Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.7.15

Amazon-Gutscheine verstoßen gegen Buchpreisbindung

In Deutschland existiert eine Preisbindung für Bücher. Wer Bücher verlegt oder importiert, ist gesetzlich verpflichtet, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für den Verkauf des Buches an einen Endabnehmer festzusetzen und zu veröffentlichen. Wer Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss diesen vom Verlag festgesetzten Preis dann einhalten.

Diese durchaus empfindliche Einschränkung des Wettbewerbs soll dem Schutz kleinerer Buchhandlungen und dem Schutz von kulturell hochwertigen aber u.U. umsatzschwachen Buchprodukten dienen.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden (Urteil vom 23.07.2014, Az.: I ZR 83/14), dass Gutscheinaktionen von Amazon, bei denen Kunden ohne Gegenleistung einen Wertgutschein erhalten, der auch für den Kauf von Büchern eingesetzt werden kann, gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Denn Amazon, so das Argument des BGH, erhalte für den Verkauf des preisgebundenen Buches insgesamt nicht den gebundenen Preis, wenn dem Internetversandhändler für den Gutschein zuvor keine entsprechende Gegenleistung zugeflossen ist.

Im Ergebnis bedeutet das, dass die Gutscheinaktionen von Amazon unzulässig sind, wenn die Gutscheine auch für den Kauf von Büchern verwendet werden dürfen.

Quelle: PM des BGH

posted by Stadler at 15:33  

5 Comments

  1. Varianten http://www.preisbindungsgesetz.de/content/aktuelles/1109-boeser-gutschein-guter-gutschein.htm

    Comment by Ein Mensch — 24.07, 2015 @ 17:23

  2. Mal ne blöde Frage: Wie sieht das denn mit PayBack aus? Gibt es auf Bücher keine Punkte oder nimmt man es dann mit der Buchpreisbindung doch nicht so genau oder ist das aus formellen Gründen irgendwie was besonderes.

    Comment by Daarin — 24.07, 2015 @ 19:27

  3. Da sieht man wieder wie realitätsfern Deutschland und seine Gerichte sind…

    Ich muss glaube ich mal meine Heimatstadt anzeigen. Dort bekommen Neubürger ua einen 30 Euro Gutschein, den sie im lokalen Handel einlösen können. Es ist ja ein Unding, dass man damit auch Bücher kaufen könnte!!

    Comment by Petra — 25.07, 2015 @ 13:51

  4. Antike Gesetze in Deutschland, aber das ist ja nichts Neues. Wann wird eigentlich mal die Steuer für Perlwein (kurz Sektsteuer) abgeschafft, die der königlichen Antike entsprungen ist?

    Soweit bekannt, baut Amazon das Angebot für Selbstverleger nochmal aus, daher wird sich das Problem irgendwann von selber erledigen. Bald hat es niemand mehr nötig, auf gnädige Verleger und deren Segen zur Veröffentlichung zu warten. Man veröffentlicht seine Bücher auf Amazon und kassiert für seine Leistung den Großteil der Kohle alleine, ohne diese unnötigen Umwege über die Konzerne. Das Buch in Papierform ist sowieso Geschichte, auch wenn die Lobby ihr Wunschdenken des ewigen Lebens in der Dauerschleife postuliert. Manche Wünsche werden eben nicht erfüllt, auch die Verlagshäuser werden das lernen.

    Comment by Hayden — 25.07, 2015 @ 16:21

  5. @Daarin: Bei welchem Geschäft (offline / online) gibt es denn PayBack-Punkte auf Bücher?

    Comment by Dieter — 26.07, 2015 @ 21:53

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