Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.12.15

Ist die Anonymität im Netz eine heilige Kuh, die man schlachten sollte?

Der Rechtswissenschaftler Gerald Spindler hat sich auf einer Veranstaltung zur Zukunft des Urheberrechts laut Medienberichten dafür ausgesprochen, die Anonymität im Netz, die für viele Nerds eine heilige Kuh sei, auch mal zu schlachten. Wenn man dem Bericht auf Heise-Online glauben darf, wurden auf der besagten Konferenz in dieser Frage äußerungsrechtliche Aspekte mit urheberrechtlichen vermengt und speziell von Spindler Auswirkungen auf den Umfang der Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie bzw. des TMG diskutiert.

Ulf Buermeyer hat die Diskussion auf Heise-Online kritisiert und vor Kollateralschäden für unser Gemeinwesen und die  Demokratie gewarnt.

Wer die Debatte um bzw. gegen Anonymität im Internet gerade im urheberrechtlichen Kontext führt, sollte allerdings auch deutlich machen, dass wir einerseits bereits eine gesetzliche Regelung haben, die differenziert und andererseits das Urheberrechtsgesetz den Rechteinhabern weitreichende Instrumentarien zur Rechtsverfolgung an die Hand gibt, die in anderen Bereichen fehlen.

Für Diensteanbieter besteht nach dem TMG und dem RStV eine Pflicht zur Anbieterkennzeichung, lediglich bloße Nutzer haben die Möglichkeit, sich anonym im Netz zu bewegen.

Im Urheberrecht besteht bereits jetzt nach § 101 Abs. 2 und Abs. 9 UrhG die Möglichkeit, von Access- und Hostprovidern anhand ermittelter IP-Adressen, Auskunft über die Person des Inhabers eines Internetanschlusses zu verlangen. Diese gesetzliche Regelung hat im Bereich des Filesharing zur Entstehung einer fragwürdigen Abmahnindustrie geführt, eine Entwicklung die rechtspolitisch wohl eher zu hinterfragen wäre, als die anonyme Internetnutzung.

Zur Diskussion pro und contra Anonymität möchte ich, auch in Ergänzung zu dem was Ulf Buermeyer geschrieben hat, einfach mal fünf Thesen in den Raum stellen:

1. Es besteht die Gefahr, dass Nutzer, die nicht mehr die Möglichkeit haben, sich anonym oder unter Pseudonym zu äußern, sich künftig überhaupt nicht mehr trauen werden, ihre Meinung online zu artikulieren bzw. über ihre Erfahrungen zu berichten oder Informationen und Erlebnisse preiszugeben. Die Abschaffung der Anonymität im Netz, würde sich daher negativ auf die Meinungs- und Informationsfreiheit auswirken.

2. Menschen, die Anonymisierungsdienste benutzen, versuchen damit zu verhindern, dass ihr gesamtes Nutzungsverhalten von Dritten, seien es Unternehmen wie Google oder Facebook oder auch Behörden, erfasst und getrackt wird. Diese Nutzer machen damit letztlich nur von ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch, das durch eine weitreichende Klarnamenspflicht erheblich beeinträchtigt würde. Die Einführung einer Klarnamens- oder Registrierungspflicht aller Internetnutzer würde die Schreckensvision vom gläsernen Bürger Wirklichkeit werden lassen. Das wirft nicht nur Fragen auf, die sich um die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz sowie das Fernmeldegeheimnis drehen. Es geht hier letzten Endes um die Frage der Menschenwürde, denn der Einzelne droht zum Objekt des Staates degradiert zu werden bzw. mithilfe des Staates zum Objekt einzelner Interessengruppen. Es ist vor diesem Hintergrund nicht zielführend, die Frage der Anonymität isoliert in einem urheberrechtlichen oder persönlichkeitsrechtlichen Kontext zu diskutieren. Vielmehr muss die gesamte Tragweite einer solchen Forderung beleuchtet werden.

3. Bei äußerungsrechtlichen Sachverhalten ist zudem zu berücksichtigen, dass Art. 5 GG gerade auch anonyme Meinungsäußerungen schützt.

4. Es besteht keine Notwendigkeit für eine Klarnamenspflicht aller Nutzer. Für Diensteanbieter und Anbieter publizistischer Inhalte gibt es bereits ein „Vermummungsverbot“, weil sowohl das TMG als auch der RStV eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) verlangen. Damit steht dann aber auch ein Portalbetreiber zur Verfügung, der, wenn auch eingeschränkt, auf Beseitigung oder Unterlassung haftet. Zudem kann nach neuerer Rechtsprechung auch von Suchmaschinenbetreibern verlangt werden, dass sie ihren Suchindex um rechtsverletzende Inhalte bereinigen. Das geltende Recht bietet also bereits verschiedenste Möglichkeiten, Rechtsverletzungen zu bekämpfen.

5. Eine Klarnamenspflicht im Internet funktioniert nicht. Selbst wenn jedes Portal und jeder Anbieter eine namentliche Registrierung aller Nutzer verlangen würde, wäre dennoch nicht kontrollierbar, ob sich die Nutzer nicht doch unter falschen Namen anmelden. Der Anbieter kann die Nutzerangaben nicht verifizieren.

posted by Stadler at 11:16  

22 Comments

  1. Interessant! Woraus geht denn „anonym“ bei Art 5 GG hervor? Drin stehen tut’s ja nicht. GG-Kommentar?

    Comment by Harald Milz — 7.12, 2015 @ 11:21

  2. Und als letztes Argument: Eine Klarnamenspflicht funktioniert nur, wenn man auch Dienste wie Tor oder VPNs verbietet. Das lässt sich unmöglich kontrollieren und durchsetzen.

    Comment by anonym_aus_prinzip — 7.12, 2015 @ 11:37

  3. @Harald Milz

    Der Artikel beschränkt eben nicht auf ‚unter seinem Passnamen äussern‘, sondern expliziert ‚*Jeder* darf‘.

    Eine Einschränkung müsste somit über ein Bundesgesetz gegeben werden – dass dann wiederum niemanden ungebührlich ausschliessen darf. Wenn ‚jeder‘ nur noch bedeutet, ‚alle, derer wir über ihre Namen habhaft werden können‘ [und damit vielen de facto das Recht auf *freie* Meinungsäusserung nimmt], wäre das Bundesgesetz nicht mehr verfassungskonform.

    Comment by Dierk — 7.12, 2015 @ 11:47

  4. @Harald Milz: Das Gegenteil steht aber auch nicht drin. ;-) Entschieden ist das beispielsweise vom BGH in der Spick-Mich-Entscheidung:

    „Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde nicht nur im schulischen Bereich, um den es im Streitfall geht, die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern.“

    Comment by Stadler — 7.12, 2015 @ 12:02

  5. Ich finde es einigermaßen schlimm, dass dies mit Buermeyer nun schon der zweite Artikel von jemandem ist, der auf der Konferenz nicht zugegen war und sich auf die stark vergröbernde bis verfälschende Darstellung des Heise-Artikels von Stefan Krempl verlässt. Anders als es der Krempl-Artikel vermuten lässt hat Spindler sich auf der Konferenz sehr viel differenzierter geäußert. Was Krempl da macht grenzt an Rufschädigung, die sich mittlerweile auch schon in einem Editwar seines Wikipedia-Eintrags niederschlägt.

    Comment by TheSchommes — 7.12, 2015 @ 12:26

  6. @Harald Milz – die in Art. 5 GG garantierte Meinungsfreiheit GILT. Jede Einschränkung darf nach Absatz 2 generell nur mit Gesetz (und nicht z. B. mit Verordnung) stattfinden. Jugend- und Ehrschutz mal außen vor.

    Um die Überspitzung Ihrer Frage zu pointieren, könnte ich rhetorisch gegenfragen: wo in GG steht was von Internet?

    Comment by Wolf-Dieter — 7.12, 2015 @ 13:13

  7. @TheSchommes
    … die stark vergröbernde bis verfälschende Darstellung…
    Dann sollte Prof. Spindler dies richtigstellen. Heise würde ihm sicherlich die Gelegenheit dazu geben.

    Comment by GustavMahler — 7.12, 2015 @ 13:43

  8. @TheSchommes – verfälschende Darstellung des Heise-Artikels? Also stimmt das ganze gar nicht? Bitte genaueres. Danke!

    Comment by Wolf-Dieter — 7.12, 2015 @ 13:45

  9. Klarnamenpflicht ist völlig problemlos durchsetzbar, Facebook z.B. könnte auf eine Ausweispflicht bestehen so wie iTunes auf einer Kreditkarte besteht (die ja nun auch nicht gerade anonym ist). Und dann gibt es den Service nur noch für die, die ihre ID nachgewiesen haben. Klar, das führt bei Facebook dann zu deutlich weniger Usern, andererseits wenn alle Zeitungen (onlineportale), wenn kommerzielle Spieleportale oder auch alle kommzerziellen Anbieter von Web-Space auf so ein Verfahren zurückgreifen würden, gäbe es nur noch Darknet und Use-Groups; das verhindert nicht die iNet Kriminalität, aber 99% der Gelegenheitsfilesharer oder anonymen Beleidiger wären abgestellt. (ich würde das nicht gut finden, ich finde Freiheit und Anonymität wichtiger, aber technisch machbar ist es und Firmen wie iTunes zeigen, dass das für 99% der User auch durchsetzbar ist, zumindest schaffen 99% der iTunes User nicht, sich Titel zu kaufen, die nach Auffassung von Apple (noch?) nicht für den deutschen Markt vorgesehen sind. Klar kann ich das mit Gutscheinen etc. unterlaufen, aber wie gesagt, 99% können oder tun das nicht).

    Was das nun mit Demokratie zu tun haben soll, erschließt sich mir in der Diskussion nicht. Meinungsfreiheit bedeutet für mich nicht, dass ich jede Beleidigung oder Beschuldigung anonym herausposaunen kann und genauso wie das Vermummungsverbot Demonstrationen ja nicht unmöglich macht, könnte man das auch im iNet sehen. Auch das würde ich persönlich nicht wollen, aber das ist eine politische Frage und keine Grundsatzfrage von Demokratie oder Menschenrechten etc.

    Comment by Torsten Irion — 7.12, 2015 @ 14:57

  10. Es geht nicht nur um die freie Meinungsäußerung lt. Art. 5 GG. Das Recht auf Anonymität ist auch Bestandteil des „Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“, das als unbenanntes Freiheitsrecht aus den Art. 1 und 2 GG abgeleitet wird ( vgl. Bäumler/Mutius, Hrsg.: „Anonymität im Internet – Grundlagen, Methoden und Tools zur Realisierung eines Grundrechts“). Jeder darf anonym einkaufen (grundsätzlich sogar Raubkopien). Allerdings ist das Recht, im Wirtschaftsverkehr anonym aufzutreten, auf den Verbraucher beschränkt.

    Comment by Schmunzelkunst — 7.12, 2015 @ 16:21

  11. ich finde schön, dass sie oben auf das vermummungsverbot verweisen, gilt dieses ja nicht im gesamten öffentlichen bereich, sondern nur, wenn dort demonstriert wird.

    .~.

    Comment by dot tilde dot — 7.12, 2015 @ 17:09

  12. @Torsten Irion: eine Klarnamenpflicht ist nicht durchsetzbar. Es gibt schließlich nicht nur Facebook sondern unzählige Möglichkeiten sich via Internet zu äußeren. Hier wurde schon darauf hingewiesen, dass man dann auch VPN und Tor, verbieten müsste, womöglich auch Verschlüsselung, weil der damit aus sich und seinen Zugang verschleiern kann. Zudem sollte man sich mit der Frage beschäftigen, was hinter der Forderung einer Klarnamenpflicht steht. M. E. nichts anderes als eine Vorratsdatenspeicherung. Ich habe noch nie von Forderungen gehört jeder müssen beim Betreten des öffentlichen Raumes seinen Namen auf der Stirn tragen. Polizisten und Sicherheitspolitiker würden das vermutlich begrüßen, so wie sie die Einführung des sogn. Vermummungsverbots begrüßt haben. Wir leben in merkwürdigen Zeiten, in denen man sein Gesicht zeigen und seinen Namen samt Adresse angeben muss, wenn man Misstände benennt, nur weil das Privileg die öffentliche Meinung beeinflussen zu können einer Handvoll Verlegerfamilien und den Politikern, die sich des Rundfunks und TVs bedienen können, entrissen wurde.

    Comment by M. Boettcher — 7.12, 2015 @ 17:50

  13. @all

    Ich gehöre leider nicht zu den privilegierten Menschen in diesem Land. Wer männlich, weiß, christlich, gesund, hetero und nicht arm ist, der hat leicht reden.
    Wenn es keine Möglichkeit mehr gäbe, mich anonym im Internet zu äußern, dann würde meine Stimme verschwinden. Ich würde schweigen. Minderheiten und Randgruppen würden noch mehr schweigen als heute schon. Ich würde mich wie in China fühlen, wo Staat und Gesellschaft jederzeit und vollumfänglich Kontrolle über eine Person ausüben können.
    Wie soll ich am demokratischen Diskurs über die Fortentwicklung unseres Gemeinwesens teilnehmen, wenn ich aufgrund von abweichenden Meinungen stets Furcht vor Repressalien haben muss?
    Wie soll ich mich über heikle gesundheitliche, psychische oder soziale Themen im Internet mit Leidensgenossinnen austauschen, wenn jeder Arbeitgeber bei einer einfachen Google-Suche für die Ewigkeit meine privatesten und intimsten Gedanken, Gefühle und Probleme nachlesen kann?
    Wie soll ich noch meine Kritik an Regierung, Behörden, Justiz oder generell an Missständen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft äußern, wenn jeder Politiker und Beamte mich dafür sanktionieren kann?
    Reicht es nicht aus, wirklich strafrechtlich relevante Äußerungen einfach zu löschen und mit Gegendarstellungen (auch der Opfer) zu versehen?
    Reicht es nicht aus, einfach nicht mehr jede Lüge, Beleidigung und Hetze zu glauben und ernst zu nehmen?
    Warum wollen wir hier beim Thema Anonymität 100% Identifizierbarkeit?
    Sterben nicht jedes Jahr Zehntausende Menschen durch Krankenhauskeime und mangelnde Hygiene in Krankenhäusern? Warum akzeptieren wir Sparzwang und Ökonomisierung in Krankenhäusern auf Kosten von Zehntausenden Toten jedes Jahr? Warum streben wir hier keine 100% Sicherheit vor multiresistenten Erregern an?

    Comment by Anonym — 7.12, 2015 @ 18:11

  14. Wenn Anonymität das Problem ist, warum gibt es dann auf Schulhöfen, in Büros und auf Facebook so viel Hass, Beleidigungen und Mobbing?

    Sollten wir nicht auch anonyme Wahlentscheidungen abschaffen? Sollten wir die Möglichkeit, im Schutze der Anonymität extremistische Parteien wählen zu können, nicht verbieten? Wenn öffentlich bekannt wäre, wer DKP, AfD oder NPD gewählt hat, dann würden die Wähler extremistischer Parteien ihre Wahlentscheidung bestimmt überdenken, oder? Was würden sonst die Nachbarn oder der Arbeitgeber sagen, wenn man NPD oder DKP gewählt hat?

    Comment by Clausi — 7.12, 2015 @ 18:49

  15. Wenn „Klarnamen“ (es ist schon ein Privileg, einen Namen zu haben, der nicht problematisch ist, Stichwort restriktives TSG und NÄG) etwas brächten, gäbe es auf Facebook ja keine Beleidigungen und Hetze. Dieses Argument ist so abgenutzt und falsch.

    Comment by H. — 7.12, 2015 @ 20:16

  16. http://zukunftskonferenz-urheberrecht.de/sites/default/files/pdfs/spindler_urhr-tagung-ini-u-2015-dez.pdf
    Also ich war auf der Konferenz und Spindler hat es in der Tat deutlich differenziereter dargestellt, das geht auch schon aus den Folien hervor.

    Comment by Peter H.C. — 8.12, 2015 @ 10:47

  17. @Peter H.C. – danke für den Link. Die Folien habe ich überflogen.

    Die Folien 2-13 enthalten Ist-Zustände. Ich denke, das war gemeint mit „differenziert“.

    In Folie 14 steht wörtlich: Anonymität – heilige Kuh? Kein Grundrecht auf Anonymität – Pseudonymität genügt.

    Nein, mein Bester. Da sägt jemand an meinen Grundrechten. (Ich habe bei Kommentaren noch immer meinen Kaiser Wilhelm mitgegeben. Aber ich will die Freiheit behalten, es bleiben zu lassen.)

    Comment by Wolf-Dieter — 8.12, 2015 @ 12:13

  18. Die fünf Thesen sind es ja gerade, die seit 2.0 immer und überall diskutiert werden, seit dem sich die Gemeinde am Netz aktiv beteiligen kann und nicht nur zum Lesen verdammt ist.

    Das nur über das Tor-Netzwerk erreichbare Darknet ist das große Problem. Dort spielt sich 99% aller Kriminalität ab. Tor weg = 99% Kriminalität weg.

    Komischerweise wird das nicht durchgeführt. Wir wissen, warum das so ist. Tor wird von Geheimdiensten, Polizeibehörden, Strafverfolgern, Militär und weiteren Konsorten gerne genutzt. Die möchten darauf nicht verzichten.

    Es wird immer Anonymität im Internet geben. Die Anbieter sind zahlreich und würden ohne Tor noch zulegen. Es gibt gute kostenpflichtige Angebote, aber auch feine Freigeister, die ihre Dienste anbieten. Und nur diese sind halbwegs anonym, denn was bedeutet das überhaupt? Der bezahlte Anon weiß alles, der Freigeist-Anon viel. Aber lieber der, als alle Seitenbetreiber, die man so ansurft. Anonym im Netz hat noch niemand geschafft, sogar die NSA hinterlässt Spuren.

    Tor ist das Problem, weil staatliche Verbrecher involviert sind, sich tummeln, ihre eigenen Straftaten begehen. Solange es Tor gibt, kann ich sämtliche Rufe nach weniger Anonymität nicht ernstnehmen, egal, von wem sie kommen.

    Genug Programmierer sitzen auf der anderen Seite und werden zumindestens mir als User ihre Dienste weiterhin anbieten. Solange ich diese nicht ausnutze für Schweinereien, finde ich das auch sehr hilfreich, angenehm und unverzichtbar. Das findet sicherlich auch mein lieber Anon, dem ich durch fiese Aktionen nicht in den Rücken falle. Und dafür hält er dicht und ist mir lange Zeit gewogen.

    Eine feine Sache, für die man nicht dankbar genug sein kann.

    Comment by Lobbyist — 8.12, 2015 @ 18:48

  19. @Lobbyist

    „Das nur über das Tor-Netzwerk erreichbare Darknet ist das große Problem. Dort spielt sich 99% aller Kriminalität ab. Tor weg = 99% Kriminalität weg.“

    Falsch. Kriminelle haben viele Optionen. Entfernen wir Tor, verlieren verwundbare, an den Rand gedrängte Menschen ihr Leben.

    Die Kriminellen werden z.B. weiter Botnetze nutzen. Kriminelle brauchen kein Tor. Kriminelle nutzen einfach Ihre Identität und Ihren Computer, und das tausendfach von nichtsahnenden Internetnutzern weltweit. Kriminelle bauen sich aus Bots ihr eigenes, temporäres Anonymisierungsnetzwerk.

    Entfernen wir Tor, gefährden wir Journalisten, Whistleblower, Dissidenten, Aktivisten, Opfer von Stalking und häuslicher Gewalt, Mafia- und Nazi-Aussteiger (=Kronzeugen), grundrechtsliebende Bürger, Unternehmen und ihre Geschäftgeheimnisse und viele andere verletzliche Personengruppen.

    Entfernen wir Tor, sind wir für Folter und Tod von iranischen Frauenrechtlerinnen, saudischen Schwulenaktivisten und chinesischen Demokratieverfechtern verantwortlich. Wollen Sie Blut an Ihren Händen kleben haben?

    Die Welt braucht Tor.

    Comment by Zero — 8.12, 2015 @ 19:19

  20. @Wolf-Dieter
    Ich verteidige hier nicht die Aussagen von Herrn Spindler. 1) Aber er sprach nicht von einer „Klarnamenpflicht“, das kann man höchstens indirekt daraus ableiten. Im Zuge einer Plattformregulierung müssten die Plattformbetrieber sich von der Haftung befreien können, indem (vielleicht sogar) gesetztlich „gegen Anonymität“ vorgegangen wird. Dass alle Menschen nur noch mit ihrem Klarnamen ihre Meinung im Internet äußern dürfen, habe ich aber so nicht vernommen.
    2) Gedächnisprotokoll Spindler: „In der Netzszene ist die Anonymität eine heilige Kuh. Darf man diese heilige Kuh mal anpacken und schlachten? Ich meine ja! Es gibt nun mal kein Grundrecht auf Anonymität, auch wenn das viele glauben… “
    Wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Beiträge der Konferenz auch als mp3 ins Netz gestellt werden. Behaltet doch einfach diese Seite im Blick: http://zukunftskonferenz-urheberrecht.de/de/rueckblick
    Auch der anschließende Diskussionsbeitrag von Frau Künast ist in diesem Zusammenhang zu beachten…
    Ich habe von der Thematik nicht viel Ahnung, mich interessiet das Urheberrecht eher aus Künstler-/Kreativsicht

    Comment by Peter H.C. — 8.12, 2015 @ 21:40

  21. @Peter H. C.

    zu 1a) keine Klarnamenpflicht – Klarnamen sind nicht das Entscheidende. Sondern entscheidend ist, ob meine Meinungsäußerung zu mir zurück verfolgt werden kann.

    zu 1b) Haftungsbefreiung des Providers – betrifft nur Inhalte, auf die er legal Zugriff hat. Also z. B. Foren, also z. B. NICHT Netzbetreiber. Keine Schutzlücke.

    zu 2 – Gedächtnisprotokoll) Ist es ok, wenn mir jetzt der Hut hoch geht? Danke: mir geht der Hut hoch! Mein Grundrecht ist nicht meine heilige Kuh sondern mein Grundrecht und da geht mir keiner ran und damit basta!

    zu Künstler-/Kreativsicht – bescheidene Frage, eher akademisches oder konkret berufliches Interesse? (Ich ehre Ihren Standpunkt auch dort, wo ich ihn nicht teile.)

    Comment by Wolf-Dieter — 9.12, 2015 @ 03:26

  22. Viele Erwerbslose trauen sich ja jetzt schon nicht, sich im Internet auszutauschen.

    In diesem Zusammenhang muß man auch immer und immer wieder darauf hinweisen, was die Bundesagentur für Arbeit so mit der Meinungsfreiheit treibt, und wobei ihr eine Klarnamenpflicht erheblich entgegenkommen würde:

    https://jobcenteraktivistin.wordpress.com/2015/03/04/kampf-der-gigantinnen-die-bundesagentur-fur-arbeit-gegen-die-meinungsfreiheit-essay/

    Comment by Christel T. — 9.12, 2015 @ 18:41

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