Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.9.15

15.000 EUR Schmerzensgeld wegen Verbreitung pornografischer Fotomontagen im Netz

Die Verbreitung von Bilddateien über das Internet, bei denen Kopf und Gesicht einer Frau durch Bildmanipulation auf den Körper nackter Frauen montiert worden ist, stellen eine besonders schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, die ein erhebliches Schmerzensgeld rechtfertigt.

Das Landgericht Oldenburg hatte in einem solchen Fall ein Schmerzensgeld von EUR 22.000,- zugesprochen (Urteil vom 02.03.2015, Az.: 5 O 3400/13), das das OLG Oldenburg mit Urteil vom 11.08.2015 (Az: 13 U 25/15) auf EUR 15.000,- reduziert hat.

Das Landgericht hatte die besondere Eingriffsintensität betont, weil die Bildmanipulation die scheinbar entblößte Klägerin in pornografischen Posen beim Geschlechtsverkehr z.T. mit mehreren Männern zeigt, was die Klägerin nach Ansicht des Gerichts zu Recht als erniedrigend, abstoßend und zutiefst verletzend empfunden hat. Das Gericht geht insgesamt von elf verschiedenen Veröffentlichungen aus, in einem Fall sogar mit vollständigem Namen der Klägerin. Vor diesem Hintergrund hat es ein für deutsche Verhältnisse sehr hohes Schmerzensgeld zugesprochen, das vom OLG dann aber wieder etwas reduziert worden ist.

posted by Stadler at 09:47  

3 Comments

  1. Wenn der Fall vom LG zum OLG geht, dann ja wohl weil der Täter weiter uneinsichtig ist.
    Hier hätte das OLG die Strafe erhöhen und nicht reduzieren sollen.

    Comment by yahbluez — 25.09, 2015 @ 10:26

  2. Zwei Jahre Haft auf Bewährung hätten noch dazu kommen müssen. Das sind keine Einzelfälle, sondern, wie Mobbing und Verleumdung, bereits beliebte Mittel, um Menschen fertigzumachen. Diese Täter handeln nicht fahrlässig, sondern möchten die Opfer vorsätzlich bestmöglich schädigen oder gar vernichten. Nur eine Haftstrafe auf Bewährung kann sie von weiteren Taten abhalten, da es oft genug Stalker sind. Die hinlänglich bekannten Ex-Freunde.

    Comment by Rupert — 25.09, 2015 @ 16:24

  3. Immer diese OLG. Dort sitzten doch echt nur erzkonservative Richter, die sich nichts sagen lassen wollen.
    Um ne Millionen als „Schadensersatz“ für eine viel leichtere Verletzung zu bekommen, muss man in D leider immer noch einen Adelstitel haben. Das schreit noch Revision. Aber bei nur 22.000 Euro Streiwert wirds knapp mit einer Zulassungsbeschwerde. So wird der kleine Mann dann doppelt bestraft.

    Comment by M — 28.09, 2015 @ 13:11

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