechtlichen Schutz solcher Kurztexte nicht per se verneinen können.

Wäre in einem solchen Falll dann bereits der Retweet eine Urheberrechtsverletzung? Eine Vervielfältigung und erneute Zugänglichmachung und damit eine urheberrechtliche Nutzungshandlung läge jedenfalls vor. Der Retweet ist anderseits das Salz in der Twitter-Suppe, weshalb jeder der dort twitschert, seine (stillschweigende) Zustimmung dazu erteilt, dass weitergezwitschert wird.

posted by Stadler at 11:28  

4.6.09

Klage gegen Twitter wegen Fake-Account

Anthony La Russa, Manager der St. Louis Cardinals hat Twitter beim Superior Court des Staates Kalifornien verklagt, nachdem ein Unbekannter einen Twitter Account „TonyLaRussa“ angelegt hatte, dort das Foto des Sportmanagers eingestellt und einige Tweets veröffentlicht hat, die sich auf die Cardinals bezogen. Einer vorgerichtlichen Unterlassungsaufforderung hatte Twitter offenbar nicht Folge geleistet.

Angesichts der Vielzahl von Fake-Accounts bei Twitter eine interessante und relevante Fragestellung.

Quelle: Citizen Media Law Project

posted by Stadler at 08:54  
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