Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.5.16

Störerhaftung gibt es auch weiterhin

Heute konnte man Schlagzeilen wie „Große Koalition schafft Störerhaftung ab„, „Offene WLAN-Hotspots:Union und SPD schaffen Störerhaftung ab“ oder „Freies Wlan für alle – Regierung schafft Störerhaftung ab“ lesen.

Ohne den neuen Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ – den es nach alledem, was ich heute gehört habe, ohnehin noch nicht gibt – gesehen zu haben, kann man sicherlich sagen, dass die große Koalition die Störerhaftung nicht abschaffen wird, weil dies auch durch eine Änderung des TMG gar nicht möglich wäre. Die Störerhaftung wird es insbesondere im Bereich des Urheber- und Markenrechts auch künftig geben.

Der bisherige Regierungsentwurf sah vor, dass Anbieter von drahtlosen lokalen Netzwerken wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden können, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Hier wird man evtentuell die Einschränkung mit den zumutbaren Sicherungsmaßnahmen weglassen.

In der Sache steht außerdem eine Entscheidung des EuGH an, die die Diskussion in jedem Fall noch beeinflussen wird.

posted by Stadler at 15:17  

27 Comments

  1. Die Abmahnindustrie wird schon genügend Politiker gekauft haben, um das Gesetz noch in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Lizenz zum Gelddrucken lassen die sich garantiert nicht wegnehmen.

    Comment by Rangar — 11.05, 2016 @ 15:30

  2. Stasi ist überall. Wir allerdings unterschiedlich verkauft. Ideologisch oder rechtsstaatlich mit der neuen Religion Geld.

    Comment by Rolf Schälike — 11.05, 2016 @ 16:40

  3. Super. Und anschließend schaffen wir die KFZ- Kennzeichen ab. Ich möchte nämlich auch nicht mehr dafür haften, wenn jemand mit dem von mir geliehenen Auto zu schnell falsch parkt.

    Comment by Joe001 — 11.05, 2016 @ 17:17

  4. @Joe001 Es sollen ja nicht die Störer – das wären die KfZ-Zeichen – abgeschafft werden, sondern die Störerhaftung.
    Die Störerhaftung hat etwas mit dem Zwang zur Denuntiation und der poiizeilichen Aufsicht durch alle zu tun.
    Die zwischenmenschlichen Beziehungen sollen sich auf die Vorgaben, Vorstellungrn seitens einiger Weniger – der s.g. Eliten – reduzieren.

    Comment by Rolf Schälike — 11.05, 2016 @ 17:53

  5. Zypries hat gestern gesagt, dass man nicht die Störerhaftung ganz anschaffen wolle. Zweifelhaft ist auch, was eine Regulierung von WLANs alleine soll, wenn die gar nicht direkt mit dem Internet verbunden sind, sondern über einen DSL-Router und ein Ethernet. Dann wäre der DSL-Zugang wie bisher (Eltern müssen ihre Kinder unterrichten, Störerhaftung drahtgebunden wie bisher). Der Anschlussinhaber wäre dann bezüglich des DSL weiterhin Störer, hinsichtlich des hinter liegenden WLAN-Acesspoints dann privilegierter Access-Provider. In Personalunion. Der Urheberrechtsinhaber würde dann im Internet weiterhin (z.B. bei Torrents) die Internetadresse des Anschlussinhabers sehen, was aber keinen Hiweis auf die Priviligerung des WLAN-Betreibers gibt. Protokolliert wird auch nicht: Was wird über privilegiertes WLAN gesaugt, was von unterprivilegiertem Sohn auf dem Ethernet? Wenn auch Private privilegiert werden, gibt es keine Privilegien mehr, da dann alle Access-Provider gleich behandelt werden. Auf dem WLAN, aber nicht drahtgebunden.
    Ich glaube das wird Murks und die Bekämpfung der Digitalisierung durch die Regierung wird anhalten.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 11.05, 2016 @ 17:56

  6. So läuft es fast immer ab: Erst die Pressemitteilung, großes Tamtam und danach irgendwann der nachles- und prüfbare Text. Im DIP liegt heute nur der erste Entwurf ohne die Ausschussempfehlungen nachlesbar vor.

    Comment by Leser — 11.05, 2016 @ 18:32

  7. Da wir die Diskussion auf Twitter hatten, hier nochmal in ausführlich und begründet.

    Ich sehe an dieser Stelle die enorme Verkürzung der Debatte auf „Störerhaftung“ nicht wirklich problematisch.

    Grundsätzlich muss erstmal zwischen Fach- und Allgemeinmedien unterschieden werden.

    Bei Fachmedien geht es gerade um einen Fachdiskurs, daher müssen in diesen Debatten unstrittig sauber und in Fachsprache geführt werden.

    Bei Allgemeinmedien geht es jedoch nicht um einen Fachdiskurs, sondern darum die Allgemeinheit allgemeinverständlich über Sachverhalte zu unterrichten. Hierfür ist es regelmäßig notwendig aus der jeweiligen Fachsprache „zu übersetzen“ und Dinge stark vereinfacht und verkürzt wiederzugeben, wodurch häufig Details für den Fachmann untergehen, jedoch der überwiegende Teil der Informationsempfänger versteht, um was es geht. Der Fachmann weiß wie es richtig gemeint ist, Otto Normalnutzer versteht die Verallgemeinerung.

    Hierbei gibt es 2 Probleme.
    Einerseits sind Journalisten in aller Regel vom Beruf Journalist und in den wenigsten Fällen auch in „ihrem“ Bereich studiert. Selbst wenn sie ihren Bereich über längere Zeit betreuen und dadurch vertiefte Fachkenntnis erlangen, können sie niemals das gleiche Fachverständnis wie jemand erreichen, der in einem Bereich studiert hat.

    Andererseits kommt die „Übersetzungsproblematik“ hinzu. Wie kann ich den meist komplizierten Ausgangsfall, sei es Physik, Politik, Jura, Chemie, Medizin, so übersetzen, dass die überwiegende Mehrheit in auch ohne Fachtermina verwendet? Hier hat man in jedem Fachbereich das gleiche Problem. Jeder Phsyiker schmunzelt über Physikartikel in Zeitungen, genau wie Juristen in diesem Bereich schmunzeln müssen. Oder der IT-Jurist unterhält sich mit dem Informatiker, wo regelmäßig der IT’ler über Verkürzungen des Juristen in IT-Dingen und umgekehrt schmunzelt.
    Kurz kleinere Ungenauigkeiten sind üblich, wir nehmen sie jedoch nur in unserer Filterfachblase wahr, weil wir sie in den 99% der anderen Fachgebiete selbst nicht wahrnehmen und auch mal froh sind Dinge einfach zu verstehen.

    Dies darf aber nicht dazu führen, dass Informationen absolut verfälscht werden. Hier geht es jedoch mit dem Fachausdruck „Störerhaftung“ um einen Ausdruck, der in den letzten Jahren als Schlagwort für eine bestimmte Teilproblematik, der Störerhaftung beim W-Lan, seinen Eingang in den Sprachgebrauch gefunden hat. Politiker, politische Initiativen und Medien berichten seit Jahren bzw. Benutzen seit Jahren nur das Schlagwort, sodass abseits des Fachpublikums alle eine genaue Vorstellung des Begriffs haben, der jedoch mit der Fachwelt nicht 100% übereinstimmt. Selbst auf der FAQ-Seite des Ministeriums wird nur von „Störerhaftung“ statt „W-Lan-Störerhaftung“ gesprochen (http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan,did=695728.html – Punkt 8) Dennoch weiß jeder was gemeint ist. Vergleichbar wären Tempo, Zewa, Aspirin oder Tesa, also Markennamen die dennoch als Synonym für ihre Produktgruppe in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen sind.

    Oder um es zusammenzufassen: Ein Prof sagte mal, dass wir Juristen das Problem hätten, dass sich unsere Fachsprache wie Deutsch anhört, aber kein Deutsch sei und deswegen jeder meine, er würde Jura verstehen und es besser wissen. Dies gilt auch in die andere Richtung, man muss akzeptieren, dass die Allgemeinheit juristische Fachbegriffe verkürzt verwendet, sofern sich durch die allgemeine sprachliche Entwicklung für den Empfängerhorizont eine klare Definition beim Hören ergibt.

    Es gab vor Jahren eine besorgniserregende Statistik, dass 30% (man nagele mich nicht auf die Zahl fest, es war in etwa die Größenordnung) selbst nicht Sprache der Tagesschau nicht mehr verstehen, weil sie zu kompliziert sei. Es gibt daher seit geraumer Zeit auch immer mehr Initiativen die Sprache wieder zu vereinfachen und Komplexität herauszunehmen, damit wieder mehr oder im Idealfall alle Menschen Dingen folgen können. Daher ist es mir im Zweifel lieber Dinge so stark zu vereinfachen, dass sie vielleicht fachlich so nicht mehr stimmen, aber um so einfacher von jedem Menschen verstanden werden.

    Comment by Marc — 11.05, 2016 @ 20:14

  8. @Rolf Schälike – „Die zwischenmenschlichen Beziehungen sollen sich auf die Vorgaben, Vorstellungrn seitens einiger Weniger – der s.g. Eliten – reduzieren“ – dieser Satz gehört in die Lesebücher!

    Comment by Wolf-Dieter — 11.05, 2016 @ 20:47

  9. @Marc: Das war ausgesprochen schön geschwurbelt.
    Weiter So!

    Comment by ScholaVetus — 11.05, 2016 @ 22:11

  10. @ScholaVetus Danke, ich bin stets bemüht im Rahmen meiner Fähigkeiten den mir gestellten Erwartungen gerecht zu werden :)

    Comment by Marc — 12.05, 2016 @ 05:24

  11. „Was wird über privilegiertes WLAN gesaugt, was von unterprivilegiertem Sohn auf dem Ethernet?“

    Wieso sollte zwischen „Fremd-“ und „Heimnutzern“ unterschieden werden? Solange sich die Forderung nicht durchsetzt, jeder Nutzer müsse unterrichtet und seine Daten protokolliert werden, muss dies zwangsläufig für alle Nutzer gelten, Wolfgang Ksoll.

    Jedoch (nicht direkt an WK-Teil): „Auf richterliche Anordnung müssen sie einen Nutzer aber sperren, wenn dieser zum Beispiel Urheberrechtsverstöße begehe, sagte Jarzombek. Das sei auch im geänderten Gesetzentwurf für Hotspot-Betreiber vorgesehen.“
    Das ist eher das Interessante. Im Gesetzentwurf (alt, Seiten 13,14) soll zunächst das W-LAN-Funknetzwerk verschlüsselt werden. Daher benötigt der potentielle Nutzer den „Schlüssel“. [„Möglich wäre aber auch eine freiwillige Registrierung der Nutzer.“] Dem Betreiber kann (könnte) nun auferlegt werden den jeweiligen Nutzer zu sperren, was bedeuted das (bedeuten müßte) der Betreiber zu protokollieren und zu identifizieren hat. Der Verletzte kann Auskunft verlangen (?). Etc….
    Derzeit wirft die Geschichte mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

    Comment by Shual — 12.05, 2016 @ 05:36

  12. @Shual
    „Wieso sollte zwischen „Fremd-“ und „Heimnutzern“ unterschieden werden? “
    Weil in der Diskussion nicht zwischen Fremd- und Heimnutzern unterscheiden wird, sondern nach Hardware. WLAN soll privilegiert werden, Ethernet nicht. Beide gehen aber über DSL, wo ein Geschädigter ein Zuordnung zum Störer vornehmen kann. Das Beibehalten von Hardwareunterscheidungen führt zu gesetzlichem Murks. Das ist der gleiche Murks wie beim E-Government wo wir weltweit einzigartig die Schriftform nach Hardware (Papier, Elektronisch) unterschiedlich behandeln. Es sind ja auch wieder z.T. die gleichen Akteure wie Zypries, die mit solch perfiden Differenzierungen der Digitalisierung massiv behindern. Messbar: im E-Gov nehmen in D 37% der Internetnutzer teil, in freien Ländern normalerweise 70% (D21).

    Comment by Wolfgang Ksoll — 12.05, 2016 @ 07:32

  13. Wenn tatsächlich geplant ist, dass jeder WLAN-Inhaber das so genannte Providerprivileg erhält, dann hat sich der Inhaber auch an dieses zu halten. Strenger Datenschutz, Geheimhaltung der Daten auf der einen Seite, VDS und Auskunftspflicht auf der anderen Seite. Also alles, was unsere netten gewerblichen Provider ebenfalls machen müssen. Rechtlicher Ärger und Dauerbeschäftigung mit Staatsanwaltschaften und Rechtsanwälten ist dann auch Usus für diese Anschlussinhaber.

    Doch warten wir erstmal ab, was im Herbst tatsächlich auf den Tisch kommt. Ein Gesetzesentwurf hat keinerlei Aussagekraft, sondern gibt maximal eine Tendenz vor.

    Comment by Steffenhagen/Söldert — 12.05, 2016 @ 11:25

  14. Soldat im Krieg zu sein, ist nicht mehr als ein Job mit relativ hohen tödlichen Unfallwahrscheinlichkeit. Die Zivilbevölkerung spürt oft nichts vom Krieg, führt ihr tägliches Leben weiter wie in Friedenszeiten.
    Streikende nennt man im Kriegsgeschäft Deserteure. Dauert ein Krieg länger und ist das Leben der Zivilbevölkerung gefährdet, so gibt nicht nur die Streikende (Deserteure), sondern auch Aussteiger, Flüchtlinge genannt.

    Nicht viel anders – weil auch alles nur ein Geschäft – sieht es in der westlich zivilisierten rechtsstaatlich geführten Gesellschaft aus.

    Es herrscht Krieg. Die Soldaten sind die Rechtsanwälte in der Abmahnindustrie. Mit Tausenden, Millionen von Abmahnungen werden die Bürger, Kinder und Jugendliche beschossen. Diese Kugeln sind zwar meist nicht tödlich, treffen aber ins Mark der zwischenmenschlichen Beziehungen. Mit den Kugeln in Form von Abmahnungen soll eine Ordnung geschaffen werden, welche den Schießwütigen und deren Befehlshabern gefällt.

    Kriege – ob blutige oder westlich rechtsstaatlichorientierte – führen Menschen gleichen Schlages. Leichen gehören zum Geschäft. Die Folgen von Kriegen sind gut bekannt.

    Comment by Rolf Schälike — 12.05, 2016 @ 11:59

  15. Wer als Privatperson ein Providerprivileg erhält, ist sowieso in ein paar Monaten erledigt. Die Dauerrechtsstreite hält niemand durch. Versicherungen sind schon aufmerksam geworden und bieten Schutz an. Monatsbeitrag 1800 Euro. Wer es sich leisten kann…. Es ist klar, keine Privatperson kann Provider werden mit allen Rechten und Pflichten. Daher ist das Gesetzesvorhaben nett gemeint, aber in der Praxis nicht durchführbar.

    Faktisch wird jeder WLAN-Inhaber in kurzer Zeit vollständig finanziell ruiniert und nervlich zermürbt.

    Wer tut sich das an? Idioten vielleicht.

    Comment by Steffenhagen/Söldert — 12.05, 2016 @ 12:25

  16. Rechnung und Kalkulation:

    5 Strafanzeigen im Monat, Unterlassungsklagen, Polizeibesuch, Regressansprüche, und der Privatanschluss ist weg.

    10 Strafanzeigen im Monat, Unterlassungsklagen, Polizeibesuch, Regressansprüche, das Café macht dicht.

    200 Strafanzeigen, Unterlassungsklagen, Polizeibesuch, Regressansprüche, das Restaurant ist weg vom Fenster.

    Eure Provider können davon ein Liedchen singen! Wer mitmischen möchte, darf es gerne machen. Providerprivileg hat auch was mit Verantwortung zutun.

    Comment by Steffenhagen/Söldert — 12.05, 2016 @ 12:59

  17. 90 Prozent aller Kritk zu solchen Themen ist nicht fachlich, sondern politisch motiviert. Ich bin zwar auch kein Freund der Großen Koalition, dennoch würde ich mich nie auf „Fakten“ verlassen, die in diesen Polemiken behauptet werden.

    Comment by Rolf Mueller — 12.05, 2016 @ 13:48

  18. Wir befassen uns mit einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Dieser Entwurf ist diskutabel.

    Comment by Steffenhagen/Söldert — 12.05, 2016 @ 14:22

  19. die spd feiert es so: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/freies-wlan-deutschland-kommt

    Comment by ronJA — 12.05, 2016 @ 14:44

  20. Mit der Splitterpartei SPD braucht sich in Zukunft niemand mehr zu befassen. 2017 ist Ende.

    Comment by Wähler — 12.05, 2016 @ 14:47

  21. Wir erinnern hoffentlich, dass wir die VDS der SPD und den Grünen zu verdanken haben.

    Comment by Steffenhagen/Söldert — 12.05, 2016 @ 14:52

  22. „WLAN soll privilegiert werden, Ethernet nicht.“
    Jain – wobei es bei einem W-LAN-Gesetz eben nur um W-LAN gehen sollte, lieber Wolgang Ksoll. Privatnutzungen haben ja im TMG nichts zu suchen.
    Bei reinen LAN-genutzten privaten Heim-Netzwerken existieren doch bereits „Privilegien“, die dem Grunde nach verständlich und richtig sind. Probleme bereitet hier doch eher die von RA Stadler abundan angegriffene Extremrechtsprechung in Sachen „sekundäre Darlegungslast“.
    Reden wir aber von einem zeitgleich als LAN- und W-LAN-Netzwerk genutzten Anschluss müssen die eingesetzen „Privilegien“ für den Anschlussinhaber zwangsläufig für beide Bereiche gelten. Was er allerdings zuvor dafür zu liefern hat ist noch unklar. Jedenfalls bleiben die „LAN-Privilegien“ bestehen. Sie werden quasi auf den W-LAN-Bereich ausgeweitet.

    Aber sicherlich ist Ihr Gedankengang sehr richtig. Man hat selbstverständlich nach Vorliegen des Gesetzesentwurfs beide Bereiche miteinander abzugleichen.

    Comment by Shual — 12.05, 2016 @ 15:10

  23. @shual
    „Jain – wobei es bei einem W-LAN-Gesetz eben nur um W-LAN gehen sollte, lieber Wolgang Ksoll. “
    Nein, darum geht es nicht. Es interessiert keinen wenn ich ein WLAN-Netzwerk aufbaue, in dias jeder rein kann. Es geht um WLANs, die am Internet hängen. Ich kann nicht die Funkseite regulieren und die Internetseite unbetrachtet lassen. Das ist Unsinn. Und deswegen kann man den Murks vergessen. Die Abmahnanwälte sehen nur die Internetseite. Lassen Sie sich das mal technisch erklären. ;-)

    Comment by Wolfgang Ksoll — 12.05, 2016 @ 16:19

  24. Ah… ja… sehr schön. Na denn…

    Comment by Shual — 12.05, 2016 @ 18:30

  25. @ Steffenhagen/Söldert

    Statt €1800 zu zahlen kann man sich dann auch mit einem viel billigeren VPN absichern.

    Ich wäre dann als Caffee…-Betreiber sogar noch so „dreist“ und provokant, und würde damit werben dass Urheberrechtsverstöße der WLAN-Nutzer nicht zu Ärger für den Caffee-Betreiber führen.
    Auf welcher Basis sollte man das bestrafen können ;-D ?
    Für „Anstiftung“ braucht es schon mehr…..

    Comment by Tobias Claren — 17.05, 2016 @ 12:54

  26. @Tobias Claren
    Du möchtest also das Internet als straf- und rechtsfreien Raum haben? Niemand haftet für irgendwas?

    Wenn Dein Konto von Kriminellen geplündert wurde, sagst Du Deiner Bank und der Kripo bestimmt: „Bitte ermitteln Sie erst gar nicht, denn der Datenschutz der Täter ist mir sehr wichtig.“

    Dummschwatz!

    Comment by Steffenhagen/Söldert — 18.05, 2016 @ 14:20

  27. Ps. Apropos VPN. Jeder VPN-Anbieter gibt bei Straftaten die Daten raus. Einfach mal die AGB lesen, die US-Anbieter sind da besonders fix.
    Und was Tor betrifft, so ist das Tool so durchlöchert wie ein junger Gouda. Wenn die NSA dort täglich mal reindrischt, gibt es einen Tag später die neuen Verhaftungswellen in aller Welt. Von wegen dicht und doof gucken.

    Warten wir ab, was im Herbst verabschiedet wird. Die Hoffnungen der Kriminellen werden jedenfalls nicht erfüllt.

    Comment by Steffenhagen/Söldert — 18.05, 2016 @ 15:21

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