Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.8.15

Das OLG Hamburg und das Recht auf Vergessenwerden

Das OLG Hamburg geht in einer neuen Entscheidung (Urteil vom 07.07.2015, 7 U 29/12) davon aus, dass ältere, ursprünglich rechtmäßig in das Internet eingestellte Beiträge in einem Internetarchiv einer Tageszeitung gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen verstoßen können, wenn ein zunächst bestehendes, allgemeines öffentliches Interesse an den berichteten Vorgängen durch Zeitablauf erloschen ist.

Dem Betroffenen steht dann gegen den Betreiber des Internetarchivs ein Anspruch darauf zu, es zu unterlassen, diese Beiträge in der Weise zum Abruf bereitzuhalten, dass sie durch Eingabe des Namens des Betroffenen in Internet-Suchmaschinen von diesen aufgefunden werden.

Der Betroffene kann also nicht die Löschung des Beitrags verlangen, sondern nur, dass der Archivbetreiber dafür sorgt, dass die betreffenden Beiträge nicht mehr von Suchmaschinen indiziert werden. Damit knüpft das OLG Hamburg ersichtlich an die Google-Entscheidung des EuGH an und bejaht damit eine Varainte des vieldiskutierten Recht auf Vergessen(werden).

Die maßgebliche Passage aus den Entscheidungsgründen hierzu lautet wie folgt:

Denn wenn – wenn auch auf datenschutzrechtlicher Basis – schon der Betreiber einer Suchmaschine dazu angehalten werden kann, die Erreichbarkeit von Internetbeiträgen durch bloße Eingabe des Namens der von diesen Beiträgen in erheblicher Weise betroffenen Personen zu unterbinden (EuGH, Urt. v. 13. 5. 2014, GRUR 2014, S. 895 ff.), dann kann es erst recht auch dem Urheber des betreffenden Beitrages – mag er auch das Presseprivileg für sich in Anspruch nehmen können – angesonnen werden, Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass dieser Beitrag zu einer stetig fließenden Quelle von Beeinträchtigungen persönlichkeitsrechtlicher Belange des Betroffenen wird. Dass die Begründung eines Zustandes nicht rechtswidrig gewesen ist, steht seiner Beurteilung als Störung bei seiner Fortdauer nach den allgemeinen Grundsätzen nicht entgegen (s. z.B. BGH, Urt. v. 18. 11. 2014, Az. VI ZR 76/14; std. Rspr seit BGH, Urt. v. 12. 1. 1960, GRUR 1960, S. 500 ff., 502 ff.). Ein Verschulden des Störers setzt der Beseitigungsanspruch nicht voraus.

Für das Entstehen der Verantwortlichkeit des Betreibers des Internetforums für derartige Beiträge gelten nach Ansicht des OLG Hamburg die für die Verantwortlichkeit der Betreiber von Internetforen entwickelten Grundsätze. Das bedeutet, dass der Betreiber erst dann verpflichtet ist zu handeln und Vorkehrungen für die Nichtindexierung durch Google & Co. zu treffen, wenn er vom Betroffenen auf den Verstoß qualifiziert hingewiesen worden ist.

Diese Auffassung erscheint mir wenig konsequent, denn der Grund für eine Privilegierung von Forenbetreibern besteht ja grundsätzlich darin, dass sie für die Inhalte, die Dritte bei Ihnen eingestellt haben, nicht wie für eigene Inhalte, sondern nur abgeschwächt haften sollen. Nachdem es sich vorliegend aber um eigene Inhalte der Tageszeitung handelt, die das Archiv betreibt, erscheint diese Argumentation nicht stimmig.

Fraglich ist außerdem, ob man tatsächlich den Betreiber eines Archivs dazu verpflichten kann, bestimmte Inhalte nicht mehr für Suchmaschinen auffindbar zu machen. Der Erst-Recht-Schluss des OLG von Google auf den Archivbetreiber erscheint mir nicht zwingend. Unabhängig davon, lässt sich natürlich die Frage diskutieren, ob der hier streitige Inhalt nicht doch an seiner Quelle rechtmäßig bleibt und erst durch die Breitenwirkung einer Suchmaschine wie Google im Lichte der EuGH-Rechtsprechung rechtswidrig wird. Wenn dem so ist, dann wird dem Archivbetreiber nämlich aufgegeben, Vorsorge dafür zu treffen, dass ein Rechtsverstoß unterbunden wird, der nicht von ihm, sondern erst von Google bewirkt wird.

Das OLG hat die Revision zugelassen, weshalb sich wohl der BGH mit der Frage beschäftigen wird.

posted by Stadler at 17:28  

30 Comments

  1. Das Urteil wird in die Geschichte eingehen, wie der Holocaust.

    Der BGH darf entscheiden, bleiben wir Barbaren, oder sind wir in der Lage, Wege aus der Barbarei zu suchen, zu finden und zu gehen.

    Comment by Rolf Schälike — 18.08, 2015 @ 18:24

  2. Es wird wirklich langsam absurd. Was kommt als nächstes: Die seiteninterne Suche von Medienangeboten (die bei manchen Angeboten auch auf Google beruht) wird beschnitten. Danach wird der BGH verdonnert, in seiner Entscheidungsdatenbank „Bohlen“, „Jauch“ und „Beckenbauer“ rauszufiltern. Beim EGMR darf dann auch nicht mehr nach „Caroline“ und „Monaco“ gesucht werden. Und wenn erstmal die Recherche nach wichtigen Entscheidungen zum Persönlichkeitsrecht in den Medien hinreichend eingeschränkt wurde, können die Gerichte in Hamburg so richtig ihre eigenen Maßstäbe setzen.

    Comment by Christian T. — 18.08, 2015 @ 19:18

  3. Wird bei telepolis diskutiert:

    http://www.heise.de/tp/news/OLG-Hamburg-Verlage-sollen-eigene-Archivsuche-sabotieren-2780535.html

    Comment by Rolf Schälike — 19.08, 2015 @ 00:20

  4. @Christian T.

    Beim BGH findet man heute schon keinen Jauch, keinen Bohlen, keinen Beckenbauer. Auch nicht Schröder oder Strehober. KOnnte man auch früher nicth finden, niemals finden.

    Insofern ist der BGH schon immer auf der Ebene von Orwell „1984“ gewesen und bis jetzt geblieben.

    Comment by Rolf Schälike — 19.08, 2015 @ 00:24

  5. @Parker Wieso lehen Sie die Zukunft ab? Wie alt sind Sie? Man sollte sich der Zukunft sellen.

    Comment by Rolf Schälike — 19.08, 2015 @ 16:38

  6. Verlautbarung von Google USA:

    „Aufgrund der unschönen Vorkommnisse und dem allgemein schlechten Ruf unseres Produktes in der Öffentlichkeit, verzichten wir auf den allgemeinen Verkauf.“

    Vielen Dank!

    Comment by Parker — 19.08, 2015 @ 17:19

  7. Genial!
    Und wenn es gar keine „Penner in Amt und Würden“ sind?
    http://www.d-rv.de/internet/nowit/nowitport.nsf/ispvwLaunchDoc/unternehmensprofil?OpenDocument&ispEntity=99&ispNavEntryLevel=01.01&ispShowServiceBox=01.01

    Oh auf einmal sind es Mitarbeiter aus der freien Marktwirtschaft.

    Und nun?

    Comment by Christian — 19.08, 2015 @ 17:34

  8. Ich wuerde „Parker“ als Trolltest fuer die Geduld des Blogbetreibers einordnen. Je mehr Raum man ihm einraeumt, desto mehr bestimmt er das Niveau der Kommentare…

    Comment by h s — 19.08, 2015 @ 17:51

  9. @hs Parker könnte Troll sein, aber er argumentiert, wie die Herrschenden, und unterstützt damit den Absolutismus, der auf uns zurollt. Insofern lohnt es sich, mit seinen Argumenten auseinanderzusetzen.

    Meine Meinung: Die totale Transparenz ist in Zukunft nicht zu vermeiden. Wer dagegen kämpft unterstütz, dass die totale Transparenz nur den Mächtigen zu Gute kommt. Die kleine von der Straße sollten dumm bleiben.

    Ich sehe nur einen Ausweg, sich der Transparenz stellen und die Täter bestrafen, welche Angeprangerte ausstoßen. Von heute auf morgen ist das nicht möglich.

    Gegenwärtig von systematisch Zensur durchgesetzt, kleckerweise, Stück für Stück mit scheinheiligen juristischen Argumenten des Datenschutzes, der Persönlichkeitsrechte, der Menschenwürde und der informellen Selbstbestimmung.

    Die Justiz, die Anwälte, Richter und Staatsanwälte sollten sich mehr mit den Tätern beschäftigen, welche wegen wahren und unwahren Informationen andere ausgrenzen, niedermachen etc.

    Die Zukunft wird uns dahin führen. Die Frage ist nur, ob und über welche Katastrophen, wie weit sind wir darauf vorbereitet?

    Comment by Rolf Schälike — 19.08, 2015 @ 18:05

  10. Mit Parker zu streiten ist
    wie mit einer Taube Schach spielen

    Egal wie gut du Schach spielst
    die Taube wird alle Figuren umwerfen
    aufs Brett kacken und herumstolzieren
    als hätte sie gewonnen

    Comment by Christian — 19.08, 2015 @ 18:22

  11. @Pareker. Wo habe ich Dich als Troll bezeichnet.

    Getroffene Hunde bellen.

    Comment by Rolf Schälike — 19.08, 2015 @ 18:26

  12. Ab Beitrag #5 alles löschen hier…..

    Comment by Christian — 19.08, 2015 @ 18:27

  13. Ich fühle mich nicht beleidigt, als Troll zu gelten. Man braucht ja nicht zu lesen, was ich trolle.

    Comment by Rolf Schälike — 19.08, 2015 @ 18:30

  14. Fazit: Das OLG Hamburg kann man eigentlich vergessen … :/

    Comment by maSu — 20.08, 2015 @ 23:02

  15. Das http://bit.ly/1WHVWBT dürfte der streitgegenständliche Artikel in der Frankfurter Runbschau gewesen sein.

    Comment by Rolf Schälike — 21.08, 2015 @ 00:47

  16. Interessant dürfte sein, dass die bekannten Archivverfahren nicht dazu führten, dass die Informationen aus dem Internet verschwanden. Es half auch nicht, dass die Löschungsbegehren auf kommerziellen Interessen der Anwälte beruhten.

    1. „Negerkalle“ – RA Dr. Sven Krüger – Wer das ist, findet man schnell im Internet: http://bit.ly/1J8UKAr

    2. Sedlmayr-Mörder – RA Dr. Alexander Stopp – Die Namen der Mörder findet man schon in der deutschen Wikipedia: http://bit.ly/1Kz3tK8. Auch bei Eingabe der Namen findet man sofort, dass die Brüder wegen Mord verurteilt wurden: http://bit.ly/1hPjQLN http://bit.ly/1Nz63VF

    Nicht anders wird es mit dem Kläger in der Sache 7 U 29/12 sein http://bit.ly/1Kz4fGW. Kaum anzunehmen, dass RA Prof. Dr. Roger Mann jetzt anfängt, alle Verlage, Blogger etc. abzumahnen, d.h. sich auf das Geschäftsfeld „Archive“ konzentriert.

    Das Buske-Urteil 7 U 29/12 erreicht nicht das Ziele, dass gut bekannte Informationen aus dem Internet verschwinden. Es liefert aber die Möglichkeit für die Eröffnung neuer Geschäftsfelder fragwürdiger Rechtsanwälte und für die Eliminierung unerwünschter kleiner Verlage und Blogger aus dem Internet.

    Insofern dürfte dieses Urteil die Mainstream-Medien kommerziell nicht treffen. Das Gegenteil zeichnet sich ab. Die Mainstream-Medien gewinnen wieder an Macht bei der Beeinflussung der Menschen, der Manipulation der Hirne.

    Es dürfte kein Versehen sein, dass dieses Urteil ein Rechtsanwalt erreichte, welcher gerade Mainstream-Medien – F.A.Z., WirtschaftsWoche etc. – vertritt. Es ist nicht überraschend, dass die Mainstream-Medien dieses Urteil nicht besprechen.

    Comment by Rolf Schälike — 21.08, 2015 @ 06:53

  17. Müssen dann alte Tageszeitungen und Bücher nach Ablauf einer Frist auch vernichtet werden?

    Comment by yt — 21.08, 2015 @ 10:38

  18. Der Kommentarbereich hier nähert sich stark einer Horde Affen, die sich mit Kot bewerfen.

    Eventuell sollte man doch mal über ein virtuelles Hausverbot für die üblichen Verdächtigen nachdenken, zumal die entsprechenden Beiträge außer kruden Verschwörungstheorien, Godwins Law und Beschimpfungen ohnehin keinen nennenswerten Inhalt bieten.

    Direkt im ersten Post wird die Latte für den hier offenbar stattfindenden Niveaulimbo ja schon gefühlt auf Mariannengrabentiefe gesenkt, aber es finden sich trotzdem „Diskussionsteilnehmer“ die es noch schaffen, locker drunter zu bleiben.

    Fazit: unlesbar und überflüssung.

    Comment by doc-rofl — 21.08, 2015 @ 11:44

  19. @yt „Müssen dann alte Tageszeitungen und Bücher nach Ablauf einer Frist auch vernichtet werden?“

    In der Anfangsphase der Archiv-Löschungs-Anträge (2006) schien es Richter Buske (damals LG) und Richterin Dr. Raben (damals OLG, heute in Pension) nicht überzeugend zu sein, dass die Suchgeschwindigkeit und die Zugänglichkeit für alle entscheidend für das Zensieren (Löschen) von Archiven sein dürften. In den Bibliotheken zu schwärzen, schien denen absurd zu sein. Deswegen wurden nur neue Berichte, nicht die Berichte in s.g. Archiven verboten.
    Verboten wurden auch die Berichte über die Verhandlungen zur Archivlöschung beim Hamburger Landgericht.

    An den Rechtsanwalt Dr. Alexader Stopp der Sedlmayr-Mörder und die Hamburger Justizkasse musste ich deswegen mehr als 5.000 Euro zahlen, nach Nürnberg zum Landgericht fahren (springender Gerichtsstand), obwohl die Verbote nichts brachten – http://bit.ly/1Kz3tK8 – und später aufgehoben wurden.

    Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger klagte nicht, weil ich „Negerkalle“ nicht mit dem Namen des Klägers verband, obwohl im Internet die Verbindung da war und geblieben ist: http://bit.ly/1J8UKAr.

    Nicht anders verhält es sich mit den Schummeleien als Jurastudent eines Ulrich Marseille, eines gewieften Geschäftsmannes, was die Erntsorgung von Opas und Omas über die Altersheime betrifft. Gegenwärtig darf das in den Archiven bleiben, ich darf sogar darüber berichten, weil nicht angeklagt, aber neue Berichte –z.B. in http://www.duckhome.de – sind untersagt und die Berichterstattung darüber mir ebenfalls.

    D.h. die Tatsachen dürfen im Netz – auch schnell auffindbar – bleiben, aber nicht jeder darf dazu was schreiben und diese wahren Informationen nutzen.

    An die Bibliotheken geht man noch nicht ran. Sollte die Technik aber so weit sein, dass die Bücher nicht gescannt werden brauchen, sondern deren Inhalte berührungslos ohne dass die Bücher aus den Regalen genommen werden brauchen, digitalisiert ins Internet gestellt werden können, dann greift die neue Buske-Rechtsprechung auch auf diese Gebiete durch.
    Orwell „1984“ eben in der modernen rechtsstaatlichen Form.

    Comment by Rolf Schälike — 21.08, 2015 @ 17:23

  20. @Iso, @doc-rofl

    Wahrscheinlich sind das Urteil 7 U 29/12 und die dahinter stehende Denke so lange berechtigt, so lange solche Type wie Iso, doc-rofl „angeprangerte“ verfolgen, wahre und unwahre Informationen missbrauchen selbst genüsslich verbreiten, direkt oder indirekt zur Gewalt aufrufen, Diskussionen ablehnen.

    Selbstmörder gibt es leider nicht nur unter den Islamisten.

    Unter diesen Umständen kann man Buske sogar lieben.

    Comment by Rolf Schälike — 22.08, 2015 @ 13:41

  21. @Iso „Zum Thema reicht ein Satz, der jedem bekannt sein sollte: Im Netz wird nichts vergessen, es wird nichts verloren, es wird auch nichts gelöscht.

    Diese Satz allein genügt nicht. Täter haben Namen.

    Deinen Satz: „ Das hat mit Trollen nichts zu tun, sondern mit Zeit, Nerven und Kosten. “ kann ich nur bestätigen.

    Der Satz „ Im Gegensatz zu Troll Schälike sind wir berufstätig, da braucht man Auszeiten. “ ist dagegen selbstentlarvend.

    Sind die Berufstätigen, d.h. diejenigen, welche vom gesetzlich erlaubten Markt beim Geldschöpfen erfasst werden und das aktiv mitmachen, die besseren Menschen als die Arbeitslosen, die Aussteiger, die Rentner, die Pensionäre, Schüler, Studenten, Kinder, Flüchtlinge, Asylanten etc.?

    Comment by Rolf Schälike — 22.08, 2015 @ 13:55

  22. @Iso

    Ich versuche Dich (Euch) zu verstehen. Sehe ich es so richtig: Wenn die radikalen, mordenden Islamisten oder die Neonazis zusammen mit dem menschenverachtenden Großkapital in Europa die Macht übernehmen, dann seid Ihr die neuen Wendehälse? Ihr werdet Eure Fehler erkannt haben und unter den neuen Umständen auf wehrlose einschlagen, mobben, diese für krank erklären.

    Oder plant Ihr anderses und macht Euch wegen meinen Postings in die Hosen?

    Comment by Rolf Schälike — 22.08, 2015 @ 14:28

  23. Wer hat da meinen Nick benutzt?

    Comment by Parker — 22.08, 2015 @ 19:49

  24. Oh, es postet noch unter der Bettdecke. :D

    http://www.huffingtonpost.com/2012/05/18/robber-wears-underwear-on-head_n_1528551.html

    Comment by doc-rofl — 22.08, 2015 @ 20:32

  25. http://4.bp.blogspot.com/_9DLBlnOcESw/R2C5rxvSABI/AAAAAAAAAGc/E4XR76ury34/s320/underwear+on+head.JPG

    Comment by doc-rofl — 22.08, 2015 @ 21:04

  26. http://recordsetter.com/world-record/pairs-underwear-worn-head/1035

    Comment by doc-rofl — 22.08, 2015 @ 22:06

  27. Egal, ob richtig oder falsch: die Entscheidung entspricht höchstrichterlichen Vorgaben.

    Sie erinnert meines Erachtens ein wenig an die „Vorschaubilder“-Entscheidungen des BGH. Der Bundesgerichtshof hatte dort den Urheber – vereinfacht gesagt – verpflichtet, sozialtypische Nutzungen Dritter seiner urheberrechtlich geschützten Werke aktiv mit einem speziellen Befehl gegenüber Google zu unterbinden. Anderenfalls seien diese auch nicht rechtswidrig.

    Diese Wertung war bereits gewagt. Motto: Google ist das Internet.

    Wenn man diese aber befürwortet und die tatsächliche Marktbeherrschung Googles spricht mittlerweile dafür, warum sollte man ein Online-Archiv nach ähnlichen Grundsätzen nicht auch verpflichten, bestimmte Inhalte mit einem ähnlichen Befehl gegenüber Google zu sperren, um Rechtsverletzungen dort zu unterbinden?

    Die Wertung schließlich, dass der Verfasser eigener Inhalte nur als Störer haften soll, ist hier genauso richtig oder falsch, wie in der BGH-Entscheidung „Autocomplete“.

    Viele Grüße

    Arno Lampmann

    Comment by Arno Lampmann — 23.08, 2015 @ 23:08

  28. @Arno Lampmann „Wenn man diese aber befürwortet und die tatsächliche Marktbeherrschung Googles spricht mittlerweile dafür, warum sollte man ein Online-Archiv nach ähnlichen Grundsätzen nicht auch verpflichten, bestimmte Inhalte mit einem ähnlichen Befehl gegenüber Google zu sperren, um Rechtsverletzungen dort zu unterbinden?

    1. Weil es entgegengesetzte Ergebnisse sind. In ersten Fall (Vorschaubilder) sollten die Urheber geschütz werden. Beim „Recht auf Vergessenwerden“ dürfen die Urhebererzeuzgnisse nicht gefunden werden..

    2. Weil das Vergessenwerden nicht realisierbar ist. Möchte man das tatsächlich zu hundert Prozent realisieren, dann haben wir Orwell „1984“. Orwell „1984“ entspricht aber nicht den höchtsrichterlichen Vorgaben.

    Comment by Rolf Schälike — 24.08, 2015 @ 00:06

  29. Es muss doch möglich sein, dem User das Handwerk zu legen. Ich lese hier dann nicht mehr mit

    Comment by Christian — 24.08, 2015 @ 22:07

  30. Derlei Geschmeiss ist den Aufwand doch nicht Wert, da liegt der Blogbetreiber schon ganz richtig von der Einschätzung.

    Es läuft halt getreu dem Motto: Was interessierts den Baum wenn sich irgend ne blöde Sau dran kratzt?

    Und in Mamas Basement pflanzt es sich halt etwas schlechter, daher bedarf es fremder Bäume.

    http://prommanow.com/wp-content/uploads/2013/01/121231-Gala-0635.jpg

    Comment by doc-rofl — 25.08, 2015 @ 01:54

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