Domain, die aus dem Namen einer Anlagegesellschaft und dem Zusatz „-schaden“ gebildet ist, verletzt keine Rechte
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 24.09.2015 (Az.: 6 U 181/14) entschieden, dass ein im Anlagerecht tätiger Rechtsanwalt der einen Domainnamen benutzt, der sich aus dem Namen einer Anlagegesellschaft sowie dem Zusatz „-schaden“ zusammensetzt, um etwaigen Geschädigten seine Leistungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Anlagegesellschaft anzubieten, damit keine Rechte des Unternehmens verletzt und sich mangels eines konkretes Wettbewerbsverhältnisses auch nicht wettbewerbswidrig verhält.
Das Gericht geht zunächst davon aus, dass eine Verletzung des Unternehmenskennzeichens der Geselllschaft ausscheidet, weil keine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 Abs. 2 MarkenG zwischen dem Unternehmensschlagwort „x“ und dem Domainnamen „x-schaden“ besteht. Der jeweilige Tätigkeitsbereich der Parteien liege so weit auseinander, dass es am Merkmal der Branchennähe fehle.
Zu der Frage, ob mit Benutzung der Domain die Namensrechte der Gesellschaft verletzt werden, führt das Oberlandesgericht folgendes aus:
An der originären namensmäßigen Unterscheidungskraft der Bezeichnung „x“ bestehen keine Zweifel und werden von der Beklagten auch nicht geltend gemacht.
c) Das Verwenden des Domain-Namens „x-schaden“ für den aus der Anlage LHR 5 ersichtlichen Internetauftritt ist jedoch nicht als Gebrauch des Namens i.S. des § 12 Satz 1 BGB anzusehen. Zwar kann in der Registrierung eines Namens durch einen Nichtberechtigten als Domain-Name ein unbefugter Namensgebrauch liegen. Wie das Landgericht zu Recht angenommen hat, ist jedoch weder eine namensmäßigen Identitäts- und Zuordnungsverwirrung noch sonst ein unbefugter Gebrauch des Namens gegeben.
aa) Schon die bloße Registrierung verletzt schutzwürdige Belange der Namensinhaberin, wenn diese dadurch selbst von der Benutzung der Domain ausgeschlossen wird. Dies setzt einen (objektiven) Benutzungswillen voraus (BGH GRUR 2004, 619 Rn. 23 – kurt-biedenkopf.de). Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass sie selbst einen Internetauftritt unter der angegriffenen Domain plant. Dies erscheint auch fernliegend. Schon gar nicht ist die Beklagte auf den angegriffenen Domainnamen angewiesen (vgl. BGH GRUR 2014, 393 Rn. 22 – wetteronline.de).
bb) Eine durch die Verwendung der Domain erzeugte Zuordnungsverwirrung liegt vor, wenn ein Dritter einen fremden Namen namensmäßig im Rahmen einer Internetadresse benutzt. Der Verkehr sieht in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen, nicht sogleich als Gattungsbegriff verstandenen Zeichens als Internetadresse im Allgemeinen einen Hinweis auf den Namen des Betreibers des jeweiligen Internetauftritts (BGH GRUR 2014, 506 Rn. 21 – sr.de). An einer namensmäßigen Verwendung in diesem Sinne fehlt es jedoch im Streitfall. Die Beklagte hat das mit dem Unternehmensschlagwort der Klägerin übereinstimmende Zeichen „x“ mit dem Begriff „Schaden“ kombiniert. Zwar bleibt die Bedeutung des Gesamtbegriffs diffus und hat keinen vergleichbar eindeutigen Inhalt wie die Angabe „…-Aussteiger“ in dem vom Landgericht herangezogenen Fall des OLG Hamburg (MMR 2004, 415 ). Jedenfalls verbindet der Verkehr aber mit der Domain „x-schaden“ kein Angebot der Klägerin oder eines verbundenen Unternehmens, sondern erkennt die kritische Bezugnahme auf die Klägerin. Er wird annehmen, dass sich unter dem Domain-Namen Dritte mit dem Unternehmen der Klägerin oder ihren Produkten kritisch auseinandersetzen. Die Behauptung der Klägerin, der Verkehr könnte annehmen, die Domain gehöre zu ihrem eigenen Domain-Portfolio oder sie habe dem Domain-Inhaber die Verwendung ihres Namens gestattet, erscheint demgegenüber fernliegend und kann ausgeschlossen werden.
cc) Für die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung kommt es außerdem auf die konkrete Art der Verwendung an (BGH GRUR 2004, 619 Rn. 23 – kurt-biedenkopf.de; GRUR 2001, 1061 – Mitwohnzentrale.de). Dazu kann auch der unmittelbar nach dem Öffnen der Webseite ersichtliche Inhalt gehören. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die das Namensrecht beeinträchtigende Wirkung schon unabhängig von der Verwendung des Domainnamens durch die in der Registrierung liegenden Ausschlusswirkung eintritt (vgl. BGH GRUR 2014, 506 Rn. 25 – sr.de). Dann wird eine Zuordnungsverwirrung durch das Öffnen der Webseite auch nicht nachträglich relativiert. Mangels Benutzungswillens ist vorliegend von einer bereits in der Registrierung liegenden Rechtsverletzung nicht auszugehen (vgl. oben aa). Öffnet man die unter der Domain abrufbare Internetseite erscheinen sofort das Logo „B“ und die Überschrift „Fall X“. Selbst bei oberflächlicher Betrachtung wird klar, dass es um eine kritische Auseinandersetzung mit den Produkten der Klägerin von dritter Seite geht.
Eigentlich kollidiert die Verwendung eines fremden Namens, um gezielt Mandate zu akquirieren, mit P. 43 b BRAO. Fraglich ist dabei, ob diese Werbung auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist und ob das gezielte Ansprechen eines bestimmten potentiellen Kundenkreises unter diese Norm fällt. Wenn man allerdings zu Fragen des anwaltlichen Berufsrechts fünf Anwälte befragt, erhält man sieben verschiedene Antworten. Und das OLG Frankfurt geht auf diese Problematik gar nicht erst ein.
Comment by Arne Rathjen RA — 4.11, 2015 @ 18:52
OT – Zitat – Der jeweilige Tätigkeitsbereich der Parteien liege so weit auseinander, dass es am Merkmal der Branchennähe fehle. – Zitat Ende –
Heiterkeit breitet sich aus. Das ist burlesk offensichtlich.
Comment by Wolf-Dieter — 4.11, 2015 @ 21:21
@Arne Rathjen RA – Konflikt mit Rechtsanwaltsordnung – hätte das Gericht ungefragt darauf eingehen sollen? (Ehrlich gemeinte Frage.)
Comment by Wolf-Dieter — 4.11, 2015 @ 21:23
http://www.fairvesta-schaden.eu gibt es offenbar aber nicht mehr.
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=www.fairvesta-schaden.eu
Comment by RolfSchaelike — 5.11, 2015 @ 08:00
WD: ich würde eher dahin tendieren, dass eine für einen Anwalt verbotene Werbung in diesem Kontext die Befugnis zum Gebrauch eines fremden Namens wegfallen lässt. Anders wäre es etwa, wenn es sich um eine reine Informationsseite handeln würde. Und wenn ein öffentliches Interesse an der Verbreitung dieser Informationen besteht. Das alles ist aber nur meine Privatmeinung.
Prozessual wäre es sicher nicht ungeschickt gewesen, das Gericht auf diese Erwägungen hinzuweisen. Wer versteht schon etwas von anwaltlichem Berufsrecht?
Comment by Arne Rathjen RA — 5.11, 2015 @ 17:11
Frage: Würde es hier jemanden stören, wenn ich heute die Webseite internet-law-schaden.de eröffnen würde? Mit Sicherheit!
Vor allem für Suchmaschinen interessant, was dann passiert. Denn alle User, die nach internet-law.de suchen, werden sofort darunter …schaden.de entdecken. Auch wenn sich das beim Aufsuchen der Seite auflöst, würde Internet-law.de in der Tat Schaden nehmen, denn alle Leute, die nur die Liste der Suchmaschine lesen, verbinden mit internet-law.de einen Schaden, eventuelle sogar eine schädliche Seite, die man besser meiden sollte.
Comment by Georg Frankenthal — 6.11, 2015 @ 16:28
Ich möchte hierzu nochmal eine Erklärung für Doofe haben, ich bitte darum:
„bb) Eine durch die Verwendung der Domain erzeugte Zuordnungsverwirrung liegt vor, wenn ein Dritter einen fremden Namen namensmäßig im Rahmen einer Internetadresse benutzt. Der Verkehr sieht in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen, nicht sogleich als Gattungsbegriff verstandenen Zeichens als Internetadresse im Allgemeinen einen Hinweis auf den Namen des Betreibers des jeweiligen Internetauftritts (BGH GRUR 2014, 506 Rn. 21 – sr.de). “
Vielen Dank.
Comment by Georg Frankenthal — 6.11, 2015 @ 16:39
Ps. Man könnte meinen, es gibt durchaus Verwirrte, sie alle scheinen aber Juristen zu sein, die nicht mehr Herr ihrer Sinne sind.
Comment by Georg Frankenthal — 6.11, 2015 @ 16:42
Jetzt aber schnell bild-schaden.de, facebook-schaden.com und google-schaden.com sichern!!
Comment by Flotti — 6.11, 2015 @ 16:55
Song: Zu spääät, zu spääät, zu spääät, jetzt ist es too laaaaate. Alles schon verkauft. Kostspielig.
Comment by Georg Frankenthal — 6.11, 2015 @ 17:02
Als Ehemann habe ich 1959 meine Gattin begattet. Heute nennt man das gevögelt. Ich wusste gar nicht, dass dieser Nazi-Sprech bei deutschen Gerichten noch Usus ist. Ich begatte gerne.
Comment by Gatte — 6.11, 2015 @ 17:53
Man sollte Juristen gönnen, sich im eigenen Dummschwatz baden zu dürfen. Sie haben keine Ahnung, wissen nichts, fühlen sich wichtig, nutzen nichts, sorgen nicht für Aufklärung, verschlimmbessern ihren eigenen Auswurf und sind auch sonst nicht brauchbar. Sie meinen die Weisheit gefressen zu haben. Widerspruch ist zwecklos.
Zehn Richter, zehn unterschiedliche Urteile. Von wegen objektiv. Vergesst es.
Comment by Georg Frankenthal — 6.11, 2015 @ 18:06
Nachsatz:
Heute auch gekauft, internet-law.schaden-und-noch-mehr-schaden.de und internet-law-schaden-noch-mehr-schaden-bis-zum-geht-nicht-mehr.de.
Zu kaufen ist noch: internet-law-schaden-aufrund-von-doofen-richtern.de.
Erstes Gebot?
Comment by Georg Frankenthal — 6.11, 2015 @ 18:19
Ihr sollt nicht meinen Namen nennen. Jetzt spielt mir das Lied vom Tod.
Der Schaden bin ich. Es kann nur einen geben.
Comment by Schaden — 6.11, 2015 @ 18:31
Genug getrollt. Meine Nicks nehme ich mit. Ein wenig mehr davon sollte hier stattfinden. Ich vermisse Trolls. Sie geben Bewegung und leiten Diskussionen ein. Sie sorgen für Traffic und Erheiterung.
Nicht immer alles so streng sehen. Locker und lecker bleiben. ;-))
Ciao
Comment by Georg — 6.11, 2015 @ 18:44
Was immer Du bist, ein Troll sicher nicht.
Comment by Freundlicher Beobachter — 6.11, 2015 @ 19:20
Er meldet sich aber jedes Jahr online und auf den Messen persönlich, damit dieses Board einen Preis erhält. Er möchte es so gerne haben, wenn es hier eine Auszeichnung geben würde.
Comment by Cordula — 6.11, 2015 @ 19:44
Mach es, Zuckerschnecke. Sogar meine Oma ist mit Elan dabei! Wir wissen Qualität zu schätzen!
Comment by Georg Frankenthal — 6.11, 2015 @ 20:00
RS: Wer heutzutage in Immobilienfonds investiert, kann nur als *** bezeichnet werden. Der Markt ist ***. Vermutlich ist die Mehrzahl der Immobilienfonds in Deutschland sang – und klanglos untergegangen.
Fairvesta sieht in diesem Gesamtkontext noch relativ sauber aus. Aber: wer heutzutage in der Finanz- und Fondsbranche etwas darstellen möchte, sieht dann besonders gut aus, wenn er eine besonders große Zahl von Strafverfahren aufzuweisen hat. Einen guten Eindruck macht meistens auch die Inanspruchnahme extensiver Rettungsprogramme. So gesehen gehört Fairvesta nicht zur deutschen Finanzelite, denn: es soll ja nur ein einziges Strafverfahren geben. Und das auch noch wegen eines diffusen Delikts namens Kapitalanlagebetrug. Das kann man wirklich nicht ernst nehmen, daher würde ich die Theorie aufstellen, dass jemand beschlossen hat, Fairvesta aus diesem Markt zu entfernen. Dann kommt es zum Einsatz einer Google- Bombe, heißt: die Kombination des Firmennamens mit dem Suchbegriff Schaden. Die langweilige und unbedeutende Tatsache eines Ermittlungsverfahrens wegen Kapitalanlagebetrug wird zum Medienevent aufgemotzt. Insiderinformationen werden verstreut. Gut bezahlte sogenannte Verbraucherschützer treten auf, um sich an das arme Publikum zu wenden, um dieses vor der vermeintlich bösen bösen Firma zu erretten. Die wird dann nach Plan tatsächlich insolvent, weil ihr die Kunden ausgehen, und dann gibt es zahlreiche Schadensersatzprozesse. Das Immobilienvermögen des betroffenen Fonds kann dann gerecht unter den beteiligten noch vorhandenen Mitbewerbern aufgeteilt werden. Und zwar unter Verkehrswert.
Bingo.
( Ich gehe einmal davon aus, dass es sich bei der Klägerin in dem oben genannten Prozess um Fairvesta handelt )
Comment by Arne Rathjen RA — 6.11, 2015 @ 20:03
@Arne
1. Am Thema vorbei
2. Copy/Paste
Pickel?
Comment by Georg Frankenthal — 6.11, 2015 @ 20:22
2008 haben wir schon Besseres gelesen.
Arbeitet daran.
Comment by Georg Frankenthal — 6.11, 2015 @ 20:25
Schaut mal auf die rechte Seite, was Herr Stadler Euch kostenlos serviert! Besser geht es nicht.
Wir sind immer hier vor Ort. Das ist doch selbstverständlich. Wie oft sollen wir es noch schreiben? Unsere Perle ist dieses Angebot.
Für uns wertvoller, als für externe Leute, die ihren Darm- und Mageninhalt hier online erbrechen.
Hier ist eine kotzfreie Zone.
Comment by Georg Frankenthal — 6.11, 2015 @ 20:43
Ich möchte mich für meine Kommentare entschuldigen. War spät gestern und es gab Geld vom Amt
Comment by Georg Frankenthal — 7.11, 2015 @ 06:46
„Sie haben keine Ahnung, wissen nichts, fühlen sich wichtig, nutzen nichts, sorgen nicht für Aufklärung, verschlimmbessern ihren eigenen Auswurf und sind auch sonst nicht brauchbar“
Treffende Selbstbeschreibung, werter Troll in Ausbildung. Immer noch kein Leben/sinnvolle Beschäftigung am Start? Schon wieder keinen erfolgreich getrollt? Warum wundert mich das nicht? :)
„War spät gestern und es gab Geld vom Amt“
Verzweifeltes Fischen? Seit Wochen? Da kriegt man ja schon richtig Mitleid.
Hier werden sie geholfen: </
Gehts jetzt wieder oder soll ich noch zusätzlich ein paar Fischstäbchen ausdrucken? ^^
PS: Lieber Unterbelichteter ohne Hobby, deine Unterhose sitzt schon wieder nicht richtig. Müsstest du mal richten.
https://www.youtube.com/watch?v=3l-ddBcduRQ
Comment by doc-rofl — 7.11, 2015 @ 13:41
Oh, da wurde der Fisch nicht richtig dargestellt.
Tja, dann gibts wohl doch nur Fischstäbchen …
https://www.iphotocentral.com/Photos/VintageWorks_Images/Full/9423Marien.jpg
Comment by doc-rofl — 7.11, 2015 @ 13:45
Jaja. Das Grauen im Bereich Immobilienfonds wird noch weit überboten durch die sogenannten Cross Currency Swaps: http://kapitalanlagerecht.ra-willers.de/cross-currency-swap.php.
Wer heutzutage als Banker etwas gelten will, der muss im Club mit möglichst vielen Strafverfahren brillieren können, die gegen ihn gelaufen sind. Wenn er sich damit rühmen kann, einige Milliarden Euro an Kompensationszahlungen getätigt zu haben, dann ist er deshalb womöglich sogar der Chef !
In diesem Becken werden kleine Fische, gegen die nur ein einziges Strafverfahren gelaufen ist, und wegen denen sich verirrte Verbraucherschützer künstlich aufregen, aufgefressen.
Comment by Arne Rathjen RA — 7.11, 2015 @ 17:04
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/devisen-manipulationen-deutsche-bank-soll-5-1-milliarden-euro-zahlen/10868982.html
Hier noch ein Link zur Unterfütterung dieser kruden Thesen.
Comment by Arne Rathjen RA — 7.11, 2015 @ 17:13
http://www.forbes.com/sites/chriswright/2014/07/14/citi-where-a-7-billion-fine-makes-your-shares-go-up-4/
Hier noch ein paar Peanutz.
Comment by Arne Rathjen RA — 7.11, 2015 @ 19:00
Während Arne stets gute Beiträge bringt, kommt doc-rofl immer dann in`s Spiel, wenn es um User-Bashing geht. Nie etwas zum Thema, der Troll taucht nur auf, um andere User zu beleidigen. Diese haben dann keine Lust mehr, ihre Meinung zu schreiben. Zu Unrecht.
Alter, wir haben Dich auf dem Schirm.
Comment by Novak — 10.11, 2015 @ 21:24
@Novak
Der Troll ist anscheinend vor allem ein Verlinker-Fan, erkennt aber nicht, dass niemand sowas anklickt. Die Adresse von dem Vogel kann ich aber liefern.
Comment by Lupe — 10.11, 2015 @ 22:05
Nein, danke, ich verzichte.
Wer klickt denn Links an? Habe ich noch nie gemacht. Datenschutz, you know?
Comment by Novak — 10.11, 2015 @ 22:21
Immer noch keinen zum spielen gefunden? Du musst mal an Deinem Niveau arbeiten.
https://www.trendaffe.de/geschenke/undercap-unterhose-fuer-den-kopf/a-5948/
Comment by doc-rofl — 15.11, 2015 @ 12:19