Muss Facebook stärker gegen rassistische Postings vorgehen?
Bundesjustizminister Heiko Maas fordert von Facebook ein stärkeres Vorgehen gegen rassistische Äußerungen. Konkret verlangt Maas, dass Facebook ein Team mit deutschsprachigen Mitarbeitern einstellt, das gezielt gegen Hass-Botschaften vorgeht, die über das soziale Netzwerk verbreitet werden und Ausländer und Flüchtlinge betreffen. Das hat erwartungsgemäß zu kontroversen Diskussionen geführt, im Heise-Newsticker war sogar davon die Rede, Maas würde ein deutschsprachiges Zensurteam von Facebook fordern.
Im Zusammenhang mit amerikanischen Anbietern wie Facebook oder Google wird immer wieder die Frage gestellt, weshalb sie sich überhaupt an deutschen Gesetzen orientieren sollten. Diese Frage ist sowohl in der deutschen wie auch der europäischen Rechtsprechung geklärt. Maßgeblich für die Anwendung von nationalem Recht ist ein hinreichender Inlandsbezug. Wenn also beispielsweise auf Facebook Deutsche, in deutscher Sprache, über ein aktuelles inländisches Thema wie den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland diskutieren, dann ist der Bewertungsmaßstab der Äußerungen der Nutzer das deutsche Recht.
Sobald Facebook Kenntnis von Äußerungen erhält, die Strafgesetze verletzen, also insbesondere eine Volksverhetzung oder Beleidigung darstellen, ist Facebook zur Löschung verpflichtet. Gleiches gilt auch für ehr-, persönlichkeits- und datenschutzrechtsverletzende Postings.
Nun ist allerdings nicht alles, was man als rassistisch oder hetzerisch betrachten kann, ohne weiteres strafbar. Die Hürden für eine Volksverhetzung im Sinne von § 130 StGB sind vielmehr eher hoch, so dass sie nur in wenigen Fällen überschritten sein werden.
Ein Blick in die Geimschaftsstandards von Facebook macht allerdings deutlich, dass Facebook nach seinen selbstaufgestellten Regeln, die die Nutzer bei der Anmeldung akzeptieren, Hassbotschaften ganz allgemein verbietet. Wer eine Person, wegen ihrer Rasse, ethnischen Zugehörigkeit, wegen ihrer sexuellen Orientierung oder des Geschlechts direkt angreift oder Hass gegen eine solche Personengruppe schürt, wird nach diesen Regeln bei Facebook gelöscht. Die Schwelle der Community-Standards von Facebook ist also deutlich niedriger als die des § 130 StGB bei der Volksverhetzung.
An dieser Stelle muss sich Facebook in der Tat fragen lassen, warum es sich nicht einmal an seine eigenen, selbstgesetzten Regeln hält. Gemessen an den eigenen Standards hätte Facebook in letzter Zeit deutlich mehr löschen müssen. Meine Erfahrung als Anwalt ist die, dass Facebook auch bei klar rechtswidrigen Äußerungen häufig nicht reagiert, während beispielsweise nackte Brüste oder auch (behauptete) Urheber- oder Markenrechtsverletzungen oftmals sehr schnell gelöscht werden.
Den Vorschlag von Heiko Maas, dass Facebook ein deutschsprachiges Team zusammenstellen soll, das rechtswidrige Äußerungen von Nutzern überprüft, kann man meines Erachtens nicht ernsthaft kritisieren. Facebook hat als Betreiber eines sozialen Netzwerks die Vorgaben des Strafrechts und zum Schutz der persönlichen Ehre zu beachten und es darf politisch auch angehalten werden, seine eigenen Standards zu befolgen.
Man muss andererseits natürlich berücksichtigen, dass das übereifrige Löschen von Postings die aus dem rechten Spektrum kommen, auch die Meinungs- und Informationsfreiheit der Nutzer beeinträchtigen kann. Unserem Grundgesetz liegt das Konzept einer streitbaren Demokratie zugrunde und auch Rechtsradikale, Rassisten und Nazis können sich deshalb in ihrem Sinne an der öffentlichen Debatte beteiligen, solange sie keine Straftatbestände erfüllen oder die persönliche Ehre eines Anderen verletzen. Die Löschung von Postings erfordert daher immer eine sorgfältige Abwägung. Dass diese Abwägung zumindest in einem ersten Schritt auf Unternehmen wie Facebook abgewälzt wird, mag man bedauern oder für bedenklich halten, liegt aber in der Natur der Sache. Wer, wenn nicht Facebook selbst, sollte die Durchsetzung von Regeln auf Facebook denn gewährleisten? Die Entscheidungen von Facebook bestimmte Inhalte zu löschen oder nicht zu löschen, unterliegen außerdem der gerichtlichen Kontrolle. Facebook wird derzeit von Deutschland aus nur selten verklagt, weil es vielen Betroffenen zu mühsam oder riskant erscheint, sich mit Facebook auseinanderzusetzen. Wenn sich das ändert, wird Facebook in Zukunft vielleicht auch sorgfältiger prüfen, welche Äußerungen zu beanstanden sind und welche nicht.
Update:
Mein heutiges Interview mit der Radiowelt auf Bayern2 zum Thema kann man hier nachhören.
„Den Vorschlag von Heiko Maas, dass Facebook ein deutschsprachiges Team zusammenstellen soll, das rechtswidrige Äußerungen von Nutzern überprüft, kann man meines Erachtens nicht ernsthaft kritisieren. Facebook hat als Betreiber eines sozialen Netzwerks die Vorgaben des Strafrechts und zum Schutz der persönlichen Ehre zu beachten und es darf politisch auch angehalten werden, seine eigenen Standards zu befolgen.“
Das habe ich nicht verstanden. Zum einen ist die Beleidigung ein Antragsdelikt mit Antragsberechtigung durch den Beleidigten. Was sollen da die Vorgaben des Strafrechtes sein, nach dem Facebook ohne Antrag strafverfolgend tätig werden soll?
Bei dem Offizialdelikt Volksverhetzung ist es noch schwieriger. Sie meinen, Facebook soll Recht sprechen und Äusserungen als Volksverhetzung verurteilen und daraus Maßnahmen ableiten? Ist das neu im Strafrecht, dass Private Strafverfolgung statt Richtern machen können?
Warum reicht es nicht, wenn ein Leser bei Facebook meint, dass ein andere eine strafbare Handlung begangen habe (wo dann bis zum Richter auch noch die Unschuldsvermutung gilt und dem Beschuldigten auch noch rechtliches Gehör zusteht), einfach online eine Strafanzeige zu stellen. In Wirtshäusern und Wohnungen haben wir doch auch kein Personal, das über die Strafverfolgungsbehörden hinaus, überwachen, ob strafbare Handlungen begangen werden. Wenn Geheimdienste solche Überwachungen auf strafbare Handlungen hin als Totalüberwachung durchführen, werden sie regelmäßig kritisiert.
Im Spiegel hat sich in der allgemeinen Facebook-Hasskampagne auch absurden zur verfassungswidrigen Zensur geäussert:
„Mit Zensur tut sich das amerikanische Unternehmen ohnehin schwer – Meinungsfreiheit ist in den USA breiter definiert als in Deutschland. “
„Facebook löscht viele Hassbeiträge auf seiner Plattform nicht, weil das Netzwerk Zensur scheut und seine Definition von Hetze die Kategorie Flüchtlinge nicht kennt – deshalb eskaliert die Kritik gerade jetzt.“
Das grenzt an verfassungsfeindliche Volksverhetzung, offen Zensur zu fordern :-)
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/hetze-auf-facebook-warum-der-hass-nicht-geloescht-wird-a-1051805.html
Es gib viele gute Beispiel, wo Straftaten von Richtern zu Verurteilung führen und Leute bei übelster Hetze ihren Arbeitsplatz verlieren, weil sich die Arbeitgeber davon distanzieren wollen. Wenn Facebook jetzt ohne rechtliches Gehör Beweismittel einfach vernichten soll, besteht die Gefahr dass die Strafverfolgung vereitelt wird.
Mir ist nicht einsichtig, warum strafverfolgende Tätigkeit bei schweren Straftaten auf Private verlagert werden sollen, mit dem hohen Risiko, dass die Strafverfolgung vereitelt wird.
Comment by Wolfgang Ksoll — 13.09, 2015 @ 23:15
Wieso gehrt man davon aus, dass die Straf-, die Justizbehörden besser und richtiger funktionieren und entscheiden als die Macher von Facebook und anderen Unternehmen?
Die Selbstzensur in den deutschen Meddien funktioniert z.B. besser als die durch die Pressekammern verodnete Zesnur.
Auch dieser Blog ist Beweis dafür. Die staatliche Zensur über die Pressekammer würde, einerseits, vieles verbieten, wass ThS zulässt und anderseits, vieles zulasen, was ThS als Spam bzw. Störung löscht.
Es ist doch alles ein Geschäft mit unterschiedlichen Akteuren, Rechten und Durchsetzbarkeitspotential.
Comment by RolfSchaelike — 14.09, 2015 @ 08:56
Lieber Herr Ksoll,
in meinem Beitrag stelle ich lediglich die geltende Rechtslage dar, die auch die von Facebook selbst aufgestellten und mit den Nutzern vereinbarten Community-Standards berücksichtigt. Dass Sie insoweit eine andere Ansicht vertreten, steht Ihnen natürlich frei.
Wenn Sie es allein den Strafverfolgungsbehörden überlassen wollen, gegen rechtswidrige Äußerungen bei Facebook vorzugehen, dann nehmen Sie in Kauf, dass Inhalte, die z.T. eindeutig rechtsverletzend sind, u.U. über Jahre hinweg online bleiben. Für die Strafverfolgungsbehörden ist zunächst häufig die Identifizierung des Täters das Hauptproblem, da ja fast niemand seine korrekten und vollständigen Adressdaten bei FB offen ins Netz stellt. Wie mir ein befreundeter Richter erst kürzlich erzählt hat, ist Facebook gegenüber deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichten alles andere als kooperativ. Wenn man Glück hat, bekommt man im Wege der offiziellen Rechtshilfe dann nach zwei Jahren mal Userdaten von Facebook übermittelt. Ich persönlich bin grundsätzlich ein Befürworter von Anonymität im Netz. Das führt allerdings dazu, dass der Äußernde häufig nicht ermittelbar ist und ein Plattformbetreiber wie FB den einzigen Ansatzpunkt dafür bildet, rechtswidrige Inhalte überhaupt vom Netz zu bekommen.
Es geht außerdem nicht immer nur um strafrechtliche Vorschriften. Wenn ein von einer Rechtsverletzung persönlich Betroffener von Facebook Löschung verlangt, macht er zivilrechtliche Ansprüche geltend. Denen muss Facebook als Anspruchsgegner nachkommen, sofern sie berechtigt sind. Das hat nichts damit zu tun, dass sich Facebook als Richter aufspielt, sondern ist die typische Fallgestaltung bei der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche, die auch alles andere als neu ist.
Wenn Sie darauf verweisen, dass die Beleidigung strafrechtlich nur auf Antrag verfolgt wird, sollte man die im hier interessierenden Kontext in Betracht kommende Ausnahme des § 194 Abs. 1 S. 2 StGB aber ebenfalls erwähnen.
Was auch wenig beachtet wird ist, der Umstand, dass Facebook ein Eigentinteresse daran haben muss, gegen erkennbar rechtswidrige Äußerungen vorzugehen. Dem Betroffenen gegenüber haftet Facebook auf Unterlassung und evtl. Schadensersatz, wenn es untätig bleibt, nachdem es von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat.
Und auch strafrechtlich kommt eine Strafbarkeit von Verantwortlichen der Facebook Inc. insbesondere nach § 130 Abs. 2 StGB durchaus in Betracht kommen. Denn Facebook macht diese Inhalte öffentlich zugänglich. Wenn Facebook also Kenntnis davon erlangt, dass volksverhetzende Postings über das soziale Netzwerk verbreitet werden und untätig bleibt, dann liegt der erforderliche Vorsatz vor. Vielleicht wäre es aus Sicht einer deutschen Staatsanwaltschaft einfach einmal ratsam, in solch einem Fall ein Strafverfahren gegen Zuckerberg und Co. einzuleiten und evtl. auch anzuklagen, damit den Herrschaften in Kalifornien die Beudetung und Tragweite der Thematik bewusst wird.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für politisch mehr als legitim, wenn der Bundesjustizminister das Gespräch mit Facebook sucht.
MfG
Thomas Stadler
Comment by Stadler — 14.09, 2015 @ 09:07
@Rolf Schaelike: Ich lösche hier häufiger Postings die vermutlich von ein und demselben Troll stammen und natürlich Spam (Werbung). Das ist keine Selbstzensur, sondern meine Entscheidung, was ich hier als Blogbetreiber durchgehen lassen will und was nicht. Ich habe auch darüber nachgedacht, die Kommentarfunktion komplett zu deaktivieren. Sie wissen aber ganz genau, dass ich relativ wenig lösche. Vergleichen Sie das doch bitte mal mit der Löschpraxis der Onlineausgaben von großen Zeitungen/Medien.
Comment by Stadler — 14.09, 2015 @ 09:26
Hallo Herr Stadler,
ich bin natürlich kein Anwalt, sondern nur ein interessierter Stammleser, aber auch ich bin anderer Meinung. Die juristischen Rahmenparameter mögen schon alle korrekt sein. Ob sie richtig sind, sei dahingestellt.
Versetzen Sie sich in die Lage eines US-Unternehmens wie Facebook. Sie müssen hunderte juristische Ausprägungen beachten. Nicht nur, dass jedes Land andere Anforderungen stellt, nein, es kommt oft noch hinzu, dass Urteile hoher Gerichte beachtet werden müssen. All dies summiert sich zur „Rechtslage“. Die mag aus Ihrer Sicht, einem deutschen Rechtsanwalt klar sein. Aber aus deren Sicht?
Sie mögen einwenden, dass dies keine Entschuldigung sei. Aber überlegen Sie sich mal den Aufwand den man betreiben muss, nur um deutschen Rechtsansprüchen zu genügen. Multiplizieren Sie das mit der Anzahl der verschiedenen Jurisdiktionen. Eigentlich müsste Facebook Tausende Leute angestellt haben, die sich nur mit diesem Thema beschäftigen. Und eigentlich müsste Facebook deswegen längst pleite sein.
Die Antwort auf die Frage, warum sie es nicht sind, zeigt den Fehler des deutschen (und auch europäischen Rechtssystems): das ist die komische Idee, dass das US-Unternehmen sich an deutsches Recht halten müsse, nur weil sie u.a. auch deutsche Nutzer bedienen. Ich habe das noch nie verstanden. Drehen Sie dieses Prinzip mal um. Stellen Sie sich vor, sie eröffnen eine Webseite, die eine gewisse Popularität erlangt und unter anderem auch in Neuseeland genutzt wird. Irgendein Honk verklagt Sie dann vor einem neuseeländischen Gericht wegen irgendeinem absurden Gesetz das dort im Jahre 1875 erlassen worden ist. Würden Sie tatsächlich dorthin reisen und sich diesem Verfahren stellen? Also ich würde das nicht tun, auf allergarkeinen Fall. Wo leben wir denn.
Sie mögen weiters einwenden, dass Deutschland/EU nicht die Einzigen sind, die Facebook ihr Recht vorschreiben wollen. Das ist richtig, es gibt noch andere Länder. Wie die Türkei oder Usbekistan. Diktaturen oder Länder auf dem Weg dorthin. Eine ernstzunehmende Demokratie sollte eine solche Blockwartmentalität nicht nötig haben.
Nun mag man sich trefflich darüber streiten, ob das demokratische System der USA besser oder schlechter als unseres sei, Stichwort Polizeigewalt, Justizirrtümer und Korruption. Aber bei dem Thema um das es hier geht – Meinungsfreiheit – kann kein Staat dieser Welt der US-Verfassung das Wasser reichen. Und das ist der grundstätzliche Rahmen, an dem sich Facebook orientiert. Und das, was hier in Deutschland als strafbar gilt, ist in den USA besonders geschützt.
Denn das ist nämlich der springende Punkt bei Meinungsfreiheit: sie hat gerade unliebsame, anstössige, diffamierende und beleidigende Äusserungen zu schützen. Und zwar aus einem einfachen Grund: diese Äusserungen einer heutigen Minderheit, von der heutigen Mehrheit ungeliebt, könnten die Grundlage für eine sich weiterentwickelte Gesellschaft in der Zukunft darstellen. Viele heute selbstverständliche Rechte – auch in Deutschland – mussten in der Vergangenheit gegen den Widerstand der Mehrheit und des Rechts hart erkämpft werden. Und während dieser Zeiten galten die Äusserungen der Protagonisten nämlich als beleidigend, diffamierend oder gar verhetzend.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich möchte diese Leute, die solche Dinge über Flüchtlinge bei Facebook sagen, nicht verteidigen. Ich finde es widerlich was die dort zum Teil von sich geben. Aber eher würde ich mir die Hand abhacken als es zu wagen, denen den Mund zu verbieten (abgewandeltes Zitat, weiss nicht mehr wer das gesagt hat).
Die Schlussfolgerung ist, dass wir offensichtlich nicht mehr in einer echten Demokratie leben, wenn der Minister der u.a. für die Verteidigung derselben einzutreten hat, darauf scheisst und ein Rechtsanwalt ihm zustimmt. Meiner Meinung nach muss eine Demokratie, die den Namen verdient, so etwas aushalten können. Solche Äusserungen muss man diskutieren und nicht verschwinden lassen. Zumal die Leute die so denken ja nicht verschwinden, nur weil jemand ihre Postings löscht. Und zur Not können die das auch woanders posten, wo es keinen Blockwart gibt. Aber selbst wenn nicht, dann brodelt dieses Gedankengut halt im „Untergrund“ vor sich hin und kocht irgendwann über, weil es keine gesellschaftliche Debatte darüber gab.
Dass es diese Debatte jetzt jedoch gibt, haben wir paradoxerweise unter anderem auch Facebook zu verdanken, die nicht jeden Dreck löschen, den denen jemand meldet. Dadurch wissen wir – die Öffentlichkeit – überhaupt erst davon. Und nur dadurch konnte es überhaupt zu dieser unangemessenen Forderung des Justizministers kommen.
Eine kleine Korrrektur noch: es ist falsch, dass man bei Facebook anonym wäre. Die überwiegende Mehrheit der Nutzer dort verwenden ihren Klarnamen. Den kann die Polizei einfach im Melderegister nachschlagen. Was das betrifft, ist Facebook doch der feuchte Traum eines jeden Polizisten. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass immer wieder jemand behauptet, man könne den Leuten nichts anhaben, weil sie ja anonym seien.
Besten Gruss,
Tom
Comment by Tom — 14.09, 2015 @ 10:13
„Auch dieser Blog ist Beweis dafür. Die staatliche „Zensur über die Pressekammer würde, einerseits, vieles verbieten, wass ThS zulässt und anderseits, vieles zulasen, was ThS als Spam bzw. Störung löscht.“
Dass sich gerade der Schaelike über angebliche Zensur aufregt, läßt gewisse Rückschlüsse zu. Dass er seine „Theorien“ hier ungehindert absondern darf und bei Mißverständnissen direkt auf die anderen Diskussionsteilnehmer losgeht, ist doch ein klarer Beweis, dass der Blogbetreiber sehr tolerant ist.
Das Löschen von beleidigenden Kommentaren ohne Themenbezug mit Zensur gleichzusetzen, zeugt jedenfalls von einer gehörigen Portion kognitiver Dissonanz.
Zu dem Unfug mit der angeblichen Zensur gibts ja schon extra eine Übersetzung des xkcd Webcomics:
http://www.sprachlog.de/wp-content/uploads/2014/04/xkcd_freespeech.png
Comment by doc-rofl — 14.09, 2015 @ 11:00
Zitat:
Wer eine Person, wegen ihrer Rasse, ethnischen Zugehörigkeit, wegen ihrer sexuellen Orientierung oder des Geschlechts direkt angreift oder Hass gegen eine solche Personengruppe schürt, wird nach diesen Regeln bei Facebook gelöscht.
Zitat Ende
Dann müsste auch jeder feministischer Unfug über „angry, white, heterosexual men“ gelöscht werden. Hmmm. Wird es aber nicht. Heiko Maas fordert mal wieder nur, dass die Menschen, die eine andere Meinung haben, als er sie hat, zensiert werden.
Comment by maSu — 14.09, 2015 @ 11:38
Lieber Herr Stadler,
vielen Dank für Ihre Ausführungen.
„Wenn Sie es allein den Strafverfolgungsbehörden überlassen wollen, gegen rechtswidrige Äußerungen bei Facebook vorzugehen, dann nehmen Sie in Kauf, dass Inhalte, die z.T. eindeutig rechtsverletzend sind, u.U. über Jahre hinweg online bleiben. “
Meine Bedenken gehen dahin, dass wir das richterliche Urteil der Strafbarkeit nach §130 StGB von einem Richter auf einen Praktikanten, der als „Community Manager“ bei Facebook übertragen werden soll. Dem Beschuldigten wir damit rechtliches Gehör verweigert, Beweismittel für Strafprozesse werden vernichtet, rechtsextremisten entgehen ihrer gesetzlichen Strafe.
Sicherlich kann Facebook sofort löschen, wenn ein Richter die Strafbarkeit festgestellt hat und ein ordentlicher Strafprozess gesichert ist.
Es spricht nichts (grundsätzlich) dagegen, dass von Facebook aus die Strafverfolgung erleichtert wird. Auch ohne qualifizierte Signatur. Darüber aber hört man nichts, dass Maas die Strafverfolgung effizienter machen will. Nur Beweismittel sollen schneller verzichtet werden.
Wenn sich Facebook bockig anstellt und zum Mittäter wird, dann ist es doch normal, dass man dann eine Strafverfolgung ansetzt. Es ist doch schon absurd, dass sie jetzt vorschlagen müssen, dass man bei vermuteten Straftätern doch einmal das Mittel der gesetzlichen Strafverfolgung anwenden könnte. Sozusagen exemplarisch statt systematisch. Maas geht hohes Risiko ein, sich einer Strafvereitelung im Amt schuldig zu machen mit seinem Löschdrang. Wenn unsere Justiz nicht aus dem Knick kommt, dann bleibt der Mist eben Jahrelang im Netz.
bei Steuerkriminellen sieht es ja ebenfalls so aus, dass wir eher die Beweismittelbeschaffer kriminalisieren als die Steuerkriminellen nach der Abgabenordnung ins Gefängnis stecken. Nicht mal bei Tätern, die öffentlich zugeben, dass sie jahrzehntelang mit Vorsatz steuerkriminell waren (wie Frau Schwarzer).
Die Gespräche von Maas lassen nicht erkennen, dass es ihm um effiziente und effektive Durchsetzung des Strafrechtes geht, sondern um das in der SPD verbreitete Bashing von US-Konzernen. Wenn Maas nicht aus dem Knick kommt in seiner Justiz, dann sollte sich Facebook überlegen, ob es sich nicht aus dem deutschen Markt zurückzieht.
Kriminologisch halte ich es für wahrscheinlich, dass wir es bei dem Anstieg von volksverhetzenden Äusserungen nicht um einen Anstieg der Delikte sondern um einen Anstieg der Hellziffer zu Lasten der Dunkelziffer haben. Was früher an Stammtisch und in der Wohnung sowie auf der Straße volksverhetzt wurde, geschieht heute eben auch elektronisch. Und die werden mutiger, wenn man nur einfach durch Praktikanten löscht statt sie einer Strafverfolgung nach Recht und Gesetz auszusetzen.
Bedenkenträger aus der Richterschaft findet man natürlich immer. Ich erinnere mich deutlich an viele Tausende Juristen, die bei der Digitalisierung den Beweiswertverlust beklagten und wir national technisch vor uns hin basteln mit qualSig, eID, De-Mail. Sie kriegen ja auch ein besonderes Dateizustellverfahren von Anwälten zu Gerichten, während Gerichte immer noch kein De-Mail haben und sich der allgemeinen Zugangseröffnung versagen. Aber ist die Verzagtheit ein Grund auf Strafverfolgung bei Volksverhetzung zu verzichten. Die schlechte Ermittelbarkeit von Täteridentitäten ist m.E. eine Schutzbehauptung. In der Regel findet man heute viele Merkmal von Tätern, die ein ordentliches Strafverfahren ermöglichen:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/4800-euro-fuer-auslaenderfeindliche-hetze-auf-facebook-13762941.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article144566722/7500-Euro-Strafe-wegen-Facebook-Hetze-gegen-Auslaender.html
Oder sehen Sie sich diese Sammlung aus Südtirol an:
http://www.salto.bz/article/24082015/oschlogn-und-vergasen
Nie war es leichter, Straftäteridentitäten als mit Faceboook zu ermitteln. Versuchen sie mal die Identität von Volksverhetzern nächste Woche auf der Wiesen im Bierzelt zu machen. In Heidenau hat man nicht die Personalien der Hetzer festgestellt. So was machten unsere Behörden nur bei Braunkohlegegnern im Rheinland: 800 Strafanzeigen. Wie viele waren es in Heidenau?
Die Diskussion scheint auch wieder zu entgleiten. Sie sehen ja z.B. an der Äußerung von Herrn Schaelike, wie selbstverständlich man heute wieder von Zensur ausgeht, obwohl unsere Verfassung diese verbietet. Vielleicht pokert man darauf, dass sich SPD und CDU sowieso nicht an die Verfassung halten, wie wir fast wöchentlich erfahren (zuletzt bei Herrn Maas mit der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung, wo er verdachtlos Daten von Nichtbeschuldigten sammeln will).
Natürlich ist es politisch legitim, dass Maas mit Facebook spricht, wie man effizient die Volksverhetzung bekämpft. Aber nicht mit einem Abbau des Rechtsstaates, der Praktikanten rechtliche Verurteilungen erlassen lässt, das rechtliche Gehör abschafft und Volksverhetzern die Strafverfolgung vereitelt, in dem man Beweismittel vernichten lassen will wie bei der NSU oder den Bundeslöschtagen. Man könnte z.B. auch darüber sprechen, wenn Facebook wegen §130 StGB löscht, dass dann eine Pflicht zur Strafanzeige besteht, auch um den Beschuldigten rechtliches Gehör zu verschaffen
Aber gut ist, dass wir (noch) offen darüber sprechen können.
Comment by Wolfgang Ksoll — 14.09, 2015 @ 11:43
„Wer, wenn nicht Facebook selbst, sollte die Durchsetzung von Regeln auf Facebook denn gewährleisten?“
Vielleicht sollte man darüber nachdenken, ob die Nutzer auf Facebook selbst auch für ihre rechtswidrigen Äusserungen haften sollten?
Nur „Löschen“ wird dauerhaft nicht genügen. So könnte sich eine Kultur etablieren, bei der Online-Verhetzung schnell quasi-straffrei wird.
Insofenr muss Fb zwar mithelfen, aber die verantwortung sollte schon noch beim Rechtsverletzer bleiben, nicht?
SH
Comment by Stefan herwig — 14.09, 2015 @ 11:49
Hallo Herr Stadler,
ja, bin dafür, dass die Gesetze eingehalten werden. Leider sehe ich eine Tendenz, Meinungen zu unterdrücken und zu manipulieren. Der Vorstoß könnte Teil einer Salami-Taktik sein. Natürlich wird eine Zensur-Infrastruktur rechtfertigt mit der Bekämpfung stark emotionalisierender „Postings“. Später erfolgt dann eine Ausdehnung des Begriffes, was schädlich ist und das meistens schleichend und schwer wahrnehmbar. Alles was nicht ins erwünschte Bild passt wird abgeschnitten. Was wir brauchen, ist aber, dass wir da genau hinschauen und uns damit als Gesellschaft auseinandersetzen und weiterentwickeln können.
Comment by ToBe — 14.09, 2015 @ 12:15
@Stadler Keinesfalls werfe ich Ihnen Zensur im Sinne der Rechtsprechung und als Verstoß gegen GG Art. 5 vor.
Sie wissen, dass ich meine, der Art. 5 des GG ist irreführend und dass es bei uns Zensurgesetze und eine klare Zensurpraxis gibt. Dazu gehört die Holocaust-Leugnung und viele mehr. Das war aber nicht mein Anliegen im Posting.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass Löschungen von Äußerungen, Artikeln, Berichten etc. von Interessen, in erster Linie von geschäftlichen Interessen, geprägt sind.
Wir brauche dass, was Sie tun, nicht Zensur nennen. Es bleibt aber Tatsache, dass viele Postings in Ihrem Blog durchaus justiziabel sind. Dass Sie sich da weit hinauslehnen macht Ihren Blog besonders wertvoll.
@Tom Ihrem Kommentar kann ich mich voll anschließen.
Comment by RolfSchaelike — 14.09, 2015 @ 12:34
Auch nicht uninteressante Aspekte:
„In der Diskussion werden aber auch oft zulässige, wenn auch für viele schwer zu ertragende Meinungsäußerungen vermischt mit strafbaren. „Das Internet ist kein Raum, in dem US-Unternehmen willkürlich löschen und sperren können, was hierzulande unter die legale Meinungsäußerung fällt“, kommentierte das Blog netzpolitik.org.“
…
„Polizei und Staatsanwaltschaften registrieren aber bereits eine Flut von Anzeigen. Die Polizei bittet bereits, keine Anzeigen mehr zu erstatten nach den üblen Postings, die die Seiten „Perlen aus Freital“ zusammenträgt.“
Vielleicht wäre die Beschleunigung behördlicher Prozesse eine Lösung. Anzeige, Sichtung durch Staatsanwalt. Vorläufige Löschung, weil voraussichtlich Anklage erhoben wird. Service-Level: das alles innerhalb von 2 Tagen. Das Bundesverfassungsgericht kann auch innerhalb von Stunden (ausser sonntags) vorläufige Entscheidungen treffen.
http://www.morgenpost.de/politik/article205677969/Das-sollte-Heiko-Maas-ueber-Facebooks-Loeschkommandos-wissen.html
Comment by Wolfgang Ksoll — 14.09, 2015 @ 12:51
Eigentlich will Maas, dass Facebook die Aufklärung der Straftaten vereitelt indem Beweise schnell vernichtet werden.
Hier geht es meiner Meinung aber insgesamt weniger um Recht, auf der eigenen Seite kann Facebook machen was es will, muss sich im Zweifelsfall aber vor Gericht dafür verantworten.
Moralisch ist es natürlich unterste Schublade, ein StudiVZ löschte z.B. konsequent die NPD von der Plattform.
Comment by Tom — 14.09, 2015 @ 13:46
ich hab mit einem abschnitt sehr sehr bedenklich. gerade, weil er von einem anwalt kommt der über das internet spricht: „Maßgeblich für die Anwendung von nationalem Recht ist ein hinreichender Inlandsbezug. Wenn also beispielsweise auf Facebook Deutsche, in deutscher Sprache, über ein aktuelles inländisches Thema wie den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland diskutieren, dann ist der Bewertungsmaßstab der Äußerungen der Nutzer das deutsche Recht.“
Wie will man als Externer feststellen ob es ein Deutschländer ist, ein Österreicher oder ein Schweizer, wenn der Kommentator, Pageinhaber etc. es nicht angibt?
Das dürfte auch der Grund sein, warum das BRD Strafgesetz diesbezüglich weit aus ‚weicher‘ ist als die Facebook pauschalregeln die weit aus mehr abdecken und eigentlich härter sein müssen als die Gesetze vieler Nationen.
Ich persönlich scheiss drauf, was der Maas will mit deutschen Kommentaren oder Pages auf Facebook, er hat mir als Schweizer gar nichts zu befehlen und erst recht nicht zu bestimmen, egal in welchem Bezug!
Comment by Naim Rashiti — 14.09, 2015 @ 14:39
Dem ist nichts hinzuzufügen! Sehr ausgewogene und deutliche Aussagen.
Ergänzen möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch den Hinweis auf die immer wiederkehrenden Diskussionen zu den Facebook AGBs, denn für diese gilt genau wie für die in Ihrem Kommentar genannten Fälle der Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung durch deutsche Gerichte!
Comment by derblauweisse — 14.09, 2015 @ 15:05
Solche Sätze wie: „Wenn also beispielsweise auf Facebook Deutsche, in deutscher Sprache, über ein aktuelles inländisches Thema wie den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland diskutieren, dann ist der Bewertungsmaßstab der Äußerungen der Nutzer das deutsche Recht“ oder auch das Radio-Interview von ThS bereiten mir Sorgen.
Die Entscheidungen über das Löschen werden Juristen überlassen. Diese entwickeln Regeln, zum großen Teil sich widersprechende. Einig sind sich die Juristen aber in der Verteidigung ihrer Funktion, ihrer Macht, ihrer Stellung als die Wahrheits- und Gerechtigkeitsverkünder.
Erinnert mich sehr an die Rolle und das Selbstverständnis der Stasi-Mitarbeiter in der DDR. Die Nichtjuristen sind nur Objekte für die Juristen.
Trotz der enormen Datensammlung durch die Stasi in der DDR und der weit aus größeren Datensammlung durch die Wirtschaft und die Behörden heute, durch welche alle Menschen de facto gläsern werden, gibt trotzdem den Juristen nicht das Recht, ein Regelsystem zu entwickeln und aufzubauen, bei dem nur die Juristen allein darüber entscheiden, wie das Regelsystem und die vielen Daten zu nutzen sind.
Comment by RolfSchaelike — 14.09, 2015 @ 15:11
Doie Masse der Flüchtlinge sind kein Juristen und die Flüchtlinge haben auch keine Chancen, ihre Probleme auf juriustischem Wege mit Unterstützung von Anwälten zu lösen. Da helfen auch die deutschen Gesetze und die deutsche Rechtsprechung nicht.
Deren Lösungswege erleben und beobachten wir heute millionenfach.
Comment by RolfSchaelike — 14.09, 2015 @ 15:16
@Tom: Was ist das denn für ein trauriges Wehgeklage, von wegen die armen, armen US-Multis, müßen sich auch an Gesetze in Übersee halten?
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Na, und weiter? Würdest Du hier im Land gerne in einer US-Karre fahren wollen, die per WLAN und in voller Fahrt knack- und lenkbar ist? Siehste.
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Facebook hat mehr Zaster in der Portokasse als Gott auf der Bank, hier in BRD auch eine Dependance mit mehr als einer Handvoll nichtsnutziger Marketingfuzzis, da dürfte es wohl nicht zuviel verlangt sein, den einen oder anderen Anwalt einzustellen, dann gerne auch Frischlinge. Zudem dürfte der gesamte D-A-CH-Raum ähnliche Gesetze und Vorschriften bei der Hand haben, somit könnten drei, vier Leute vom Fach ganz locker das deutschsprachige Europa erschlagen — zumal jeder ‚Einzelfall‘ alles andere als einen Einzelfall darstellt, das justiziable Gesülze der Links- und Rechtsextremen ist seit Jahrzehnten das immer gleiche, mit vielleicht zwei Dutzend Variationen davon.
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Das ist nichts, was Facebook nicht mit ein paar sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen in D, A oder CH en passant wuppen könnte.
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In diesem Zusammenhang mit so einem Heulsusengedöns zu argumentieren ist schon ein schwaches bis hohles Stück Quark.
Comment by Diederich Heßling — 14.09, 2015 @ 15:18
Nun dazu gibt es auch ein sehr verwandtes Thema…
Stellt euch vor, es wäre nicht facebook, sondern ein Forum hier bei uns oder ganz konkret hier in den Kommentaren. Was da teilweise bei konkreten Urteilen als Auflagen herausgekommen ist, ist viel restriktiver. Wird hier nicht auch (bezüglich Rechtsstaat und Meinungsfreiheit) von facebook mehr Toleranz verlangt, als in Deutschland / Österreich einem Betreiber möglich wäre?
Außerdem irgendwie ist da sogar die Situation bei chinesische Unternehmen rechtlich besser gelöst, die haben offizielle Zensoren, die von den Unternehmen bezahlt werden müssen.
Comment by Eldoran — 15.09, 2015 @ 08:26
Herr Stadler, ich habe da eine Frage:
Was ist, wenn eine Gruppe Österreicher auf Facebook und auf Deutsch (logisch) die derzeitige Lage bzgl. der Flüchtlinge in Deutschland thematisieren. Auch Österreicher dürfen über Deutschland sprechen. Auch Österreicher dürfen Urlaubserlebnisse aus Deutschland thematisieren. Und all dies dürfen Österreicher, ohne überhaupt zu erwähnen, dass sie Österreicher sind.
Jetzt fallen aber in der Diskussion dieser Österreicher einige Sätze, die nach dt. Strafrecht durchaus geahndet werden können.
Fühlt sich dann auch die dt. Justiz zuständig?
Dieses Beispiel kann beliebig erweitert werden. Es gibt auch genug Auswanderer, die nun in Amerika oder sonst wo leben, aber die Dreistigkeit besitzen, weiterhin Deutsch zu sprechen und zu schreiben – auf Facebook.
Ist dann immer die dt. Justiz zuständig?
Sind wir nun die Weltpolizei für deutschsprachige „Sprachverbrechen“?
Ich finde den juristischen Ansatz, immer dann ermächtigt zu sein, wenn auf Deutsch dt. Themen besprochen werden, ziemlich arrogant und ignorant.
Comment by maSu — 15.09, 2015 @ 10:48
@maSu: Ich versuche hier zunächst einfach die geltende Rechtslage darzustellen. Lesen Sie doch mal einschlägige Entscheidungen des EuGH und des BGH dazu, z.B.
hier und hier nach.
Wenn man sich am EuGH orientiert, könnten die Österreicher wohl in jedem Fall in Österreich verklagt werden. Wenn es sich thematisch um eine Diskussion mit ausschließlichem oder primärem Bezug zu Deutschland handelt, können sie evtl. (auch) in Deutschland verklagt werden.
Welchen Vorschlag haben Sie denn zu machen?
Comment by Stadler — 15.09, 2015 @ 11:07
Herr Stadler:
Das Problem ist, dass das Internet sich nicht um Ländergrenzen schert. Ich würde die Aussagen einer FB-Diskussion nur dann in Deutschland unter Strafe stellen, wenn die Aussagen von Deutschland aus getätigt wurden. Wenn ein dt. Bürger also im Urlaub auf Mallorca Dinge bei Facebook schreibt, dann würde spanisches Recht gelten. Schreibt er es in Thailand, dann gilt das dortige Recht.
Warum?
Weil die dt. Sprache in vielen Ländern gesprochen werden kann und Deutschland hier nicht Internetpolizei spielen sollte.
Analog zum EuGH „Recht auf vergessen“: Die EU hat kein Recht darüber zu bestimmen, was Chinesen im Internet „finden“ dürfen und was nicht. D.h. alle Versuche, dass „Recht auf vergessen“ (ich finde dies völlig absurd!) auszudehnen sind mMn falsch und absolute Zensur.
Und ebenso geht hier Herr Maas vor:
Nicht nur, dass er geltendes Recht privatisiert und Facebook damit quasi beauftragt, er verlangt, dass dt. Recht bei allen dt. Aussagen auf Facebook angewandt wird.
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Ideal wäre es mMn, wenn bei einem amerikanischen Unternehmen auch nur amerikanische Gesetze gelten würden. Es steht jedem Bürger frei, sich dort anzumelden oder es zu lassen. Ebenso steht es jedem Bürger frei, ein dt. Facebook Gegenstück zu entwickeln.
Das wirft dann wieder das Problem auf, dass sich gerade Internet-Unternehmen das Land aussuchen würden, welches die geringsten Datenschutzstandards aufweisen. Aber wieder gilt: Der Konsument entscheidet.
Der Ansatz, ob die Äußerungen von dt. Boden aus getätigt wurden, ist auch – von mir aus – in Ordnung.
Jede weitere Anmaßung der Justiz halten ich für absurd.
Comment by maSu — 15.09, 2015 @ 11:38
Hallo Herr Stadler,
ene Leseempfehlung von mir:
http://www.rolandtichy.de/kolumnen/bettina-roehl-direkt/die-anmassung-des-heiko-maas-wird-grenzenlos/
Sehr schöner, hocherfrischend ungeschönter Beitrag, der es meiner Meinung nach absolut treffsicher auf den Punkt bringt.
Gruß
TB
Comment by Tom B. — 15.09, 2015 @ 13:18
Verwirrung durch Maas:
„Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat von Facebook und anderen Sozialen Netzwerken gefordert, dass Hasskommentare innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Damit präzisierte er im ZDF seine Aussage, wonach die Unternehmen schnell gegen fremdenfeindliche Beiträge vorgehen sollten. Ein rasches Handeln sei immer dann gefragt, wenn geklärt sei, dass gemeldete Beitrage nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, sondern es sich um eine Straftat handelt.“
schreibt die ZEIT.
Womit hat denn dann Maas ein Problem? Das Gericht, dessen Richterin klärt, dass es eine strafbare Handlung ist (und nicht eine vom Facebookpraktikanten oder einem Staatsanwalt eine vermutete Straftat), Facebook eine E-Mai, schickt (oder haben die Gerichte immer noch keine ordentliche E-Mail sondern nur so Gebastele wie das EGVP oder den neuen Dateizustelldienst für Anwälte oder die Nationalbastelei De-Mail, die keine internationalen E-Mail-Dienste unterstützt), dann werden die das auch innerhlab von 24 Stunden nach Erhalt löscht. Ich freue mich, dass sich auch Maas wieder zum Rechtsstaat bekennt und den Beschuldigten von Straftaten wieder rechtliches Gehör schenken will und Strafverfahren nicht an private Nichtjuristen outsourcen will.
Aber was ändert sich jetzt? Shakespeare? Viel Lärm um nichts?
Comment by Wolfgang Ksoll — 15.09, 2015 @ 15:55
Quelle vergessen :-)
http://www.zeit.de/digital/internet/2015-09/facebook-hasskommentare-maas-forderung-loeschen
Comment by Wolfgang Ksoll — 15.09, 2015 @ 15:56
In der heutigen Rechtsprechung sind Äußerungen der Art, wie „Ich haue Dir die Fresse ein. Ich hase Dich.“ nicht strafbar, wenn das nicht gegen Polizisten und andere Amtsträger gesagt wird.
„Ich drehe Dir den Hals um.“, ist schon strafbar, weil das Halsumderehen tödlich sein kann, in die Fresse hauen eben nicht. Hassen ist ebenfalls nicht strafbar. Das in die Fresse Hauen ist natürlich strafbar, aber nicht die Absicht. Die Polizei wäre überfordert.
Man darf z.B. Katzenhalter oder Hundehalter hassen, auch Polizisten. Ist nicht strafbar.
Symbolisches Verbrennen einer Person, die Schädel heißt, in Form einer Kerze als Schädel ist ebenfalls nicht strafbar und darf nicht verboten werden.
Braucht ihr die Aktenzeichen, die Meinungen der Richter, der Polizei? Fragt doch einfach bei der Polizei nach.
Comment by RolfSchaelike — 15.09, 2015 @ 16:16
In Deutschland ist es so, dass die Justizminister keine Ahnung von der konkreten Rechtsprechung haben. Geschweige denn Politiker.
So hat in Hamburg der Justizsenator Roger Kusch im Äußerungsrecht beim LG und OLG (7 U 126/09 7 324 O 26/09) verloren. Auch Politiker verlieren nicht selten, so Westerwelle gegen Schröder.
Beate Merk in Bayern ist auch ein beredtes Beispiel nicht nur im Fall Gustl Mollath.
Deswegen werden die politischen Entscheidungen, wie diesmal von Heiko Maas, absolut lebensfremd, was die Rechtssprechung, die Justiz betrifft, gefasst bzw. vorgeschlagen.
Das reale Leben läuft den Politikern und der Justiz – den Richtern, den Rechtsanwälten, den Jura-Professoren – davon.
Comment by RolfSchaelike — 15.09, 2015 @ 17:00
Bin kein Jurist – aber was ist DAS denn dann noch wert?
>>>Article 19.
Everyone has the right to freedom of opinion and expression; this right includes freedom to hold opinions without interference and to seek, receive and impart information and ideas through any media and regardless of frontiers.<<<
http://www.un.org/en/documents/udhr/index.shtml#a19
Comment by Peter A. Gebhardt — 15.09, 2015 @ 17:13
Heute wurde beim OLG in HGamburg die Klage von Tonio Arcaini (Antonio Arcaini) – ein Geschäftsmann der seinerzeit verschiedene Handelsgesellschaften und Kooperationen in Deutschland, Österreich, Polen, Ungarn, Bulgarien und Hongkong gegründet hatte und u.a. für Siemens heikle Geschäfte einfedelte –
– gegen DOW JONES & COMPANY, INC. – ein US-amerikanisches Verlagshaus – verhandelt. Es ging um einen englischsprachigen Artikel in The Wall Street Journal Europe. Az. 7 U 76/12 (324 O 768/07).
Von wegen, dass nur deutschsprachige Texte in Deutschland verboten werden.
Comment by RolfSchaelike — 15.09, 2015 @ 17:35
Hier Mal ein Beispele, welche Meinungsafreiheit zugelassen wird: http://www.pinnunity.de/data/photos/m/0/593-1420501715-63fbce1bb0ab94e09ace76f2a642a456.jpg
Domain von: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Ren%C3%A9+Thijs+Hennemann
Comment by RolfSchaelike — 16.09, 2015 @ 12:23
„Im Zusammenhang mit amerikanischen Anbietern wie Facebook oder Google wird immer wieder die Frage gestellt, weshalb sie sich überhaupt an deutschen Gesetzen orientieren sollten. Diese Frage ist sowohl in der deutschen wie auch der europäischen Rechtsprechung geklärt. Maßgeblich für die Anwendung von nationalem Recht ist ein hinreichender Inlandsbezug. Wenn also beispielsweise auf Facebook Deutsche, in deutscher Sprache, über ein aktuelles inländisches Thema wie den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland diskutieren, dann ist der Bewertungsmaßstab der Äußerungen der Nutzer das deutsche Recht.“
Ich habe selten so einen Schwachsinn gelesen, der auch in Deutschland gar nicht umgesetzt werden darf. Die Server stehen in den USA, und deren Recht gilt, egal, welchen Bezug die Postings haben oder in welcher Sprache (Witz komm raus) sie gepostet werden. Wie sieht es dann bei Tor aus? Dort wird wohl eher weniger geprüft. Mal wieder Anons loben.
Wenn ein Server im Lummerland steht, gelten die dortigen Rechte für den Betreiber, es gelten die dortigen Gesetze für den Betrieb, die Haftung, die Rechtslage. Was heißt Betrieb? Es heißt zum Beispiel, ein Forum anzubieten. Und zwar klar NICHT nach deutschem Recht. WWW, schon gehört? Das deutsche Recht endet im WWW an den Landesgrenzen, auch wenn ein paar verblendete Einzeljuristen das anders sehen!
Comment by Rupert — 16.09, 2015 @ 13:47
Ps.
Der Logik der Gesetzeslage folgend müßte man bei Strafanzeige erstmal den Pass des Posters fordern. Denn was die USler dürfen, können sich Deutsche lange nicht leisten. Da wir aber WWW haben, können die Poster auch aus Lummerland kommen. Was dann?
Comment by Rupert — 16.09, 2015 @ 14:00
@Facebooker
Was Nerdbrillenträger Maas meint, ist folgendes:
Ein Ami postet in Amisprache auf FB was zu Deutschland, das ist nicht strafbar.
Ein Deutscher postet was auf FB in Deutsch, es ist strafbar.
Bin ich im falschen Film?
Comment by Rupert — 16.09, 2015 @ 14:09
Tor bald auch noch in Landesgrenzen erhältlich? Natürlich nicht. Eine Lachnummer von Maas und den echten „Fachleuten“.
Comment by Torpark — 16.09, 2015 @ 14:23
Da kommt ein 162 cm-Männchen Maas auf den Konzern zu, legt seine Forderungen auf den Tisch, bekommt einen Kaffee und geht.
Das war es. Mehr ist nicht gelaufen. Der Rest ist Show von einem kleinen Männchen, das mal einen großen Mann spielen möchte, vor allem in der Presse.
Facebook interessiert sich nicht für Zwerge.
Comment by Facebooker — 16.09, 2015 @ 14:51
Das ist doch alles altes Gemüse, dass wir bei YT schon dreimal gekaut, geschluckt und erbrochen haben. Die YTler sind doch noch nie ohne Erfolg aus einem Gerichtssaal gekommen. FB weiß das.
Daher ist Maas nur das, was man bei FDP-Westerwelle früher als „Es ist keine Flut, es ist nur eine Welle“, bezeichnet hat.
Comment by Rupert — 16.09, 2015 @ 15:09
Letzter Beitrag, denn ich muß arbeiten:
Warum soll es nur der NSA zustehen, geheime anonyme Server zu haben? Ich denke mal, anonyme Server, anonyme Poster, anonymes Handeln steht doch jedem Menschen zu.
The WWW is open, Babies. Use it!
Comment by Rupert — 16.09, 2015 @ 15:25
Herr Maas hat offenbar keine anderen Sorgen.
Comment by RA Hechler — 20.09, 2015 @ 20:04
Maas ist bei FB einen Schritt weitergekommen, der lautet: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis. Bald auch in der Unlike-Version erhältlich.
Echt tolle Nummer. Beeindruckend, diese fachlich fundierte Arbeitsleistung.
Comment by Rupert — 21.09, 2015 @ 19:19