Würde eine Impfpflicht Grundrechte verletzen?
Das Diskussionsthema der Stunde ist die Einführung einer berufsspezifischen oder gar generellen Pflicht, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen.
In der Diskussion hört man häufiger die Ansicht, eine Impfpflicht sei verfassungsrechtlich problematisch. Was ist davon zu halten? Es gibt nationale Entscheidungen des BVerfG und des BVerwG und aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die deutlich machen, dass weder eine allgemeine noch eine berufsspezifische Impfpflicht aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist. Das BVerwG hatte bereits im Jahre 1959 einen Zwang sich gegen Pocken impfen zu lassen, unbeanstandet gelassen und insoweit einen recht großzügigen Maßstab angelegt:
Die Vereinbarkeit des Impfzwanges mit dem Grundgesetz ist zu bejahen. Die Impfung stellt zwar einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Er fällt jedoch unter den Gesetzesvorbehalt des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG. Der Wesensgehalt des Grundrechts der körperlichen Unversehrtheit wird nicht durch einen Eingriff angetastet dessen Zielsetzung gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist. Auch im Parlamentarischen Rat war man sich bei der Schaffung dieses Grundrechts darüber einig, daß der Impfzwang ihm nicht widerspricht (vgl. Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Bd. 1 S. 60). Im übrigen sind dem Gericht bei der Prüfung der Frage, ob das Impfgesetz ein erforderliches Mittel zur Bekämpfung der Pockenseuche ist, enge Grenzen gezogen. Es handelt sich bei Art. 2 Abs. 2 Satz 1 nicht wie bei Art. 12 um ein Grundrecht, das in sich Bereiche schwächeren und stärkeren Freiheitsschutzes enthält und bei dem nach den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377 [409]) entwickelten Grundsätzen im Falle eines Eingriffs des Gesetzgebers jedesmal geprüft werden muß, ob gesetzliche Maßnahmen auf den vorausliegenden Stufen nicht ausgereicht hätten ob also der tatsächliche Eingriff „zwingend geboten“ war. Bei einem Grundrecht, das in sich keine abgestuften Schutzbereiche enthält, ist der Gesetzgeber in der Wahl seiner Mittel freier gestellt. Erst die eindeutige Unangemessenheit der gesetzlichen Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll führt hier zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit (BVerfGE 2, 266 [280/281]). Die Frage, ob die vom Impfgesetz getroffene Regelung eindeutig unangemessen und ungeeignet zur Bekämpfung der Pockenseuche ist, kann aber nur in verneinendem Sinn beantwortet werden.
Nach Ansicht des BVerwG ist eine Impfpflicht auf gesetzlicher Grundlage in grundrechtlicher Hinsicht nur dann zu beanstanden, wenn sie eindeutig ungeeignet und unangemessen wäre.
Das BVerfG hat sich im Jahr 2020, allerdings nur im Rahmen einer Eilentscheidung mit der aktuellen Masernimpfpflicht, die eine Zugangsvoraussetzung zu Kindertagesstätten schafft, befasst und es abgelehnt, die entsprechenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft zu setzen. Auch wenn hier die Hauptsachenentscheidung über die Verfassungsbeschwerde noch aussteht, betont das BVerfG die Schutzpflicht des Staates für Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger und den legitimen Zweck der Impfung, die Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern:
Impfungen gegen Masern in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen sollen nicht nur das Individuum gegen die Erkrankung schützen, sondern gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindern, wenn mit Hilfe der Maßnahmen erreicht wird, dass die Impfquote in der Bevölkerung hoch genug ist. Auf diese Weise könnten auch Personen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen selbst nicht geimpft werden können, bei denen aber schwere klinische Verläufe bei einer Infektion drohen. Ziel des Masernschutzgesetzes ist namentlich der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG angehalten ist (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 85, 191 <212>; 115, 25 <44 f.>).
Den Aspekt der Schutzpflicht, die den Staat dazu anhält, die Gesundheit und das Leben seiner Bürger zu schützen, sollte man auch in der aktuellen Diskussion nicht unterschätzen. Denn am Ende kann man daraus u.U. sogar den Auftrag des Grundgesetzes an den Gesetzgeber ableiten, in der aktuellen Situation eine Corona-Impfpflicht zu schaffen. Denn es geht nicht nur darum, die Pandemie zu bekämpfen, sondern auch darum, zu gewährleisten, dass jeder der eine ärztliche Behandlung in einem Krankenhaus benötigt, diese auch bekommt.
Nicht minder interessant sind aktuelle Entscheidungen des EGMR. In einer Hauptsacheentscheidung vom 08.04.2021 sieht der EGMR in einer Impfpflicht für Kinder als Voraussetzung dafür, den Kindergarten zu besuchen, keinen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention und betont ähnlich wie schon einst das BVerwG einen weiten „margin of appreciation„.
In einer Entscheidung vom 09.09.2021 hat es der EGMR zudem abgelehnt, die Corona-Impfpflicht für Gesundheitspersonal in Griechenland vorübergehend auszusetzen.
Es gibt also bislang wenig Anhaltspunkte für die These, eine deutsche Coronaimpfpflicht auf gesetzlicher Grundlage, könnte in Karlsruhe scheitern oder vom EGMR beanstandet werden.
Möglicherweise wäre eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen verfassungsrechtlich sogar problematischer als eine allgemeine Impfpflicht. Denn die Ungleichbehandlung bestimmter Berufsgruppen, denen man damit ja etwas abverlangt, das den Rest der Bevölkerung nicht trifft, bedarf eines ausreichenden sachlichen Grundes. Und sie bleibt natürlich im Vergleich zu einer generellen Impfpflicht in ihrer Wirkung überschaubar.
Impfpflicht sollte übrigens nicht dahingehend missverstanden werden, dass der Staat körperlichen Zwang anwendet, um die Impfung durchzusetzen. Vielmehr wird man einerseits Ungeeimpfte im Sinne einer strikten 2G-Logik vom Zugang zum sozialen und beruflichen Leben ausschließen und andererseits den Verstoß gegen die Impfpflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegen.
Das Grundgesetz verbietet eine generelle Impflicht also nicht, zumindest nicht grundsätzlich.
Ihnen ist schon bewusst, dass diese sogenannte „Impfung“ die Weiterverbreitung des Virus überhaupt nicht verhindert?
Daraus ergibt sich eine komplett veränderte juristische Sachlage. Denn bei allen zitierten Fällen hat dies die Impfung durchaus erfolgreich getan. Die aktuellen Impfstoffe versagen jedoch alle durch die Bank.
Comment by Gerhard Spur — 23.11, 2021 @ 04:15
Ihnen ist schon bewusst, dass diese sogenannte „Impfung“ die Weiterverbreitung des Virus überhaupt nicht verhindert?
Daraus ergibt sich eine komplett veränderte juristische Sachlage. Denn bei allen zitierten Fällen hat dies die Impfung durchaus erfolgreich getan. Die aktuellen Impfstoffe versagen jedoch alle durch die Bank.
Und zum hier eingesetzten Filter: Nein, das habe ich nicht schon einmal geschrieben.
Comment by Gerhard Spur — 23.11, 2021 @ 04:17
Wo kommt denn die Auffassung her, dass eine Impfung die Verbreitung des Virus‘ unterbinden muss und es für eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung nicht ausreicht, dass diese mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit einen schweren Verlauf der Erkrankung verhindert?
@RAStadler: schön, dass du wieder bloggst!
Comment by le D — 23.11, 2021 @ 05:20
@ Gerhad Spur: Von einem Versagen der Impfstoffe zu schreiben ist falsch. Die Impfstoffe funktionieren, was der Unterschied der Inzidenzen von Geimpften zu Ungeimpften deutlich zeigt. Sich aber nur auf die Impfung zu verlassen ist unvernünftig, für die eigene Gesundheit so sehr wie für die derer mit denen man Kontakt hat. Ihre Argumentationslinie ist die Forderung nach eine sterilen Immunität durch die Impfung. Das ist natürlich wünschenswert, aber nicht notwendig als Grundlage für eine gesetzliche Impfpflicht.
Die Impfung hat die Wirkung, dass die Weitergabe des Virus so reduziert wird, dass sie (*zusammen* mit weiteren zumutbaren Maßnahmen wie Kontaktbeschränkung, Maske, Abstand, Hygiene etc.) ein Totlaufen der Ansteckung erreichen kann. Dass also der R-Wert *unter* 1 kommt. Das ist mit den gegenwärtig verfügbaren Impfstoffen und sonstigen Mitteln noch möglich – und angesichts der Mutationsfreude des Virus dringend auch weltweit geboten.
Comment by Uwe Lancier — 23.11, 2021 @ 08:57
Sehr interessanter Beitrag, der in der aktuellen Debatte über eine Impfpflicht durchaus wichtig ist. Die Ungleichbehandlung im Falle einer spezifischen Impfpflicht könnte man man meines Erachtens mit den höheren Risiken in medizinischen Einrichtungen begründen.
Comment by U. Schwerd — 23.11, 2021 @ 12:05
Es bleibt ja noch das Argument der Krankenhauskapazitäten, die die körperliche Unversehrtheit der Mitbürger weitestmöglich zu erhalten und zu unterstützen haben. Es besteht durchaus ein GG-Auftrag, ein Gesundheitssystem bereitzustellen.
Klar kannst du jetzt sagen, dann hätte man halt mehr bauen, ausbilden und einstellen sollen, dann bräuchte man heute keine Impfpflicht. Das kann durchaus sein, ändert jedoch nichts an der aktuellen Realität.
Comment by Rudolf — 23.11, 2021 @ 12:41
Ich finde es schon Grass, eine Impfpflicht in Erwägung zu ziehen. Wenn wir dieses Jahr mit Impfung mehr Infizierte haben als letztes Jahr ohne. Vielleicht sollte man doch mal über die Einhaltung der relativen Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60% in Innenräumen nachdenken! Kalte trockene Luft = hohe Vierenaktivität!
Comment by Koppe — 24.11, 2021 @ 00:19
Einerseits wird schon am Ende des Blogs auf den Unterschied zwischen Impfpflicht und Impfzwang hingewiesen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen halte ich für fraglich, nicht nur aus gesellschaftspolitischen Aspekten, auch wegen der dann doch mit Zwang notwendigen Durchsetzung. Das zeigen die Erfahrungen aus den bisherigen Lockdowns.
Die hier getätigte Annahme, das „Virus könne sich totlaufen“ ist wissenschaftlich nicht fundiert. So sagt unter vielen Anderen neben C. Drosten auch L. Wieler, dass nicht mit einer Ausrottung zu rechnen ist, I. B. da es sich um eine Zoonose handelt.
Wie bei Grippe wird eine regelmäßige Impfung vulnerable Gruppen notwendig werden, in eigener Risikoabwägung. Ebenfalls aus einer Risikobewertung lässt sich ableiten, dass die Impfung für definierte Berufsgruppen richtig und durchsetzbar ist. Zumal hier maximal das Recht auf freie Berufswahl bedingt eingeschränkt wird. Drastischer sind die angedachten 2G o. 3G Maßnahmen, die die Berufsausübung sogar verhindern könnten, ohne das zu kompensieren. Die Impfpflicht – nicht Impfzwang – mag vor den Gerichten bestehen, ob das durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt.
Comment by JP — 24.11, 2021 @ 10:02
1. Pocken ist nicht vergleichbar weil Todesrate ca. 1 aus 14 ist.
2. COVID-19 merken ca. 80-85% nicht (sind also immun, vgl. Princess Diamond, US-Flugzeugträger sowie Streek über Heinsberg). Für symptomatisch Kranke ist lt. WHO die IFR nur 0.14-0.2%.
3. Masern sind für Kinder kein Problem. Masernparty (vgl. 60er Jahre) immunisiert lebenslang und wird als Nestschutz an Babies/Kleinstkinder weitergegeben und korreliert deutlich mit weniger Herzkreislauf- u. sonstigen Alters-Problemen.
4. Mit Masernimpfung entfällt Nestschutz und Babies oder Ältere könnten Probleme bekommen. Die medial berichteten Masernausbrüche im Westen waren Impfdurchbrüche bzw. nachlassende Wirkung. In USA wird inzw. Masernschutz bis ins Jugendalter 3-mal geboostert…
5. Nur Selbstzahler erhalten hierzulande Solovakzin (wie in d. Schweiz). Ansonsten ist es eine Masernkombi MMS o.ä. Die Komponente gegen Mumps o. Röteln hat häufiger unerwünschte Nebenwirkungen. Die Keuchhusten-Komponente immunisiert nicht mehr steril. Symptomfrei Kranke übertragen leider weiter…
6. Ärzte (nach Standardausbildung) glauben viel u. wissen bzgl. Impfungen erstaunlich wenig.
7. Die akt. Impf- u. Immunproblematik versteht man viel besser, wenn man statt Politikern und Talkshows echte Impfexperten anhört. Beispielsweise einem aus der Branche (GSK), lange bei GAVI+WHO tätig (Ebola) u. Uni-Prof. https://thehighwire.com/videos/vaccine-expert-warns-of-covid-vaccination-catastrophe/
Comment by H. Oggi — 27.11, 2021 @ 00:09
Weia – eine Aussage zutreffend, der Rest bei viel Wohlwollen bestenfalls irreführend/unvollständig und der ganz überwiegende Teil Deiner Aussagen ist schlicht falsch.
1. stimmt.
2. a) „nicht merken“ wird von den Quellen der von Dir angeführten Fälle nicht gestützt und b) Long covid.
3. Masern sind nicht ungefährlich- das ist Unsinn. „Das Robert Koch-Institut nennt eine Letalität von 1:1000. Die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC geht von einer Sterblichkeit von 1:500 bis 1:1000 aus. Das Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten der EU berechnet eine Sterblichkeit von 3:1000. In Entwicklungsländern liegt die Todesrate wesentlich höher, teilweise bei bis zu 25 %.“ zitiert von https://de.m.wikipedia.org/wiki/Masern
4. Der Nestschutz entfällt nicht durch die Impfung, sondern durch Zeitablauf. Und: wenn man nicht impfen würde gäbe es keinen Schutz – und das bei hochansteckender Krankheit mit einer nicht zu verachtenden Letalität.
5. wenn der Hersteller (bislang?) keine Zulassung in Deutschland/Europa beantragt hat ist das ein Argument für ??
„Ohnehin seien die Einzelimporte aus der Schweiz keine ideale Lösung, sagt Stefan Schmidt-Troschke. Der Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin ist im Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidungen engagiert, der die Verfassungsbeschwerde gegen die Masern-Impfpflicht unterstützt. Eltern klärt er zwar über die theoretische Möglichkeit auf, mit Measles vaccine zu impfen. „Ich rate aber aus mehreren Gründen zur Mehrfachimpfung” sagt er.“ zitiert von https://www.ptaheute.de/aktuelles/2020/08/20/mono-impfstoff-gegen-masern-nicht-mehr-verfuegbar
MMR hat keine Keuchhusten-Komponente. MMR = Masern, Mumps, Röteln. Wenn man die Komplikationen ohne Impfung anschaut und Komplikationen der Impfung: https://de.m.wikipedia.org/wiki/MMR-Impfstoff#Nebenwirkungen ich kann da nichts sehen, was gegen eine Impfung spricht – ganz im Gegenteil.
6. und das „Argument“ bedeutet was?
7. ah, der Typ, der „NK“-basierte Impfstoffe propagiert (ein Ansatz an dem er seit Jahren forscht, in einem Räuberblatt [beleglos!] veröffentlicht hat und kaum Mitstreiter hat) und behauptet, dass Impfungen gefährlich seien und nur „NK“ helfe, ohne offenzulegen, dass er ein massiv gesteigertes Interesse an diesem Ansatz hat. https://www.higgs.ch/der-weltuntergang-gemaess-geert-vanden-bossche/41988/
Comment by le D — 27.11, 2021 @ 11:52
Es ist faszinierend, wie viele Volljuristen trotz rudimentären Geschichtskenntnissen wegen Besuch einer höheren Schule die Parallelen der heutigen Corona-Zeit mit den beiden Diktaturen auf deutschem Boden nicht erkennen. Sämtliche Corona-Gesetzgebung sowie Verordnungsgebung ist verfassungswidrig. Sowas sollte nie wieder passieren. Dafür wurde das Grundgesetz geschrieben. Bin auf die erste Hauptsache-Entscheidung des BVerfG am Dienstag, 30. November 2021, gespannt.
Comment by chlorophyllsoph — 28.11, 2021 @ 16:24
@11: Ich bin fasziniert über die detaillierte juristische Argumentation weshalb das Infektionsschutzgesetz verfassungswidrig sei, insbesondere die Abwägung zwischen dem Recht auf Leben der Einen und der körperlichen Unversehrtheit der Anderen.
PS: Bisher hat nur ein Corona-Gegner geschossen und Leugner laufen freiwillig mit Pappschildern um den Hals durch die Straßen.
Comment by Martin Fuchs — 29.11, 2021 @ 00:45
Das Problem bei der Corona-Impfung ist ja, dass sie nicht zuverlässig vor Ansteckung und vor Weitergabe schützt,allenfalls Risiken reduziert (die man auch durch Testung und Kontaktreduktion reduzieren könnte). Eine sterile Immunität wird nicht hergestellt und daher auch kein Herdenimmunität https://www.br.de/nachrichten/wissen/herdenimmunitaet-ist-kaum-zu-erreichen,ShCIzZT
Im Wesentlichen wird derzeit argumentiert, das Gesundheitssystem müsse vor Überlastung insbesondere der Krankenhäuser durch Impfung geschützt werden (nachdem man es vorher heruntergespart hat….)
Die Masernimpfung schützt durch sterile Immunität und muss auch nicht jedes halbe Jahr, oder wie sich jetzt abzeichnet vielleicht schon alle 4-5 Monate, aufgefrischt werden. Von daher geht mE der Vergleich fehl. Auch dass der EGMR die Kindergartenkinder-Impfung durchgewunken hat, reicht mE nicht, wenn es darum gehen soll, dass Nichgeimpfte vielleicht den Arbeitsplatz verlieren oder bei Bußgeldern in Erzwingungshaft gehen sollen. Auch gibt es keinen Kindergartenzwang im Gegensatz zur Schulpflicht.
Ob alleine die relative Risikoreduktion für individuelle Erkankung und Viruslast nebst Schutz des Gesundheitswesens ausreichen halte ich für fragwürdig. Zumindest solange Corona-Patienten aus dem Ausland eingeflogen werden und man entgegen den Ankündigungen aus 2020 die Intensivbettenzahl (bzw. das dazu notwendige Personal) gerade nicht effektiv aufgestockt hat.
Comment by meine5cent — 29.11, 2021 @ 10:39
Das ist die Frage, ob Testung und Kontaktreduktion genauso effektiv sind wie die Impfung. Auf jeden Fall sind sie teurer (Hallo FDP!) und die Kontaktreduktion auch sozial schädlicher.
Comment by Martin Fuchs — 29.11, 2021 @ 15:55
@Uwe Lancier: Es ist nicht besonders sinnvoll mit Inzidenzen von geimpften und Ungeimpften zu argumentieren, wenn nicht sichergestellt ist, dass gleichermassen anlasslos und massenhaft getetstet wird. Da die testung der geimpften nur dann erfolgt, wenn Symptome auftreten, gehen alle symptomfreien Geimpften in der Inzidenz verloren. Und es ist noch nicht mal bewiesen, dass Gimpfte weniger zum Infektionsgeschen beitragen. Im gegenteil gibt es Untersuchen die nahelegen, dass geimpfte infektiöser sind als Ungeimpfte. Insofern ist die Impfplicht geeignet das kaputte gesundheitswesen zu entlasten und die jahrzehntelangen defizite dort zu vertuschen, aber sie ist nicht geeignet das Infektionsgeschen zu reduzieren, lediglich seine Auswirkungen. Nur massive Testungen und Beschränkungen von Kontakten, Verbot von Menschenansammlungen usw. sind geeignet, das Infektionsgeschen zu reduzieren. Die hohen Inzidenzen sind hauptsächlich durch 2G verursacht, wobei dann jwegliche Vorkehrungen Infektionen zu vermeiden unterblieben. Einerseits ist eine Impfplicht sinnvoll, um die Auswirkungen auf die menschen zu mindern. Der Staat muß dann aber natürlich die Haftung für Impfschäden des nur rudimentär getesteten Impfstoffes übernehmen. Das ist bei den Ausgaben für die Pandemie sicher das kleinere Problem.
Comment by mw — 30.11, 2021 @ 20:34
@meine5cent: Man hat nicht nur die Intensivkapazitäten nicht aufgestockt, sondern um über 4000 (!) Betten reduziert. Bis vor Kurzem waren noch mal soviele Patienten mit Covid auf Intensivstation hospitalisiert, wie betten reduziert werden. der derzeitige Umgang uund die Verarsche des Pflegepersonals führt derzeit zu massiven Kündigungswellen. Ich habe meine Zweifel, dass eine Impfplicht gerechtfertigt ist, wenn der Staat gleichzeitig das dadurch zu schützende gesundheitssystem systematisch herunterfährt. Irgendwo gibt es schliesslich auch eine Fürsorgepflicht des Staates.
Comment by mw — 30.11, 2021 @ 20:38
Das mit dem Reduzieren stimmt so nicht ganz. Vor 2020 gab es kein bundesweites Register. Im Sommer, als die Fallzahlen klein waren und das Risiko gering schien, gab es das nette Sümmchen von 300 Euro pro Tag für jedes bereitgehaltene Bett. Eine Abstellkammer und ein olles Bettgestell aus dem Keller fanden sich, Personal brauchte man keins. Dann kamen im Herbst die Fälle und es ergab sich das reale Risiko, es könnte jemand eines dieser potemkinschen Betten belegen wollen. Seitdem verschwinden sie still und unauffällig wieder.
Dazu kommt ein echter Personalmangel. Die Bezahlung und Arbeitsbedingungen waren schon lange schlecht und Covidpatienten sind objektiv besonders aufwendig. Viele werfen das Handtuch oder werden infolge der Überforderung selbst krank und schaffen es nicht mehr. Die phantastischen Bettenzahlen pro Person, mit denen Deutschland vor anderen im Sommer 2020 prahlte, waren von Anfang an genauso real wie die Planüberfüllungen der Zeit, in der die Kanzlerin ihr Handwerk lernte. Siehe auch:
http://berger-odenthal.de/random/C-201230a.htm
Comment by Axel Berger — 30.11, 2021 @ 23:31
Das mit den Fake Intensiv Betten stimmt sicher mit kleinen Einschränkungen, aber genaue Zahlen gibt es wohl nicht. Tatsache ist, dass man das verbliebene resonal auch och vergrault durch schlechte Bezahlung und miserable Bedingungen. Ein gut dotierter allgemein verbindlicher Tarifvertrag könnte helfen. Und auch ein gesetzliches Verbot der weiteren Privatisierung im Gesundheitswesen. Geld ist genug da, wenn endlich die unnötigen Operationen aufhören und das Geld in wichtige Dinge gesteckt wird. Aber dazu müßte die Vergütung durch die Kassen geändert und die private KV verboten werden. Alles völlig unrealistisch mit der FDP in der Regierung.
Comment by mw — 2.12, 2021 @ 19:39
Die Covid19 Impfung ist nicht dazu geeignet die Weiterverbreitung der Infektion wirksam, also nicht nur marginal, zu verhindern. Das hat auch die sog. 4. Welle gezeigt, die trotz hoher Impfquote sehr viele Infektionen gebracht hat. Auch wird man das Virus durch Schutzimpfung nicht ausrotten können, ganz im ggenteil wird der Selektionsdruck für Mutationen erhöht und es wird mehr Mutationen geben, geben den der slektive Impfstoff nicht im erwünschten Maße hilft. Das Argument, die Wieterverbreitung zu verhindern ist also zumindest zweifelhaft. Inwiefern aber das BVerfG gegen die allgenewärtige Hetze und den Hass gegenüber Ungeimpften sich durchzusetzen wagt, ist eine ganz andere Sache. Fest steht schon jetzt, faß die Denbatte um die Impfung unserer Gesellschaft und Demokratie massiv geschadet hat. Die Impfung hilft ggf. dem einzelnen und ist, wie alle medizinischen Maßnahmen und pharmazeutischen Produkten mit Risiken für den Patienmten verbunden. Abwägen kann diese der Patient nur selbst. Die Pandemie zeigt aber auch, wie der Staat das Gesundheitssystem vernachlässigt hat und wie heruntergekommen die Versorgung bereits ist. Die Covid19 Patienten machen etwa 20% der Intensivpatienten aus und dennoch ist das System dem Zusammenbruch nahe. Was wäre denn bei einem schwerem Katastrphenfall oder gar einem Kriegsereignis?
Comment by mw — 28.12, 2021 @ 12:22
Die Argumentation ist schon interessant, nachdem eine allgemeine Impfpflicht weniger problematisch sein soll, weil es ja keine Ungleichbehandlung dadurch gibt und die allgemeinen Anforderungen geringer sein sollen, weil das Schutzrecht absolut ist.
Deutlich wird das, wenn man „Impfung“ durch etwas anderes, wie „aus dem Fenster springen“ oder „russisches Roulette“ ersetzt. Es soll also grundsätzlich ok sein, Menschen von der Gesellschaft auszuschließen (2G), die nicht aus dem Fenster gesprungen sind, oder die Teilnahme an einem Russischen Roulette verweigert haben?
Offensichtlich nicht. Es muss also schon darum gehen, wie hier die Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen zur Gesamtheit steht. Im Endeffekt ist eine Impfung immer ein Tausch zwischen Impfschäden im Einzelfall gegen Krankheitsschutz im Einzellfall. Wenn man mit der Krankenhausbelastung argumentiert, kommt auch sofort die Gleichbehandlung ins Spiel. Wie kann ein Staat da noch nachgewiesene krebsfördernde Mittel zulassen, wenn die letztendlich zu einer nennenswerten Krankenhauslast führen? Wie ist das mit der Menschenwürde zu vereinbaren, wenn unser Leben hauptsächlich durch Vorschriften bestimmt wird, die sich an befürchteten Krankenhausbelastungen orientieren, gleichzeitig diese Krankenhausbelastungen aber durch Stellenrückbau und höhere Pharmapreise ausgelöst werden?
Das ist ein tiefes Kaninchenloch, wenn man diese Argumentation zulässt. Im Endeffekt ist damit auch die Forderung nach selbstverantwortlichem Handeln ein Schutz gegen einen überaktiven Staat, der danach strebt jedes Handeln einzuschränken.
Comment by Ingo — 20.03, 2022 @ 13:35
Ein Impformatiker, der sich infen lässt, nur weil es eine Infflicht gibt, handelt unimpformiert.
Comment by Gevatter Bimberle — 13.09, 2023 @ 19:47
So ein Rodden !!!
Comment by August fer Dummt — 20.09, 2023 @ 22:29