Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.10.15

EGMR: Leugnung des Völkermords an den Armeniern kann von Meinungsfreiheit gedeckt sein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Falle eines türkischen Politikers, der in der Schweiz wegen der Leugnung des türkischen Völkermordes an den Armeniern strafrechtlich verurteilt worden ist, entschieden, dass diese Verurteilung eine Verletzung von Art. 10 EMRK (Meinungsfreiheit) darstellt (Urteil vom 15.10.2015, Az.: 27510/08).

Der EGMR weist darauf hin, dass er im konkreten Fall eine strafgerichtliche Sanktionierung in einer demokratischen Gesellschaft nicht für notwendig erachtet, um die Rechte der armenischen Volksgruppe zu schützen. Der Gerichtshof betont auch, dass für seine Entscheidung u.a. der Umstand wesentlich gewesen sei, dass der türkische Politiker im Zusammenhang mit seiner Aussage keine Verachtung und keinen Hass gegenüber den Opfern des türkischen Völkermords zum Ausdruck gebracht hat.

Der Gerichtshof ist sodann bemüht zu erläutern, dass seine Entscheidung nicht auf Fälle der Leugnung des Holocausts – was in Deutschland strafbar ist – übertragen werden kann. Die Leugnung des Holocausts betrachtet der Gerichtshof grundsätzlich, anders als den Fall des türkischen Politikers, als eine Form des Rassenhasses, was regelmäßig als antidemokratisch und antisemitisch zu bewerten sei.

Das führt zu der Schlussfolgerung, dass die Leugnung einer historischen Tatsache wie eines Völkermordes von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann, solange damit nicht gleichzeitig ein Aufruf zum Hass, zur Gewalt oder Intoleranz verbunden wird.

posted by Stadler at 17:24  

8 Comments

  1. In Deutschland gibt es diesbezüglich gar keine Meinungsfreiheit. Interessanterweise aber in den USA, wo viele Juden leben. Da ist jede Leugnung erlaubt, wie man das von einer echten Meinungsfreiheit erwartet. In Europa pflegt man seine Empfindlichkeiten. Man möchte auf alle Mitgliedsstaaten Rücksicht nehmen, ausschließlich aus wirtschaftlichen Interessen.

    Fakt ist, in beiden Fällen liegt ein Völkermord vor. Wer meine Meinung ablehnt, darf sich beim Internetgott beschweren.

    Comment by Efren — 15.10, 2015 @ 18:14

  2. Ps. Der Internetgott hat mir gerade seine Mailadresse ins Ohr geflüstert:

    wofaktengeleugnetwerden@istdieerdeeinescheibe.doof

    Comment by Efren — 15.10, 2015 @ 18:53

  3. Zunächst, ich sehe ein Gesetz, dass die Leugnung historischer Tatsachen unter Strafe stellt, kritisch. Die Wahrheit kann nicht Gegenstand der Justiz sein. Darum ist das Urteil des EGMR zu begrüßen.

    Die Differenzierung zur deutschen Rechtsprechung durch Verbindung mit Aufruf zu Rassenhass ist zumindest kreativ.

    Comment by Wolf-Dieter — 15.10, 2015 @ 19:50

  4. Sagen wir es mal so, die landeseigene Gesetzgebung endet im Internet. Im Netz geht es um alle Themen. Woanders die Todesstrafe, dort Steinigung, da Krieg, hier Freiheit, Diskussion. Das Netz verbindet die Menschen aller Nationen. Ich werde jedenfalls nicht gesteinigt oder lande im Folterknast, weil ich hier poste, das finde ich an sich schon sehr angenehm. Viele Menschen wissen gar nicht, wie wertvoll das sein kann. Woanders können Leute für jeden Post nach drei Minuten mit einem Polizeieinsatz rechnen.

    Freiheit ist ein wertvolles Gut, danach zu streben ist des Menschen (und Tieres) Recht.

    Comment by Efren — 15.10, 2015 @ 19:59

  5. Alles ist relativ. Da scheiden sich die Geister, wie weit man gehen darf in der jeweiligenn konkreten Situation.

    Das darüber die nur die Juristen in Robe entscheiden dürfen, ist ein Systemfehler.

    Comment by RolfSchaelike — 17.10, 2015 @ 02:41

  6. Es ist kein Systemfehler, denn irgendeine Instanz muss entscheiden. Diese Entscheidung basiert auf Gesetzen, die im jeweiligen Land gelten. Damit muß man leben. Auch heute werden im Iran wieder Schwule oder Vergewaltigungsopfer (wg. ehelicher Untreue oder Unkäuschheit) am Kran aufgehängt, in Deutschland nicht. Andere Länder, andere Rechtsprechung.

    In Deutschland achtet erfahrungsgemäß jeder Richter das Recht auf Meinungsfreiheit sehr hoch. Es wird gedehnt bis zum Ende. Das ist erfreulich und sollte so bleiben.

    Comment by Efren — 17.10, 2015 @ 16:29

  7. Und nur zur Information: Was die Türken verbrochen haben, als sie die Armenier abgeschlachtet haben, das trauten sich nicht mal die Deutschen zur Kriegs- und Nazizeit. Ich habe die Fotos und Filmberichte. Diese sind durch eine grandiose Aufarbeitung der Sender ARD/ZDF mittels einer 1,5-stündigen Dokumentation aufbereitet worden. Niemals hat es solche Grausamkeiten gegeben, nicht mal im zweiten Weltkrieg. Hunderte Meter abgeschlagene Kinderhände als Wegweiser für den Todesmarsch. Hand für Hand wie ein Pflasterstein in den Sand gelegt. Hunderte nackte Frauen, vergewaltigt und mit Holzlatten im After an den Straßenrändern zu sehen. Männer, die mit in die Fußsohlen eingeschlagenen Nägeln weiterlaufen mussten, die man danach verbrannt hat. Alle sehen das, die Presse ist vor Ort, man nickt es in der Welt ab als „unschönes Vorkommen“.

    Menschen sind keine liebenswerte Spezies.

    Comment by Efren — 17.10, 2015 @ 17:42

  8. Ich sehe keinen sachlichen Grund, wieso bezüglich der Meinungsfreiheit das Schicksal der Armenier anders behandelt werden sollte, als das der Juden. Das muss wohl andere Gründe haben!

    Comment by M — 18.10, 2015 @ 18:29

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