Urteil des BGH zu elektronischen Leseplätzen im Volltext
Die Entscheidung des BGH zu elektronischen Leseplätzen ist jetzt im Volltext verfügbar (Az.: Urteil vom 16. April 2015 – I ZR 69/11 – Elektronische Leseplätze II).
Zu der Entscheidung hatte ich bereits im Frühjahr gebloggt. Der BGH legt die Schrankenregelung des § 52b UrhG durchaus nutzerfreundlich aus und hält sich in seiner Urteilsbegründung dabei eng an die Vorgaben der Entscheidung des EuGH.