Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.11.09

ACTA: Provider sollen offenbar verpflichtet werden, Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen

Seit 2007 verhandeln verschiedene Staaten, u.a. die USA, Japan und die EU, über das sog. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) und dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dieses Abkommen soll verschiedene neue Instrumentarien zur Eindämmung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen einführen.

Gerade findet eine neue Verhandlungsrunde statt, über deren Inhalte derzeit viel spekuliert wird. Angeblich sollen u.a. Maßnahmen wie Three Strikes Out etabliert und in allen Vertragsstaaten ein dem amerikanischen DMCA vergleichbares Regelwerk eingeführt werden. Einen informativen Einblick gibt ein Beitrag des kanadischen Juraprofessors Michael Geist.

Die EU-Kommission hatte 2008 bereits eingeräumt, dass auch über die Frage der Verantwortlichkeit von Internet Service Providern für die Verletzung des geistigen Eigentums verhandelt wird.

Man muss ACTA gerade auch deshalb als kritisch einstufen, weil die UN und die WTO nicht beteiligt sind und auch die WIPO nicht einbezogen worden ist. Es handelt sich im Grunde um ein Relikt der Bush-Ära und seiner Vorstellung, nur mit den Willigen zu verhandeln. Und zu denen gehört in diesem Fall offenbar auch die EU. Es ist augenscheinlich beabsichtigt, in geheimen und intransparenten Verhandlungen vollendete Tatsachen zu schaffen. Den nationalen Parlamenten und auch dem EU-Parlament bleibt dann nur noch die Rolle von Abnickern, an die sich die Abgeordneten langsam ohnehin zu gewöhnen scheinen.

posted by Stadler at 14:00  
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