OLG München weist Berufung der GEMA gegen YouTube/Google zurück
Das OLG München hat mit Urteil vom 28.01.2016 (Az.: 29 U 2798/15) eine Berufung der GEMA in einem Schadensersatzprozess gegen Google als Betreiber der Plattform YouTube zurückgewiesen. Die GEMA hatte im Rahmen einer sog. Stufenklage beantragt, Google/YouTube zur Auskunft über die Anzahl der Abrufe bestimmter Musikstücke zu verurteilen und in der zweiten Stufe Schadensersatz entsprechend der erteilten Auskunft zu bezahlen. Die Klage der GEMA war bereits beim Landgericht München I erfolglos, das OLG hat die Berufung der GEMA nunmehr zurückgewiesen, aber die Revision zum BGH zugelassen.
Nach Ansicht des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München ist Google/YouTube im Hinblick auf urheberrechtswidrig eingestellte Musikstücke weder Täter noch Teilnehmer einer Rechtsverletzung und haftet demzufolge auch nicht auf Schadensersatz, jedenfalls solange keine konkrete Kenntnis von den beanstandeten Rechtsverletzungen besteht, was selbst nach dem Vortrag der GEMA nicht der Fall war.
Sie werden weiterklagen durch allen Instanzen durch.
Die Lobbisten haben versagt. Ein Gesetz zu machen und nicht dafür zu sorgen, dass automatisch Geld fließt. Wäre ja noch schöner, wenn google einfach auf die Anzeige verzichten könnte
Comment by Christian — 22.02, 2016 @ 21:30