EuGH: Fluggesellschaften müssen bei Onlinebuchungen immer sofort den Endpreis anzeigen
Elektronissche Buchungssysteme, insbesondere die von Fluggesellschaften, müssen den zu zahlenden Endpreis bei jeder Preisangabe ausweisen, auch bei der erstmaligen Angabe des Preises. Das heißt, dass Zuschläge unf Aufschläge auf den Grundpreis immer sofort eingepreist werden müssen und es nicht zulässig ist, zunächst einen niedrigeren Preis anzuzeigen und erst unmittelbar vor der Buchung den tatsächlichen Endpreis.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute (Urteil vom 15.01.2015, Az.: C – 573/13) auf Vorlage des BGH entschieden. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Fluggesellschaft AirBerlin.
Die Frage ist jetzt, ab die Flugvermittler das auch müssen, denn Flüge werden ja i.d.R. über Vermittler gebucht.
Comment by Arno Schmidt — 15.01, 2015 @ 12:16
@Arno:
Art. 2 Abs. 18 („Begriffsbestimmungen“) Verordnung Nr. 1008/2008:
,Flugpreiseʻ sind die in Euro oder in Landeswährung ausgedrückten Preise, die für die Beförderung von Fluggästen im Flugverkehr an Luftfahrtunternehmen oder deren Bevollmächtigte oder an andere Flugscheinverkäufer zu zahlen sind, sowie etwaige Bedingungen, unter denen diese Preise gelten, einschließlich des Entgelts und der Bedingungen, die Agenturen und anderen Hilfsdiensten geboten werden;
„andere Flugscheinverkäufer“ -> also gilt das wohl auch für Vermittler
Comment by HinterDemBerg — 15.01, 2015 @ 14:48
@#2
„“andere Flugscheinverkäufer” -> also gilt das wohl auch für Vermittler“
…trotzdem gehe ich davon aus dass z.B. Fluege.de für diese Rechtsansicht eine Extraeinladung braucht…
Comment by Hardy — 23.01, 2015 @ 11:42