Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.11.21

EuGH zum sog. Inbox-Advertising

Speziell die Nutzer von kostenlosen E-Mail-Diensten wie GMX kennen das Phänomen. In seiner Inbox findet man immer wieder Werbeanzeigen, die wie E-Mails aussehen, bei denen es sich aber um bezahlte Werbeanzeigen handelt, die einem vom Freemailer direkt in die Inbox gepusht werden.

Der EuGH hat hierzu jetzt entschieden (Urteil vom 25.11.2021, Az.: C‑102/20), dass dieses Inbox-Advertising nur unter der Voraussetzung gestattet ist, dass der Nutzer klar und präzise über die Modalitäten der Verbreitung solcher Werbung informiert wurde und seine Einwilligung, solche Werbenachrichten zu erhalten, für den konkreten Fall und in voller Kenntnis der Sachlage bekundet hat.

Ohne eine ausreichende Einwilligung liegt folglich eine unzulässige Werbe-E-Mail vor.

Eine solche Einwilligung des Nutzers wird der Mail-Provider freilich kaum wirksam einholen können. Denn eine Werbeeinwilligung muss sich immer auf ein bestimmtes (werbendes) Unternehmen beziehen und auf konkret bezeichnete Waren- und Dienstleistungen. Das Geschäftsmodell des Mail-Providers besteht aber gerade darin, diese „Werbeflächen“ beliebigen Unternehmen anzubieten.

posted by Thomas Stadler at 16:48  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.