Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.11.14

„Deutsche Wirtschafts Nachrichten“ mahnen netzpolitik.org ab

Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten, die sich gerne als alternative Nachrichtenquelle darstellen, denen im Netz allerdings zu Recht tendenziöser Journalismus vorgeworfen wird, haben netzpolitik.org abgemahnt und die Unterlassung von zwei Äußerungen aus einem Blogbeitrag verlangt.  Die Unterlassungserklärung fordert konkret folgendes:

in Bezug auf das von der Unterlassungsgläubigerin betriebene Onlineportal „Deutsche WirtschaftsNachrichten“ wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

„[…] Auf den verschwörungstheoretischen Kopp-Verlag wurde gelinkt. […]“;

„[…] Die Deutschen Wirtschafts-Nachrichten sind der Kopp—Verlag für ‚irgendwas mit Wirtschaft‘. […]“

und dadurch den Eindruck zu erwecken, das Onlineportal der Unterlassungsgläubigerin würde dem Kopp-Verlag gehören bzw. sei mit dem Kopp-Verlag rechtlich, zumindest aber tatsächlich verbunden

In juristischer Hinsicht kann man zunächst bezweifeln, dass überhaupt der Eindruck erweckt wird bzw. entsteht, die DWN würden dem Kopp-Verlag gehören bzw. seien mit dem Kopp-Verlag in irgendeiner Form verbunden. Beim durchschnittlich aufmerksamen Leser entsteht dieser Eindruck nicht. Vielmehr wird man als Leser diesen Hinweis dahingehend deuten müssen, dass die DWN ähnlich stark auf Verschwörungstheorien setzen, wie es der Kopp-Verlag tut.

Ungeachtet dessen, erscheint mir die Bewertung der Aussage “Kopp-Verlag für irgendwas mit Wirtschaft” nicht zu beanstandungsfähig. Es handelt sich um ein Werturteil, bei dem nicht eine Schmähung oder Diffamierung im Vordergrund steht, sondern erkennbar folgende im Text angefügte Sachaussage:

Das Geschäftsmodell ist einfach erklärt: Möglichst hysterische Untergangsszenarieren an die Wand malen, damit unbedarfte Leserinnen und Leser auf allen Kanälen alle ihre Kontakte darauf hinweisen, die das wiederum anklicken (sollen) und damit wird dann mit wenig Aufwand viel Werbung verkauft. Je reißerischer, je mehr Weltuntergang und Verschwörungstheorie dabei ist, umso besser verkauft sich eine Geschichte.

Damit ist diese Äußerung eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Unterlassungsanspruch besteht nicht.

Etwas schwieriger ist es mit der Aussage, auf den verschwörungstheoretischen Kopp-Verlag würde verlinkt. Hierbei handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung, die im Zweifel wahr sein muss. Diese Äußerung findet sich im Blogbeitrag von netzpolitik.org freilich gar nicht, sondern erst in dem verlinkten Video des Elektronischen Reporters. Wenn man insoweit die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg als Maßstab nimmt, käme man wohl dennoch zur Schlussfolgerung, dass netzpolitik.org als Verbreiter des Videos des elektronischen Reporters für sämtliche im Filmbeitrag getätigten Äußerungen auf Unterlassung haftet. Zumindest hat man das im Hamburg in einem durchaus ähnlichen Fall – der immer noch beim OLG Hamburg in der Berufung anhängig ist – so entschieden. Es ist also im Zweifel hilfreich, wenn netzpolitik.org tatsächlich darlegen kann, dass die DWN auf den Kopp-Verlag verlinkt haben.

Ungeachtet der juristischen Bewertung ist allerdings bemerkenswert, dass ausgerechnet ein Portal wie Deutsche Wirtschaftsnachrichten, das von der Verzerrung lebt, Äußerungen in einem kritischen netzpolitischen Blog beanstandet.

Update vom 13.11.2014
Der Herausgeber von Deutsche Wirtschaftsnachrichten Herr Dr. Michael Maier hat mir gegenüber angekündigt, die Unterlassungsansprüche gegenüber netzpolitik.org nicht weiterverfolgen zu wollen. Seine Stellungnahme vom 13.11.2014 gebe ich mit seiner Zustimmung nachfolgend wörtlich wieder:

Die Deutschen Wirtschafts Nachrichen stehen für eine liberale Demokratie, wie unserem Impressum zu entnehmen ist. Als junges Medium profitieren wir von der umfassenden Pressefreiheit in Deutschland. Wir sind Anhänger der freien Rede und Gegenrede. Falsche Tatsachenbehauptungen sind in jeder demokratischen Rechtsordnung allerdings nicht Teil der Meinungsfreiheit.

In unserer Auseinandersetzung mit netzpolitik.org haben wir die Abmahnung nicht ausgesprochen, um die Pressefreiheit von netzpolitik.org zu beschränken. Die kritische Auseinandersetzung mit der Netzpolitik der Bundesregierung ist gerade heute von größter Bedeutung. Die Verdienste, die sich Markus Beckedahl in dieser Diskussion erworben hat – auch unter Inkaufnahme persönlicher Nachteile – sind unbestritten. Im Internet werden falsche Tatsachenbehauptungen allerdings schnell verbreitet. Deshalb wird sich der Verlag der DWN gegen falsche Tatsachenbehauptungen immer auch mit rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen, wenn eine andere Form der Verständigung nicht möglich ist.

In den vergangenen Tagen ist ein wichtiger Sponsor von netzpolitik.org an uns herangetreten. Er hat uns gebeten, von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen. Der Streit würde „für beiden Seiten nur unnötig Geld und Energie verbrennen“. Er hat, wie einige kluge Kommentatoren auf netzpolitik.org auch, festgestellt, dass es „da bei den journalistischen Überzeugungen doch so einige Überschneidungen mit den DWN“ gebe.

Es war nie unsere Absicht, netzpolitik.org Schaden zuzufügen. Wir verstehen, dass sich netzpolitik.org in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld bewegt. Wir werden daher in diesem Fall auf eine gerichtliche Durchsetzung unserer Ansprüche gegenüber netzpolitik.org verzichten. Wir wollen unseren Beitrag leisten, dass sich netzpolitik.org auf die Kernkompetenzen – Aufklärung und Kontrolle in netzpolitischen Fragen – konzentrieren und seine immer engen Ressourcen in Journalismus und nicht in Rechtsstreitigkeiten stecken muss.“

Dr. Michael Maier
Herausgeber
Deutsche Wirtschafts Nachrichten

posted by Stadler at 15:58  

33 Comments

  1. Ich würde den DWN nicht Journalismus vorwerfen wollen. Das ist dann doch zu viel der Ehre.

    Comment by nutellaberliner — 11.11, 2014 @ 16:01

  2. „zu Recht tendenziöser Journalismus vorgeworfen wird.“

    Darf man Sie darauf hinweisen dass tendenziöse Berichterstattung bei allen großen Nachrichtenseiten mittlerweile zum guten Ton gehört?

    http://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/fairness-angemahnt-1.html

    Sei es die Bahn, die Außenpolitik, die Ukraine, die EU.
    Wir haben das in jedem Bereich.

    Btw. Die Abmahnung ist natürlich (auch) falsch

    Comment by Ingenion — 11.11, 2014 @ 16:09

  3. Es ist vielleicht auch eine Überlegung wert, diesen Artikel http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/04/04/provokant-das-zdf-besucht-die-deutschen-wirtschafts-nachrichten/ in die juristische Bewertung miteinzubeziehen? Sie verweisen schließlich selbst auf den Beitrag.

    Comment by cirruszwo — 11.11, 2014 @ 16:12

  4. Handwerklich eine ganz schlechte Abmahnung.

    Bei einer Eindrucks-Abmahnung kommt es aber gar nicht darauf an, ob die Erstmitteilung Tatsache oder Meinungsäußerung war – nur der erweckte Eindruck muss eine Tatsache darstellen.

    Weil der Eindruck durch die Äußerungen aber nicht erweckt wird (zumindest ist er fernliegend, das reicht selbst nach Stolpe nicht aus), glaube ich nicht, dass die DWN damit Erfolg haben. In Hamburg nicht, und anderswo schon gar nicht. Klingt, als wären die schlecht beraten.

    Comment by Saxelfur — 11.11, 2014 @ 16:14

  5. @cirruszwo: Ich habe mich entschieden, die DWN nicht zu verlinken und wüsste auch nicht, inwiefern dieser Text aufschlussreich sein sollte.

    Comment by Stadler — 11.11, 2014 @ 16:19

  6. Weil die DWN selbst den jetzt plötzlich inkriminierten ZDF-Beitrag so bewerten?

    “Das Ergebnis ist eine kritische, aber faire Auseinandersetzung mit den DWN.”

    Comment by Buenavista — 11.11, 2014 @ 16:27

  7. Im Google Cache ist die Einbindung des Videos noch sichtbar und sicherbar.

    Also die DWN mahnen Netzpolitik wegen Einbindung eines ZDF-Videos ab, weil im Video eine angeblich falsche Tatsachenbehauptung enthalten ist.

    Gleichzeitig war das gleiche Video lobend (!) auf der eigenen Seite von April bis November 2014 eingebunden, mit 149 Kommentaren dazu, die erst jetzt plötzlich gelöscht wurden.

    Ihnen fällt sicher der passende Begriff ein, wie man solche Abmahnungen nennt. Ich schlage mal „rechtsmissbräuchlich“ vor.

    Comment by Buenavista — 11.11, 2014 @ 17:05

  8. Wie würdest Du denn rechtlich bewerten, dass die DWN das Video monatelang als Lob und fairer Auseinandersetzung ihrer Arbeit promoten und selber einbinden, uns aber wegen Einbindung des Videos abmahnen? Zumal beim ZDF bisher wohl keine Abmahnung reingekommen ist?

    Und was ist Deine Meinung mit dem eigentlichen Punkt, sollte sowas generell abmahnbar sein, wenn ein Blogger ein ZDF-Video einbindet und der Blogger sich für diesen Inhalte haftbar macht?

    Comment by Markus — 11.11, 2014 @ 18:17

  9. Gilt das dann auch für Richter die einfach so Aussagen von Zeugen glauben schenken das die das dann beweisen müßen da sie sich ja diese Aussagen in ihrem Urteil zu eigen machen.

    Comment by mark — 11.11, 2014 @ 19:04

  10. Hallo,

    Die Abmahnung seitens der DWN ist ohne Zweifel absolut unangebracht und man kann von den DWN durchaus denken was man will, aber irgendwie wird der Begriff „Verschwörungstheorie“ inflationär gebraucht und dient mehr der Diffamierung als einer neutralen Bewertung. Nicht alles was dort geschrieben wird ist eine Verschwöhrungstheorie. Es mag teils reißerisch sein, aber unter Verschwörungstheorie verstehe ich etwas ganz anderes. Also bitte mal Butter bei die Fische.

    Comment by DerSkeptiker — 11.11, 2014 @ 19:58

  11. Ist das nicht der Beckedahl, seines Zeichens berufslos, lebt von seiner Internetseite, die vor zwei Jahren bereits vor der Pleite stand, weil sie im Monat 8000 Euro Verlust machte und daher Werbung platzierte?

    Comment by Beobachter — 11.11, 2014 @ 20:03

  12. Was bedeutet schon Abmahnung? Entweder, man ist sich der Schuld bewußt und zahlt die Abmahnkosten oder man klagt. So einfach ist das. Abmahnen kann man alles und jeden. Das bedeutet nichts.

    Comment by Beobachter — 11.11, 2014 @ 20:06

  13. @11 Beobachter

    Na sagen Sie es uns schon. Ist er es?

    Comment by Buenavista — 11.11, 2014 @ 20:43

  14. Infolge der „lobenden Einbindung“ auf der eigenen Seite gibt es schon kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Rechtsmissbrauch und widersprüchliches Verhalten scheinen mir offensichtlich.

    Comment by Tobias — 11.11, 2014 @ 21:09

  15. @13. Der wer?

    Comment by Beobachter — 11.11, 2014 @ 21:11

  16. Ps. Die Kostennote des Anwalts würde mich mal interessieren. Was hat er in Rechnung gestellt? Darüber lese ich nichts im Eingangstext. Vierstellig mit Sicherheit.

    Comment by Bebachter — 11.11, 2014 @ 21:16

  17. Ich beziehe mich auf Kommentar Nr. 12: „Was bedeutet schon Abmahnung?“ Klingt ermunternd. Denn Abmahnungen, habe ich seit diesem von Gravenreuth im Hinterkopf, sind etwas ganz fürchterliches und, wegen der extremen Kosten, fast immer existenzbedrohend. Mag vielleicht im Einzelfall stimmen. Hier aber werden gut 700 Euro Abmahnkosten verlangt (wenn ich mich nicht irre), das ist durchaus überschaubar, vermutlich selbst dann, wenn Verfahrenskosten dazu kämen. In einem Rechts- und Geld-Staat muss ich halt als kritischer Blog-Betreiber solches Geplänkel als Risiko mit einkalkulieren. Also, falls Kommentar Nr. 12 genau so stimmt, dann eben auch ein einfaches „lassen wir halt die Rechtsanwälte sprechen“.

    Comment by Franz Krojer — 11.11, 2014 @ 21:18

  18. @Franz

    Das ist genau der Punkt. Erstmal wird abgemahnt, wenn die Abmahnung anerkannt wird, zahlt man erstmal lecker eine fette Summe an den gegnerischen Anwalt. Als Abgemahnter wohlgemerkt. Macht man es nicht, erfolgt eine Klage der Gegenseite. Man muß sich in der Folge einen eigenen Anwalt besorgen, der erstmal lustig abzockt. Nichts mit Rechtsschutz, die zahlen bei Straftaten nicht. Daher sollte man sich sicher sein, mit wem man sich anlegt und welchen langen Atem der Gegner hat. Es ist letztendlich eine Frage, wie lange man selber solche Prozesse finanziell durchhalten kann.

    Comment by Beobachter!! — 11.11, 2014 @ 21:28

  19. „Denn Abmahnungen, habe ich seit diesem von Gravenreuth im Hinterkopf, sind etwas ganz fürchterliches und, wegen der extremen Kosten, fast immer existenzbedrohend.“

    Nur weil sich der eine Kugel gegeben hat, heißt es nicht, daß Anwälte ihren Nutzen aus dem Schaden ziehen. Ich persönlich halte alle Rechtsanwälte für niederträchtige Abzocker, die durch die Bank überbezahlt sind. Oft genug brauchen die Ratsuchenden nur eine Suchmaschine anzuwerfen, als sich von diesen miese Taxifahrern in spe abzocken zu lassen. Sie wollen kaum ihre Mandanten vertreten, sondern soviel Kohle wie möglich rausziehen. Es ist so.

    Comment by Beobachter — 11.11, 2014 @ 21:34

  20. Ich habe übrigens auch die Schnauze voll von irgenwelchen Anwälten, die gerade aus dem Studium kommen, dort schon faule Säcke waren, aber sich einen Dreitagebart wachsen lassen, um cool und älter zu wirken. Deren Mandanten sind arm dran.

    Mein Rat: Meidet Rechtsanwälte, sie sind zum größten Teil dümmer und rechtsunwissender als jeder Forist hier in den Blogs.

    Keinen Anwalt fragen, sondern Blogs, Verbraucherzentralen und kostenlose Rechtshilfe über Suchmaschinen aufsuchen. Foren nutzen, denn es gibt genug Leidensgenossen, die ihre Erfahrungen posten und auf seriöse Quellen verweisen. Anwälte sind damit nicht gemeint!

    Comment by Beobachter! — 11.11, 2014 @ 21:42

  21. Die meisten Historiker werden zustimmen, dass die Verschwörung der Regelfall ist und die Verschwörungstheorie die Ausnahme. Wenn also eine Verschwörungstheorie als solche demaskiert wird, dann
    liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei der Demaskierung um eine Verschwörung handelt.

    Bei Machiavelli ( Discorsi ) kann man an zahlreichen Beispielen nachvollziehen, dass es den Verschwörern immer darauf ankommen muss, diese zu verschleiern, da eine Verschwörung, die bekannt geworden ist, scheitert. Dann sterben nicht andere Wettbewerber, sondern die Verschwörer!

    Warum nun ein ganzer Verlag als „verschwörungstheoretisch“ gebrandmarkt wurde und man gegen eine eher unwichtige Verlinkung mit der Nahkampfwaffe der Abmahnung vorgeht, darüber kann man nachdenken.

    Vermutlich handelt es sich um eine Verschwörung.

    Comment by Arne Rathjen, RA — 11.11, 2014 @ 22:35

  22. Ich denke wir sollten auf das wesentliche zurückkommen, nämlich darauf, dass man derzeit das Risiko einer Abmahnung eingeht, wenn man Doku-Videos des öffentlich-rechtlichen auf seiner Seite einbettet, weil in dieser Doku eine Tatsachenbehauptung enthalten ist, deren Richtigkeit der Abmahner bestreitet. Ohne dass der Blogger eine Chance hätte, überhaupt zu erkennen, ob eine Tatsachenbehauptung zweifelhaft ist oder nicht, denn es ist ja kein Hinweis erfolgt und auch das ZDF wurde nicht abgemahnt.

    Dem muss sehr schnell ein Riegel vorgeschoben werden, denn ansonsten entstünde eine absurde Rechtsunsicherheit. Man zähle mal durch, wieviele Tatsachenbehauptungen in dieser ZDF-Doku enthalten sind.

    Wenn dann aber der Abmahner das gleiche Video selbst lobend einbindet, und für eben diese Aktion einen Blogger abmahnt, ist das allerdings eine geradezu bizarre Schmierenkomödie, deren Sinn sich mir nicht erschließt.

    Comment by Buenavista — 11.11, 2014 @ 22:50

  23. @19+20: Viel Spaß bei eurer Rechtssuche in Foren, verklagt die mal bei Falschberatung, LOL

    Comment by martinf — 11.11, 2014 @ 23:11

  24. @ Markus (Kommentar 8):
    Ich würde deine 2 Fragen so beantworten:

    zu Frage 2: Generell nicht, ganz nach der neuen EugH-Entscheidung. Allerhöchstens nur in den Fällen, wo jemand ein von Anfang an schon erkennbares rechtswidriges Video bei sich einbinden will, aber derjenige es trotzdem dann noch einbindet, nur dann sollte hier wenn überhaupt eine Haftung bestehen. Ansonsten sollte hier grundsätzlich keine Haftung bestehen. Und warum das so sein sollte, lässt sich auch ganz einfach erklären: Weil hier in diesen Fällen jederzeit auch die Möglichkeit besteht, die Rechtwidrigkeit direkt an der Quelle schon abstellen zu können, nur wenn diejenigen es nicht machen, obwohl sie diese Möglichkeit dazu hätten, ja gut, dann ist es denen ihr Problem, aber nicht von diejenigen, die das Video bei sich eingebunden haben, denn mahnt man die ab, dann ist die Rechtswidrigkeit ja dadurch noch lange nicht beendet, sondern sie besteht ja weiterhin noch nach wie vor. Und hier in dem Fall musste man ohnehin nicht davon ausgehen, wer das Video bei sich einbinden wollte, das es sich dabei um ein illegales Video handelt, weil schliesslich war es doch hier schon von dem Urheber selber, also von der Produktionsfirma, auf YouTube zur Verfügung gestellt worden — Und das ist auch der entscheidende Unterschied, mit dem hier oben im Text genannten Vergleich mit der Haftung aus dem Hamburger Urteil (Klehr vs. Kompa): Dieser Fall hier ist nicht so wirklich vergleichbar damit, weil dort selbst schon damals vorher dem ZDF es untersagt worden war, dieses Video auch noch weiterhin weiterverbreiten zu dürfen. Trotzdem wurde es dann zwar nicht mehr vom ZDF, sondern von einem dritten immernoch hin weiterverbreitet, und daraufhin ist es dann in Folge auch eingebunden worden, obwohl die Produktionsfirma über die Rechtswidrigkeit bereits schon gewusst hat und von dort auch keiner mehr dieses Video eingebunden hatte. Hier in dem Fall hat sich bis heute keiner bei der Produktionsfirma überhaupt gemeldet gehabt, das das Video angeblich falsche Inhalte enthält, und hat dieses beantstantet. Denn wenn es ja hier so gewesen wäre, dann hätte diese Möglichkeit – dieses Video direkt noch vor der Produktionsfirma – einbinden zu können, ja gar nicht erst bestanden. In dem Klehr gegen Kompa Fall bestand diese Möglichkeit zu dem Zeitpunkt auch glaub ich gar nicht mehr erst, das Video in dieser weise noch einbinden zu können, wie hier geschehen.

    zu Frage 1: Gerade in dem Fall, jemand der das Video einbinden will, der brauchte nicht davon ausgzugehen, das mit dem Video irgendwas nicht stimmt. Denn wenn das Video angeblich falsche und rechtswidrige Inhalte enthalten hätte, dann hätte es die DWN nicht selber der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen dürfen. Aber weil sie es ja schon seit monaten gemacht haben, konnte man auch davon ausgehen, das sie wohl nichts dagegen haben, wenn man es weiterverbreitet. So wie die jetzt plötzlich in der Abmahnung behaupten, die wollen das nicht .. lachhaft. Die wollen jemanden das weiterverbreiten verbieten, obwohl sie den selben Inhalt, der angeblich falsch und rechtswidrig wäre, selber schon seit einem halben Jahr weiter am verbreiten sind ..

    .. und das es falsch wäre, ist denen wahrscheinlich auch jetzt erst aufgefallen, ja is klar. Und die zweite Sache finde ich genauso untreffend. Das die angeblich mit dem Kopp-Verlag zusammengehören, dieser Eindruck ist bei mir auch nicht gestern beim durchlesen entstanden. Das die in dem Sinne genau wie der sind, das hab ich daraus gelesen gehabt.

    Comment by sascha — 12.11, 2014 @ 02:09

  25. @Markus: Zu der äußerungsrechtlichen Verantwortlichkeit des Bloggers habe ich mich in dem verlinkten Beitrag ausführlich geäußert.

    Ja, man kann das Lob für den verlinkten Beitrag, das den jetzt beanstandeten Aspekt überhaupt nicht erwähnt, als widersprüchliches Verhalten bewerten.

    Comment by Stadler — 12.11, 2014 @ 06:52

  26. zwei online-angebote mit „tendenziösem journalismus“ geraten sich in die haare und jeder der beiden parteien hält sich die einizig guten in diesem spiel – wenn das nicht realsatire ist.

    Comment by golda — 12.11, 2014 @ 09:50

  27. Eine doppelte Blamage für Markus Beckedahl.
    Erstens hat er sich als Prozesshansel lächerlich gemacht und zweitens hat er mehrere (gemäßigt) kritische Kommentare gelöscht (nicht nur meine) sowie Kommentatoren (nicht nur mich) gesperrt.
    Mir scheint, seine großen Verdienste für die Sache des freien Internets sind ihm zu Kopf gestiegen.

    Comment by Wladimir Puschkin — 13.11, 2014 @ 15:27

  28. Lächerlich gemacht haben sich wohl eher die DWN.

    Sich „gegen falsche Tatsachenbehauptungen immer auch mit rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen“, indem man andere für die Einbindung eines Videos abmahnt, das man selbst auf der eigenen Seite eingebunden hat, ist wohl das Lächerlichste, was mir im Abmahnwesen untergekommen ist.

    Comment by Buenavista — 13.11, 2014 @ 16:31

  29. „„da bei den journalistischen Überzeugungen doch so einige Überschneidungen mit den DWN“

    Sowas nennt man auch „vergiftetes Lob“ und ganz Empfindliche könnten sogar auf die Idee kommen, das als üble Nachrede zu werten.

    Comment by Buenavista — 13.11, 2014 @ 17:00

  30. Ich fragte am 11. November auf „Netzpolitik.org“: „Herr Beckedahl, warum sprechen Sie nicht mit Herrn Dr. Maier?“
    Antwort: „Warum sollte ich mit jemanden sprechen, der mich mit solchen, meiner Meinung nach absurden, Vorwürfen mit Anwälten bedroht? Da lass ich lieber meine Anwälte sprechen.“
    Ganz schön arrogant ist er geworden, der Herr Beckedahl.

    Comment by Wladimir Puschkin — 13.11, 2014 @ 17:08

  31. Die klugen Leute, die vor einem Jahr von Urmann & Collegen abgemahnt wurden, haben auch nicht mit dem Abmahner gesprochen, sondern die Anwälte sprechen lassen. Das ist genau richtig so.

    Wer eine Abmahnung schickt, möchte übrigens nicht sprechen, sonst hätte er nämlich einfach eine Mail mit begründeter Bitte um Entfernung des Videos schicken können.

    Comment by Buenavista — 13.11, 2014 @ 17:15

  32. Was jetzt übrigens auch „amtlich“ klargestellt ist:

    https://plus.google.com/u/0/106108666832471430646/posts/NEMkerzGk3h

    ;-)

    Comment by Gerhard — 13.11, 2014 @ 19:08

  33. Da haben wir jetzt eine ganz tolle PR-Aktion von den DWN würde ich meinen. Das gab bestimmt alles Klicks ohne Ende.

    Comment by niemand — 15.11, 2014 @ 15:21

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