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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.4.15

Die Prozessführung der Abmahnanwälte BaumgartenBrandt in Filesharing-Fällen

Gegen die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt ist vom Insolvenzverwalter der Lichtblick Films GmbH (ehemals Los Banditos Films GmbH) der Vorwurf erhoben worden, sie würden Prozesse in Filesharing-Angelegenheiten führen, ohne von ihm bevollmächtigt worden zu sein. Hierüber hatte Rechtsanwalt Gulden vor einiger Zeit berichtet. Das wiederum hat BaumgartenBrandt zu einer Pressemitteilung veranlasst. In der LTO ist dazu ein Beitrag erschienen, in dem für die Abmahnanwälte Partei ergriffen wird.

Mittlerweile haben die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt auch bei den angerufenen Gerichten Stellung zu dem Vorwurf der fehlenden Mandatierung durch den Insolvenzverwalter genommen. In einem mir vorliegenden Schriftsatz wird inhaltlich im Wesentlichen das wiederholt, was schon in der Pressemitteilung stand. BaumgartenBrandt berufen sich insbesondere darauf, dass sie von einem Bevollmächtigten des Insolvenzverwalters per E-Mail und mündlich gebeten worden wären, die Verfahren fortzuführen.

Gleichzeitig haben sich die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) Stuttgart über das Verhalten des Insolvenzverwalters beschwert und dieses Schreiben auch ins Netz gestellt.

Die Filesharing-Verfahren die die Kanzlei Baumgarten Brandt für verschiedene ihrer Auftraggeber, z.B. auch die KSM GmbH führt, weisen, soweit der Sachverhalt aus dem Jahre 2010 oder früher stammt, ein interessantes und pikantes Detail auf.

Die technische Ermittlung des Anschlussinhabers wurde in diesen Fällen nämlich durch eine Guardaley Ltd. durchgeführt.

Die Unzuverlässigkeit der technischen Ermittlungsmaßnahmen der Fa. Guardaley ist allerdings in einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 03.05.2011 (AZ: 16 O 55/11) dokumentiert. In dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin hat der Dienstleister Guardaley Ltd. als Antragsteller gegen die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beantragt, weil die Rechtsanwälte über die Firma Guardaley Ltd. behauptet hatten, sie erbringe unzuverlässige Recherchedienstleistungen. In dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 03.05.2011 heißt es hierzu:

„Die Antragsgegner (also BaumgartenBrandt, Anm. des Verf.)  haben glaubhaft gemacht, dass die Äußerung, die Firma Guardaley erbringe unzuverlässige Recherchedienstleistungen der Wahrheit entspricht“.

Im Urteil heißt es weiter, die Firma Guardaley habe IP-Daten von Anschlussinhabern ermittelt, die selbst keine Filmwerke der Öffentlichkeit zugänglich machen, also keinen Upload vornehmen.

Die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt haben in dem Verfahren in Berlin also selbst explizit vorgetragen, dass die von der Firma Guardaley Ltd. ermittelten IP-Daten nicht zu 100 % korrekt sind bzw. ein Upload und damit ein öffentliches Zugänglichmachen gar nicht festgestellt worden ist.

Aus dem Urteil des Landgerichts Berlin ergibt sich ferner, dass die Anwaltskanzlei BaumgartenBrandt das zwischen ihr und dem Dienstleister Guardaley bestehende Vertragsverhältnis wegen dieser Unregelmäßigkeiten bei der technischen Ermittlung im Jahre 2011 fristlos gekündigt hat. Dass der technische Dienstleister direkt von der abmahnenden Anwaltskanzlei beauftragt wurde, ist ein weiteres, nicht uninteressantes Detail.

Die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt wissen also jedenfalls seit dem Jahr 2011 positiv, dass der Dienstleister Guardaley in der Vergangenheit unzuverlässige und unrichtige Rechercheergebnisse in Filesharing-Fällen geliefert hat, die auch zu fehlerhaften und unberechtigten Abmahnungen geführt haben. Dennoch führen BaumgartenBrandt für ihre Mandanten weiterhin Prozesse, in denen der angebliche Rechtsverstoß nach wie vor mit den Ermittlungsergebnissen der Fa. Guardaley begründet wird.

Die technische Unzuverlässigkeit der Ermittlungssoftware der Firma Guardaley Ltd. ist mittlerweile auch von mehreren Gerichten bestätigt bzw. thematisiert worden, z.B. vom OLG Köln (Beschluss vom 20.01.2012, Az.: 6 W 242/11) und vom Amtsgericht Frankenthal (Urteil vom 23.06.2014, Az.: 3b C 145/14). In einem aktuellen Hinweisbeschluss vom 02.01.2015 (Az.: 153 C 3184/14) hat das Amtsgericht Koblenz darauf hingewiesen, dass bereits andere Gerichte festgestellt haben, dass die Ermittlungssoftware der Firma Guardaley ungeeignet ist, Urheberrechtsverletzungen zutreffend zu ermitteln.

Die Prozessführung der Kanzlei BaumgartenBrandt ist mir kürzlich auch in einem eigenen Verfahren aus anderen Gründen negativ aufgefallen. In einer Filesharingsache haben die Abmahnanwälte Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten eingeklagt, obwohl die Parteien bereits vorgerichtlich einen Vergleich geschlossen hatten, der vom Beklagten auch erfüllt worden war. Nachdem dies in der Klageerwiderung eingewandt worden ist, haben die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt die Klage für ihre Mandantin zurückgenommen, allerdings erst wenige Stunden vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung und ohne mich vorher darüber zu informieren. Wer so agiert, darf sich über Kritik nicht wundern.

posted by Stadler at 11:39  

8 Comments

  1. BB hat mit unserem Mandanten noch im Januar 2015 einen Vergleich geschlossen, ohne jemals auf die Insolvenzlage hinzuweisen. Mein Mitleid hält sich bei solchem Agieren in Grenzen…

    Comment by SoWhy — 8.04, 2015 @ 12:04

  2. Mit denen 2015 einen Vergleich zu schliessen hält mein Verständnis in Grenzen…

    Mich würde mal interessieren ob bzgl. des Vertragsverhältnisses zwischen denen und z.B. der Guardaley Ltd. steuerrechtlich und buchhaltungsmäßig alles i.O. war/ist.

    In diesem Sinne, Baxter

    Comment by Baxter — 8.04, 2015 @ 16:52

  3. Die Presseerklärung der Kollegen BaumgartenBrandt ist doch sehr bemerkenswert.
    Schon der erste Satz mit „einseitig recherchiert“ zeigt, dass hier Angstbeißer unterwegs sind.
    Auffällig ist, dass man sich auf eine Beauftragung durch den ehemaligen Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin verlässt und nunmehr Vorwürfe gegen den Insolvenzverwalter erhebt.
    es ist doch so, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich die bisherige Geschäftsführung keine Kompetenzen mehr hat, also auch keine Weisungen mehr an ggfs. bereits beauftragte Vertreter geben kann. Es ist nicht dargestellt, dass der ehemalige Geschäftsführer eine Vollmacht des Insolvenzverwalters vorweisen konnte. Darüber hinaus sieht die InsO vor, dass alle Aktiv- und Passivprozesse ruhen, bis der Insolvenzverwalter über eine Fortführung befunden hat.
    Warum hat BaumgartenBrandt bei Kenntnis des Inolvenzverfahrens sich nciht an den Insolvenzverwlter gewandt? Der ist ja nun gesetzlicher Vertreter der behaupteten Mandantin.
    Im Ergebnis scheint es so, als hätte BaumgartenBrandt befürchtet, sofort die Mandate zu verlieren.
    Leider drängt sich immer wieder im Zusammenhang mit Abmahnungen der Verdacht auf, die auftretenden Vertreter hätten die behauptete Verletzung zunächst selbst unter Einbindung von Hilfsunternehmen ermittelt und sich sodann geeignete Mandatnen dazu gesucht.
    Alles in Allem darf gerne die zuständige Kammer einen Blick hierauf werfen, standesrechtliches Fehlverhalten scheint nicht ausgeschlossen.

    Comment by TK — 9.04, 2015 @ 08:40

  4. @Baxter: Das ist halt das Problem, wenn eine Kanzlei behauptet, bevollmächtigt zu sein und der Mandant das Gerichtsverfahren scheut wie der Teufel das Weihwasser. :-/

    Comment by SoWhy — 9.04, 2015 @ 09:23

  5. @3: Für den Filesharing Bereich hat man das noch nicht nachweisen können, im Wettbewerbsrecht sieht die Sache anders aus, mittlerweile.

    @4: Wer hat denn auch mal eben eine vierstellige Summe die er verlieren kann, wenn er denn in der ersten Instanz verliert?

    Man hat es doch im Falle redtube gesehen, da wurden Urmann noch Foren geboten, in div. „seriösen Blättern“. In der Sache dachte keine StA dran gegen den Herren vorzugehen.

    Gefallen ist er über eine anderen Sache.

    Comment by Anonymous — 9.04, 2015 @ 21:46

  6. Wenn Sie Mandanten haben und diese Informationen haben, wäre es doch an der Zeit, für Ihre Mandanten einen Strafantrag zu stellen, oder sehe ich das falsch?

    Comment by alex n — 13.04, 2015 @ 19:33

  7. Wer keine anderen Klienten hat (und auch nicht mehr bekommen wird), hält eben gerne an der Historie fest. Das ist allzu menschlich, rettet aber nicht vor der eigenen Insolvenz. Seriöse Kanzleien meiden einige Geschäftsfelder aufgrund der Nachhaltigkeit ihres Bestehens.

    Comment by Gonzo — 16.04, 2015 @ 14:06

  8. Das ist nicht mehr nachvollziehbar.
    BB klagt ohne Ende mit einer Software Observer vor Januar 2011, legt ein Gutachten vor, welches beweist, dass re htwidrige Abmahnungen mit dieser Software vorgenommen wurden und ist jetzt noch so dreist, diese SW als 100% zuverlässig darzustellen.

    Na ja, Strafantrag läuft …

    Comment by alex n — 19.05, 2015 @ 19:13

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