Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.10.14

Wann macht sich ein Hoster strafbar?

Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 25.8.2014 (Az.: 4 Ws 71/14) klargestellt, dass die Haftungsprivilegien der §§ 8 – 10 TMG auch für die Frage einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Hostproviders für von ihm gehostete Inhalte gelten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte einen Hostprovider, der dem rechten Spektrum zugeordnet wurde, wegen Beihilfe zu verschiedenen Straftaten angeklagt. Die Staatsanwaltschaft ist davon ausgegangen, dass der Hoster billigend in Kauf genommen habe, dass seine Kunden strafbare Inhalte auf den vom Angeschuldigten betriebenen Server einstellen. Eine konkrete Kenntnis war dem Hoster aber nicht nachweisbar.

Hierzu hat das Kammergericht entschieden, dass ein bedingter Vorsatz (dolus eventualis), für den es ausreichend ist, dass etwas ernsthaft für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen wird, für eine Strafbarkeit eines Host-Providers nicht genügt. Wegen der Wertung des § 10 TMG müsse dem Hoster vielmehr positive Kenntnis der konkreten strafbaren Inhalte nachgewiesen werden, also direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades). Nur in diesem Fall entfällt das Haftungsprivileg des § 10 TMG. Das Gericht erläutert zudem ausführlich, dass und weshalb die Privilegierungstatbestände des TMG auch für das Strafrecht uneingeschränkt gelten.

posted by Stadler at 11:00  

6 Comments

  1. Genau, und wenn jemand in Deutschland Kumpels hat, die auf den Huzzifuzzi-Inseln leben, wo alles erlaubt ist, wenn gezahlt wird, dort die Server deponieren, ist das Thema erledigt.

    Ich dachte, Kosmetik fällt nicht unbedingt in das Ressort der Gerichte.

    Comment by Basti — 29.10, 2014 @ 14:25

  2. Ok, wir machen es einfacher. In den USA herrscht vollständige Meinungsfreiheit. Jeder kann eine Webseite anmelden und alles fein finden, was er möchte. Was in Deutschland verboten ist, kann dort zelebriert werden. Nazis finden da ihre Heimat und Umzüge in SS-Uniformen sind keine Seltenheit.

    Und nun? Wie war das noch mit „Wann macht sich ein Hoster strafbar??“

    Antwort: Kommt immer darauf an, wo er lebt.

    Comment by Basti — 29.10, 2014 @ 15:00

  3. Nach jüngsten Umfragen wissen 47% aller Amis nicht mal, wo Deutschland ist. Das Kammergericht in Deutschland geht den USA am Anus vorbei.

    Comment by Ami — 29.10, 2014 @ 15:15

  4. Andere Länder, andere Sitten. Vor allem aber eine andere Rechtssprechung und Gesetzeslage. Das kann man gut finden oder nicht. Die Faktenlage ist vorhanden.

    Comment by Basti — 29.10, 2014 @ 15:22

  5. Ich habe mit dem Urteil kein Problem. Im Gegenteil. Auf den ersten Blick erscheint es mir ausgewogen, auch wenn ich gerne hätte, dass solcher Nazi-Dreck keine Hoster finden würde. Auf der anderen Seite werden sinnvolle Verbraucherschutz Webseiten mit viel effektiveren Methoden vom Netz genommen. Mit Hilfe der gleichen Justiz! Also müffelt das ganze nach Nazi Protektion.

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 29.10, 2014 @ 22:04

  6. Nochmal für Klarheit:

    Wenn jemand als Deutscher eine Webseite im Netz betreiben möchte, die in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen hat, lässt er es bleiben. Wenn das im Ausland erhaubt ist, sollten die Betreiber dort auch leben. So einfach ist das. Ich darf auch nochmal darauf hinweisen, was www bedeutet:

    World WIDE Web.

    Comment by Basti — 31.10, 2014 @ 17:26

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