Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.11.19

BGH: Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

Der BGH bejaht in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 24.09.2019, Az.: VI ZB 39/18) Auskunftsansprüche gegen Anbieter von Telemedien nach § 14 Abs. 3 – 5 TMG wegen Verletzung absolut geschützter Rechte, insbesondere wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Das Interessante daran ist, dass der BGH das nicht auf soziale Netze im Sinne des NetzDG beschränken will – was der Wortlaut nahe legt – sondern der Anspruch sich gegen jeden Anbieter im Sinne des TMG richten kann. Der BGH spricht die Jameda-Entscheidung aus 2014 (VI ZR 345/13) in den Gründen ausdrücklich an und erklärt sie aufgrund der neuen Gesetzeslage letztlich für hinfällig. Portal- und Forenbetreiber sowie soziale Netzwerke werden also künftig grundsätzlich damit rechnen müssen, von einem Gericht zur Erteilung von Auskunft verpflichtet zu werden, wenn Dritte persönlichkeitsrechtsverletzende Bewertungen oder Kommentare einstellen.

Die Entscheidung ist auch für Datenschützer interessant, wegen der Ausführungen des BGH zu Art. 6 Abs. 4 DSGVO. § 14 Abs. 3 – 5 TMG ist nach Ansicht des BGH eine Rechtsvorschrift im Sinne von Art. 6 Abs. 4 DSGVO. Die Vorschrift dient der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Art. 23 Abs. 1 Buchst j DSGVO) und verfolgt damit ein in Art. 23 Abs. 1 DSGVO genanntes Ziel. Sie ist, so der BGH, in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz dieses Ziels.

posted by Thomas Stadler at 21:55  

Ein Kommentar

  1. Ein erfreulicher Salto rückwärts des BGH.

    Das ist das Ergebnis der gesetzgeberischen Höherbewertung der Durchsetzung von Rechtsverletzungen, die sich hoffentlich jetzt auch schnell durch die Instanzgerichte durchsetzt. Die massenhaften Rechtsverletzungen durch Portale bzw. Dritte über solche Portale konnten nach meiner Ansicht bisher nicht vernünftig bekämpft werden. Hoffentlich hilft di Neubewertung des BGH jetzt dabei!

    Volker Küpperbusch
    http://www.ra-stracke.de

    Comment by Volker Küpperbusch — 28.11, 2019 @ 19:33

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.